Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss dem (neuen)
Vertrag mit dem Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. über die Unterbringung
von Fund- und Verwahrtieren im Hildener Tierheim zu.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. betreibt das Hildener
Tierheim. Dieses erhält bislang von der Stadt Hilden jährliche
Betriebskostenzuschüsse für die Aufnahme und Verwahrung von Fundtieren und
weitere Zuschüsse zu den Tierarztkosten auf Grundlage eines Vertrages aus dem
Jahr 1992. Die Betriebskostenzuschüsse werden dabei inflationsbedingt jährlich
geringfügig angepasst. Dieser Vertrag ist jährlich beidseitig kündbar.
Das Tierheim erhielt im laufenden Jahr insgesamt einen Betrag in Höhe
von 33.333 € (davon 27.333 €
Betriebskostenzuschuss und 6.000 € Zuschuss zu den Tierarztkosten)
Das Tierheim hat mit den ka-Städten Mettmann, Erkrath, Langenfeld und
Monheim weitere Vertragspartner. Von diesen vier Städten erhielt das Tierheim
zuletzt insgesamt ca. 77.000 € im Jahr.
Erstmalig Ende 2017/Anfang 2018 wurden Vertreter des Vorstands des
Vereins persönlich bei den Vertragsstädten vorstellig, um eine Anpassung der
bislang unterschiedlichen Vertragsinhalte auf eine einheitliche Grundlage, aber
insbesondere auch eine der allgemeinen Tierzahlen- und Kostenentwicklung
angemessene Erhöhung der jährlichen Zuschüsse zu erörtern. Es machte daher
Sinn, zunächst in einem ersten Schritt die Interessenslagen der Städte zu bündeln
und möglichst eine gemeinsame Strategie und Vorgehensweise zu vereinbaren.
1. Vertragsgegenstand
und Notwendigkeit des Tierheims
Die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren (Halter nicht
bekannt und/oder nicht ermittelbar) ist nach den Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches eine kommunale Aufgabe (Fundangelegenheiten). Zudem ergeben sich
weitere Verpflichtungen der Stadt aus dem Tierschutzgesetz und dem
Ordnungsbehördengesetz vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr. Es handelt sich
somit um eine Pflichtaufgabe, deren Erledigung die Städte auf die Tierheime
übertragen.
Dies kann für jeden Einzelfall gesondert beauftragt und auch abgerechnet
werden, würde aber unter dem Strich für das Tierheim und die Stadt (hier:
Ordnungsamt) einen deutlichen höheren Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Es ist
deshalb sinnvoll, eine pauschale Abgeltung wie bisher fortzuführen, allerdings
mit klarer festgelegten Rahmenbedingungen.
Die in der Statistik des Tierheims ausgewiesene Anzahl von 241 Hildener
Fundtieren im Jahr 2017 wirkt zunächst sehr hoch. Dies auch im Vergleich der
Gesamtanzahl der Fundtiere aus den anderen Vertragsstädten (insgesamt „nur“ 253
Tiere). Die Situation in den Tierheimen NRW‘s und hierbei insbesondere in den
Ballungsräumen kennend, ist anzunehmen, dass nicht wenige Tierhalter ihre
eigenen Tiere als Fundtiere ausgeben und dem Tierheim übergeben oder in
unmittelbar Nähe zum Tierheim Tiere in Käfigen oder einfach irgendwo an einem
Baum angebunden aussetzen, um sich die Aufnahmegebühren für die Abgabe des
Tieres zu ersparen. Nach Einschätzung des Tierheims dürften hierzu auch Tiere
aus anderen an Hilden angrenzenden Städten gehören. Hierzu zählt wahrscheinlich
auch der Düsseldorfer Süden, da der Weg zum Hildener Tierheim kürzer als der
zum Düsseldorfer Tierheim ist.
Entwicklung der Fundtierzahlen von 2014 bis 2017:
Städte/Jahr |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Hilden |
193 davon
Hunde: 39 |
223
davon
Hunde: 44 |
211 davon
Hunde: 40 |
241 davon
Hunde: 37 |
Erkrath, Langenfeld, Mettmann, Monheim |
314 davon
Hunde: 56 |
332 davon
Hunde: 58 |
343 davon
Hunde: 68 |
253 davon
Hunde: 48 |
Über den Vierjahreszeitraum halten sich die Zahlen weitestgehend stabil,
auch wenn im Jahr 2017 ein vermutlich einmaliger Rückgang zu verzeichnen war.
Es sind aber nicht nur die Anzahl aufgenommener Fundtiere insgesamt, sondern
insbesondere auch die in den letzten Jahren gestiegenen Pflegekosten
(insbesondere auch für die tierärztliche Versorgung), die die Kostenentwicklung
des Tierheims maßgeblich beeinflussen. Nach Angabe des Deutschen
Tierschutzbundes e.V. aus dem Jahr 2011 verursachen aufgenommene Hunde die
meisten Kosten (durchschnittlich ca. 12 € täglich).
Zudem soll dieser Quelle zufolge die durchschnittliche Verweildauer
eines vermittelbaren Hundes 100 Tage und die eines schwer vermittelbaren Hundes
360 Tage in einem Tierheim betragen. Hierdurch wird die mit der Verwahrung und
Pflege verbundene Kostenintensität deutlich. Die Anzahl schwer oder gar nicht
vermittelbarer Hunde ist leider steigend; dies nicht nur in Hilden.
Die Stadt Hilden hat dabei den Vorteil, dass ein Tierheim vor Ort
betrieben wird. In Anbetracht überfüllter Tierheime im näheren Umkreis (z.B.
Düsseldorf, Wuppertal, Leverkusen, Velbert) stellt dies schon mal einen
erheblichen Standortvorteil dar. Dies allein deshalb, da die Tierrettung („Tiertaxi“)
ebenfalls durch das Hildener Tierheim erfolgt und somit für die Stadt Hilden
geringere Kosten aufgrund kürzerer Wege anfallen. Auch für die anderen
Vertragsstädte ist das Tierheim in Hilden aufgrund der relativen Nähe und in
Ermangelung anderer Unterbringungsmöglichkeiten von Bedeutung. Auch diese
Städte beauftragen für die Tierrettung das Hildener Tierheim.
Das Tierheim nimmt neben der Fundtierverwahrung und Tierrettung eine
weitere wichtige Funktion für die Ordnungsämter ein. In Folge „schärferer“
Haltungsvoraussetzung für große und/oder gefährliche Hunde bzw. Hunde
bestimmter Rassen durch das Landeshundegesetz NRW, aber auch bei sonstigen
(Klein-)Tieren, die nicht tiergerecht gehalten werden, sind sog.
„Sicherstellungen“ in ihrer Anzahl insgesamt steigend. Für Hilden stellte sich
dies in den letzten Jahren überschaubar dar, die Zahl lag zwischen 4 bis 7
Tiere, zumeist Hunde. Dennoch sind die dafür dem Tierheim entstehenden Kosten
in aller Regel gerade bei „großen und/oder gefährlichen“ Hunden oftmals sehr
hoch, da diese Tiere als schwer vermittelbar gelten und somit in aller Regel
eine lange Zeit im Tierheim verbringen.
Auch sog. „Animal Hoarding“ kann eine Rolle spielen. Es handelt sich um
sog. private Massentierhaltungen, die in aller Regel aus Tierschutzgründen zu
unterbinden sind. So musste beispielsweise die Stadt Langenfeld im letzten Jahr
126 Kaninchen sicherstellen und im Tierheim Hilden unterbringen.
Insgesamt hat das Tierheim aus allen Städten 178 ordnungsrechtlich
sichergestellte Tiere im Jahr 2017 aufgenommen. Gegenüber dem Jahr 2016 (18
sichergestellte Tiere) stellt dies eine deutliche Steigerung (auch ohne
Berücksichtigung der 126 Tiere aus Langefeld) dar, aus der ersichtlich wird,
dass die Sicherstellung in ihrer Bedeutung für die Ordnungsämter zunimmt. Somit
galt es auch diese bisher nicht vertraglich geregelte Besonderheit in dem
Entwurf eines neuen Vertrages angemessen zu berücksichtigen.
