Betreff
Vertrag mit dem Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. über die Unterbringung von Fundtieren und Verwahrtieren im Hildener Tierheim
Vorlage
WP 14-20 SV 32/026
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss dem (neuen) Vertrag mit dem Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. über die Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren im Hildener Tierheim zu.

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. betreibt das Hildener Tierheim. Dieses erhält bislang von der Stadt Hilden jährliche Betriebskostenzuschüsse für die Aufnahme und Verwahrung von Fundtieren und weitere Zuschüsse zu den Tierarztkosten auf Grundlage eines Vertrages aus dem Jahr 1992. Die Betriebskostenzuschüsse werden dabei inflationsbedingt jährlich geringfügig angepasst. Dieser Vertrag ist jährlich beidseitig kündbar.

 

Das Tierheim erhielt im laufenden Jahr insgesamt einen Betrag in Höhe von 33.333 € (davon  27.333 € Betriebskostenzuschuss und 6.000 € Zuschuss zu den Tierarztkosten)

 

Das Tierheim hat mit den ka-Städten Mettmann, Erkrath, Langenfeld und Monheim weitere Vertragspartner. Von diesen vier Städten erhielt das Tierheim zuletzt insgesamt ca. 77.000 € im Jahr.

 

Erstmalig Ende 2017/Anfang 2018 wurden Vertreter des Vorstands des Vereins persönlich bei den Vertragsstädten vorstellig, um eine Anpassung der bislang unterschiedlichen Vertragsinhalte auf eine einheitliche Grundlage, aber insbesondere auch eine der allgemeinen Tierzahlen- und Kostenentwicklung angemessene Erhöhung der jährlichen Zuschüsse zu erörtern. Es machte daher Sinn, zunächst in einem ersten Schritt die Interessenslagen der Städte zu bündeln und möglichst eine gemeinsame Strategie und Vorgehensweise zu vereinbaren.

 

 

1. Vertragsgegenstand und Notwendigkeit des Tierheims

 

Die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren (Halter nicht bekannt und/oder nicht ermittelbar) ist nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches eine kommunale Aufgabe (Fundangelegenheiten). Zudem ergeben sich weitere Verpflichtungen der Stadt aus dem Tierschutzgesetz und dem Ordnungsbehördengesetz vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr. Es handelt sich somit um eine Pflichtaufgabe, deren Erledigung die Städte auf die Tierheime übertragen.

Dies kann für jeden Einzelfall gesondert beauftragt und auch abgerechnet werden, würde aber unter dem Strich für das Tierheim und die Stadt (hier: Ordnungsamt) einen deutlichen höheren Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Es ist deshalb sinnvoll, eine pauschale Abgeltung wie bisher fortzuführen, allerdings mit klarer festgelegten Rahmenbedingungen.

 

Die in der Statistik des Tierheims ausgewiesene Anzahl von 241 Hildener Fundtieren im Jahr 2017 wirkt zunächst sehr hoch. Dies auch im Vergleich der Gesamtanzahl der Fundtiere aus den anderen Vertragsstädten (insgesamt „nur“ 253 Tiere). Die Situation in den Tierheimen NRW‘s und hierbei insbesondere in den Ballungsräumen kennend, ist anzunehmen, dass nicht wenige Tierhalter ihre eigenen Tiere als Fundtiere ausgeben und dem Tierheim übergeben oder in unmittelbar Nähe zum Tierheim Tiere in Käfigen oder einfach irgendwo an einem Baum angebunden aussetzen, um sich die Aufnahmegebühren für die Abgabe des Tieres zu ersparen. Nach Einschätzung des Tierheims dürften hierzu auch Tiere aus anderen an Hilden angrenzenden Städten gehören. Hierzu zählt wahrscheinlich auch der Düsseldorfer Süden, da der Weg zum Hildener Tierheim kürzer als der zum Düsseldorfer Tierheim ist.

