Betreff
Allianz für Hilden, Berichterstattung Kunstrasenplätze
Vorlage
WP 14-20 SV 66/116
Aktenzeichen
66.3 Sportplätze
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der Kunstrasenplatz an der Furtwängler Straße ist in einwandfreiem Zustand, obwohl

er bereits 2001 verlegt wurde. Andere Plätze sind in deutlich schlechterem Zustand,

am Bandsbusch und am Weidenweg ist bei gleicher Auslastung die Bespielbarkeit

nicht mehr gegeben.

 

 


Antragstext:

 

Der Kunstrasenplatz an der Furtwängler Straße ist in einwandfreiem Zustand, obwohl

er bereits 2001 verlegt wurde. Andere Plätze sind in deutlich schlechterem Zustand,

am Bandsbusch und am Weidenweg ist bei gleicher Auslastung die Bespielbarkeit

nicht mehr gegeben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die zuvor beschriebene Situation

1. zu analysieren

2. über die Ursachen differenziert zu berichten und

3. Maßnahmen vorzuschlagen, wie eine der Haltbarkeit des Kunstrasens vergleichbar der des Platzes an der Furtwängler Straße auf allen städtischen Plätzen erzielt werden kann.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 23.8.2018 hat eine Besichtigung der städtischen Kunstrasenplätze (ohne Schützenstr) und anschließend eine Sondersitzung des Schul- und Sportausschusses stattgefunden. Anlass waren Sperrungen der Plätze Bandsbusch und Weidenweg. Der bisherige externe Planer und Bauleiter der städtischen Kunstrasenplätze, Herr Hiller vom Büro Geo3 und die Verwaltung haben dabei umfassende Informationen gegeben. Ergänzend hat die Verwaltung in der Sitzung einen Bericht verteilt.

 

Weiterhin hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Erneuerung der Plätze

 

-Kalstert

-Bandsbusch

-Weidenweg

-Furtwänglerstraße

 

im nächsten Ausschuss vorzulegen. In diesem Konzept (SV 66/117) ist bereits ein umfangreicher Lagebericht zu den 4 Plätzen enthalten. Insofern sind damit die ersten beiden Punkte des Antrags erledigt.

 

Weiterhin wird vom Antragsteller beantragt, dass die Verwaltung Maßnahmen vorschlägt, wie eine der Haltbarkeit des Kunstrasens vergleichbar der des Platzes an der Furtwängler Straße auf allen städtischen Plätzen erzielt werden kann.

 

Es können keine Maßnahmen vorgeschlagen werden, wie eine Haltbarkeit zum Austausch anstehenden Plätze vergleichbar der des Platzes an der Furtwängler Straße auf allen städtischen Plätzen erzielt werden kann. Dies jedenfalls dann, wenn vom Antragsteller das Ziel verfolgt wird, dass die in Frage stehenden Plätze eine garantierte Gesamtnutzungszeit von mindestens 18 Jahren (derzeitige Nutzungszeit Furtwänglerstraße) erreichen werden.

Gründe:

-Auf dem Platz ist als Sonderfall ein Mix aus 2 verschiedenen Gummigranulaten (schwarz + grün) verfüllt worden. Dies ist das Ergebnis einer Gewährleistungsauseinandersetzung mit dem damaligen Kunstrasenlieferanten. Ein solches System, selbst wenn es stabilisierende Wirkung bezüglich der UV-Stabilität hat, kann aus technischen Gründen nicht mehr zum Einsatz kommen.

-Bedingt durch Umstrukturierungsprozesse im Verein war der Kunstrasen in der Vergangenheit nicht einer vergleichbar hohen Nutzung ausgesetzt wie die anderen Kunstrasenplätze.

-Der Platz Weidenweg ist abgenutzt und reparaturanfällig. Es gibt derzeit keine wesentlichen Verklumpungen. Das Problem liegt also derzeit nicht im Verfüllmaterial, sondern an der Nutzungsintensität und der Kunstrasenfaser. Es kann nicht sichergestellt werden, dass Reparaturnotwendigkeiten so frühzeitig erkannt werden, dass ein unterbrechungsfreier Spielbetrieb über die noch ausstehenden 7 Jahre bis zur Erreichung der geforderten 18 Jahre Nutzungszeit gewährleistet werden kann. Zum Verfüllmaterial ist anzumerken, dass derzeit niemand eine Gewähr für die weitere Materialstabilität geben kann.

-Der Platz Am Bandsbusch ist verklumpt und abgenutzt. Der vom Sportausschuss beschlossene Austausch des Verfüllmaterials (wobei kein EPDM, sondern nur Sand wiederverfüllt wird) dient der begrenzten Bespielbarmachung mit dem Ziel, insgesamt in Hilden ausreichend Platzkapazitäten bereit zu stellen. Bezüglich der Gesamtnutzungszeit gelten generell die obigen Angaben zum Platz Weidenweg. Erschwerend kommt hinzu, dass der Platz Am Bandsbusch noch 3 Jahre älter ist.

-Auch der Platz Kalstert ist verklumpt aber derzeit bespielbar. Es ist zu befürchten, dass neben der fortschreitenden Materialverklumpung auch flächige Verklebungen mit der Faser erfolgen. Die Folgen sind in der SV 66/117 beschrieben. Auch hier ist eine Gesamtnutzungszeit von 18 Jahren unrealistisch.

 

 

Gez.

 

Birgit Alkenings

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

ttttt

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer