Betreff
Erneuerung von 4 Kunstrasenplätzen
Vorlage
WP 14-20 SV 66/117
Aktenzeichen
66.3 Kunstrasenplätze
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Schul- und Sportausschuss stimmt dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept zur Erneuerung von 4 Kunstrasenplätzen ( Kalstert, Weidenweg, Furtwänglerstraße, Bandsbusch ) zu. Die notwendigen Finanzmittel sollen in den Haushaltsplanentwurf 2019 aufgenommen werden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Schul- und Sportausschuss hat sich in einer Sondersitzung vom 23.8.2018 über den Zustand der Kunstrasenplätze in Hilden durch die Verwaltung informieren lassen. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, ein Erneuerungskonzept zu den Plätzen

 

-Kalstert

-Weidenweg

-Am Bandsbusch

-Furtwänglerstraße

 

zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll es neben einer Priorisierung der Plätze auch um das zukünftig einzusetzende Verfüllmaterial gehen. Dies erfolgt mit dieser Vorlage. Dabei wird zuerst einmal vom Beschluss des Sportausschusses ausgegangen, der eine Erneuerung von einem Platz pro Jahr angesetzt hat.

 

Um dem Ausschuss eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen, werden in Ergänzung zu den Erläuterungen während der Begehung der Plätze und in der o.a. Sitzung zusätzliche technische Erläuterung in dieser Vorlage gegeben.

 

 

Platzdaten

 

Sportplatz

Bau / Inbetriebnahme Kunstrasen

Durchgeführte Reparaturen

Verfüllmaterial

Probleme

Furtwänglerstr

2000/2001

Austausch Elfmeterpkt

5m Räume

Sand, Gummi EPDM

keine Verklumpungen, aber Kunstrasen abgespielt,

derzeit noch bespielbar

Hoffeldstr

2001/2002

 

 

2017/2018

Austausch Elfmeterpkt

5m Räume, Nähte

Sand, Gummi EPDM

 

 

Kork

Verklumpungen in 2017 vor Erneuerung

 

 

Aufschwemmung des Korks nach Starkregen, derzeit keine Probleme, sehr gut bespielbar

Am Bandsbusch

2003/2004

Austausch Elfmeterpkt

5m Räume

 

beauftragt: Entfernung Granulat, Verfüllung Sand

Sand, Gummi EPDM

Geringe Verklumpung 2017, bespielbar, Verklumpung entfernt

 

starke Verklumpung 2018, unbespielbar

nach beauftragtem Materialaustausch wieder

bespielbar

Weidenweg

2006/2007

Austausch Elfmeterpkt 5m Raum West

 

beauftragt: 5m Raum Ost, Linien, Risse West

Sand, Gummi EPDM

Verklumpung 2009/2012, Materialaustausch in der Gewährleistung, geringe Verklumpung , abgespielt

Reparaturen im Strafraum nötig,

dann noch bespielbar

Kalstert

2008/2009

Austausch Elfmeterpkt

Risse

Sand, Kunststoff TPE

geringe Verklumpung 2012, bespielbar, Verklumpung entfernt,

starke Verklumpung 2018, derzeit bespielbar, regelmäßige Entfernung der Verklumpung nötig

bespielbar solange Verklumpung entfernbar

Schützenstr

2011/2012

 

Sand, Gummi EPDM

keine Verklumpungen, gut bespielbar

 

 

Verfüllmaterial

 

Aus der Aufstellung ist ersichtlich, dass beim Bau der Plätze unterschiedliches Verfüllmaterial eingesetzt worden ist.

 

Zu Beginn der Kunstrasenentwicklung für den Fußballsport wurden die Kunstrasenteppiche mit Quarzsand verfüllt. Bei der Stadt Hamburg beispielsweise besteht diese Bauweise auch heute noch aus Kostengründen auf den meisten Plätzen.

 

Als technische Weiterentwicklung kamen danach Plätze mit Sand (Stützschicht) und Gummigranulat (obere Schicht) als Verfüllmaterial zum Einsatz. Dieser Platzaufbau hat bessere sporttechnische Eigenschaften.

 

Das Gummigranulat (EPDM) wird aus vulkanisiertem Kautschuk hergestellt. Durch die  Vulkanisierung entsteht das elastische Gummi. Als Vulkanisierungsmittel wurde/wird u.a. Schwefel und Peroxid eingesetzt. Beide Herstellarten sollten nach Herstellerangaben zu langzeitig hitze- und UV-stabilen Granulaten führen. Allerdings gibt es erst seit kürzerer Zeit eine Norm, um diese Eigenschaften zu prüfen.

Gummigranulat gibt es als Neuware und als Recyclingmaterial aus aufbereiteten Autoreifen. Das letztgenannte Material soll besonders langzeitstabil sein, kann aber bei ungeklärten Grundstoffen problematische Umwelteigenschaften haben.

 

Gummigranulat (EPDM) wurde während der Realisierungszeit der Hildener Plätze in der Fachwelt als Standardverfüllmaterial angesehen und daher in allen Bauausschreibungen in Hilden so vorgegeben.

 

TPE (Thermoplastische Elastomere) wird als Alternative zu EPDM eingesetzt. Dies vor dem Hintergrund von früher aufgetretenen Problemen bei EPDM mit Peroxidvulkanisierung. TPE sollte nach Herstellerangaben ebenfalls langzeitstabil sein. Es ist wesentlich teurer als EPDM und zählte damals zu den „Premiumverfüllstoffen“.

In Hilden kam dieses Material als Sondervorschlag auf dem Platz Kalstert zum Einsatz. Die Plätze Weidenweg und Kalstert stammen vom gleichen Hersteller. Bei dem zuerst hergestellten Platz Weidenweg  musste der Hersteller auf seine Kosten während der Gewährleistung einen Komplettaustausch des Gummigranulats (EPDM, Peroxidvulkanisierung) wegen Verklumpungen vornehmen. Um hier jedes Risiko zu vermeiden, wurde am Kalstert vom Hersteller TPE vorgeschlagen und von der Verwaltung akzeptiert. Damals galt dieses (teure) Material als besonders stabil. Ein Irrtum, wie jetzt klar ist.

 

Seit kürzerer Zeit wird auch Kork als Verfüllmaterial eingesetzt, wobei es erst wenige Plätze in Deutschland gibt. Eine Normung für dieses Material besteht derzeit nicht. Langzeiterfahrungen liegen nicht vor. Es sind Auf- und Abschwemmprobleme bei Starkregen bekannt. Umwelttechnisch kann das Material als vorteilhaft angesehen werden (natürlicher Grundstoff, recycelbar). 

In der Hoffeldstraße wurde Kork als Sondervorschlag in der Bauausschreibung angeboten. Unter dem Eindruck der aufgetretenen Probleme mit EPDM wurde der Sondervorschlag beauftragt.

Ein genereller (bundesweiter) Umstieg auf diesen Stoff ist kaum denkbar, da er in den dann nötigen Mengen nicht zur Verfügung steht.

 

 

Platzprobleme

 

Durch den Spielbetrieb entstehen insbesondere in den besonders belasteten Strafraumbereichen Abnutzungen des Kunstrasens. Diese können innerhalb der normalerweise anzusetzenden Nutzungsdauer eines Kunstrasens zu Reparaturnotwendigkeiten (Risseverklebung, Kunstrasenteilflächenaustausch) führen.

Aus der obigen Tabelle kann entnommen werden, auf welchen Plätzen solche Reparaturen schon durchgeführt worden sind. Solche Reparaturen stellen nach fachgerechter Durchführung die Platznutzung nicht in Frage.

Eine Ausnahme stellt der Platz Weidenweg dar. Im Juni 2018 sind Risse im Kunstrasen durch Materialabnutzung entstanden, welche eine Platzsperrung erforderlich gemacht haben.

Aus der jährlichen Platzbegehung im Herbst 2017 war planmäßig im Herbst 2018 ein Austausch des 5m-Raumes Ost sowie ein Linienaustausch vorgesehen. Dieser Zeitraum wurde gewählt, da noch im Frühjahr 2018 die Gefahr einer Platzsperrung nicht erkennbar war.

