Betreff
Sachstand Ausstattung Neubau Oberstufenzentrum am Helmholtz-Gymnasium Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 51/230
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der durch die dargestellte „Zwei-Welten-Lösung“ notwendigen Aufnahme von Wasseranschlüssen in die § 14 Unterlagen nach GemHVO für einen Neubau des Oberstufenzentrums Helmholtz-Gymnasium zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss in der nächsten Sitzung die Einsparvorschläge des Helmholtz-Gymnasiums darzustellen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hat der Ausschuss für Schule und Sport am 05.07.2018 über die Unterlagen zum Neubau des Oberstufenzentrums Helmholtz-Gymnasium Am Holterhöfchen 30 nach § 14 GemHVO beraten.

 

Nach intensiver Diskussion und Austausch über eine sogenannte „Zwei Welten Lösung“, sprich eine Nutzung von digitalen und analogen Medien und Wasseranschlüssen in allen Klassenräumen, wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz und des Schul- und Sportausschusses am 05.07.2018 den in den beiliegenden Unterlagen nach § 14 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) beschriebenen Neubau eines Oberstufenzentrums für das Helmholtz-Gymnasium als Ersatz für das sogenannte „Kocksgebäude“ mit der Ergänzung, dass die Lehrerschaft, Eltern- und insbesondere die Schülervertreter mitwirkend über die Ausstattung beraten sollen, damit hinsichtlich der Ausstattung des Objektes sowohl die digitale als auch eine analoge Variante berücksichtigt wird. Eine optimale zukunftsorientierte Variante soll für die Nutzer geplant sein.

 

Die Mittel sind teilweise im Haushaltsplan 2018/2019 etatisiert. Die Verwaltung wird beauftragt, den weiteren Finanzmittelbedarf in den Haushalt 2019 aufzunehmen.“

 

Die Verwaltung hat dementsprechend reagiert und weitere Gespräche mit der Schulleitung und Elternvertretern geführt. In diesen Gesprächen haben die Vertreter des Helmholtz-Gymnasiums die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von Kreidetafeln in Kombination mit einem Beamer und den damit notwendigen Wasseranschlüssen dargestellt. Die Verwaltung bestand in diesen Gesprächen nicht auf einem digitalen Tafelsystem, sogenannten Smartboards, obwohl ab dem Schuljahr 2019 / 2020 alle Grundschülerinnen und Grundschüler der städtischen Schulen keine Kreidetafeln mehr aus eigener Unterrichtserfahrung kennen werden. Ab Sommer 2019 werden alle Klassenräume der Grundschulen vollständig mit digitalen Tafelsystemen ausgestattet sein.

 

Weitere Vorteile eines digitalen Tafelsysytems sind zudem:

 

           Weit höheres Potential  zur multimedialen Unterrichtsgestaltung, insbes. durch spezielle Smartboard-Software

           Interaktion zwischen Darstellung auf Tafel, Austauschlaufwerke und Internet medienbruchfrei möglich

           Schülerinnen und Schüler sind mit digitalen Lernumgebungen wie Digitaltafeln seit dem 1. Schuljahr vertraut, digital ist heute ihre „natürliche“ Umgebung, privat wie schulisch

           Moderne digitale Tafelsysteme besitzen PC-free Modus, d.h. sie bieten grundlegende Funktionen auch ohne den angeschlossenen PC / Notebook zu starten

           Schulbuchverlage bieten teilweise bereits  aufeinander abgestimmte Unterrichtsmaterialien an: Lehrbuch, Unterrichtssoftware, digitale Tafelbilder

           Verlust von Stiften kann durch geeignete Sicherungsmaßnahmen stark reduziert werden

           Die Arbeitsfläche der Tafeln kann digital endlos vor- und zurück  gescrollt werden, nur der direkt sichtbare Bereich ist auf die 2 x 1,2m Größe begrenzt

           Speicherung der Arbeitsfläche mit allen in der Unterrichtsstunde gefüllten  Seiten ist möglich => nahtloses Anknüpfen in der nächsten Stunde möglich

           Tafelflächen in Hildener Schulen sind aus Stahlemail, 25 Jahre Garantie auf Beschreibbarkeit, leicht rückstandsfrei zu reinigen, Verwendung normaler Whiteboard Markern,

           das frühere Problem der „rauen Oberfläche“, die  sehr schlecht zu reinigen war, ist heute nicht mehr vorhanden

           Aus dem Blickwinkel der Verschmutzung weist eine digitale Tafel gegenüber der konventionellen Kreidetafel sogar deutliche Vorteile auf, da es keinen Kreidestaub mit den üblichen Auswirkungen (vor allem Verschlammen im Bereich der Tafeln) mehr gibt

           In einer Übergangsphase ist auch „analoges Arbeiten“ mit den digitalen Tafelsystemen möglich, hierzu können z.B. nachfüllbaren Whiteboardstifte verwendet werden.

