hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
"Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung
der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt
im Bereich zwischen Herderstraße, Stockshausstraße, Gerresheimer Straße und Auf
dem Sand.
Mit der Änderung
soll die Einschränkung der im ausgewiesenen Gewerbegebiet zulässigen bzw. nicht
zulässigen Nutzungen erreicht werden. Insbesondere sollen Spielhallen und
sonstige Vergnügungsstätten in Teilen des Plangebietes sowie zentrenrelevanter
Einzelhandel, Bordelle und sonstige Eros-Einrichtungen und eigenständige
Transportunternehmen ohne Zusammenhang mit einem Produktionsunternehmen ausgeschlossen
werden."
Erläuterungen und Begründungen:
Der Bebauungsplan
Nr. 106, ein Durchführungsplan im Sinne des § 173 Bundesbaugesetz (BBauG), mit
Rechtskraft vom 06.04.1962, weist für das Plangebiet der 3. Änderung ein
Mittelgewerbegebiet (E) aus. Besondere Einschränkungen für die Nutzung werden
nicht getroffen. Daher sind im Gebiet alle nicht wesentlich störenden
gewerblichen Nutzungen zulässig.
Mit der
Bebauungsplanänderung soll die gewerbliche Entwicklung durch die Begrenzung der
zulässigen Nutzungen durch textliche Festsetzungen geregelt werden.
Im Bereich des
Plangebietes befindet sich unter anderem der Standort der Firma Denison, dessen
beabsichtigte Schließung zum Jahresende 2006 kürzlich in der Presse verlautbart
wurde. Da es sich hier um ein sehr großes Betriebsgelände handelt, sollte die
Stadt frühzeitig unerwünschten Entwicklungen durch einen neuen Bauleitplan
vorbeugen.
Zu den in diesem
Bereich unwillkommenen Nutzungen gehören zusätzliche Einzelhandelsbetriebe mit
zentrenrelevanten Sortimenten, da im Gebiet kein Bedarf dafür vorhanden ist und
die Ansiedlung daher eine Gefährdung der Zentrumsfunktion der Innenstadt
darstellen würde. Im Gebiet befinden sich bereits ein Lebensmittel-Discounter
sowie ein Geschäft für Babyausstattung. Dies ist aus städtebaulicher Sicht nicht
ganz unproblematisch, und eine Zunahme derartiger Nutzungen daher abzulehnen.
Zudem sollen
sonstige eigenständige Transportunternehmen, die in keinem räumlichen und/oder
funktionalen Zusammenhang mit einem Produktionsunternehmen stehen, sowie Bordelle
und sonstige Eros-Einrichtungen ausgeschlossen werden. Auch Spielhallen und
sonstige Vergnügungsstätten sollten zumindest in den an Wohngebiete angrenzenden
Teilen des Plangebietes ausgeschlossen werden.
G. Scheib