Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Unterbringung von Flüchtlingen zur Kenntnis.
Erläuterungen und
Begründungen:
Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht diese ausführliche Berichterstattung sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.
Unterbringung:
Aktuelle
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Im Jahr 2018 haben sich die Asylzahlen bislang wie
folgt entwickelt:
In den Monaten Januar bis September 2018 wurden 124.405 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 151.057 Erstanträge gestellt; dies bedeutet einen Rückgang der Antragszahlen um 17,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2018 stieg gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (17.249 Folgeanträge) um 3,0 % auf 17.762 Folgeanträge an. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 142.167 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr 2018 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (168.306 Asylanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 15,5 % (Quelle: Asylgeschäftsstatistik des BAMF, September 2018).
Das heißt, die Anzahl der Asylbewerber ist im
Vergleich zu den Maximaljahren 2014-2016 deutlich zurückgegangen, jedoch ein
Ende des Zustroms zeichnet sich nicht ab. Es ist aber weiter mit wesentlich
moderateren Zugangszahlen zu rechnen.
Die zehn zugangsstärksten Länder sind für den
Zeitraum September 2018:
|
TOP 10 Staatsangehörigkeiten |
Anzahl |
% |
.1 |
Syrien |
2.696 |
24,0 |
2. |
Iran |
1.133 |
10,1 |
3. |
Irak |
1.058 |
9,4 |
4. |
Türkei |
1.057 |
9,4 |
5. |
Afghanistan |
647 |
5,8 |
6. |
Nigeria |
616 |
5,5 |
7. |
Russische Förderation |
392 |
3,5 |
8. |
ungeklärt |
336 |
3,0 |
9. |
Somalia |
301 |
2,7 |
10. |
Eritrea |
269 |
2,4 |
Ergebnis |
|
8.505 |
75,8 |
Die Gesamtschutzquote aller Herkunftsländer beträgt für diesen Zeitraum
38,9%
Situation in Hilden
Die Unterbringungssituation in Hilden ist nach wie vor als stabil zu bezeichnen, die bislang generierten Unterbringungseinheiten sind auskömmlich. Sollte die Flüchtlingszugangssituation weiter so bleiben, dann ist die Unterbringung der Menschen bis mindestens Ende des 1. Quartal 2019 gesichert.
Die Häuser am Brahmsweg wurden im Juni in Betrieb genommen. Diese Belegung darf als gelungen bezeichnet werden. Ein deutlicher Beleg hierfür ist ein durch die etablierten Bewohner organisiertes Nachbarschaftsfest, dass am 06.10. stattgefunden hat und an dem sich alle Anwohner, also Alt- und Neubürger, begeistert beteiligt haben.
Die Wohnraumsituation für die Anzahl der anerkannten Flüchtlinge ist weiterhin sehr angespannt. Es steht nach wie vor kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung, so dass das Amt für Soziales, Integration und Wohnen weiterhin mit den Integrationsbemühungen aller Flüchtlingsgruppen befasst ist, da die anerkannten Flüchtlinge alle mit der Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer von drei Jahren ausgestattet sind. In diesem Zeitraum müssen die Menschen in Hilden wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.
Mit Stand 30.09.2018 sind in Hilden 674 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen unterge-bracht. Von diesen 674 Personen sind 441 Personen im Leistungsbezug des AsylblG. Wir erhalten für 220 Personen aus dieser Gruppe Zuschüsse nach der FlüAG –Pauschale.
Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft sich auf 128 Menschen.
Aktuell (Stand 17.10.18) liegt die Erfüllungsquote bei 93%, die noch im Asylverfahren sind. Darüber hinaus sind wir aktuell zur Aufnahme von 85 Menschen mit Bleiberecht nach §12a Aufenthaltsgesetz verpflichtet.
Diese Anzahl wird täglich seitens der Bezirksregierung Arnsberg neu berechnet. Berechnungsgrundlage ist die tägliche Anzahl Asylsuchender, die in NRW ankommen.
Dies führt dazu, dass momentan wöchentlich ca. 10 Flüchtlinge Hilden zugewiesen werden.
Die Unterbringung von Asylsuchenden und auch
anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage in Unterkünften wird sich aufgrund
des knapp bemessenen und bezahlbaren Wohnraums in Hilden nicht verhindern
lassen.
Und dennoch gelingt es Einzelnen, auch Familien, sich
immer wieder mit Wohnraum zu versorgen.
