Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 13.12.2017 die
Verwaltung damit beauftragt, einen
neuen Vertragsentwurf ab dem Haushaltsjahr 2019 vorzulegen. Auf die
Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 50/ 099 wird verwiesen.
Dazu hat die Verwaltung mehrere Gespräche mit der Freizeitgemeinschaft
Behinderte und Nichtbehinderte e.V. geführt. Ein Vertragsentwurf befindet sich
zurzeit noch in Bearbeitung.
Die Schwierigkeit der Vertragsgestaltung ergibt sich aus den
einzelnen Verträgen zwischen der Freizeitgemeinschaft und den Ämtern III/50 und
III/51, wo zunächst eine Doppelfinanzierung ausgeschlossen werden muss. Gleichzeitig
gilt es, Ziele für den neuen Vertrag festzulegen, die sowohl dem Vereinszweck
wie auch der Bevölkerung der Stadt Hilden dienen und gleichzeitig die
Vorstellungen der Stadt Hilden erfüllen. Zudem sollen neben dem Portfolio der
Angebote auch konkrete Leistungsbeschreibungen erarbeitet werden,
einschließlich der Grundlagen der Gegenfinanzierung der einzelnen
Geschäftsbereiche (Mittel der Stadt Hilden, Kreismittel, Einnahmen aus
Vermietung und Verpachtung, Mitgliedbeiträgen, etc.).
Daher wird die Erarbeitung und Abstimmung zur Vorlage
voraussichtlich Zeit bis Ende 2018 in Anspruch nehmen, so dass der
Vertragsentwurf in der ersten Sitzung des Sozialausschusses im Jahr 2019 vorgelegt
werden könnte.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050201 Hilfe in
besonderen Lebenslagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0502015000 |
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Zuschüsse |
147.945,-- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Im
Haushaltsplanentwurf 2019 ist keine Ansatzerhöhung vorgesehen. Danscheidt |
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