Es ist festzuhalten, dass das durch den Tierschutzverein Hilden e.V.
betriebene Tierheim in Hilden nicht nur aus „ideellen“ Gründen, sondern
insbesondere für die angeschlossenen Vertragsstädte von hohem
ordnungsrechtlichen Nutzen und Wert ist.
2. Finanzielle Situation
des Tierheims und Personalbedarf
Zunächst ist deutlich zu machen, dass das Tierheim vertraglich bisher
nicht verpflichtet ist, seine finanzielle Lage gegenüber den Vertragsstädten
offenzulegen. Dem Grunde nach liegt zwischen der Stadt und dem Tier- und
Naturschutzverein Hilden e.V. auch nur ein gewöhnliches Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis
vor. Auch wenn die bisher geleisteten Zahlungen an das Tierheim auf Basis des
alten Vertrages als „Betriebskostenzuschuss“ deklariert worden sind, so
liegen keine Zuschüsse im eigentlichen Sinne vor. Es werden keine (ideellen)
Vereinszwecke bezuschusst, sondern erbrachte Dienstleistungen (Verwahrung von
Tieren) gegenüber der Stadt Hilden und den anderen Vertragsstädten pauschal
abgegolten.
Dennoch hat der Verein den Vertragsstädten anlässlich der
stattgefundenen Besprechungen eine Finanzübersicht des Tierheims für die Jahre
2014 bis 2016 zur Verfügung gestellt. Dies ist durchaus als „vertrauensbildend“
zu bezeichnen und zudem Ausdruck gewollter Transparenz seitens des Vereins. Anliegen
des Vereins ist es eben nicht, eine vermeintlich schlechte Finanzlage durch
erhöhte „Zuschüsse“ der Städte aufzufangen, sondern, die in Qualität und Quantität
gestiegenen Anforderungen an die Verwahrung von Fundtieren und sichergestellten
Tieren angemessen und nachhaltig zu berücksichtigen und dabei vor allem der
personalintensiven Pflege der Tiere gerecht zu werden.
Beim Blick auf die vorgelegten Finanzdaten wird deutlich:
● Die
Gesamtkosten sind von 2014 bis 2016 um ca. 35.000 € gestiegen.
● Ohne Erbschaften und Spenden sind im
gleichen Zeitraum die Erträge um 25.000 € gesunken.
● Der Verein ist durchaus abhängig von
Spenden und gelegentlichen Erbschaften; diese sind aber außerhalb der
Sammeldosenspenden in vielen Fällen für die Erhaltung und/oder den Neubau von
Gebäuden und für die Außenanlagen zweckgebunden.
● Der Verein erzielt über die Beiträge der
Städte hinaus Erträge für erbrachte Leistungen
- für die Aufnahme von Abgabetieren
- für die Tiervermittlung
- für Pensionstiere
- für die Tierrettung („Tiertaxi“).
● Der prozentuale Anteil der Leistungen durch
die Vertragsstädte an den Gesamt-Erträgen des Jahres 2016 (ohne Spenden und
Erbschaften) betrug ca. 37%; der der anderen Leistungen ca. 27%.
● Aus dem Verhältnis der Gesamteinnahmen
(ohne Spenden und Erbschaften) zu den Gesamtkosten des Jahres 2016 ergibt sich
ein Kostendeckungsgrad von ca. 74%.
● Dies ist unter Berücksichtigung des auch
vorhandenen ideellen Hintergrunds des Vereins/Tierheims ein „guter“ Wert, da
der Verein offenkundig den überwiegenden Anteil seiner Kosten selbst
erwirtschaftet.
● Der Verein hat gerade wegen erhaltener
Spenden und Erbschaften in den Jahren 2014 bis 2016 Gewinne in Höhe von ca.
169.000 € erzielt; diese werden gezielt für Bau- und Erhaltungsmaßnahmen
eingesetzt. Der Verein erklärt daher auch unter § 8 Ziffer 2 „Kostenpauschale“
des vorgelegten Vertrags ausdrücklich, dass durch die zukünftig geleisteten
Pauschalzahlungen der Städte auch alle anteiligen Instandsetzungs- und
–haltungskosten sowie Baukosten für Gebäude und Außenanlagen gedeckt sind.
Auf die Vertragsstädte kämen somit über
die Vertragslaufzeit von 10 Jahren keine zusätzlichen Aufwendungen hinzu.
So hat der Verein beispielsweise in 2017 zwei Bauprojekte eigenständig
finanziert. Es handelt sich hierbei um einen Anbau am Kleintierhaus als
Freigehege für Kaninchen und Vögel sowie um den Neubau des Hundehauses I. Diese
Baumaßnahmen waren erforderlich wegen
a) bestehendem Sanierungsbedarf aus
Altersgründen,
b) der Erhaltung tierschutzrelevanter Bedingungen
und natürlich
c) infolge steigender Tier-Aufnahmezahlen
insgesamt in den letzten Jahren.
Auch die Erhaltung des Außengeländes finanziert das Tierheim aus eigenen
Mitteln wie auch die anstehende Sanierung des Hundehauses II.
Der Personalkostenanteil an den Gesamtkosten des Jahres 2016 betrug ca.
44%. Die Unterbringung und Betreuung/Pflege der Tiere ist sehr
personalintensiv, da dies 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr erfolgt. Zur
24-Stunden-Bereitschaft gehört dabei auch das Tiertaxi, um auch außerhalb der
Dienstzeiten des Ordnungsamtes bei der Feuerwehr oder bei der Polizei
eingehenden Hinweisen über aufgefundene Tiere nachgehen zu können.
Nachdem das Tierheim nach eigenen Angaben aus Kostengründen im Jahr 2016
eine Vollzeitkraft entlassen musste, beschäftigt das Tierheim aktuell:
- 3
Tierpfleger/innen in Vollzeit
- 1
Tierpflegerin/Hundetrainerin in Teilzeit
- 1
Mitarbeiter für Hausmeistertätigkeiten und Tierrettung
- 1
Bürokraft in Teilzeit
- 1
Minijobberin
- 1
Auszubildende
Nach Mitteilung des Vorstands reicht diese
Personalausstattung nicht aus. Ziel ist es daher, die Auszubildende nach
Abschluss der Ausbildung als Vollzeitkraft zu übernehmen und zudem eine weitere
Stelle für einen Minijob einzurichten.
Um den somit insgesamt steigenden
Pflegeaufwand decken zu können, hat sich der Vorstand an die Vertragsstädte
gewandt, um eine Erhöhung der Pauschalzahlungen auf Basis der jeweiligen Einwohnerzahl
zu verhandeln. Nach Vorstellung des Vorstands sollte dabei ein Betrag von 0,75
€ je Einwohner/Jahr angesetzt werden.
3. Bewertung des
Anliegens des Vereins durch die Städte; Vereinbarung
Die Vertragsstädte halten eine pauschale Regelung auf Basis der
Einwohnerzahlen der Vertragsstädte für angemessen und zielführend. Dies
entspricht auch den Empfehlungen des Deutschen Tierschutzbundes e.V. Vorteil
einer auf dieser Basis vorgenommenen Regelung ist
a) jährliche
Planungssicherheit für Tierheim und Vertragsstädte,
b) deutlich geringerer Verwaltungsaufwand
gegenüber „spitzer“ Abrechnung je Einzelfall für die Vertragsparteien,
c) Städte zahlen nicht mehr als vereinbart,
selbst wenn die „echten“ Aufwendungen für das Tierheim im Jahr höher ausfallen
sollten.