Die Auszüge, Rückführungen und freiwilligen
Ausreisen sorgen momentan dafür, dass trotz stetiger Neuzuweisung die
Flüchtlingszahlen in Hilden weitgehend stabil bleiben.
Die verkürzte Bearbeitungsdauer des BAMF wird zudem
Einfluss auf die Asylbewerberzahlen nehmen. Grundsätzlich kann daher zumindest
davon ausgegangen werden, dass sich die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit
Wohnsitzauflage ebenfalls steigern wird, so wie die Anzahl derer, deren Asylantrag
abgelehnt wurde, die aber aufgrund von Rechtsmittel, nicht ausreisen und deren
Berechtigung nach FLüAG nach Ablauf von 3 Monaten endet.
Hier muss die Stadt Hilden mit höheren Kosten
rechnen, die alleine bei ihr verbleiben.
Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird in den kommenden Monaten eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der
- Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung
- Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage
- Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen
- Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlinge, die aus der FLüAG Berechtigung herausgefallen sind
- Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen
leisten.
Ob der Trend des weiteren Rückgangs der Asylanträge anhält, wird zwar prognostiziert, ist aber auch von der künftigen Entwicklung abhängig.
In Hilden wird mit ca. 100 weiteren Personen aufgrund der Familiennachzugsregelung der Bundesregierung zu rechnen sein. In den vergangenen Monaten seit dem letzten Bericht hat die Stadt Hilden 15 Personen im Familiennachzug aufgenommen.
Finanzielle
Situation
Die Verwaltung hat über einen sehr langen
Zeitraum als eine der wenigen Kommunen in NRW die betriebswirtschaftlichen
Kosten ermittelt und mit den Landeszuweisungen abgeglichen. Es wird deutlich,
dass über den gesamten Zeitraum hinweg eine völlig unzureichende Landesförderung
gegeben ist. Zwar ist der Zuschussanteil durch die erheblich verbesserte
Landesförderung in 2015 merkbar gestiegen, weit über die Hälfte der Kosten muss
jedoch allein von der Stadt Hilden getragen werden. Daran hat sich auch im Jahr
2017 leider nichts geändert.
Jahr |
Kalkulatorische Kosten
d. Häuser |
Betriebskosten
der
Häuser |
Personalkosten
der Häuser |
Ausgaben
AsylbLG |
Gesamtkosten
Asylbereich |
Zuwendung
nach
FlüAG und Erträge |
Quote
in % |
2006 |
307.099,00
€ |
153.116,00 € |
190.442,00 € |
901.267,00 € |
1.551.924,00 € |
180.119,00 € |
11,61% |
2007 |
213.681,00
€ |
139.182,00 € |
195.801,00
€ |
668.814,00 € |
1.217.479,00 € |
163.836,00 € |
13,46% |
2008 |
211.164,00
€ |
143.893,00
€ |
143.905,00 € |
284.788,00 € |
783.852,00 € |
198.797,00 € |
25,36% |
2009 |
208.647,00
€ |
245.059,00 € |
130.896,00 € |
271.155,00 € |
855.757,00 € |
91.045,00 € |
10,64% |
2010 |
206.132,00
€ |
170.450,00
€ |
124.768,00 € |
374.887,00 € |
876.237,00 € |
90.984,00 € |
10,38% |
2011 |
203.614,00
€ |
202.741,00
€ |
112.348,00 € |
415.790,00 € |
934.493,00 € |
107.991,00 € |
11,56% |
2012 |
188.044,00
€ |
290.675,00 € |
130.583,00 € |
749.240,00 € |
1.358.542,00 € |
156.409,00 € |
11,51% |
2013 |
185.689,00
€ |
309.683,00 € |
88.556,00
€ |
991.915,00 € |
1.575.843,00 € |
186.433,00 € |
11,83% |
2014 |
199.857,00
€ |
396.563,00 € |
122.074,00
€ |
1.104.574,00 € |
1.824.069,00 € |
324.003,00 € |
17,76% |
2015 |
336.340,23
€ |
910.548,68
€ |
462.476,59 € |
3.327.763,53 € |
5.037.129,03 € |
2.245.762,76 € |
44,58% |
2017 |
1.597.518,73
€ |
1.642.023,24
€ |
644.753,85
€ |
2.632.759.91
€ |
6.517.055,73
€ |
2.153,777,00
€ |
33,05% |
Integration
Die Unterbringung der Flüchtlinge in Hilden
ist eng mit Maßnahmen zur Integration verknüpft.
