Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2019 und beschließt
die in vollem Wortlaut vorliegende 26. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für
die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
I. Gebührenbedarfsberechnung 2019
Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.
Die Einzelansätze sind in der GBB erläutert.
1. Personalkosten
Es wurden die vom Amt für Personalservice gemeldeten
Personalkosten eingerechnet, sowie die notwendigen Fortbildungskosten. Hier ist
zur letzten Gebührenbedarfsberechnung für 2018 ein Anstieg von 4,02 % zu
verzeichnen.
Die Personalkosten werden wie in den Vorjahren anhand kalkulierter Arbeitsstunden für einzelne Tätigkeiten verteilt. Die kalkulierten Arbeitsstunden für 2019 ergeben sich aus einer Durchschnittsberechnung von Arbeitsstunden der Jahre 2015 bis 31.08.2018.
2. Ergebnisse aus
Vorjahren
Aus den Betriebsabschlüssen der Vorjahre ist für das Jahr 2019 eine anteilige Überdeckung von insgesamt 174.552,- € zu berücksichtigen. Aufgrund gestiegener Beerdigungszahlen in den letzten Jahren waren die Gebühreneinnahmen entsprechend gestiegen.
3. Errichtung
Begräbniswald Nordfriedhof
Auf dem Nordfriedhof der Stadt Hilden wird bis zum Frühjahr 2019 das Konzept des Begräbniswaldes umgesetzt. Hier wird die ca. 1.200 m² große „Waldfläche“ mit gemischtem Baumbestand soweit hergerichtet, dass dort Bestattungen in einer natürlichen Waldumgebung ermöglicht werden. Da die Arbeiten zur Herstellung des Begräbniswaldes außerhalb der Vogelschutzzeit zu erfolgen haben, wird mit der Eröffnung des Feldes zum 01.05.2019 geplant. Bereits jetzt konnten erste Anfragen zu der neuen Bestattungsform verzeichnet werden.
II. Änderung der
Gebührensatzung
1. Gebührensätze
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 26. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.
In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser SV beschließt und festsetzt.
Anlagen:
1. Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2019
2. 26. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130601 |
Bestattungswesen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die
ermittelten Erträge werden in die Haushaltsplanung 2019 aufgenommen. Gez.
Danscheidt |
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