Nach Einschätzung der
Verwaltung ist davon auszugehen, dass die Verwahrung und Pflege
„problematischer“ Tiere (in der Regel Hunde) in den nächsten Jahren nicht
abnehmen wird. Deren Vermittlung ist oftmals erschwert bis unmöglich; die damit
einhergehenden Verwahrungs- und Pflegekosten für das Tierheim sind somit sehr
hoch.
Der Deutsche Tierschutzbund e.V. ist im Jahr
2011 nach einer zuvor bundesweit durchgeführten Umfrage in den Tierheimen auch
zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tierheime für Fundtiere und sichergestellte
Tiere mindestens eine Pauschale in Höhe von
1,00 € je Einwohner erzielen müssten, um überhaupt kostendeckend
arbeiten zu können. Allerdings kommt der Tierschutzbund auch zu dem Ergebnis,
dass die Pauschale in eher ländlich geprägten Regionen höher als in dicht
besiedelten Gebieten ausfallen müsste.
Nachfolgende Übersicht stellt nur zur
Verdeutlichung die Ist-Zahlungen der Städte Erkrath, Langenfeld, Mettmann,
Monheim und Hilden des Jahres 2017 den Ergebnissen gegenüber, die sich auf
Basis einer einwohnerbezogenen Leistung in Höhe von 0,75 € und 1,00 € ergeben
würden.
Städte |
Ist 2017 in € |
Einwohner* |
0,75 € je Ew. |
1,00
€ je Ew. |
Hilden |
32.850 |
55.754 |
41.816 |
55.754 |
Erkrath, Langenfeld, Mettmann, Monheim |
77.208 |
182.670 |
137.002 |
182.670 |
gesamt |
110.058 |
238.424 |
178.818 |
238.424 |
*Quelle:
IT NRW zum 30.06.2017
Im Rahmen der stattgefundenen Gesprächen,
zunächst nur der Ordnungsämter der Vertragsstädte untereinander, wurde schnell
deutlich, dass die vom Deutschen Tierschutzbund e.V. empfohlene
Mindestpauschale von 1,00 € je Einwohner
nur als Hinweis zu verstehen ist, aber in keinem Fall eine Basis für die
weiteren Gespräche mit dem Vorstand des Tier- und Naturschutzvereins Hilden
e.V. darstellen kann. Zudem hat der Vorstand selbst eine Pauschalregelung von
„nur“ 0,75 € je Einwohner für angemessen und erforderlich erklärt, um die dem
Tierheim von den Städten übertragenen Aufgaben auch in Zukunft bewältigen zu
können.
Die vorstehende Übersicht macht aber auch
deutlich, dass sich ein zukünftiger Ansatz von 0,75 € je Einwohner für die
Stadt Hilden nicht allzu dramatisch auswirken würde. Die Steigerung würde für
die Stadt Hilden knapp 9.000 € im Jahr betragen.
Dies stellt sich aber in den Städten Erkrath,
Langenfeld, Mettmann und Monheim etwas anders dar. Hier käme es insgesamt zu
einer Steigerung von ca. 60.000 € im Jahr für diese Städte. Dieser Anstieg von
dem einen auf das andere Jahr wurde von den Vertretern dieser Städte zum Teil
als zu groß bewertet und die Befürchtung geäußert, dass hierfür auch in
Anbetracht der jeweiligen städtischen Finanzlage ein positives Votum in den
Entscheidungsgremien erschwert werden könnte.
Im Verhältnis zur Einwohnerzahl leistet die
Stadt Hilden heute schon einen Beitrag von ca. 0,59 € je Einwohner; die anderen
Städte durchschnittlich „nur“ von 0,42 € je Einwohner.
Da die Vertreter der Vertragsstädte
a) aus
vorstehenden Gründen das Anliegen des Vorstands auf eine angemessene Erhöhung
der Zahlungen nachvollziehen konnten und daher auch unterstützen,
b) die sich hieraus für die einzelnen Städte
ergebenden Mehraufwendungen jedoch vertretbar sein müssen,
wurde dem Vorstand des Tier- und
Naturschutzvereins Hilden e.V. der gemeinsame Vorschlag der Städte auf eine
schrittweise Anhebung der Jahresbeiträge sowie ein Vertragsentwurf, der die aus
Sicht der Städte wesentlichen Regelungen enthält, vorgestellt. Auf einzelne
Regelungsinhalte des Vertrags gehe ich unter Ziffer 4 noch gesondert ein.
Dem Vorstand des Tier- und Naturschutzvereins
Hilden e.V. wurde bei einer zehnjährigen Vertragslaufzeit, beginnend ab dem
01.01.2019, eine stufenweise Anhebung der Zahlungen an das Tierheim wie folgt
angeboten:
Jahr 2019 0,60
€ je Einwohner*
Jahr 2020 0,65
€ je Einwohner*
Jahr 2021 0,70
€ je Einwohner*
Jahr 2022 0,75
€ je Einwohner*
*jeweils auf Basis der Einwohnerzahl zum 30.06. des
Vorjahres, Quelle: IT NRW
Für die restliche Vertragslaufzeit vom
01.01.2023 bis 31.12.2028 erfolgt eine jährliche Anpassung um + 2% als
Inflationsausgleich.
Dies würde sich auf Basis der Einwohnerzahl
des Jahres 2017 wie folgt auf den städtischen Haushalt auswirken:
Jahr 2018: 33.333
€ (Ist)
Jahr 2019: 33.452
€ + 119 € gegenüber Vorjahr
Jahr 2020: 36.240 € +
2.788 € gegenüber Vorjahr
Jahr 2021: 39.028
€ + 2.788 € gegenüber
Vorjahr
Jahr 2022: 41.816 € +
2.788 € gegenüber Vorjahr
Jahr 2023: 42.642
€ + 836 € gegenüber Vorjahr
Jahr 2024: 43.495
€ + 853 € gegenüber Vorjahr
Jahr 2025: 44.365
€ + 870 € gegenüber Vorjahr
Jahr 2026: 45.253
€ + 888 € gegenüber Vorjahr
Jahr 2027: 46.159
€ + 906 € gegenüber Vorjahr
Jahr 2028: 47.083
€ + 924 € gegenüber Vorjahr
Insgesamt würden der Stadt Hilden über die
angestrebte Vertragslaufzeit von 10 Jahren ca.
13.760 € an zusätzlichen
Aufwendungen entstehen. Genau können diese Zahlen aber noch nicht beziffert
werden, da diese von der Einwohnerentwicklung in den nächsten Jahren abhängig
ist. Leichte Schwankungen nach oben wie nach unten sind demnach möglich. Von
allen Vertragsstädten, positive Beschlussfassung vorausgesetzt, würde das
Tierheim allein bis zum Jahr 2022 ca. 69.000 € an zusätzlichen Erträgen
erhalten.
Der Vorstand des
Tier- und Naturschutzvereins Hilden e.V. hat diesem Vorschlag der Vertragsstädte
zugestimmt und sieht sich hierdurch ausreichend finanziell aufgestellt, um auch
zukünftig die Aufnahme von Fundtieren und sichergestellten Tieren im Auftrag
der Städte sicherstellen zu können.
Weiteres Anliegen der Vertragsstädte war es
auch, die bisher unterschiedlichen vertraglichen Regelungen mit dem Tierheim
anzupassen und dabei zu vereinheitlichen. Dem in Anlage beigefügten
Vertragsentwurf hat der Vorstand ebenfalls zugestimmt.
In den Städten Erkrath, Langenfeld, Mettmann
und Monheim wird der beigefügte Vertragsentwurf ebenfalls in die
Entscheidungsgremien eingebracht. Die Ratssitzungen finden dort auch erst im
September bzw. Oktober statt. Der in Langenfeld zuständige Fachausschuss hat
bereits in seiner Sitzung im Juli die Zustimmung zu dem Entwurf empfohlen.
