Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Thema
„Verkehrssituation in der Fußgängerzone“ ist bereits umfänglich in der Sitzung
des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.01.2016 (WP 14-20 SV 32/008) behandelt worden. Die in
der Sitzungsvorlage getroffenen Erläuterungen und Begründungen der Verwaltung
sind deshalb als Anlage beigefügt.
Zusammengefasst hat die Verwaltung seinerzeit festgestellt, dass
a) eine
komplette Abpollerung der Innenstadt gerade aus Gründen der Gefahrenabwehr
(Feuerwehr- und Rettungsdienste) abzulehnen ist;
b) hierdurch auch nicht
erreicht würde, dass außerhalb der Ladezeiten kein Fahrzeugverkehr mehr
stattfinden würde, da auch weiterhin eine Vielzahl von Antragstellern ein berechtigtes
Interesse an einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung geltend
machen können;
c) ein generelles Verbot
des Befahrens der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten ermessensfehlerhaft
und somit rechtswidrig wäre;
d) und daher im Ergebnis
mit dem Befahren der Fußgängerzone, welches auch im Interesse des
ortsansässigen Einzelhandels und der Anwohner ist, ein stückweit „gelebt“
werden muss;
e) darüber hinaus das
Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei weiterhin sich illegal in der
Fußgängerzone befindliche Fahrzeuge so weit wie eben möglich verwarnen wird.
An diesen
Feststellungen hat sich seitdem nichts geändert. Ungeachtet dessen ist es
natürlich von Bedeutung, dass die vorhandenen Polleranlagen fehlerfrei
funktionieren und dadurch insbesondere auch illegale Einfahrten verhindert
werden können. Es ist aber auch deutlich zu machen, dass die in die Jahre
gekommenen Anlagen dringend erneuerungsbedürftig sind. Aus diesem Grund hat das
Tiefbau- und Grünflächenamt auch für das Haushaltsjahr 2019 25.000 € für Planungskosten
und für das Haushaltsjahr 2020 250.000 € für die Erneuerung der Anlagen beantragt.
In Ergänzung zur
SV 32/008 ist auch deutlich zu machen, dass in Hilden nicht „lascher“ bei der
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen verfahren wird. Dass in Relation
möglicherweise mehr Ausnahmegenehmigungen als in anderen Städten erteilt werden
hat seinen Grund. Erstens werden auch in anderen Städten Ausnahmegenehmigungen
bei Bedarf erteilt, denn es gibt sie nicht: die fahrzeugfreie Fußgängerzone. Zweitens
stellt die bauliche Beschaffenheit in Hilden einen weiteren Grund dar. Nur sehr
wenige Objekte sind rückwärtig anfahrbar, d.h. Lieferungen, Reparatur- und
Montagefahrten etc. außerhalb der Ladezeiten sind überwiegend nur über die Fußgängerzone
durchführbar.
Die Bürgeraktion
führt in ihrer Begründung Ereignisse der jüngeren Vergangenheit an, in denen
Fahrzeuge als Waffe eingesetzt und dadurch eine Vielzahl von Menschen zu
Schaden oder um ihr Leben kamen. Sie betont aber auch, dass hierdurch keine
Panikmache betrieben werden soll, es keine grenzenlose Sicherheit gibt, sondern
vielmehr den Sorgen der Bevölkerung Rechnung getragen werden soll.
Auch wenn
Sicherheitsfragen natürlich berechtigt sind, haben diese nichts mit der eigentlichen
Fragestellung zur aktuellen Verkehrssituation oder deren Optimierung zu tun. Um
die durch die Bürgeraktion dargestellte Gefahr gänzlich oder wenigstens so weit
wie eben möglich auszuschließen, müsste der Fahrzeugverkehr in der
Fußgängerzone gänzlich verhindert werden. Somit gäbe es auch keine zulässigen
Ladezeiten mehr. Dass dies nicht funktionieren kann, liegt auf der Hand.
Es darf auch nicht
angenommen werden, dass ein potentieller Täter ausschließlich außerhalb der
Ladezeiten „zuschlagen“ würde. Somit würde es auch keinen Sinn machen,
zukünftig keine Ausnahmegenehmigungen mehr zu erteilen, denn es blieben immer
noch die Ladezeiten, um Handlungen welcher Art auch immer durchzuführen.
Es ist wichtig,
dieses Thema zu versachlichen und die zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen,
um das Fahrzeugaufkommen in der Fußgängerzone auf das notwendige und dabei
nicht vermeidbare Maß zu reduzieren.
gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin