Betreff
Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Vorlage
WP 14-20 SV 50/131
Aktenzeichen
III/50.02/Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Kenntnis.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht diese ausführliche Berichterstattung sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.

 

 

Unterbringung:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Im Jahr 2018 haben sich die Asylzahlen bislang wie folgt entwickelt:

 

In den Monaten Januar bis September 2018 wurden 124.405 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 151.057 Erstanträge gestellt; dies bedeutet einen Rückgang der Antragszahlen um 17,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2018 stieg gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (17.249 Folgeanträge) um 3,0 % auf 17.762 Folgeanträge an. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 142.167 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr 2018 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (168.306 Asylanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 15,5 % (Quelle: Asylgeschäftsstatistik des BAMF, September 2018).

 

Das heißt, die Anzahl der Asylbewerber ist im Vergleich zu den Maximaljahren 2014-2016 deutlich zurückgegangen, jedoch ein Ende des Zustroms zeichnet sich nicht ab. Es ist aber weiter mit wesentlich moderateren Zugangszahlen zu rechnen.

 

Die zehn zugangsstärksten Länder sind für den Zeitraum September 2018:

 

 

 

TOP 10 Staatsangehörigkeiten

Anzahl

%

.1

Syrien

2.696

24,0

2.

Iran

1.133

10,1

3.

Irak

1.058

9,4

4.

Türkei

1.057

9,4

5.

Afghanistan

647

5,8

6.

Nigeria

616

5,5

7.

Russische Förderation

392

3,5

8.

ungeklärt

336

3,0

9.

Somalia

301

2,7

10.

Eritrea

269

2,4

Ergebnis

 

8.505

75,8

 

 

Die Gesamtschutzquote aller Herkunftsländer beträgt für diesen Zeitraum 38,9%

 

 

Situation in Hilden

 

Die Unterbringungssituation in Hilden ist nach wie vor als stabil zu bezeichnen, die bislang generierten Unterbringungseinheiten sind auskömmlich. Sollte die Flüchtlingszugangssituation weiter so bleiben, dann ist die Unterbringung der Menschen bis mindestens Ende des 1. Quartal 2019 gesichert.

 

Die Häuser am Brahmsweg wurden im Juni in Betrieb genommen. Diese Belegung darf als gelungen bezeichnet werden. Ein deutlicher Beleg hierfür ist ein durch die etablierten Bewohner organisiertes Nachbarschaftsfest, dass am  06.10. stattgefunden hat und an dem sich alle Anwohner, also Alt- und Neubürger, begeistert beteiligt haben.

 

Die Wohnraumsituation für die Anzahl der anerkannten Flüchtlinge ist weiterhin sehr angespannt. Es steht nach wie vor kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung, so dass das Amt für Soziales, Integration und Wohnen weiterhin mit den Integrationsbemühungen aller Flüchtlingsgruppen befasst ist, da die anerkannten Flüchtlinge alle mit der Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer von drei Jahren ausgestattet sind. In diesem Zeitraum müssen die Menschen in Hilden wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.

 

Mit Stand 30.09.2018 sind in Hilden 674 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen unterge-bracht. Von diesen 674 Personen sind 441 Personen im Leistungsbezug des AsylblG. Wir erhalten für 220 Personen aus dieser Gruppe Zuschüsse nach der FlüAG –Pauschale.

 

Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft sich auf 128 Menschen.

 

Aktuell  (Stand 17.10.18) liegt die Erfüllungsquote bei 93%, die noch im Asylverfahren sind. Darüber hinaus sind wir aktuell zur Aufnahme von 85 Menschen mit Bleiberecht nach §12a Aufenthaltsgesetz verpflichtet.

 

Diese Anzahl wird täglich seitens der Bezirksregierung Arnsberg neu berechnet. Berechnungsgrundlage ist die tägliche Anzahl Asylsuchender, die in NRW ankommen.

 

Dies führt dazu, dass momentan wöchentlich ca. 10 Flüchtlinge Hilden zugewiesen werden.

 

Die Unterbringung von Asylsuchenden und auch anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage in Unterkünften wird sich aufgrund des knapp bemessenen und bezahlbaren Wohnraums in Hilden nicht verhindern lassen.

 

Und dennoch gelingt es Einzelnen, auch Familien, sich immer wieder mit Wohnraum zu versorgen.

 

Die Auszüge, Rückführungen und freiwilligen Ausreisen sorgen momentan dafür, dass trotz stetiger Neuzuweisung die Flüchtlingszahlen in Hilden weitgehend stabil bleiben.

 

Die verkürzte Bearbeitungsdauer des BAMF wird zudem Einfluss auf die Asylbewerberzahlen nehmen. Grundsätzlich kann daher zumindest davon ausgegangen werden, dass sich die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage ebenfalls steigern wird, so wie die Anzahl derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aufgrund von Rechtsmittel, nicht ausreisen und deren Berechtigung nach FLüAG nach Ablauf von 3 Monaten endet.

 

Hier muss die Stadt Hilden mit höheren Kosten rechnen, die alleine bei ihr verbleiben.

 

Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird in den kommenden Monaten eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der

 

-      Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung

-      Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage

-      Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen

-      Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlinge, die aus der FLüAG Berechtigung herausgefallen sind

-      Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen

leisten.

 

Ob der Trend des weiteren Rückgangs der Asylanträge anhält, wird zwar prognostiziert, ist aber auch von der künftigen Entwicklung abhängig.

 

In Hilden wird mit ca. 100 weiteren Personen aufgrund der Familiennachzugsregelung der Bundesregierung zu rechnen sein. In den vergangenen Monaten seit dem letzten Bericht hat die Stadt Hilden 15 Personen im Familiennachzug aufgenommen.

 

Finanzielle Situation

 

Die Verwaltung hat über einen sehr langen Zeitraum als eine der wenigen Kommunen in NRW die betriebswirtschaftlichen Kosten ermittelt und mit den Landeszuweisungen abgeglichen. Es wird deutlich, dass über den gesamten Zeitraum hinweg eine völlig unzureichende Landesförderung gegeben ist. Zwar ist der Zuschussanteil durch die erheblich verbesserte Landesförderung in 2015 merkbar gestiegen, weit über die Hälfte der Kosten muss jedoch allein von der Stadt Hilden getragen werden. Daran hat sich auch im Jahr 2017 leider nichts geändert.

 

Jahr

Kalkulatorische

Kosten d. Häuser

Betriebskosten

der Häuser

Personalkosten der Häuser

Ausgaben

AsylbLG

Gesamtkosten

Asylbereich

Zuwendung

nach FlüAG und Erträge

Quote in %

2006

307.099,00 €

 153.116,00 €

   190.442,00 €

      901.267,00 €

      1.551.924,00 €

      180.119,00 €

11,61%

2007

213.681,00 €

  139.182,00 €

195.801,00 €

      668.814,00 €

      1.217.479,00 €

      163.836,00

13,46%

2008

211.164,00 €

143.893,00 €

  143.905,00 €

      284.788,00 €

         783.852,00 €

      198.797,00 €

25,36%

2009

208.647,00 €

 245.059,00 €

   130.896,00 €

      271.155,00 €

         855.757,00 €

        91.045,00 €

10,64%

2010

206.132,00 €

170.450,00 €

  124.768,00 €

      374.887,00 €

         876.237,00 €

        90.984,00 €

10,38%

2011

203.614,00 €

202.741,00 €

  112.348,00 €

      415.790,00 €

         934.493,00 €

      107.991,00 €

11,56%

2012

188.044,00 €

 290.675,00 €

 130.583,00 €

      749.240,00 €

      1.358.542,00 €

      156.409,00 €

11,51%

2013

185.689,00 €

   309.683,00 €

88.556,00 €

      991.915,00 €

      1.575.843,00 €

      186.433,00 €

11,83%

2014

199.857,00 €

   396.563,00 €

122.074,00 €

   1.104.574,00 €

      1.824.069,00 €

      324.003,00 €

17,76%

2015

336.340,23 €

910.548,68 €

  462.476,59 €

   3.327.763,53 €

      5.037.129,03 €

  2.245.762,76 €

44,58%

2017

1.597.518,73 €

1.642.023,24 €

644.753,85 €

2.632.759.91 €

6.517.055,73 €

2.153,777,00 €

33,05%

 

 

 

Integration

 

Die Unterbringung der Flüchtlinge in Hilden ist eng mit Maßnahmen zur Integration verknüpft.

 

Wie in den vergangenen Sitzungen berichtet, läuft eine Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen. Diese haben weiter Bestand und haben sich als feste Bausteine in der Hildener Integrationsarbeit etabliert.

 

Die Integrationsarbeit ist wie fast alles einem ständigen Wandel und einer ständigen Entwicklung unterworfen. Während es 2015/2016 vorrangig um Unterbringung und Versorgung ging, liegt nun der Fokus ganz auf Integration in Hilden.

 

Die Umsetzung des im Jahr 2016 vom Rat beschlossenen Konzeptes „Integration ist machbar“ hat große Fortschritte gemacht. Die Quartierssozialarbeiter haben weitreichende Netzwerke ins das jeweilige Quartier geknüpft. Sie arbeiten eng mit Kindergärten, Schulen, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und Ehrenamtlern zusammen und unterstützen so das Bemühen Aller, der Angekommenen und der Aufnehmenden, die Integration der Neubürger voranzubringen.

 

An dieser Stelle soll einmal mehr das bürgerschaftliche Engagement herausgehoben werden. Ohne die verschiedenen Akteure der unterschiedlichsten Richtungen wäre die Hilfestellung zur Integration der vielen Neubürger nicht möglich.

 

Als besonders erfreuliche Tendenz ist hier zu vermerken, dass es auch ganz eigenmotivierte und organisierte Aktionen der Bürgerschaft gibt. Erfreulich deshalb, da dies ein positives Zeichen für den Willen zum Miteinander dokumentiert.

 

Exemplarisch sei hier das Nachbarschaftsfest am Brahmsweg erwähnt, dass auf Initiative eines dort lebenden Ehepaares ins Leben gerufen, geplant und durchgeführt wurde. Das Fest war sehr gut besucht und wurde von allen Anwesenden als gelungene Veranstaltung bezeichnet.

 

Aufgrund des dort erzielten Erfolges sind für das kommende Jahr eine Wiederholung des Nachbarschaftsfestes und ein weiteres rund um den Schalbruch und die Herderstraße in Planung.

 

Der Aufbau und die Nutzung von Kontakten ist der Schlüssel zur Integration. Gerade der Austausch von Informationen und Gepflogenheiten macht es möglich, die Vielfalt schätzen zu lernen und zeigt einmal mehr auf, dass die Unterschiede zwischen den Einzelnen nicht so groß sind, wie man das vielleicht vermuten dürfte.

 

Und doch bei allem Fortschritt und der positiven Impulsen muss festgehalten werden, dass die Soziale Arbeit mit den Geflüchteten täglich herausfordernder wird.

 

Da ist zum einen die andauernde Unterbesetzung der Stellen zu benennen, da die Akquise von Fachpersonal auch für die Stadt Hilden zunehmend schwieriger wird. Und zum anderen tragen auch die stark gestiegene Anzahl der Flüchtlinge bei, die mit psychischen oder physischen Handicaps nach Hilden kommen.

 

So haben wir aktuell fünf Personen untergebracht, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, außerdem 10 Kinder die körper- und /oder geistig behindert sind. Darüberhinaus sind weitere 100 Personen als psychisch krank zu bezeichnen.

 

Alle diese Menschen haben besondere Bedarfslagen, und es ist eine enorme Herausforderung für die Mitarbeiter*innen der Abteilung 50.02 all diesen Besonderheiten angemessen und rechtskonform gerecht zu werden.

 

 

Abschließend gilt es noch zu berichten, dass die erfolgreich voranschreitende Integration auch die nachsorgende Beratung zu einer stetig wachsenden Aufgabe macht. Eine erfreuliche Herausforderung, die von den Sozialarbeiter*innen gerne geleistet wird, ist sie doch Ausdruck dafür, dass unser Handeln erfolgreich ist.

.

 

Fazit:

 

Integration bleibt ein herausforderndes, aber spannendes Feld, das dem ständigen gesellschaftlichen Wandel und den Entwicklungsstufen der Einzelnen unterworfen ist.

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050303 Hilfen nach AsylBLG

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Aufwendungen und Erträge sind in der Sitzungsvorlage dargestellt.

Danscheidt

 

 

 

WP 14-20 SV 50/115