 

Anders sieht es mit den aufgetretenen Materialproblemen bei EPDM und TPE aus. Am Platz Weidenweg sind 2009/2012 massive Verklumpungen des peroxidvulkanisierten EPDM aufgetreten, die einen Komplettaustausch auf schwefelvulkanisiertes EPDM erforderlich machten. Die Kosten trug der Hersteller, da der Mangel in der Gewährleistungszeit auftrat.

 

Am Platz Kalstert sind 2012 erste kleinere Verklumpungen des TPE aufgetreten. Im Rahmen der Herstellergewährleistung wurden diese durch Pflegemaßnahmen aufgelöst. Spätere ähnliche Verklumpungen wurden im Rahmen der städtischen Regelpflege entfernt. Der Spielbetrieb war nicht in Frage gestellt.

In der Hitzeperiode Mitte 2018 sind erhebliche Verklumpungen aufgetreten. Diese konnten mit den städtischen Pflegegeräten nicht beseitigt werden. Um eine Platzsperrung zu vermeiden, wurde auf Vorschlag des Vereins ein Vereinspflegegerät auf städtische Kosten so aufgerüstet, dass durch den Verein die neu entstehenden Klumpen abgesammelt werden können. Durch die Maßnahmen ist derzeit der Spielbetrieb gesichert. Derzeit muss offen bleiben, wie lange dies noch so erfolgen kann. Es ist aber mit einer weiteren Zunahme der Verklebungen zu rechnen.

 

Am Platz Bandsbusch sind 2017 erste kleinere Verklumpungen des EPDM aufgetreten, welche im Rahmen der städtischen Pflege beseitigt wurden. In der Hitzeperiode Mitte 2018 sind erhebliche Verklumpungen aufgetreten. Diese konnten mit den städtischen Pflegegeräten nicht beseitigt werden. Die Schäden waren so massiv, dass eine Platzsperre bis zu einer Sanierung nötig war.

 

Am Platz Hoffeldstraße wurden in 2017 kleinere Verklumpungen des EPDM festgestellt. Weiterhin sind Risse durch Materialabnutzung entstanden. Nach Ratsbeschluss wurde der für 2018 geplante Erneuerung des Kunstrasens auf 2017 vorgezogen.

 

Am Platz Furtwängelstraße sind bisher keinerlei Verklumpungen aufgetreten. Dies ist nach derzeitiger Einschätzung auf eine besondere Situation des Verfüllmaterials zurückzuführen. Dieser erste Kunstrasenplatz in Hilden wurde auf Wunsch des Vereins mit einer besonders langen, geraden Faser ausgestattet. Nach der Inbetriebnahme stellten sich nach einiger Zeit Pflegeprobleme und daraus resultierend Bespielbarkeitsprobleme ein.

Grund war eine nicht ausreichende Granulatverfüllung  bis zur Oberkante der Faser. Die Faser legte sich dadurch im Spielbetrieb um und konnte durch die Pflege nur jeweils unzureichend oder mit extremem Zeitaufwand wieder aufgerichtet werden. Bei der umgelegten Faser kam es nutzungsbedingt zu Aufspleißungen. Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Hersteller wurde die Vereinbarung getroffen, dass dieser zu seinen Lasten zusätzliches Verfüllmaterial einbringt.

Dabei wurde ein anderer Materialtyp verwendet. Insofern gibt es dort als Sonderfall einen Materialmix (schwarz + grün). Scheinbar hat der Mix eine höhere UV-Stabilität. Es kann aber auch an anderen Materialeigenschaften liegen, als bei dem später eingesetzten Granulat. Ein solcher Mix kann aber aus technischen Gründen nicht mehr zum Einsatz kommen.

Zudem muss die geringere Nutzung dieses Kunstrasenplatzes gegenüber anderen Kunstrasenplätzen gesehen werden.

 

 

Maßnahmen in 2018

 

Für den Platz Weidenweg wurde Mitte 2018 ein Reparaturauftrag zu den o.a. Arbeiten mit der Ausführungszeit Herbst vergeben. Wegen der kurze Zeit später notwendigen Platzsperre wurde mit der Firma über einen früheren Ausführungstermin verhandelt. Da die Firma ausgelastet, ist konnte als frühestmöglicher Termin Mitte September ausgehandelt werden. Die Firma hat allerdings wetterbedingte Vorbehalte gemacht.

 

Zum Platz Bandsbusch hatte der Ausschuss in der o.a. Sitzung die Verwaltung beauftragt, möglichst schnell eine Bespielbarkeit des Platzes durch einen kompletten Austausch des Verfüllmaterials wieder herzustellen. Das Tiefbau- und Grünflächenamt hatte dazu vorgeschlagen, das Gummigranulat so weit wie möglich herauszubürsten und anschließend Quarzsand einzubringen. Gegen die Wiederverfüllung von Gummigranulat sprach neben den immensen Kosten ein gravierender technischer Punkt. Durch den 15-jährigen Spielbetrieb ist  die Kunstrasenfaser so vernetzt, dass das leichte Gummigranulat kaum mehr im notwendigen Umfang hätte eingebürstet werden können. Der Erfolg einer solchen Vorgehensweise wäre also äußerst fraglich gewesen.

 

Da die notwendigen Arbeiten nur von wenigen Firmen in Deutschland durchgeführt werden können und diese wegen gleichartiger Probleme auf vielen Kunstrasenplätzen praktisch ausgebucht sind, war die Firmensuche schwierig. Ursprünglich gab es nur ein Angebot, wobei als ungefähre Ausführungszeit die 2. Oktoberhälfte benannt worden ist. Da solche Arbeiten aber extrem wetterabhängig sind, gab es diesbezüglich Einschränkungen zu dem benannten Termin. Da der Verwaltung dies nicht ausreichend war, wurde  weiter recherchiert und glücklicherweise eine andere Firma gefunden. Diese Firma hat bereits am 4.9. mit den Arbeiten begonnen und sie am 11.9. abgeschlossen. Seit dem ist der Spielbetrieb wieder möglich.

 

 

Priorisierung für eine Erneuerung

 

Bei Kunstrasenplätzen geht man von einer Nutzungsdauer des Kunstrasenbelages von 10-15 Jahren aus (gem. Regelwerk der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau (FLL) max. 15 Jahre). Dies betrifft den Austausch der obersten, mit Sand und Granulat verfüllten Kunstrasenschicht. Nicht davon betroffen ist die unter der Rasenschicht liegende so genannte elastische Tragschicht, die in der Regel noch eine weitere Nutzungsphase mit einem Kunstrasenbelag genutzt  werden kann. Deshalb ist die Nutzungsdauer des Kunstrasenbelages auch von der in den Abschreibungstabellen aufgeführten Nutzungsdauer für Sportplätze (Rasen-, Kunstrasen und Hartplätze) (Nutzungsdauer = 20 Jahre) zu unterscheiden.

 

Dies sind standardisierte Annahmen, die sich je nach örtlicher Situation anders darstellen können. Die konkrete Nutzungsdauer des Kunstrasenbelages auf dem jeweiligen Platzes hängt von der Nutzungsintensität, der Platzpflege, den Instandsetzungsmaßnahmen sowie dem individuellen Kunstrasentyp ab. Das wird durch die Ergebnisse in Hilden bestätigt.

 

Da die Nutzungsdauer von mehreren Faktoren (s.o.) abhängig ist, richtet sich der Erneuerungszeitpunkt nicht ausschließlich nach dem Alter des Belages, insbesondere die Nutzungsintensität spielt eine entscheidende Rolle. Zwar werden alle Hildener Kunstrasenplätze intensiv genutzt (Nutzungsdauer jeweils über 2000 Stunden/Jahr), jedoch sind auch hier noch Unterschiede vorhanden. So werden auf manchen Plätzen zu bestimmten Zeiten regelmäßig die Spielfelder von 4 Mannschaften gleichzeitig genutzt (Querspiel auf jeder Platzhälfte), was die Abnutzung erhöht.

 

Hinzu kommen bei der Priorisierung natürlich die besonderen Probleme aus den Verfüllstoffen. Dies alles wird bei der Priorisierung berücksichtigt. Zu beachten ist weiterhin, dass über einen Zeitraum von 4 Jahren (bei einer Platzerneuerung pro Jahr) eine unverrückbare Festlegung schwierig ist.

 

Die Verwaltung sieht daher derzeit folgende Priorisierungssituation:

 

Der Platz Bandsbusch ist seit 15 Jahren in Betrieb. Trotz des langen Spielbetriebs ist die Kunstrasenfaser noch in einem akzeptablen Zustand. Reparaturnotwendigkeiten am Belag sind derzeit nicht erkennbar. Wenn sich die durchgeführte Austauschmaßnahme des Verfüllmaterials als längerfristig erfolgreich bestätigt, wird kein akuter Erneuerungsbedarf des Kunstrasenbelags gesehen.

Derzeit ergibt sich die Prioritätsstufe 4.

 

Der Platz Furtwänglerstraße ist seit 18 Jahren in Betrieb. Trotz des langen Spielbetriebs ist die Kunstrasenfaser noch in einem akzeptablen Zustand. Ein Verfüllmaterialproblem gibt es dort nicht. Es gibt derzeit keine erkennbare akute Reparaturnotwendigkeit am Belag. Wenn man aber eine weitere mehrjährige Nutzung ins Auge fasst, so sollte in 2019 eine stark abgespielte Fläche im südlichen Platzbereich ausgetauscht werden.

Derzeit ergibt sich die Prioritätsstufe 3.

 

Der Platz Weidenweg ist seit 12 Jahren in Betrieb. Die Kunstrasenfaser ist stark abgespielt und der Platz hat nur noch eine geringe Verfüllhöhe. Es gibt derzeit kein Problem mit dem Verfüllmaterial. Da dies aber erst 2012 ausgetauscht worden ist, können keine belastbaren Angaben über die zukünftige Entwicklung gemacht werden. Nach Durchführung der für 2018 beauftragten Belagsreparaturarbeiten ist derzeit kein akuter weiterer Bedarf erkennbar. Bei der Begehung im Herbst 2018 sind Belagsreparaturnotwendigkeiten nochmals zu prüfen. Insgesamt sind die Platzverhältnisse nicht als gut zu bezeichnen.

Derzeit ergibt sich die Prioritätsstufe 2.

 

Der Platz Kalstert in erst seit 10 Jahren in Betrieb. Die Kunstrasenfaser selbst ist in einem guten Zustand. Reparaturbedarf am Belag ist derzeit nicht erkennbar. Das Problem stellt das Verfüllmaterial dar. Nach jetziger aktueller Einschätzung ist nicht auszuschließen, dass der Verklebungs- und Verklumpungsprozess weiter fortschreitet. Dies jedenfalls in den Sommermonaten. Außerdem hat sich nicht nur eine Verklebung des Granulats untereinander eingestellt, sondern auch eine Verklebung mit der Kunstrasenfaser.

Dies birgt die Gefahr von größerflächigen Verhärtungen des Materials. Weiterhin ist davon auszugehen, dass das Material nicht mehr im notwendigen Umfang ausgebürstet werden kann, um im Notfall eine Sanierung wie am Platz Bandsbusch durchzuführen. Ein solcher Schadenfall würde dann zu einer langfristigen Platzsperre führen.

Derzeit ergibt sich die Prioritätsstufe 1.

 

Bei der vom Ausschuss beschlossenen Erneuerung von einem Platz pro Jahr bedeutet dies derzeit folgende Reihenfolge für 2019-2022:

 

-Kalstert

-Weidenweg

-Furtwänglerstraße

-Bandsbusch

 

Dabei sollten derzeit nur die Festlegungen für die beiden ersten Jahre verbindlich sein. Danach sollte nach dann aktuellen Erkenntnissen verfahren werden.

 

Die sich bei dieser Vorgehensweise im Haushalt ab 2019 auszuweisenden Ansätze sind unter „finanzielle Auswirkungen“ aufgeführt. Die unterschiedlichen Kostenansätze für die einzelnen Jahre der Finanzplanung resultieren aus den variierenden Platzgrößen. Die Ansätze beinhalten auch die Planungskosten für den im Folgejahr zur Erneuerung anstehenden Platz und sind jeweils mit 30.000€ veranschlagt. Für die Planung des Platzes Kalstert werden in 2018 etatisierte Mittel genutzt. In 2019 ist weiterhin ein Ansatz von 20.000€ für den vorsorglichen Austausch eines abgespielten Bereichs auf dem Platz Furtwänglerstraße eingeplant (s.o. „Priorisierung“).