           Gleiches gilt für einen Komplettausfall der Technik (z.B. nach einem Stromausfall im gesamten Schulgebäude). Auch dann steht die Tafelfläche inkl. Seitenflügel noch für „normales Beschreiben“ mittels Whiteboardstiften zur Verfügung

 

Die Medienberatung NRW hat sich auf Rückfrage ebenfalls klar gegen die Ausstattung eines Oberstufen-Neubaus mit Kreidetafeln ausgesprochen.

 

Trotz dieser Punkte regte die Verwaltung in den Gesprächen bei der Nutzung von Beamern als Kompromiss aber keine Kreidetafeln, sondern Flügeltafeln mit einer hochwertigen Whiteboardbeschichtung und einer Nutzung von Whiteboardstiften an. Dieses Vorgehen würde aus Sichtweise der Verwaltung die Problematik um das verlässliche Arbeiten von technischen Geräten in Verbindung mit des durch die Nutzung von Kreidetafeln entstehenden Kreidestaubes vermeiden sowie Wasseranschlüsse überflüssig machen und so einem wirtschaftlichen Handeln durch geringere Kosten zuträglich sein.

 

Diese Sichtweise der Verwaltung wurde in einem Gespräch am 29.08.2018 durch den für Digitale Medien zuständigen Dezernenten der Bezirksregierung Düsseldorf, Herrn Klaus Killich, bestätigt.

 

Letztendlich konnte diese Fachmeinung aber weder Schulleitung noch Elternvertretern, die in einem Schreiben vom 24.09.2018 zudem nochmals auf den Hygieneanspruch hingewiesen haben, zu einem Umdenken bewegen.

 

Im Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Innenraumhygiene an Schulen heißt es auf Seite 18:

 

„Eine ausreichende Anzahl von mit Waschbecken ausgestatteten Toiletten sollte für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer vorhanden sein. Die Anlagen müssen regelmäßig gereinigt und gewartet werden“

 

Die Ausrüstung eines jeden Klassenraumes mit einem Waschbecken ist aus Sicht der Verwaltung aus hygienischen Gründen nicht notwendig.

 

Die Verwaltung weist weiterhin ausdrücklich auf die Abschreibungsfristen von über zwanzig Jahren bei Kreidetafeln hin. Somit  würde sich die Schule für 20 Jahre auf die Nutzung von Kreidetafeln festlegen. Ein Umstellen auf neue digitale Lösungen neben der Nutzung von Beamern wäre für diesen Zeitraum nicht möglich, weil der Wert der Kreidetafeln solange in der städtischen Bilanz enthalten ist.

 

Als Kompromiss konnte letztendlich vereinbart werden, dass die Vertreter*innen des Helmholtz- Gymnasiums die Mehrkosten Ihrer Forderung in Höhe von ca. 50.000,-€ durch Einsparvorschläge generieren. Darüber konnte Einvernehmen erzielt werden. Weitere Kompromisslösungen konnten nicht getroffen werden. Es wird nicht als zielführend angesehen, ohne Zustimmung der Nutzer, die Verantwortung und Entscheidungshoheit des Schulträgers bei Ausstattungsfragen durchzusetzen. Ein Umstellen auf neue Lösungen neben der Nutzung von Beamern wäre damit obsolet. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Schulministerium NRW nach einer Bund-Länder-Vereinbarung und einer Grundgesetzänderung zum Digitalpakt beabsichtigt, jede Schule mit einem digitalen Tafelsystem, sogenannten Smartboards, auszustatten.

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I261600105/I261800122

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0113030010/I261600105 HAR

0113030010/I261800122

096002

 

096022

Zugänge AIB

 

Zugänge AIB

115.000

 

800.000

2019

0113030010/I261800122

096002

Zugänge AIB

2.926.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0113030010/I261800122

096002

Zugänge AIB

4.988.160

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Investitionen für die IT- und Möbelausstattung müssen noch ermittelt und unter der Kompromissvorgabe des Einsparens in den Entwurf des Haushaltes 2019 aufgenommen werden.

In Vertretung Danscheidt