Betreff
Neuwahl des Vorstandes des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes
Vorlage
WP 14-20 SV 01/103
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt schlägt für die Neuwahl des Vorstandes des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes

 

Herrn/Frau _________________________

 

und als seinen/ihren Stellvertreter

 

Herrn/Frau _________________________

 

vor.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 18 der Satzung für den BRW besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden, einem ersten und einem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden sowie 15 weiteren Mitgliedern. Jedes der 18 Vorstandsmitglieder hat einen Stellvertreter, der im Falle der Verhinderung des Mitgliedes an dessen Stelle tritt. Jedes Verbandsmitglied kann nur ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied stellen.

 

Die Vorstandsmitglieder werden von der Verbandsversammlung aufgrund der Vorschläge der Räte der Verbandsmitglieder gewählt (§ 113 (4) GONW i. V. m. § 19 der Satzung des BRW). Entsprechend wurden zuletzt auf Vorschlag der Stadt Hilden Birgit Alkenings als amtierende Bürgermeisterin und der 1. Beigeordnete Norbert Danscheidt zum Vorstandsmitglied/ stellv. Vorstandsmitglied gewählt.

 

Die Amtszeit des Vorstandes des Bergisch-Rheinischen Wasserbandes (BRW) beträgt 5 Jahre. Unabhängig davon scheiden jedoch Vorstandsmitglieder und Stellvertreter, die zur Zeit ihrer Wahl Beamte (…) eines Mitgliedes sind aus, sobald ihre Tätigkeit in dieser Eigenschaft aufhört.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Bürgermeisterin Alkenings und 1. Beigeordneten Danscheidt erneut als Vorstandsmitglied/ stellv. Vorstandsmitglied vorzuschlagen.

 

Nach dem Wortlaut des § 113 (4) GO obliegt die Entscheidung dem Rat, mithin hat die Bürgermeisterin Stimmrecht.

 

 

gez. Birgit Alkenings