 

Entwicklung der Fundtierzahlen von 2014 bis 2017:

 

Städte/Jahr

2014

2015

2016

2017

Hilden

193

davon Hunde: 39

223

davon Hunde: 44

211

davon Hunde: 40

241

davon Hunde: 37

Erkrath, Langenfeld, Mettmann, Monheim

314

davon Hunde: 56

332

davon Hunde: 58

343

davon Hunde: 68

253

davon Hunde: 48

 

Über den Vierjahreszeitraum halten sich die Zahlen weitestgehend stabil, auch wenn im Jahr 2017 ein vermutlich einmaliger Rückgang zu verzeichnen war. Es sind aber nicht nur die Anzahl aufgenommener Fundtiere insgesamt, sondern insbesondere auch die in den letzten Jahren gestiegenen Pflegekosten (insbesondere auch für die tierärztliche Versorgung), die die Kostenentwicklung des Tierheims maßgeblich beeinflussen. Nach Angabe des Deutschen Tierschutzbundes e.V. aus dem Jahr 2011 verursachen aufgenommene Hunde die meisten Kosten (durchschnittlich ca. 12 € täglich).

Zudem soll dieser Quelle zufolge die durchschnittliche Verweildauer eines vermittelbaren Hundes 100 Tage und die eines schwer vermittelbaren Hundes 360 Tage in einem Tierheim betragen. Hierdurch wird die mit der Verwahrung und Pflege verbundene Kostenintensität deutlich. Die Anzahl schwer oder gar nicht vermittelbarer Hunde ist leider steigend; dies nicht nur in Hilden.

 

Die Stadt Hilden hat dabei den Vorteil, dass ein Tierheim vor Ort betrieben wird. In Anbetracht überfüllter Tierheime im näheren Umkreis (z.B. Düsseldorf, Wuppertal, Leverkusen, Velbert) stellt dies schon mal einen erheblichen Standortvorteil dar. Dies allein deshalb, da die Tierrettung („Tiertaxi“) ebenfalls durch das Hildener Tierheim erfolgt und somit für die Stadt Hilden geringere Kosten aufgrund kürzerer Wege anfallen. Auch für die anderen Vertragsstädte ist das Tierheim in Hilden aufgrund der relativen Nähe und in Ermangelung anderer Unterbringungsmöglichkeiten von Bedeutung. Auch diese Städte beauftragen für die Tierrettung das Hildener Tierheim.

 

Das Tierheim nimmt neben der Fundtierverwahrung und Tierrettung eine weitere wichtige Funktion für die Ordnungsämter ein. In Folge „schärferer“ Haltungsvoraussetzung für große und/oder gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen durch das Landeshundegesetz NRW, aber auch bei sonstigen (Klein-)Tieren, die nicht tiergerecht gehalten werden, sind sog. „Sicherstellungen“ in ihrer Anzahl insgesamt steigend. Für Hilden stellte sich dies in den letzten Jahren überschaubar dar, die Zahl lag zwischen 4 bis 7 Tiere, zumeist Hunde. Dennoch sind die dafür dem Tierheim entstehenden Kosten in aller Regel gerade bei „großen und/oder gefährlichen“ Hunden oftmals sehr hoch, da diese Tiere als schwer vermittelbar gelten und somit in aller Regel eine lange Zeit im Tierheim verbringen.

 

Auch sog. „Animal Hoarding“ kann eine Rolle spielen. Es handelt sich um sog. private Massentierhaltungen, die in aller Regel aus Tierschutzgründen zu unterbinden sind. So musste beispielsweise die Stadt Langenfeld im letzten Jahr 126 Kaninchen sicherstellen und im Tierheim Hilden unterbringen.

 

Insgesamt hat das Tierheim aus allen Städten 178 ordnungsrechtlich sichergestellte Tiere im Jahr 2017 aufgenommen. Gegenüber dem Jahr 2016 (18 sichergestellte Tiere) stellt dies eine deutliche Steigerung (auch ohne Berücksichtigung der 126 Tiere aus Langefeld) dar, aus der ersichtlich wird, dass die Sicherstellung in ihrer Bedeutung für die Ordnungsämter zunimmt. Somit galt es auch diese bisher nicht vertraglich geregelte Besonderheit in dem Entwurf eines neuen Vertrages angemessen zu berücksichtigen.

 

Es ist festzuhalten, dass das durch den Tierschutzverein Hilden e.V. betriebene Tierheim in Hilden nicht nur aus „ideellen“ Gründen, sondern insbesondere für die angeschlossenen Vertragsstädte von hohem ordnungsrechtlichen Nutzen und Wert ist.

 

 

 

 

2. Finanzielle Situation des Tierheims und Personalbedarf

 

Zunächst ist deutlich zu machen, dass das Tierheim vertraglich bisher nicht verpflichtet ist, seine finanzielle Lage gegenüber den Vertragsstädten offenzulegen. Dem Grunde nach liegt zwischen der Stadt und dem Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. auch nur ein gewöhnliches Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis vor. Auch wenn die bisher geleisteten Zahlungen an das Tierheim auf Basis des alten Vertrages als „Betriebskostenzuschuss“ deklariert worden sind, so liegen keine Zuschüsse im eigentlichen Sinne vor. Es werden keine (ideellen) Vereinszwecke bezuschusst, sondern erbrachte Dienstleistungen (Verwahrung von Tieren) gegenüber der Stadt Hilden und den anderen Vertragsstädten pauschal abgegolten.

 

Dennoch hat der Verein den Vertragsstädten anlässlich der stattgefundenen Besprechungen eine Finanzübersicht des Tierheims für die Jahre 2014 bis 2016 zur Verfügung gestellt. Dies ist durchaus als „vertrauensbildend“ zu bezeichnen und zudem Ausdruck gewollter Transparenz seitens des Vereins. Anliegen des Vereins ist es eben nicht, eine vermeintlich schlechte Finanzlage durch erhöhte „Zuschüsse“ der Städte aufzufangen, sondern, die in Qualität und Quantität gestiegenen Anforderungen an die Verwahrung von Fundtieren und sichergestellten Tieren angemessen und nachhaltig zu berücksichtigen und dabei vor allem der personalintensiven Pflege der Tiere gerecht zu werden.

 

Beim Blick auf die vorgelegten Finanzdaten wird deutlich:

 

     Die Gesamtkosten sind von 2014 bis 2016 um ca. 35.000 € gestiegen.

     Ohne Erbschaften und Spenden sind im gleichen Zeitraum die Erträge um 25.000 € gesunken.

     Der Verein ist durchaus abhängig von Spenden und gelegentlichen Erbschaften; diese sind aber außerhalb der Sammeldosenspenden in vielen Fällen für die Erhaltung und/oder den Neubau von Gebäuden und für die Außenanlagen zweckgebunden.

     Der Verein erzielt über die Beiträge der Städte hinaus Erträge für erbrachte Leistungen

       - für die Aufnahme von Abgabetieren

       - für die Tiervermittlung

       - für Pensionstiere

       - für die Tierrettung („Tiertaxi“).

     Der prozentuale Anteil der Leistungen durch die Vertragsstädte an den Gesamt-Erträgen des Jahres 2016 (ohne Spenden und Erbschaften) betrug ca. 37%; der der anderen Leistungen ca. 27%.

     Aus dem Verhältnis der Gesamteinnahmen (ohne Spenden und Erbschaften) zu den Gesamtkosten des Jahres 2016 ergibt sich ein Kostendeckungsgrad von ca. 74%.

     Dies ist unter Berücksichtigung des auch vorhandenen ideellen Hintergrunds des Vereins/Tierheims ein „guter“ Wert, da der Verein offenkundig den überwiegenden Anteil seiner Kosten selbst erwirtschaftet.

     Der Verein hat gerade wegen erhaltener Spenden und Erbschaften in den Jahren 2014 bis 2016 Gewinne in Höhe von ca. 169.000 € erzielt; diese werden gezielt für Bau- und Erhaltungsmaßnahmen eingesetzt. Der Verein erklärt daher auch unter § 8 Ziffer 2 „Kostenpauschale“ des vorgelegten Vertrags ausdrücklich, dass durch die zukünftig geleisteten Pauschalzahlungen der Städte auch alle anteiligen Instandsetzungs- und –haltungskosten sowie Baukosten für Gebäude und Außenanlagen gedeckt sind.

       Auf die Vertragsstädte kämen somit über die Vertragslaufzeit von 10 Jahren keine zusätzlichen Aufwendungen hinzu.

 

So hat der Verein beispielsweise in 2017 zwei Bauprojekte eigenständig finanziert. Es handelt sich hierbei um einen Anbau am Kleintierhaus als Freigehege für Kaninchen und Vögel sowie um den Neubau des Hundehauses I. Diese Baumaßnahmen waren erforderlich wegen

a) bestehendem Sanierungsbedarf aus Altersgründen,

b) der Erhaltung tierschutzrelevanter Bedingungen und natürlich

c) infolge steigender Tier-Aufnahmezahlen insgesamt in den letzten Jahren.

Auch die Erhaltung des Außengeländes finanziert das Tierheim aus eigenen Mitteln wie auch die anstehende Sanierung des Hundehauses II.

 

Der Personalkostenanteil an den Gesamtkosten des Jahres 2016 betrug ca. 44%. Die Unterbringung und Betreuung/Pflege der Tiere ist sehr personalintensiv, da dies 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr erfolgt. Zur 24-Stunden-Bereitschaft gehört dabei auch das Tiertaxi, um auch außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes bei der Feuerwehr oder bei der Polizei eingehenden Hinweisen über aufgefundene Tiere nachgehen zu können.

 

Nachdem das Tierheim nach eigenen Angaben aus Kostengründen im Jahr 2016 eine Vollzeitkraft entlassen musste, beschäftigt das Tierheim aktuell:

 

-      3 Tierpfleger/innen in Vollzeit

-      1 Tierpflegerin/Hundetrainerin in Teilzeit

-      1 Mitarbeiter für Hausmeistertätigkeiten und Tierrettung

-      1 Bürokraft in Teilzeit

-      1 Minijobberin

-      1 Auszubildende

 

Nach Mitteilung des Vorstands reicht diese Personalausstattung nicht aus. Ziel ist es daher, die Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung als Vollzeitkraft zu übernehmen und zudem eine weitere Stelle für einen Minijob einzurichten.

 

Um den somit insgesamt steigenden Pflegeaufwand decken zu können, hat sich der Vorstand an die Vertragsstädte gewandt, um eine Erhöhung der Pauschalzahlungen auf Basis der jeweiligen Einwohnerzahl zu verhandeln. Nach Vorstellung des Vorstands sollte dabei ein Betrag von 0,75 € je Einwohner/Jahr angesetzt werden.

 

 

3. Bewertung des Anliegens des Vereins durch die Städte; Vereinbarung

 

Die Vertragsstädte halten eine pauschale Regelung auf Basis der Einwohnerzahlen der Vertragsstädte für angemessen und zielführend. Dies entspricht auch den Empfehlungen des Deutschen Tierschutzbundes e.V. Vorteil einer auf dieser Basis vorgenommenen Regelung ist

 

a)    jährliche Planungssicherheit für Tierheim und Vertragsstädte,

b)    deutlich geringerer Verwaltungsaufwand gegenüber „spitzer“ Abrechnung je Einzelfall für die Vertragsparteien,

c)    Städte zahlen nicht mehr als vereinbart, selbst wenn die „echten“ Aufwendungen für das Tierheim im Jahr höher ausfallen sollten.