 

 

Verfüllmaterial für die Platzerneuerungen

 

Wie schon ausgeführt sind deutschlandweit im Wesentlichen drei Verfüllmaterialien im Einsatz:

-Sand

-Gummigranulat

-Kork

 

Verfüllungen mit Sand sind die preiswerteste Möglichkeit. Der Unterschied zu den anderen Verfüllstoffen liegt bei ca. 30.000€ pro Platz. Auch die Pflege (inklusive Ersatzmaterial) sowie die anschließende Entsorgung bei einer Platzerneuerung sind preiswerter. Zum Schutz der Nutzer vor Verbrennungen bei hohen Temperaturen wäre allerdings zu überlegen, ob eine Beregnungsanlage eingebaut werden sollte. Die Komplettkosten liegen bei ca. 20-30.000€. Es fallen laufende Kosten für Strom und Wartung an. Insgesamt über die Nutzungszeit betrachtet dürfte der Kostenvorteil einer Sandverfüllung gering sein, wenn eine Beregnung eingebaut wird.

Unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit hat der Sand Vorteile gegenüber dem Gummi und ist gleichwertig zum Kork. Sportfunktional sind aus Nutzersicht Sandverfüllungen schlechter als die neuen Verfüllstoffe. Die Dämpfungseigenschaften sind niedriger und das Spielgefühl ist schlechter.

 

Gummigranulatverfüllungen sind bisher der am meisten eingesetzte Verfüllstoff in Deutschland. Verklumpungen sind in der Vergangenheit mit TPE und peroxidvernetztem EPDM aufgetreten. In 2018 ist nunmehr scheinbar auch schwefelvernetztes EPDM betroffen. Genaue Angaben, auch zum Alter der Verfüllstoffe, liegen allerdings nicht vor.

Die Materialeigenschaften unterliegen nunmehr einer Normungen und Qualitätsprüfung. Sportfunktional haben sich Gummigranulate bewährt. Bei einem Einsatz dieses Materials bei den Platzerneuerungen wäre zu prüfen, ob verlängerte Gewährleistungszeiten einzufordern sind.

 

Korkverfüllungen sind erst seit wenigen Jahren im Einsatz. Da es keine Normung für das Material gibt, ist es bei Ausschreibungen problematisch Qualitätskriterien zu benennen. Erfahrungen über die erreichbare Nutzungsdauer des Materials liegen noch nicht vor.

Bekannt sind Probleme mit aufschwimmendem Material bei Starkregen. Dies kann nicht nur zu Pflegeproblemen und zusätzlichen Materialkosten, sondern auch zu Folgekosten in den Entwässerungssystemen führen. Sportfunktional ist der Kork dem Gummigranulat nach derzeitiger Kenntnis ebenbürtig.

 

Diese kurze Darstellung zeigt, dass es für alle Materialien Vor- und Nachteile gibt. In der Gesamtabwägung schlägt die Verwaltung den Einsatz von Gummigranalut (EPDM) weiter als Verfüllstoff vor. Dabei muss es das Ziel sein, deutlich verlängerte Materialgewährleistungszeiten zu erlangen. Im Rahmen der Ausschreibungen sollte aber der Weg für Kork (als Nebenangebot) offen bleiben, soweit die jeweiligen Platzverhältnisse (Entwässerungssituation) dies zulassen.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings,

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080102

Bau und Betrieb von Sportaussenanlagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan (2018) veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0801020010

521156

 

240.000

2020

0801020010

521156

 

240.000

2021

0801020010

521156

 

240.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger

Konto

Erläuterung

Betrag €

2019

0801020010

521156

Erneuerung Kalstert

310.000

 

 

 

Planung Weidenweg

  30.000

 

 

 

Reparatur Furtwänglerstraße

  20.000

2020

0801020010

521156

Erneuerung Weidenweg

300.000

 

 

 

Planung Furtwänglerstraße

  30.000

2021

0801020010

521156

Erneuerung Furtwänglerstraße

260.000

 

 

 

Planung Bandsbusch

  30.000

2022

0801020010

521156

Erneuerung Bandsbusch

280.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die o. a. Haushaltsansätze werden bei Zustimmung durch den Ausschuss in den Haushaltsplan-Entwurf 2019 aufgenommen.

 

In Vertretung Danscheidt