Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.
die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates und
2.
die im
vollen Wortlaut als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat
der Stadt Hilden in
a.
Variante
1
oder
b.
Variante
2
Stand: 27.09.2018
Zusätzliche Erläuterungen:
Am 06.12.2017
wurde im Stadtentwicklungsausschuss die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats für
die Stadt Hilden beschlossen. Für diesen sollte die Verwaltung eine Geschäftsordnung
erarbeiten. Am 20.06.2018 wurde im Stadtentwicklungsausschuss eine Geschäftsordnung
vorgelegt und mit Änderungen mehrheitlich beschlossen.
In der Sitzung des Rates am 11.07.2018 wurde die Sitzungsvorlage vertagt.
Dem Rat der Stadt
Hilden wird in dieser Beschlussvorlage
-
die
Entscheidung über die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats sowie
-
die
Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat
zur abschließenden
Beschlussfassung vorgelegt.
Die
Geschäftsordnung wird in zwei Varianten vorgelegt.
Diese
unterscheiden sich in der Hinsicht, dass in der am 20.06.2018
-
dem StEA vorgelegten Variante
1 (Stand: 24.05.2018) alle im Rat vertretenen Fraktionen an der Sitzung des
Gestaltungsbeirats ohne Stimmrecht teilnehmen können, aber nicht müssen bzw.
-
vom StEA mehrheitlich beschlossenen Variante
2 (Stand: 20.06.2018) nur die/der Vorsitzende sowie die/der
stellvertretende Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses im
Gestaltungsbeirat als Beisitzerinnen
bzw. als Beisitzer ohne Stimmrecht vertreten sind.
Die Absätze
„Zusammensetzung“ und „Geschäftsgang“ wurden gemäß des mehrheitlich beschlossenen
Ergebnisses in der Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss in der Variante 2
geändert.
Gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin
Stand: 23.05.2018
Erläuterungen und Begründungen
zu der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/194, die im StEA am 20.06.2018 und im Rat am 11.07.2018 zur Beratung stand:
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat auf Antrag der CDU-Fraktion am 06.12.2017 auf
Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/164 die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen und
die Verwaltung beauftragt, eine
Geschäftsordnung zu erstellen.
In dieser Beschlussvorlage wird der Entwurf
einer Geschäftsordnung vorgelegt. Die wesentlichen Rahmenbedingungen sind dabei
folgende:
·
Der
Gestaltungsbeirat besteht aus drei externen Fachleuten und zwei
Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern und tagt bedarfsorientiert etwa
viermal im Jahr. Er berät über Projekte mit besonderer Bedeutung bzw.
stadtgestalterischer Relevanz im gesamten Stadtgebiet.
Relevante Projekte können in diesem Sinne
kleine oder große Bauvorhaben oder Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum
sein, da solche Vorhaben unabhängig von ihrer Größe bedeutsamen Einfluss auf
die Stadtgestalt haben können.
·
An den
Sitzungen können neben der Bürgermeisterin und der Baudezernentin Verwaltungsbedienstete
und ggf. externe Fachleute nach Bedarf sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter
der Ratsfraktionen ohne Stimmrecht teilnehmen. Die Beratung findet nicht
öffentlich statt und unterliegt der Geheimhaltung.
·
Das
Ergebnis der Beratung ist eine schriftliche Stellungnahme des Beirats, bei
Bedarf mit Empfehlungen und Hinweisen, die bei der Überarbeitung des Vorhabens
berücksichtigt werden sollen. Der Beirat kann die Entwurfsverfasserin bzw. den
Entwurfsverfasser zur erneuten Vorlage des Entwurfs auffordern.
Besetzung,
Aufgaben und Organisation der Geschäftsstelle
Die
Geschäftsstelle unterstützt den Gestaltungsbeirat organisatorisch. Sie ist im Baudezernat
angesiedelt und zuständig für Einladungen, Organisation und Protokollführung
sowie inhaltliche Vorbereitung und Nachsorge der Sitzungen. Sie fertigt zu
jeder Sitzung des Gestaltungsbeirats ein Ergebnisprotokoll an, welches den Beiratsmitgliedern
und den Ratsfraktionen zur Verfügung gestellt wird.
Die Geschäftsführung
liegt bei der Baudezernentin / dem Baudezernenten.
Die Baudezernentin
/ der Baudezernent beruft den Beirat schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem
Sitzungstag mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung ein. Mit Zustimmung
des Beirates kann die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung geändert werden.
Die Organisation
der Sitzungen (Einladungen, Organisation von Raum- und Materialien, Protokoll,
Bewirtung etc.) erfolgt durch eine Sachbearbeiterin / ein Sachbearbeiter der Verwaltung
(mit Stellvertretung), die inhaltliche Vorbereitung und Nachsorge der Sitzungen
durch eine Sachbearbeiterin / ein Sachbearbeiter der Sachgebiete Stadtplanung
und Bauaufsicht mit Stellvertretung.
Erforderliche
Finanzmittel in 2018 und den Folgejahren
Zu den mit einem Gestaltungsbeirat
verbundenen Kosten wurde bereits in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/164 im
Detail ausgeführt.
Es sei darauf hingewiesen, dass für 2018
(inkl. der mittelfristigen Finanzplanung) entsprechende Beträge im Haushalt
enthalten sind. Im Rahmen der Änderungsliste wurde im Produkt 090101
„Stadtplanung“ im Haushalt für 2018 für den Gestaltungsbeirat ein Betrag von
8.500,- Euro und ab 2019 Beträge von jeweils 17.000,- Euro bereitgestellt.
Die
Kostenermittlung basierte auf den Empfehlungen der AKNW zur Vergütung von
Preisrichterinnen / Preisrichtern bei Wettbewerben:
„Preisrichterinnen
und Preisrichter sowie ihre Vertreter erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandentschädigung.
Der Vorsitzende des Preisgerichts hat erfahrungsgemäß aufgrund seiner erhöhten Verantwortung
und der erforderlichen Nachbereitung von Sitzungen Anrecht auf eine erhöhte Entschädigung.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Preisrichter und ihre Vertreter beträgt:
2.1. 800 bis 1.200
Euro für ganztägige Sitzungen,
2.2. 400 bis 600 Euro
für halbtägige Sitzungen,
2.3. zusätzlich
400 bis 600 Euro für den Vorsitzenden des Preisgerichts,
2.4. jeweils
zuzüglich Umsatzsteuer.
2.5. Reisekosten
sind zusätzlich zu erstatten.
Innerhalb dieses
Rahmens soll die Aufwandsentschädigung entsprechend des Umfangs und der
Komplexität der Planungsaufgabe festgelegt werden.“
Aus Sicht des
Baudezernates wird auf dieser Grundlage eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
500 Euro (netto) je externem Beiratsmitglied sowie zusätzlich 400 Euro (netto)
für die oder den Vorsitzenden vorgeschlagen.
Die Reisekosten werden gemäß Reisekostengesetz erstattet und sind in den
finanziellen Auswirkungen mit rund 150 Euro je externem Fachmitglied
abgeschätzt.
Die Vertreterinnen
und Vertreter der Fraktionen erhalten – wie bei einer normalen Ausschuss- oder
Ratssitzung – gemäß Entschädigungsverordnung NRW zurzeit 20,30 Euro je Sitzung.
Je Sitzung des
Gestaltungsbeirats würden auf dieser Basis Sitzungskosten von rund 2.850 Euro (brutto)
entstehen. Bei vier bis sechs Sitzungen im Jahr entspräche dies 11.400 Euro bis
17.100 Euro (brutto) jährlich.
Der Sitzungsvorlage liegt als Anlage der
Vorschlag einer Geschäftsordnung für den Gestaltungs-beirat bei.
Wenn diese Geschäftsordnung beschlossen wird,
kann die Verwaltung im Anschluss Kontakt zu Experten aufnehmen, die dem Beirat
angehören könnten. Der Besetzungsvorschlag könnte voraussichtlich im Herbst dem
Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat vorgelegt werden, so dass eventuell noch
in diesem Jahr eine Sitzung des Gestaltungsbeirats erfolgen könnte.
Gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0901010050 |
541800 |
Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeit |
8.500 |
||
2019 ff |
0901010050 |
17.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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