Betreff
Verkehrssituation in der Fußgängerzone; Antrag der Fraktion Bürgeraktion
Vorlage
WP 14-20 SV 32/027
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Thema „Verkehrssituation in der Fußgängerzone“ ist bereits umfänglich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.01.2016 (WP 14-20 SV 32/008) behandelt worden. Die in der Sitzungsvorlage getroffenen Erläuterungen und Begründungen der Verwaltung sind deshalb als Anlage beigefügt.

 

Zusammengefasst hat die Verwaltung seinerzeit festgestellt, dass

 

a)         eine komplette Abpollerung der Innenstadt gerade aus Gründen der Gefahrenabwehr (Feuerwehr- und Rettungsdienste) abzulehnen ist;

b)         hierdurch auch nicht erreicht würde, dass außerhalb der Ladezeiten kein Fahrzeugverkehr mehr stattfinden würde, da auch weiterhin eine Vielzahl von Antragstellern ein berechtigtes Interesse an einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung geltend machen können;

c)         ein generelles Verbot des Befahrens der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten ermessensfehlerhaft und somit rechtswidrig wäre;

d)         und daher im Ergebnis mit dem Befahren der Fußgängerzone, welches auch im Interesse des ortsansässigen Einzelhandels und der Anwohner ist, ein stückweit „gelebt“ werden muss;

e)         darüber hinaus das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei weiterhin sich illegal in der Fußgängerzone befindliche Fahrzeuge so weit wie eben möglich verwarnen wird.

 

An diesen Feststellungen hat sich seitdem nichts geändert. Ungeachtet dessen ist es natürlich von Bedeutung, dass die vorhandenen Polleranlagen fehlerfrei funktionieren und dadurch insbesondere auch illegale Einfahrten verhindert werden können. Es ist aber auch deutlich zu machen, dass die in die Jahre gekommenen Anlagen dringend erneuerungsbedürftig sind. Aus diesem Grund hat das Tiefbau- und Grünflächenamt auch für das Haushaltsjahr 2019 25.000 € für Planungskosten und für das Haushaltsjahr 2020 250.000 € für die Erneuerung der Anlagen beantragt.

 

In Ergänzung zur SV 32/008 ist auch deutlich zu machen, dass in Hilden nicht „lascher“ bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen verfahren wird. Dass in Relation möglicherweise mehr Ausnahmegenehmigungen als in anderen Städten erteilt werden hat seinen Grund. Erstens werden auch in anderen Städten Ausnahmegenehmigungen bei Bedarf erteilt, denn es gibt sie nicht: die fahrzeugfreie Fußgängerzone. Zweitens stellt die bauliche Beschaffenheit in Hilden einen weiteren Grund dar. Nur sehr wenige Objekte sind rückwärtig anfahrbar, d.h. Lieferungen, Reparatur- und Montagefahrten etc. außerhalb der Ladezeiten sind überwiegend nur über die Fußgängerzone durchführbar.

 

Die Bürgeraktion führt in ihrer Begründung Ereignisse der jüngeren Vergangenheit an, in denen Fahrzeuge als Waffe eingesetzt und dadurch eine Vielzahl von Menschen zu Schaden oder um ihr Leben kamen. Sie betont aber auch, dass hierdurch keine Panikmache betrieben werden soll, es keine grenzenlose Sicherheit gibt, sondern vielmehr den Sorgen der Bevölkerung Rechnung getragen werden soll.

 

Auch wenn Sicherheitsfragen natürlich berechtigt sind, haben diese nichts mit der eigentlichen Fragestellung zur aktuellen Verkehrssituation oder deren Optimierung zu tun. Um die durch die Bürgeraktion dargestellte Gefahr gänzlich oder wenigstens so weit wie eben möglich auszuschließen, müsste der Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone gänzlich verhindert werden. Somit gäbe es auch keine zulässigen Ladezeiten mehr. Dass dies nicht funktionieren kann, liegt auf der Hand.

 

Es darf auch nicht angenommen werden, dass ein potentieller Täter ausschließlich außerhalb der Ladezeiten „zuschlagen“ würde. Somit würde es auch keinen Sinn machen, zukünftig keine Ausnahmegenehmigungen mehr zu erteilen, denn es blieben immer noch die Ladezeiten, um Handlungen welcher Art auch immer durchzuführen.

 

Es ist wichtig, dieses Thema zu versachlichen und die zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um das Fahrzeugaufkommen in der Fußgängerzone auf das notwendige und dabei nicht vermeidbare Maß zu reduzieren.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin