Beteiligung beim Wettbewerb EUROPAN15 über eine Kooperation im Projekt: Zwischen Rhein und Wupper - zusammen wachsen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht der Verwaltung.
Erläuterungen und Begründungen:
Anlass:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2018 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/170/1 „Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes … für den Bereich Poststraße“ auch über den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 10C für den vollständigen „Baublock“ Poststraße / Bahnhofsallee / Benrather Straße beraten. Die Verwaltung wurde von der Mehrheit gebeten, parallel zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Grundstück der ehemaligen Schreinerei möglichst den Bebauungsplan Nr. 10C für das umgebende Plangebiet „voranzutreiben“.
Im Kooperationsprojekt „Zwischen Rhein und Wupper – zusammen wachsen“ werden zurzeit die Aufgabenstellungen zu den drei Pilotprojekten fachlich erarbeitet und zusammen mit der Landesregierung mögliche Förderungen diskutiert. Hierüber wurde ebenfalls in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.09.2018 mit Hilfe der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/200 berichtet.
Zu dem Pilotprojekt „Work-Life-Balance-Quartiere“, das
nunmehr unter dem Arbeitstitel „ZukunftsQuartiere zwischen Rhein und Wupper“
firmiert, sollten vier Städte einzelne Projekte zusammenfassen, die gemeinsam
als möglicher Beitrag in das europäisch organisierte Wettbewerbsverfahren
„EUROPAN15 - produktive Städte 2“ eingebracht werden sollten. Die Teilnahme
kostet insgesamt 135.000 Euro, die anteilig auf die betroffenen Projektpartner
zu verteilen sind. Es wird zurzeit mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichberechtigung des Landes NRW (MHKBG) abgestimmt, ob diese
Beteiligung aus Mitteln der Städtebauförderung für das Jahr 2019 gefördert
werden kann.
Da eine Stadt ihre Teilnahme zurückgezogen hat, wurde im Kreis der
Kooperationspartner erfragt, ob kurzfristig eine andere Stadt mit einem zu
planenden Projekt einspringen könnte, das innerhalb oder in der Nähe eines auf
Grundlage eines vom Land NRW akzeptierten Integrierten Handlungskonzepts beschlossenen
Stadtumbaugebiets liegt.
Diese Voraussetzung ist wichtig, da bezüglich der Projekte der drei verbliebenen Kooperationspartner – die Stadt Solingen, die Stadt Ratingen und die Stadt Wülfrath – zurzeit keine Möglichkeit besteht, vom Land eine Förderung aus Städtebaumitteln zu erhalten.
Da das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 10C unmittelbar
an das Stadtumbaugebiet Innenstadt grenzt, sollte aus Sicht der Verwaltung die
Stadt Hilden mit diesem Projekt zur Überplanung der vorhandenen Gemengelage in
die Kooperation einsteigen.
Ziel des IHK Innenstadt ist die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der Stadt
als Wohn- und Arbeitsort zu erhalten. Unter anderem soll mit Maßnahmen und
konkreten Projekten, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt gestärkt und die
Eingänge in die Innenstadt aufgewertet werden.
Das Plangebiet liegt am Rande der Innenstadt, genau in der Verbindungsachse zwischen dem Hildener Bahnhof (S-Bahn-Haltepunkt der Linie S1) und der Fußgängerzone.
„EUROPAN15 –
produktive Städte 2“:
EUROPAN ist ein Projekt, der Ideenwettbewerbe europaweit durchführt, um den internationalen Austausch zu fördern. Ziel ist,
- Kenntnisse und Überlegungen im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus zu vertiefen und den Ideenaustausch zwischen den verschiedenen Ländern Europas zu fördern, um auf eine größere Aufgeschlossenheit und Zusammenarbeit im heutigen Europa hinzuwirken.
- jungen Architekten (bis 40 Jahre) in Europa zu helfen, ihre Ideen zu entwickeln und auf europäischer und internationaler Ebene bekannt zu machen.
- Städte und Städteplaner zu unterstützen, die Standorte angeboten haben, innovationsreiche architektonische und urbanistische Lösungen zu finden.
- den experimentellen Wohnungsbau und die Entwicklung innovativer städtebaulicher Verfahren zu fördern.
Der Wettbewerb EUROPAN 15 beschäftigt sich zum zweiten Mal mit der ‚Produktiven Stadt‘. Im Fokus der Aufgabe stehen nicht-sektorale, gemeinschaftliche Lösungsansätze für die Vorstellung einer produktiven Stadt der Zukunft mit den besonderen Aspekten
- Ökologische
Ressourcen:
Wie können der Verbrauch und die Verschmutzung von Ressourcen minimiert werden (Wasser, Luft, Boden, Energie und Materialien)? Wie können Ressourcen besser geteilt werden? Welche Vorstellungen sozialer, technischer, architektonischer und stadtplanerischer Neuerungen sind in diesem Zusammenhang zu entwickeln? - Neue
Mobilität:
Wie können neue Formen der Mobilität und allgemein die möglichst schwellenlose und offene Zugänglichkeit in den produktiven Stadtvierteln umgesetzt werden? - Fairness:
Was kann die Idee einer räumlichen Gleichheit zu sozialer Gerechtigkeit beitragen? Wie lassen sich räumliche und soziale Bedingungen besser miteinander verknüpfen? Wie kann man eine gute Balance zwischen verschiedenen Stadtvierteln mit ihren unterschiedlichen Formen der Produktivität herstellen, wie die Differenzen und Konflikte zwischen Stadt und Land, zwischen Arm und Reich im städtebaulichen Kontext ausgleichen?
Diese drei Themenbereiche können je nach Standort auf drei unterschiedlichen Maßstabs-Ebenen bearbeitet werden: großer territorialer Maßstab, mittlerer, quartiersbezogener Maßstab oder auf der Mikroebene einzelner Bauten.
Die Herausforderung für den EUROPAN15-Wettbewerb liegt insofern auch darin, eine Vielzahl unterschiedlicher Grundstücke zu finden, bei denen die produktiven Nutzungen im Hinblick auf neue Synergien zwischen der Architektur, dem Quartier und der Stadt als Ganzem eine Rolle spielen. Diese wechselseitigen Beziehungen sollen auf den drei angesprochenen Maßstabsebenen bearbeitet werden.
Weitere Informationen zum Projekt EUROPAN15 sind unter folgendem Link zu finden: http://www.europan.de/de/Wettbewerbe/Aktuell/Europan%2015/Thema%20Europan%2015/
Vor diesem Hintergrund ist der EUROPAN15-Wettbewerb in besonderem Maße geeignet, parallel zu der beabsichtigten Konzeptentwicklung für das Pilotprojekt „ZukunftsQuartiere zwischen Rhein und Wupper“ konkrete räumliche Strategien und Bilder zu entwerfen und internationale Impulse für die Quartiersentwicklung in der Region zu erhalten.
Die vier Städte aus dem Kooperationsraum wollen in diesem Sinne eine gemeinsame Aufgabe in den Wettbewerb EUROPAN15 einbringen. Sie bringen dafür durchaus unterschiedliche Ausgangslagen hinsichtlich Lage, Größe und Rahmenbedingungen mit: von der kreisfreien Stadt Solingen bis zu einem kleinen Ortsteil in der Stadt Wülfrath, von der Transformation ehemaliger Industriestandorte bis zur Neuentwicklung auf der ‚grünen Wiese‘. Allen Standorten gemeinsam ist die Nähe zu bestehenden oder noch auszubauenden Haltepunkten des öffentlichen Verkehrs, die die unterschiedlichen Maßstabsebenen miteinander verbinden. Die gemeinsame Fragestellung soll im Wettbewerb für alle Standorte beantwortet werden, um daraus nicht nur konkrete Lösungsansätze für den einzelnen Standort, sondern gemeinsame Qualitäten und Handlungsansätze für den gesamten Kooperationsraum ableiten zu können.
Der erste Entwurf der Aufgabenstellung für das Hildener Teilprojekt ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Das Verfahren des
EUOROPAN15-Wettbewerbs:
Die Projekte hätten eigentlich bereits zum November 2018 bei EUORPAN Deutschland eingereicht werden müssen. Auf Rückfrage der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (BSW), die das Projekt wie alle Projekte in der Kooperation „Zwischen Rhein und Wupper – zusammen wachsen“ koordiniert, wäre es möglich, die Unterlagen noch bis Anfang Februar 2019 einzureichen, da eine Veröffentlichung erst im März 2019 erfolgt.
Die einzelnen Teilaufgaben der vier Städte Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden werden als gemeinsames Kooperationsprojekt zusammengefasst und als ein gemeinsamer Standort ausgeschrieben. BSW erarbeitet mit Hilfe der Städte die auszuschreibende gemeinsame Aufgabenstellung.
Nach der Veröffentlichung haben die sich beteiligenden
„jungen“ Planungsbüros Zeit, bis Mitte Mai 2019 zu entscheiden, ob das
vorgeschlagene interkommunale Projekt für sie interessant ist, sie sich mit den
vier Planungsprojekten auseinandersetzen und Planungskonzepte zur Diskussion
stellen wollen.
Zwischen Anfang April und Mitte Mai 2019 haben die vier Städte eine Standortbesichtigung
mit Rückfragenkolloquium anzubieten.
Die Planungsergebnisse sind bis Ende Juli 2019 einzureichen. Spätestens Anfang
Oktober 2019 werden sie von einer lokalen Jury bewertet, die aus vier bzw. fünf
Fachpreisrichtern und drei bzw. vier Sachpreisrichtern besteht. Bei einem
Vorbereitungsgespräch wurde zwischen den beteiligten Städten der Vorschlag
diskutiert, dass die (Ober-)Bürgermeister bzw. die Technischen Beigeordneten
der vier Städte die vier zu stellenden Sachpreisrichter sein sollen. Weiterhin
sind von den Kooperationspartnern zwei Fachpreisrichter zu stellen.
Von der lokalen Jury werden 10 bis 20 Prozent der eingereichten Arbeiten als „Engere Wahl“ ausgewählt.
Diese vorausgewählten Entwürfe werden auf einem zweitägigen europäischen Forum präsentiert, miteinander verglichen und diskutiert. Dieses Forum wird wissenschaftlich vorbereitet und begleitet. Es dient der vergleichenden Analyse und stellt keine Beurteilung der Arbeiten dar.
Im Anschluss an das europäische Forum werden im November
2019 die vorausgewählten Arbeiten aller deutschen Standorte von einer
nationalen Jury beurteilt. Mindestens zwei der bis zu neun Mitglieder der
nationalen Jury müssen aus dem Ausland kommen.
Die Ergebnisse werden im Dezember 2019 international bekanntgegeben. Anfang
2020 erfolgt die offizielle Deutsche Preisverleihung. Je Standort sind ein
Preis in Höhe von 12.000 Euro sowie ein Ankauf in Höhe von 6.000 Euro vorgesehen.
Nach der Preisverleihung werden Workshops zur Vertiefung der Wettbewerbsergebnisse an den Standorten angeboten, die auf Wunsch von Jury-Mitgliedern begleitet werden.
Voraussetzung für
eine Förderung durch das Land und den Bund:
Das Land NRW hat laut BSW ein Interesse an der Beteiligung des Kooperationsprojekts am EUROPAN15-Wettbewerb.
Leider sind die Rahmenbedingungen bisher noch nicht geklärt. Es wurden am 26.10.2018 von Vertretern der beteiligten vier Städte sowie der BSW Fragen erarbeitet, die von BSW ausgearbeitet und an das Ministerium mit der Bitte um eine Beantwortung bis zum 08.11.2018 gesendet werden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage stellt sich die Sachlage wie folgt dar:
· Damit die Stadt Hilden den Förderantrag stellen kann, müsste im Rat am 12.12.2018 voraussichtlich das Stadtumbaugebiet um das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10C erweitert werden. (Teil der Fragen an das Ministerium ist, ob die Erweiterung notwendig ist, ob hierfür ein Ratsbeschluss ausreicht, ob auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden kann und ob das Projekt im Programm ´Aktive Stadt- und Ortsteilzentren´ unter den Zielen des IHK Innenstadt Hilden gefördert werden kann.)
·
Die Beteiligung am EUOROPAN15-Wettbewerb kostet
insgesamt 135.000 Euro.
Diese Kosten werden zwischen den vier Städten gleich aufgeteilt, so dass jede
Stadt grundsätzlich einen Anteil von 33.750 Euro zu tragen hat.
Zu diesem Anteil sollen abhängig vom Fördersatz der jeweils betroffenen Stadt
Zuschüsse aus Städtebaufördermittel beantragt werden; 80% für die Stadt
Solingen, 70% für die Stadt Wülfrath und jeweils 50% für die Städte Ratingen
und Hilden. (Ob das geht, wird auch beim Ministerium erfragt.) Der von der
Stadt Hilden zu finanzierende Eigenanteil beträgt somit voraussichtlich 16.875
Euro (ggfs. zuzüglich geringfügiger Reise- und Sachkosten, die aus dem normalen
Etat zu bezahlen wären).
