Betreff
Vertragsgestaltung mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V.
Vorlage
WP 14-20 SV 50/128
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 13.12.2017 die Verwaltung damit beauftragt, einen neuen Vertragsentwurf ab dem Haushaltsjahr 2019 vorzulegen. Auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 50/ 099 wird verwiesen.

 

Dazu hat die Verwaltung mehrere Gespräche mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. geführt. Ein Vertragsentwurf befindet sich zurzeit noch in Bearbeitung.

 

Die Schwierigkeit der Vertragsgestaltung ergibt sich aus den einzelnen Verträgen zwischen der Freizeitgemeinschaft und den Ämtern III/50 und III/51, wo zunächst eine Doppelfinanzierung ausgeschlossen werden muss. Gleichzeitig gilt es, Ziele für den neuen Vertrag festzulegen, die sowohl dem Vereinszweck wie auch der Bevölkerung der Stadt Hilden dienen und gleichzeitig die Vorstellungen der Stadt Hilden erfüllen. Zudem sollen neben dem Portfolio der Angebote auch konkrete Leistungsbeschreibungen erarbeitet werden, einschließlich der Grundlagen der Gegenfinanzierung der einzelnen Geschäftsbereiche (Mittel der Stadt Hilden, Kreismittel, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Mitgliedbeiträgen, etc.).

 

Daher wird die Erarbeitung und Abstimmung zur Vorlage voraussichtlich Zeit bis Ende 2018 in Anspruch nehmen, so dass der Vertragsentwurf in der ersten Sitzung des Sozialausschusses im Jahr 2019 vorgelegt werden könnte.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050201 Hilfe in besonderen Lebenslagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0502015000

 

Zuschüsse

147.945,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 (hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

 

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Im Haushaltsplanentwurf 2019 ist keine Ansatzerhöhung vorgesehen.

Danscheidt