Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
Kultur und Heimatpflege nimmt Kenntnis von der Vorlage „Kita und Musikschule“
Über die
Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen
neu entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
„Kita und Musikschule“
Vorstellung des Konzeptes und Zwischenbericht zur Einführung und
Ausweitung in und mit Hildener Kindertageseinrichtungen
Zur Genese des Konzeptes „Kita und Musikschule“
„Kita und Musikschule“ wurde in
den Jahren 2012 – 2016 im Rahmen eines landesgeförderten Modellprojektes des
Landesverbandes der Musikschulen in NRW entwickelt und war bereits während der
Modellphase ausgesprochen erfolgreich.
Die Einrichtungen, in denen das
Konzept während und nach der Modellphase eingeführt wurde, stellen begeistert
fest, dass die Kinder enorm von dieser Art der musikalischen Förderung profitieren.
Die Kita-Teams genießen die Zusammenarbeit mit den musikpädagogischen
Fachkräften und fühlen sich unterstützt und entlastet. Außerdem stellen sie
fest, dass sich die selbstverständliche Einbeziehung von Musik in den Kita-Alltag positiv auf die
Atmosphäre (Kita-Kultur) in der Einrichtung auswirkt.
Auch die musikpädagogischen
Fachkräfte aus den Musikschulen zeigen sich vom Konzept insgesamt und der damit
verbundenen neuen und deutlich intensiveren Zusammenarbeit mit den
Erzieher(inne)n vor Ort begeistert. Sie stellen fest, dass die Kinder im Laufe
ihrer Zeit in der Kita deutlich mehr Möglichkeiten haben, ihr natürliches
Interesse an Musik zu entdecken, zu entwickeln und auszubauen als es mit
bisherigen Konzepten möglich war.
Ziel des Konzeptes „Kita und Musikschule“
„Kita und Musikschule“ will das musikalisches Erleben und Agieren wieder in den Kita-Alltag bringen
und ermöglichen, dass alle Kinder einer Einrichtung Musik im Kita-Alltag
erleben, ausprobieren und für sich entdecken können. Gleichzeitig sollen die
pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt
werden, der Musik wieder ihren selbstverständlichen Platz im Kita-Alltag
einzuräumen (siehe auch Anlage 1).
Das Besondere am Konzept
Das Konzept basiert auf der
engen Zusammenarbeit des gesamten Kita-Teams und der musikpädagogischen
Fachkraft / den musikpädagogischen Fachkräften aus der Musikschule und ermöglicht
so
- dass alle Kinder der
Einrichtung (gebührenfrei) einbezogen werden;
- dass aktives Musizieren und
das Erleben von Musik selbstverständlicher Bestandteil des Kita-Alltags
werden;
- dass die Musik über die
Kinder in die Familien getragen wird und diese auch aktiv einbezogen
werden;
- dass sich die Fachkräfte aus
Kita und Musikschule gegenseitig qualifizieren und gemeinsam musikalische Impulse entwickeln, die auf die
Interessen und Bedürfnisse der einzelnen Kinder und auf das Profil der
Einrichtung zugeschnitten sind;
- dass die Kinder eigene
musikalische Ideen entwickeln, einbringen und umsetzen können (Partizipation);
- dass auch andere
Bildungsbereiche wie bspw. „Bewegung“ und „Sprache“ über die Musik
gezielt gefördert werden.
Von dem Konzept Kita und
Musikschule profitieren alle Beteiligten: die Kinder, die Familien, die
pädagogischen Fachkräfte der Kita sowie auch die musikpädagogischen Fachkräfte
der Musikschule.
Zur Einführung und Ausweitung des Konzeptes in und
mit Hildener Kindertageseinrichtungen
Im Strategiepapier
Kultur – Fortführung 2013 ist als Ziel in der Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten
benannt:
„Ziel für die zukünftige Zusammenarbeit mit den
Kitas in Hilden wird ein Konzept sein, in dem alle Kinder durch ein neu
ausgerichtetes Konzept der Musikschule in enger Kooperation mit den Kitas
vielfältige Möglichkeiten musikalischen Gestaltens als Ausdrucksmittel
erfahren, Klänge erforschen und Musik für sich entdecken können. Dabei sind
situationsorientierte Angebote und die Partizipation der Kinder wie auch der
Kita-Teams und der Familien von besonderer Bedeutung.“
Erfahrungen mit dem
Konzept brachte Frau Dämmer, Musikschulleiterin in Hilden seit Juli 2014, aus
ihrer vorherigen Tätigkeit in Haan mit, wo die Musikschule in Kooperation mit
einer Integrativen Einrichtung von Beginn an einer der Standorte im
Modellprojekt war. Darüber hinaus war Frau Dämmer Mitglied der Lenkungsgruppe
des landesweiten Modellprojektes und als Stellvertretende Vorsitzende des
Landesverbandes der Musikschulen NRW (bis November 2018) für die Entwicklung
und Verbreitung des Konzeptes verantwortlich.
