Betreff
Bericht Umsetzung MEP, Breitbandförderung Schulen
Vorlage
WP 14-20 SV 10/060
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes und die Information über den aktuellen Stand der Breitbandförderung für Schulen werden zur Kenntnis genommen.


Erläuterungen und Begründungen:

A) Bericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes Hildener Schulen 2015 - 2019:

Umfang und Qualität der schulischen IT-Landschaft in Hilden

Die IT-Ausstattung der Hildener Schulen befindet sich nicht nur quantitativ, sondern vor allem auch qualitativ auf einem sehr hohen Niveau: Die Nutzung digitaler Medien und Unterrichtsmittel ist weitgehend in den normalen Schulalltag eingekehrt, z.B. verfügen fast alle Klassenräume an den Grundschulen über ein modernes Digitaltafelsystem mit leistungsstarkem Beamer, Computer und Dokumentenkamera; insgesamt sind zur Zeit 106 Digitaltafelsysteme an den Grundschulen und der Marie-Colinet-Sekundarschule im Einsatz. Um auch „analogen“ Unterricht zu ermöglichen, sind die Digitaltafeln zusätzlich mit schwenkbaren Seitenflügeln ausgestattet, auf die mittels Whiteboardstiften geschrieben werden kann, ohne die Technik zu benutzen. Die selbstverständliche Nutzung elektronischer Medien durch Kinder und Jugendliche verbessert auch den inklusiven Unterricht; hier sind durch den Einsatz von digitalen Medien zahlreiche Möglichkeiten zur individuellen Förderung entstanden.

 

Vier Schulen verfügen bereits heute über eine sehr schnelle (400 MBit/s symmetrisch) Internetanbindung, für die übrigen 9 Schulstandorte soll bis Mitte 2019 die Anbindung mit Glasfaser geschaffen werden.  Glasfaser ist die einzig sinnvolle Anbindung, weil hinsichtlich der Geschwindigkeit nahezu unbegrenzt skalierbar und mit Glasfaser nicht nur ein Internetzugang sondern ein ganz anderer Netzwerkbetrieb der Schulen möglich ist, der deutliche Vorteile hinsichtlich Verfügbarkeit und Administration bieten kann. Näheres hierzu auch weiter unter beim Thema Breitbandförderung.

 

Eine gute Technikausstattung ist nur dann sinnvoll und ihr Geld wert, wenn auch Wartung und Support stimmen. Wichtig ist dabei vor allem, dass die eingesetzten Systeme auch tatsächlich funktionieren und dass man im Störungsfalle schnell und zuverlässig Hilfe erhält. Vor diesem Hintergrund ist die Zufriedenheit der Hildener Schulen mit der Betreuung und Unterstützung durch die städtische IT als sehr hoch anzusehen. Beispielhaft sei hier das Zusammenwirken von Schulen und IT im Frühjahr diesen Jahres genannt, wo nach einem Erlass der Schulaufsicht zur Umsetzung des Datenschutzes gem. Datenschutzgrundvorordnung eine große Unsicherheit bei der Erstellung der Zeugnisse entstanden war. Durch schnelles, gemeinsames Handeln konnte für die Hildener Schulen eine pragmatische Lösung des Problems gefunden werden.

 

Das etwas in die Jahre gekommene Schulportal für Hildener Grundschulen wird gerade einem umfangreichem Relaunch unterzogen und dürfte Anfang nächsten Jahres in zeitgemäßen Design und mit umfangreichen neuen Möglichkeiten online gehen. Die Grundlagen des neuen Schulportals wurden Ende September in einem Konzeptions-Workshop unter Mitwirkung aller Grundschulen gelegt.

 

Alle Hildener Lehrkräfte verfügen über eine eigene „dienstliche“ eMail-Adresse mit der Endung „xxx.hilden.de“, wobei xxx für die Abkürzung der jeweiligen Schule steht. Das vom Schulministerium im Dezember 2017 auf Eis gelegt  Projekt „Logineo NRW“ hatte deshalb auf Hilden keine negativen Auswirkungen. 

