Erläuterungen zum
Antrag:
Der Kunstrasenplatz an der Furtwängler Straße ist in einwandfreiem Zustand, obwohl
er bereits 2001 verlegt wurde. Andere Plätze sind in deutlich schlechterem Zustand,
am Bandsbusch und am Weidenweg ist bei gleicher Auslastung die Bespielbarkeit
nicht mehr gegeben.
Antragstext:
Der Kunstrasenplatz an der Furtwängler Straße ist in einwandfreiem Zustand, obwohl
er bereits 2001 verlegt wurde. Andere Plätze sind in deutlich schlechterem Zustand,
am Bandsbusch und am Weidenweg ist bei gleicher Auslastung die Bespielbarkeit
nicht mehr gegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zuvor beschriebene Situation
1. zu analysieren
2. über die Ursachen differenziert zu berichten und
3. Maßnahmen vorzuschlagen, wie eine der Haltbarkeit des Kunstrasens vergleichbar der des Platzes an der Furtwängler Straße auf allen städtischen Plätzen erzielt werden kann.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Am 23.8.2018 hat eine Besichtigung der städtischen Kunstrasenplätze (ohne Schützenstr) und anschließend eine Sondersitzung des Schul- und Sportausschusses stattgefunden. Anlass waren Sperrungen der Plätze Bandsbusch und Weidenweg. Der bisherige externe Planer und Bauleiter der städtischen Kunstrasenplätze, Herr Hiller vom Büro Geo3 und die Verwaltung haben dabei umfassende Informationen gegeben. Ergänzend hat die Verwaltung in der Sitzung einen Bericht verteilt.
Weiterhin hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Erneuerung der Plätze
-Kalstert
-Bandsbusch
-Weidenweg
-Furtwänglerstraße
im nächsten Ausschuss vorzulegen. In diesem Konzept (SV 66/117) ist bereits ein umfangreicher Lagebericht zu den 4 Plätzen enthalten. Insofern sind damit die ersten beiden Punkte des Antrags erledigt.
Weiterhin wird vom Antragsteller beantragt, dass die Verwaltung Maßnahmen vorschlägt, wie eine der Haltbarkeit des Kunstrasens vergleichbar der des Platzes an der Furtwängler Straße auf allen städtischen Plätzen erzielt werden kann.
Es können keine Maßnahmen vorgeschlagen werden, wie eine Haltbarkeit zum Austausch anstehenden Plätze vergleichbar der des Platzes an der Furtwängler Straße auf allen städtischen Plätzen erzielt werden kann. Dies jedenfalls dann, wenn vom Antragsteller das Ziel verfolgt wird, dass die in Frage stehenden Plätze eine garantierte Gesamtnutzungszeit von mindestens 18 Jahren (derzeitige Nutzungszeit Furtwänglerstraße) erreichen werden.
Gründe:
-Auf dem Platz ist als Sonderfall ein Mix aus 2 verschiedenen Gummigranulaten (schwarz + grün) verfüllt worden. Dies ist das Ergebnis einer Gewährleistungsauseinandersetzung mit dem damaligen Kunstrasenlieferanten. Ein solches System, selbst wenn es stabilisierende Wirkung bezüglich der UV-Stabilität hat, kann aus technischen Gründen nicht mehr zum Einsatz kommen.
-Bedingt durch Umstrukturierungsprozesse im Verein war der Kunstrasen in der Vergangenheit nicht einer vergleichbar hohen Nutzung ausgesetzt wie die anderen Kunstrasenplätze.
-Der Platz Weidenweg ist abgenutzt und reparaturanfällig. Es gibt derzeit keine wesentlichen Verklumpungen. Das Problem liegt also derzeit nicht im Verfüllmaterial, sondern an der Nutzungsintensität und der Kunstrasenfaser. Es kann nicht sichergestellt werden, dass Reparaturnotwendigkeiten so frühzeitig erkannt werden, dass ein unterbrechungsfreier Spielbetrieb über die noch ausstehenden 7 Jahre bis zur Erreichung der geforderten 18 Jahre Nutzungszeit gewährleistet werden kann. Zum Verfüllmaterial ist anzumerken, dass derzeit niemand eine Gewähr für die weitere Materialstabilität geben kann.
-Der Platz Am Bandsbusch ist verklumpt und abgenutzt. Der vom Sportausschuss beschlossene Austausch des Verfüllmaterials (wobei kein EPDM, sondern nur Sand wiederverfüllt wird) dient der begrenzten Bespielbarmachung mit dem Ziel, insgesamt in Hilden ausreichend Platzkapazitäten bereit zu stellen. Bezüglich der Gesamtnutzungszeit gelten generell die obigen Angaben zum Platz Weidenweg. Erschwerend kommt hinzu, dass der Platz Am Bandsbusch noch 3 Jahre älter ist.
-Auch der Platz Kalstert ist verklumpt aber derzeit bespielbar. Es ist zu befürchten, dass neben der fortschreitenden Materialverklumpung auch flächige Verklebungen mit der Faser erfolgen. Die Folgen sind in der SV 66/117 beschrieben. Auch hier ist eine Gesamtnutzungszeit von 18 Jahren unrealistisch.
Gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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ttttt |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Kostenträger/
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
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Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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