Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss nimmt den Bericht zur Pflege der Sportplatzanlagen im Jahr 2018 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Alle Hildener
Sportplatzanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von
Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im
Jahre 1983 unterzeichnet. Zum 1. Januar 2009 wurden sämtliche Verträge
überarbeitet. Seither liegen den betreuenden Vereinen Pflegeanleitungen und
ausführliche Leistungsbeschreibungen zur Unterhaltung und optimalen Pflege der
Sportplatzanlagen vor. Bei der Begehung der Anlagen sind die benannten
Pflegeanleitungen sowie Leistungsbeschreibungen Grundlage zur Überprüfung des
Pflegezustandes der Sportplätze. Die Sportaußenanlagen werden wie folgt betreut:
Sportanlage Betreuender
Verein
1. Sportplatz
Hoffeldstraße VfB
03 Hilden
2. Sportplatz
Furtwänglerstraße SV
Hilden Nord
3. Sportplatz
Kalstert SV
Hilden Ost
4. Sportplatz
Schützenstraße AC
Italia Hilden Süd
5. Sportplatz
Weidenweg Sp.-Vg.
Hilden 05/06
6.
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch Stadt
Hilden
Seit Beginn der
Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt.
Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden entweder von Seiten des Vereins
oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde
beschlossen, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht über den Pflegezustand
der Sportplätze vorlegt.
Aufgrund des
Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und im Jahr 2008 neu strukturiert und optimiert.
Folgendes wurde
festgelegt:
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In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amt für
Jugend, Schule und Sport - federführend.
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Bei der Begehung der Sportanlagen incl.
Außenumkleiden werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66
(Tiefbau- und Grünflächenamt), IV/68 (Zentraler Bauhof) sowie der
Stadtsportverband Hilden beteiligt. Für Sicherheitsfragen wird nach Bedarf ein
sachverständiger Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.
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Die Begehungen finden jährlich statt.
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Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-,
Betreuungs- und Pflegeverträge incl. der Leistungsverzeichnisse.
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Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden
protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.
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Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll
die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände in einem angemessenen
Zeitraum zu beheben.
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Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der
Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.
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Bei Bedarf werden Nachbegehungen durchgeführt, die
der Prüfung und Behebung der aufgezeigten Mängel dienen. Auch hier werden
vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und nach Bedarf durch
Bildmaterial dokumentiert.
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Im Ausschuss für Schule und Sport berichtet die
Verwaltung (Sportbüro) über die durchgeführten Begehungen und daraus
resultierende Maßnahmen.
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Die Kontrollen beziehen sich auf die Pflege der
Anlagen und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen.
Sportplatz- und
Umkleidebegehungen 2018:
Die
Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleide- und Funktionsgebäude
wurden im September und Oktober 2018 durchgeführt.
Die
Sportplatzanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) sowie die Umkleidegebäude waren
bei den Begehungen im September und Oktober in einem überwiegend guten bis sehr
guten Pflegezustand. Alle betreuenden Vereine begleiteten die Begehungen mit
vertretenden Personen. Kleinere Mängel wurden angezeigt und werden bzw. wurden
bereits behoben. Die Umkleide- und Funktionsgebäude auf dem Sportplatz
Furtwängler Straße befanden sich in einem unzureichenden Reinigungszustand. Ein
Nachbegehungstermin ist hier erforderlich. Der betreuende Verein hat die
Möglichkeit, die angezeigten Mängel bis zur Nachbegehung zu beseitigen.
Im Rahmen der
Sportplatzbegehungen wurde intensiv auf die Erbringung der Leistungen, die im
Rahmen der Leistungsverzeichnisse festgelegt wurden, eingegangen. Alle
Leistungsverzeichnisse wurden in der aktuellen Form allen pflegenden Vereinen
übergeben.
Fazit:
Die systematische
Kontrolle der Hildener Sportplatzanlagen führt großteilig dazu, dass sich die
zu pflegenden Flächen und Gebäude in einem guten bis sehr guten Zustand
befinden. Die Verwaltung hat die Möglichkeit, vorhandene Mängel und
Pflegerückstände objektiv festzuhalten und die Verantwortlichen frühzeitig zur
Behebung aufzufordern. Darüber hinaus kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit
den Vereinsvertretern. Die im Jahr 2018 aufgetretenen Problematiken des
verklebten Granulats, besonders auf den Kunstrasenplätzen auf der
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch und Am Kalstert, sowie die Abnutzungen auf dem
Sportplatz Weidenweg sind laut Experten nicht auf eine mangelnde Pflege der
verantwortlichen Stellen zurück zu führen. Die Verantwortlichkeit für die
Durchführung verschiedener Pflege- und Reinigungsschritte und -intensitäten ist
per Leistungsverzeichnis festgelegt. Pflegende Stellen sind der Verein, der Bauhof
und bei Bedarf eine Fachfirma.
Weitere Planung:
Hinsichtlich der
Beobachtung und frühzeitigen Erkennung von Mängeln auf den Kunstrasenplätzen
wurde im Ausschuss für Schule und Sport am 23.08.2018 nach Vorschlag der Verwaltung
neben der jährlichen Sportplatz- und Umkleidenbegehung die Durchführung einer
separaten, auf die Kunstrasenplätze beschränkten Zustandskontrolle im Frühjahr
eines jeden Jahres beschlossen. Die Zustandskontrolle findet mit allen zuständigen
Fachämtern statt.
Darüber hinaus
werden zukünftig die pflegenden Vereine und deren zuständigen Personen zu den
Themen Pflege von Kunstrasenplätzen und der möglichen Früherkennung von
Schwachstellen und Schäden regelmäßig sensibilisiert.
gez.
Birgit Alkenings