Wie in
den vergangenen Sitzungen berichtet, läuft eine Vielzahl unterschiedlichster
Maßnahmen. Diese haben weiter Bestand und haben sich als feste Bausteine in der
Hildener Integrationsarbeit etabliert.
Die
Integrationsarbeit ist wie fast alles einem ständigen Wandel und einer
ständigen Entwicklung unterworfen. Während es 2015/2016 vorrangig um
Unterbringung und Versorgung ging, liegt nun der Fokus ganz auf Integration in
Hilden.
Die
Umsetzung des im Jahr 2016 vom Rat beschlossenen Konzeptes „Integration ist
machbar“ hat große Fortschritte gemacht. Die Quartierssozialarbeiter haben
weitreichende Netzwerke ins das jeweilige Quartier geknüpft. Sie arbeiten eng
mit Kindergärten, Schulen, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und Ehrenamtlern
zusammen und unterstützen so das Bemühen Aller, der Angekommenen und der
Aufnehmenden, die Integration der Neubürger voranzubringen.
An dieser
Stelle soll einmal mehr das bürgerschaftliche Engagement herausgehoben werden.
Ohne die verschiedenen Akteure der unterschiedlichsten Richtungen wäre die
Hilfestellung zur Integration der vielen Neubürger nicht möglich.
Als
besonders erfreuliche Tendenz ist hier zu vermerken, dass es auch ganz
eigenmotivierte und organisierte Aktionen der Bürgerschaft gibt. Erfreulich
deshalb, da dies ein positives Zeichen für den Willen zum Miteinander
dokumentiert.
Exemplarisch
sei hier das Nachbarschaftsfest am Brahmsweg erwähnt, dass auf Initiative eines
dort lebenden Ehepaares ins Leben gerufen, geplant und durchgeführt wurde. Das
Fest war sehr gut besucht und wurde von allen Anwesenden als gelungene
Veranstaltung bezeichnet.
Aufgrund
des dort erzielten Erfolges sind für das kommende Jahr eine Wiederholung des
Nachbarschaftsfestes und ein weiteres rund um den Schalbruch und die
Herderstraße in Planung.
Der
Aufbau und die Nutzung von Kontakten ist der Schlüssel zur Integration. Gerade
der Austausch von Informationen und Gepflogenheiten macht es möglich, die
Vielfalt schätzen zu lernen und zeigt einmal mehr auf, dass die Unterschiede
zwischen den Einzelnen nicht so groß sind, wie man das vielleicht vermuten
dürfte.
Und
doch bei allem Fortschritt und der positiven Impulsen muss festgehalten werden,
dass die Soziale Arbeit mit den Geflüchteten täglich herausfordernder wird.
Da ist
zum einen die andauernde Unterbesetzung der Stellen zu benennen, da die Akquise
von Fachpersonal auch für die Stadt Hilden zunehmend schwieriger wird. Und zum
anderen tragen auch die stark gestiegene Anzahl der Flüchtlinge bei, die mit
psychischen oder physischen Handicaps nach Hilden kommen.
So
haben wir aktuell fünf Personen untergebracht, die auf einen Rollstuhl
angewiesen sind, außerdem 10 Kinder die körper- und /oder geistig behindert
sind. Darüberhinaus sind weitere 100 Personen als psychisch krank zu
bezeichnen.
Alle
diese Menschen haben besondere Bedarfslagen, und es ist eine enorme
Herausforderung für die Mitarbeiter*innen der Abteilung 50.02 all diesen
Besonderheiten angemessen und rechtskonform gerecht zu werden.
Abschließend
gilt es noch zu berichten, dass die erfolgreich voranschreitende Integration
auch die nachsorgende Beratung zu einer stetig wachsenden Aufgabe macht. Eine
erfreuliche Herausforderung, die von den Sozialarbeiter*innen gerne geleistet
wird, ist sie doch Ausdruck dafür, dass unser Handeln erfolgreich ist.
.
Fazit:
Integration
bleibt ein herausforderndes, aber spannendes Feld, das dem ständigen
gesellschaftlichen Wandel und den Entwicklungsstufen der Einzelnen unterworfen
ist.
gez.
Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer / -bezeichnung |
050303 Hilfen nach AsylBLG |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Folgende
Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/ Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus
der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/ Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder
investiver Auszahlung ist die Deckung
gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/ Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen Mittel aus entsprechenden
Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung
Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk Kämmerer Die Aufwendungen und Erträge sind in der
Sitzungsvorlage dargestellt. Danscheidt |
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