Nach Einschätzung der Verwaltung ist davon auszugehen, dass die Verwahrung und Pflege „problematischer“ Tiere (in der Regel Hunde) in den nächsten Jahren nicht abnehmen wird. Deren Vermittlung ist oftmals erschwert bis unmöglich; die damit einhergehenden Verwahrungs- und Pflegekosten für das Tierheim sind somit sehr hoch.

 

Der Deutsche Tierschutzbund e.V. ist im Jahr 2011 nach einer zuvor bundesweit durchgeführten Umfrage in den Tierheimen auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tierheime für Fundtiere und sichergestellte Tiere mindestens eine Pauschale in Höhe von  1,00 € je Einwohner erzielen müssten, um überhaupt kostendeckend arbeiten zu können. Allerdings kommt der Tierschutzbund auch zu dem Ergebnis, dass die Pauschale in eher ländlich geprägten Regionen höher als in dicht besiedelten Gebieten ausfallen müsste.

Nachfolgende Übersicht stellt nur zur Verdeutlichung die Ist-Zahlungen der Städte Erkrath, Langenfeld, Mettmann, Monheim und Hilden des Jahres 2017 den Ergebnissen gegenüber, die sich auf Basis einer einwohnerbezogenen Leistung in Höhe von 0,75 € und 1,00 € ergeben würden.

 

Städte

Ist 2017 in €

Einwohner*

0,75 € je Ew.

1,00 € je Ew.

Hilden

  32.850

  55.754

  41.816

  55.754

Erkrath, Langenfeld,

Mettmann, Monheim

  77.208

182.670

137.002

182.670

gesamt

110.058

238.424

178.818

238.424

 *Quelle: IT NRW zum 30.06.2017   

 

Im Rahmen der stattgefundenen Gesprächen, zunächst nur der Ordnungsämter der Vertragsstädte untereinander, wurde schnell deutlich, dass die vom Deutschen Tierschutzbund e.V. empfohlene Mindestpauschale von  1,00 € je Einwohner nur als Hinweis zu verstehen ist, aber in keinem Fall eine Basis für die weiteren Gespräche mit dem Vorstand des Tier- und Naturschutzvereins Hilden e.V. darstellen kann. Zudem hat der Vorstand selbst eine Pauschalregelung von „nur“ 0,75 € je Einwohner für angemessen und erforderlich erklärt, um die dem Tierheim von den Städten übertragenen Aufgaben auch in Zukunft bewältigen zu können.

 

Die vorstehende Übersicht macht aber auch deutlich, dass sich ein zukünftiger Ansatz von 0,75 € je Einwohner für die Stadt Hilden nicht allzu dramatisch auswirken würde. Die Steigerung würde für die Stadt Hilden knapp 9.000 € im Jahr betragen.

 

Dies stellt sich aber in den Städten Erkrath, Langenfeld, Mettmann und Monheim etwas anders dar. Hier käme es insgesamt zu einer Steigerung von ca. 60.000 € im Jahr für diese Städte. Dieser Anstieg von dem einen auf das andere Jahr wurde von den Vertretern dieser Städte zum Teil als zu groß bewertet und die Befürchtung geäußert, dass hierfür auch in Anbetracht der jeweiligen städtischen Finanzlage ein positives Votum in den Entscheidungsgremien erschwert werden könnte.

 

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl leistet die Stadt Hilden heute schon einen Beitrag von ca. 0,59 € je Einwohner; die anderen Städte durchschnittlich „nur“ von 0,42 € je Einwohner.

Da die Vertreter der Vertragsstädte

 

a) aus vorstehenden Gründen das Anliegen des Vorstands auf eine angemessene Erhöhung der Zahlungen nachvollziehen konnten und daher auch unterstützen,

b)  die sich hieraus für die einzelnen Städte ergebenden Mehraufwendungen jedoch vertretbar sein müssen,

 

wurde dem Vorstand des Tier- und Naturschutzvereins Hilden e.V. der gemeinsame Vorschlag der Städte auf eine schrittweise Anhebung der Jahresbeiträge sowie ein Vertragsentwurf, der die aus Sicht der Städte wesentlichen Regelungen enthält, vorgestellt. Auf einzelne Regelungsinhalte des Vertrags gehe ich unter Ziffer 4 noch gesondert ein.

 

Dem Vorstand des Tier- und Naturschutzvereins Hilden e.V. wurde bei einer zehnjährigen Vertragslaufzeit, beginnend ab dem 01.01.2019, eine stufenweise Anhebung der Zahlungen an das Tierheim wie folgt angeboten:

 

Jahr 2019       0,60 € je Einwohner*

Jahr 2020       0,65 € je Einwohner*

Jahr 2021       0,70 € je Einwohner*

Jahr 2022       0,75 € je Einwohner*

*jeweils auf Basis der Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres, Quelle: IT NRW

 

Für die restliche Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 erfolgt eine jährliche Anpassung um + 2% als Inflationsausgleich.

 

Dies würde sich auf Basis der Einwohnerzahl des Jahres 2017 wie folgt auf den städtischen Haushalt auswirken:

 

Jahr 2018:      33.333 € (Ist)

Jahr 2019:      33.452 €                     +    119 € gegenüber Vorjahr

Jahr 2020:      36.240                       + 2.788 € gegenüber Vorjahr

Jahr 2021:      39.028 €                     + 2.788 € gegenüber Vorjahr

Jahr 2022:      41.816 €                      + 2.788 € gegenüber Vorjahr

Jahr 2023:      42.642 €                     +    836 € gegenüber Vorjahr

Jahr 2024:      43.495 €                     +    853 € gegenüber Vorjahr

Jahr 2025:      44.365 €                     +    870 € gegenüber Vorjahr

Jahr 2026:      45.253 €                     +    888 € gegenüber Vorjahr

Jahr 2027:      46.159 €                     +    906 € gegenüber Vorjahr

Jahr 2028:      47.083 €                     +    924 € gegenüber Vorjahr

 

Insgesamt würden der Stadt Hilden über die angestrebte Vertragslaufzeit von 10 Jahren ca. 13.760 € an zusätzlichen Aufwendungen entstehen. Genau können diese Zahlen aber noch nicht beziffert werden, da diese von der Einwohnerentwicklung in den nächsten Jahren abhängig ist. Leichte Schwankungen nach oben wie nach unten sind demnach möglich. Von allen Vertragsstädten, positive Beschlussfassung vorausgesetzt, würde das Tierheim allein bis zum Jahr 2022 ca. 69.000 € an zusätzlichen Erträgen erhalten.

 

Der Vorstand des Tier- und Naturschutzvereins Hilden e.V. hat diesem Vorschlag der Vertragsstädte zugestimmt und sieht sich hierdurch ausreichend finanziell aufgestellt, um auch zukünftig die Aufnahme von Fundtieren und sichergestellten Tieren im Auftrag der Städte sicherstellen zu können.

 

Weiteres Anliegen der Vertragsstädte war es auch, die bisher unterschiedlichen vertraglichen Regelungen mit dem Tierheim anzupassen und dabei zu vereinheitlichen. Dem in Anlage beigefügten Vertragsentwurf hat der Vorstand ebenfalls zugestimmt.

 

In den Städten Erkrath, Langenfeld, Mettmann und Monheim wird der beigefügte Vertragsentwurf ebenfalls in die Entscheidungsgremien eingebracht. Die Ratssitzungen finden dort auch erst im September bzw. Oktober statt. Der in Langenfeld zuständige Fachausschuss hat bereits in seiner Sitzung im Juli die Zustimmung zu dem Entwurf empfohlen.  

 

 

4. Besonderheiten des Vertragsentwurfs

 

Bislang existierten inhaltlich voneinander abweichende Verträge des Tierheims mit den Vertragsstädten. Insbesondere aus ordnungsrechtlicher Sicht galt es neben einer Vereinheitlichung in einigen Vertragsdetails, Konkretisierungen und Ergänzungen vorzunehmen. Dem von den Vertragsstädten vorgelegten (Vor-)Entwurf hat der Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. nach Vornahme kleinerer inhaltlicher Korrekturen in der nunmehr zur Beschlussfassung vorliegenden Version zugestimmt.

 

Nachfolgend werden einzelne Besonderheiten des Vertragsentwurfs dargestellt: 

 

Ausschluss bestimmter Tiere

 

Bereits in der Präambel wird festgehalten, dass die Aufnahme von Wildtieren einschl. Igel, Wasservögel und verwilderte Hauskatzen, herrenlose Tiere sowie Nutztiere von der Vereinbarung nicht betroffen ist, somit seitens der Städte auch keine Zahlungsverpflichtung besteht.

 

Sichergestellte Tiere (Verwahrtiere)

 

In § 2 Ziffer 2 des Entwurfs wird festgelegt, dass die Bestimmungen des Vertrags auch für die durch die Ordnungsämter der Vertragsstädte sichergestellten Verwahrtiere gelten.

 

§ 4 Ziffer 3 regelt, dass die hierfür anfallenden Kosten grundsätzlich durch die städtischen Pauschalen abgegolten sind, soweit diese nicht im Wege des Leistungsbescheids gegenüber dem Eigentümer des Tieres weitergereicht werden können. § 7 bestimmt für den Fall der Geltendmachung gegenüber dem Eigentümer die Kostenfolge. 

 

Aninmal Hoarding

 

§ 2 Ziffer 4 legt auch fest, dass Tiere aus „Animal Hoarding“ (mehr als zehn Tiere aus einer Haltung) aufzunehmen sind, wobei in diesem Fall eine separate Vereinbarung über eine Sondervergütung im Einzelfall vorzunehmen ist. 

 

Dokumentationspflicht

 

Nach § 3 Ziffer 2 ist für jedes Fundtier (gilt auch für Verwahrtiere) eine schriftliche Anzeige mittels Vordruck durch das Tierheim zu fertigen und den Vertragsstädten vorzulegen. Diese verbindliche Dokumentationspflicht schafft Transparenz.

 

Erklärung des Vereins

 

Durch die städtischen Pauschalen sind alle derzeitigen und geplanten Aufwendungen des Tierheims einschließlich der veterinärärztlichen Kosten abgedeckt. Dies gilt auch für anteilige Kosten für Instandsetzung und –haltung sowie den Neubau von Gebäuden und Außenanlagen.

 

Offenlegung der Finanzlage des Vereins

 

Der Verein überlässt den Städten jährlich eine Abschrift des testierten Jahresabschlusses und den Jahresbericht (§ 6) und ermöglicht so einen Überblick über die Entwicklung seiner finanziellen Situation.  

 

Laufzeit des Vertrags

 

Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren vom 01.01.2019 bis 31.12.2028. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. 

 

 

5. Empfehlung der Verwaltung

 

Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass der vorliegende Vertragsentwurf für die beteiligten Vertragsparteien ausgewogen und angemessen gestaltet ist und Planungssicherheit für die nächsten 10 Jahre bietet. Insbesondere aus ordnungsrechtlicher Sicht ist der „Nutzen“ des Tierheims in Hilden für die Vertragsstädte von großer Bedeutung. Darüber hinaus leistet der Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. auch einen großen Beitrag zum Tierschutz und auch zum besseren Verständnis von Mensch und Tier.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher ausdrücklich die Beschlussfassung zum vorgelegten Vertragsentwurf.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

020101

Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

2020

2021

2022

0201010010

0201010010

0201010010

0201010010

531800

531800

531800

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

34.300

34.300

34.300

34.300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

2020

2021

2022

0201010010

0201010010

0201010010

0201010010

531800

531800

531800

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

34.800

37.600

40.380

43.200

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

 (hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

gesehen

Birgit Alkenings