Im November 2016
hatte die damalige Amtsleiterin III.51, Nousha Aubel, Gelegenheit, an einer
Informationsveranstaltung des Landesverbandes der Musikschulen in NRW zur
Vorstellung des Konzeptes teilzunehmen. Schon die vorher – u.a. über den
Städte- und Gemeindebund – veröffentlichten Berichte über das erfolgreiche
Modellprojekt hatten ihr Interesse geweckt. Nach dem Besuch der
Informationsveranstaltung zeigte sie sich begeistert von den Möglichkeiten, die
„Kita und Musikschule“ für Kinder im Elementarbereich eröffnen, und vereinbarte
mit der Musikschule zunächst die Einführung des Konzeptes in der Einrichtung
„Itterpänz“ (kleine Einrichtung mit einer Gruppe) und sprach sich für eine
baldige Einführung auch im Familienzentrum „Die Arche“ (große Einrichtung mit 8
Gruppen) aus.
Auch ihr damaliger
Stellvertreter und jetziger Amtsleiter III.51, Ulrich Brakemeier, befand, dass
dieses Konzept perfekt zu den Profilen und Konzepten der städtischen
Kindertageseinrichtungen in Hilden passe: „Es stellt einen weiteren operativen Baustein des
Bildungsnetzwerkes dar, ist Teil der Qualitätsentwicklung der Kindertagestätten
und erhöht den Standortfaktor der Bildungsstadt Hilden.“
Nach dem Konzept „Kita und Musikschule“ arbeiten in Kooperation mit der
Musikschule inzwischen:
- Die städtische
Kindertageseinrichtung „Itterpänz“ (seit September 2017)
- Die
Kindertageseinrichtung „Im Park“ (seit September 2017)
- Das
städtische Familienzentrum „Die Arche“ (seit Februar 2018)
- Die
städtische Kindertageseinrichtung „Die kleinen Strolche“ (seit Februar
2018)
- Die
städtische Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ (seit September 2018)
Die Einführung in
den Einrichtungen gestaltet sich ausgesprochen positiv. Die Kita-Teams spüren
bereits jetzt eine deutliche Bereicherung und Entlastung im Kita-Alltag und
begrüßen es außerordentlich, dass durch dieses Konzept alle Kinder der
Einrichtung die Möglichkeit erhalten, die Musik für sich zu entdecken.
Um möglichst allen
Hildener Kindern frühzeitig diese so wichtigen elementaren Begegnungen,
Erfahrungen und Erlebnisse mit Musik zu ermöglichen, ist geplant, das Konzept
in den nächsten Jahren schrittweise auszuweiten. In den Jahren 2020 und 2021
soll mit weiteren städtischen Einrichtungen begonnen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung
der für die Umsetzung des Konzeptes „Kita und Musikschule“ anfallenden Personalkosten
übernimmt der jeweilige Träger der Einrichtung. Bei den bisher
einbezogenen Einrichtungen ist dies (mit Ausnahme der privaten Kindertageseinrichtung
„Im Park“) das Amt III.51.
Pro Wochenstunde / pro Jahr fallen Personalkosten im Schnitt von ca.
1.670 € an.
Im Haushalt 2019 ist für dieses Projekt eine Summe von 12.150 € berücksichtigt.
Gleichzeitig wurde/wird in den Einrichtungen, in denen das Konzept
umgesetzt wird bzw. werden soll, das Angebot „EMU“ (Elementare Musikerziehung
für Kinder ab 4 Jahren) eingestellt. Entsprechend entfallen Einnahmen in Form
von Musikschulgebühren in Höhe von ca. 2.400 € pro Gruppe / pro Jahr (bei
durchschnittlich 10 Kindern pro Gruppe ohne Gebührenermäßigungen).
Bei zwei der fünf Einrichtungen, in denen das Konzept bislang umgesetzt ist,
wurde vorher keine Elementare Musikerziehung in Kooperation mit der Musikschule
angeboten.
Die Ausweitung in den nächsten beiden Jahren auf die weiteren
städtischen Einrichtungen (2020 „Pusteblume“, „Traumquelle“/“Kunterbunt“, 2021
„Rappelkiste“, „Holterhöfchen“, „Rehkids“) ist in zwei Schritten geplant, deren
Umsetzung ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Finanzierung stehen.
Nähere
Informationen zum Konzept unter www.kita-und-musikschule.de
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
0405010010 Musikschulunterrichte 0601010030 Förderung von Kindern in städt. Einrichtungen |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019-2022 |
0405010010 |
432600 |
Benutzungsgeb. |
700.000 |
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2019-2022 |
0601010030 |
50* |
Personalaufwand |
12.150 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende Veränderungen: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
0405010010 |
432600 |
Benutzungsgeb. |
- 9.600 |
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0405010010 |
50* |
Personalaufwand |
-11.690 |
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0601010030 |
50* |
Personalaufwand |
+11.690 |
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2021 |
0405010010 |
432600 |
Benutzungsgeb. |
-19.200 |
||
|
0405010010 |
50* |
Personalaufwand |
-23.380 |
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0601010030 |
50* |
Personalaufwand |
+23.380 |
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2022 |
0405010010 |
432600 |
Benutzungsgeb. |
-19.200 |
||
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0405010010 |
50* |
Personalaufwand |
-23.380 |
||
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0601010030 |
50* |
Personalaufwand |
+23.380 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Danscheidt |
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