· Hierzu müsste eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den vier Städten geschlossen und zumindest in Hilden am 12.12.2018 vom Rat beschlossen werden.
· Die notwendigen Finanzmittel für das gesamte Projekt müssten im Haushalt 2019 und ggfs. 2020 der Stadt Hilden einfließen:
Ausgabe: 135.000 Euro
Einnahme: 33.750 Euro Eigenanteil der Städte Solingen, Wülfrath und Ratingen
84.375 Euro Zuwendungen von Bund u. Land aus der Städtebauförderung
· BSW wird den Entwurf des Städtebauförderungsantrags erstellen, den die Stadt Hilden einzureichen hätte.
·
Die Stadt Hilden erarbeitet den Entwurf für die
Verwaltungsvereinbarung und stimmt ihn mit den möglichen Kooperationspartnern
ab.
Der Vertragsentwurf muss u.a. vom Hildener Rechtsamt und aufgrund der
eventuellen Umsatzsteuerpflicht vom Hildener Amt für Finanzservice geprüft
werden.
· Am 12.11.2018, 14.00 Uhr treffen sich die Kooperationspartner erneut, um die bis dahin vorliegenden Ergebnisse zu besprechen.
· Eigentlich müsste der Städtebauförderantrag für das STEP 2019 zum 01.12.2018 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden. Eine weitere Frage an das Ministerium ist daher, ob ein späterer Eingang förderunschädlich ist.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wird über den aktuellen Sachstand berichtet.
Wie geht es weiter?
Abhängig von der Antwort des Ministeriums wird zur Sitzung des Rates am 12.12.2018 eine Sitzungsvorlage zur Beratung gestellt, die aus heutiger Sicht voraussichtlich folgenden Beschlussvorschlag enthalten wird:
Der Rat beschließt:
1. Die Stadt Hilden beteiligt sich mit dem Projekt „Bebauungsplan 10C“ an der gemeinsamen Bewerbung zum EUROPAN15-Wettbewerb.
2. Zur Abwicklung des gemeinsamen EUROPAN15-Projekts wird eine Verwaltungsvereinbarung mit den Städten Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden geschlossen.
3. Im Haushalt 2019 werden im Produkt 090101 Stadtplanung für die Durchführung des EUROPAN15-Projekts Ausgaben in Höhe von 135.000 Euro und Einnahmen in Höhe von 118.125 Euro aufgenommen. Dadurch wird auch der Eigenanteil der Stadt Hilden in Höhe von 16.875 Euro zur Verfügung gestellt.
4. Das vom Rat am 10.07.2013 gemäß § 171b
Baugesetzbuch beschlossene Stadtumbaugebiet wird um das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 10C erweitert.
Die Erweiterung umfasst alle Grundstücke, die von der Poststraße im Norden und
Osten, von der Bahnhofsallee im Westen und der Benrather Straße im Süden
umfasst werden, sowie zusätzlich folgende Flurstücke aus den genannten
öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemarkung Hilden:
Poststraße: Flur 51 Flurstück 395 sowie Flur 13 Flurstück 253
Bahnhofsallee: Flur 13 Flurstücke 180 und 384
Benrather Straße: Flur 13 Flurstücke 161, 232 und 233 sowie Flur 58 Flurstück
1446.
5. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt und beauftragt, für das gemeinsame EUROPAN15-Projekt der Städte Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden zum Stadterneuerungsprogramm 2019 einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.
6. Nach Zugang des Bescheids zur Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder, falls früher, nach Zugang des entsprechenden Zuwendungsbescheids wird die Bürgermeisterin ermächtigt und beauftragt, das gemeinsame EUROPAN15-Projekt der Städte Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden bei EUROPAN Deutschland einzureichen.
Gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 Stadtplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0901010050 |
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0,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0901010050 |
529100 |
Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen |
135.000,- |
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414010 |
Zuweisungen vom Bund |
56.250,- |
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414100 |
Zuweisungen vom Land |
28.125,- |
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448200 |
Erstattung von Gemeinden |
33.750,- |
||||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Bei einer
positiven Entscheidung durch den Rat müssen die Beträge über die
Änderungsliste in den Haushaltsplanentwurf 2019 aufgenommen werden. Gez.
Danscheidt |
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