 

Investitionen und Systembeschaffungen an Schulen von 2015 bis 2018

 

In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses vom 10.02.2016 hat der Ausschuss eine Modifikation des kommunalen Medienentwicklungsplanes (MEP) für Schulen beschlossen. Trotz erheblicher finanzieller Belastungen konnten für den Bereich der schulischen IT in den Jahren 2015 - 2018 die nachfolgenden investiven Ausgaben getätigt werden, wobei die Ausgaben für 2018 zum Teil geschätzt sind:

 

Grundschulen

2015

2016

2017

2018 *)

Summe investiv:

103.822 €

60.796 €

131.316 €

104.910 €

 

 

 

 

 

Real-/Sekundarschule

2015

2016

2017

2018 *)

Summe investiv:

25.219 €

17.248 €

16.594 €

29.386 €

 

 

 

 

 

Helmholtz-Gymnasium

2015

2016

2017

2018 *)

Summe investiv:

55.731 €

19.086 €

14.210 €

76.367 €

 

 

Die Tabelle auf der nächsten Seite zeigt, für welche IT-Maßnahmen und Projekte an Schulen die Mittel in den vergangenen vier Jahren verwendet wurden (Investitionen und Aufwand, ohne Personal-und Allgemeinkosten):

B) Sachstand in Sachen Breitbandförderung für Schulen 

1)    Bund: Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ - 1. Novelle vom 3.7.2018

Gegenstand des in der ersten Fassung seit 2015 laufenden Förderprogrammes ist der „Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten“. Inhaltlich ist sowohl eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung als auch eine Förderung des Betreibermodells möglich, sofern innerhalb von drei Jahren kein „marktgetriebener Ausbau“ erfolgt. Weiterhin muss der Zuwendungsempfänger (= Kommune etc.)  „die ausgezahlten Fördermittel vollständig an privatwirtschaftliche Auftragnehmer weitergegeben“.

Das Förderprogramm des Bundes zielt auf die Gigabitanbindung unterversorgter Gebiete, um die sog. „Weißen Flecken“ vor allem bei Gewerbegebieten und privaten Haushalten abzudecken. Es passt aus mehreren  Gründen (Unterversorgung, Aufgreifschwelle etc.) nicht für eine Förderung des Breitbandausbaues an Schulen, daher wurde ein entsprechender Förderantrag seitens der Stadt Hilden nicht gestellt.

Die Förderbedingungen aus dem Bundesprogramm wurden in 2018 insoweit geändert, dass der Breitbandausbau an Schulen grundsätzlich förderfähig ist. Allerdings ist dies erst für Anfang 2019 im Rahmen eines „Sonderaufrufs“ vorgesehen. Der genaue Zeitpunkt, wann dieser Sonderaufruf erfolgen soll, steht noch nicht fest.

 

2)    Land Nordrhein-Westfalen

·        „Gute Schule 2020“ seit Juli 2016

Die Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ werden von der Stadt Hilden über den Förderzeitraum von vier Jahren ausschließlich für gebäudewirtschaftliche Zwecke eingesetzt. Insofern ist dieses Landeförderprogramm für die IT-Ausstattung der Schulen in Hilden nicht relevant.

·        „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen“ - in Kraft seit 2.10.2018

Fördergegenstand ist einmal die „leitungsgebundene Anbindung von Schulgebäuden durch einen Netzbetreiber an das Telekommunikationsnetz, um eine dauerhafte Breitbandversorgung von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch (Gigabitnetz) am Schulgebäude zu gewährleisten“. Die Stadt als Schulträger hat dabei einen Eigenanteil von 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tragen.

Weiterhin werden für drei Jahre auch die monatlichen Entgelte für den Gigabitanschluss bis einer Höhe von 150 € je Schule gefördert.

Die o.g. Richtlinie des Landes NRW lag seit August 2018 im Entwurf vor, so dass bereits frühzeitig die erforderlichen Weichen gestellt wurden, um einen Förderantrag für die acht zur Zeit nicht an das Gigabit-Glasfasernetz angeschlossenen Schulen vorzubereiten.

Von den städtischen Schulen verfügen derzeit das Helmholtz-Gymnasium, die Marie-Colinet-Schule und der Grundschulverbund Kalstert über eine Glasfaserverbindung ins Rathaus, über die u.a. auch ein schneller Internetzugang  mit  400 MBit/s symmetrisch zur Verfügung gestellt wird. Um auch den verbleibenden Grundschulen einen schnellen Internetanschluss zu ermöglichen, sollen die neuen Fördermittel aus dem  Landesprogramm genutzt werden. Die Empfehlungen des NRW-Schulministeriums, wonach alle Schulen bis Ende 2021 über einen Gigabit Internetanschluss verfügen sollen, wird Hilden daher bereits deutlich früher erreichen.

Wegen der Komplexität des gesamten Prozedere zur Erreichung der Förderung wurde  ein externer Berater, die Micus-Strategieberatung, zur Unterstützung beauftragt. Bis zum 26.10.2018 lief hierzu auf www.breitbandausschreibungen.de das 8-wöchige „Markterkundungsverfahren Schulen Hilden“, bei dem die Netzbetreiber ihr Interesse an einem „marktgetriebenen Ausbau“ bekunden konnten. 

Über neue Entwicklungen im Bereich Breitbandförderung und -Ausbau kann ggf. in der Sitzung mündlich vorgetragen werden.

 

gez.

Birgit Alkenings