4. Besonderheiten
des Vertragsentwurfs
Bislang existierten inhaltlich voneinander
abweichende Verträge des Tierheims mit den Vertragsstädten. Insbesondere aus
ordnungsrechtlicher Sicht galt es neben einer Vereinheitlichung in einigen
Vertragsdetails, Konkretisierungen und Ergänzungen vorzunehmen. Dem von den Vertragsstädten vorgelegten
(Vor-)Entwurf hat der Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. nach Vornahme
kleinerer inhaltlicher Korrekturen in der nunmehr zur Beschlussfassung vorliegenden
Version zugestimmt.
Nachfolgend werden einzelne Besonderheiten
des Vertragsentwurfs dargestellt:
Ausschluss bestimmter Tiere
Bereits in der Präambel wird festgehalten,
dass die Aufnahme von Wildtieren einschl. Igel, Wasservögel und verwilderte Hauskatzen,
herrenlose Tiere sowie Nutztiere von der Vereinbarung nicht betroffen ist,
somit seitens der Städte auch keine Zahlungsverpflichtung besteht.
Sichergestellte Tiere (Verwahrtiere)
In § 2 Ziffer 2 des Entwurfs wird festgelegt,
dass die Bestimmungen des Vertrags auch für die durch die Ordnungsämter der
Vertragsstädte sichergestellten Verwahrtiere gelten.
§ 4 Ziffer 3 regelt, dass die hierfür
anfallenden Kosten grundsätzlich durch die städtischen Pauschalen abgegolten
sind, soweit diese nicht im Wege des Leistungsbescheids gegenüber dem
Eigentümer des Tieres weitergereicht werden können. § 7 bestimmt für den Fall
der Geltendmachung gegenüber dem Eigentümer die Kostenfolge.
Aninmal Hoarding
§ 2 Ziffer 4 legt auch fest, dass Tiere aus „Animal
Hoarding“ (mehr als zehn Tiere aus einer Haltung) aufzunehmen sind, wobei in
diesem Fall eine separate Vereinbarung über eine Sondervergütung im Einzelfall
vorzunehmen ist.
Dokumentationspflicht
Nach § 3 Ziffer 2 ist für jedes Fundtier
(gilt auch für Verwahrtiere) eine schriftliche Anzeige mittels Vordruck durch
das Tierheim zu fertigen und den Vertragsstädten vorzulegen. Diese verbindliche
Dokumentationspflicht schafft Transparenz.
Erklärung des Vereins
Durch die städtischen Pauschalen sind alle
derzeitigen und geplanten Aufwendungen des Tierheims einschließlich der
veterinärärztlichen Kosten abgedeckt. Dies gilt auch für anteilige Kosten für
Instandsetzung und –haltung sowie den Neubau von Gebäuden und Außenanlagen.
Offenlegung der Finanzlage des Vereins
Der Verein überlässt den Städten jährlich
eine Abschrift des testierten Jahresabschlusses und den Jahresbericht (§ 6) und
ermöglicht so einen Überblick über die Entwicklung seiner finanziellen Situation.
Laufzeit des Vertrags
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren
vom 01.01.2019 bis 31.12.2028. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um
ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
5. Empfehlung der
Verwaltung
Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass der
vorliegende Vertragsentwurf für die beteiligten Vertragsparteien ausgewogen und
angemessen gestaltet ist und Planungssicherheit für die nächsten 10 Jahre
bietet. Insbesondere aus ordnungsrechtlicher Sicht ist der „Nutzen“ des
Tierheims in Hilden für die Vertragsstädte von großer Bedeutung. Darüber hinaus
leistet der Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. auch einen großen Beitrag
zum Tierschutz und auch zum besseren Verständnis von Mensch und Tier.
Die Verwaltung empfiehlt daher ausdrücklich
die Beschlussfassung zum vorgelegten Vertragsentwurf.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
020101 |
Ordnungsbehördliche Angelegenheiten |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 2020 2021 2022 |
0201010010 0201010010 0201010010 0201010010 |
531800 531800 531800 531800 |
Aufwendungen
für Zuschüsse an übrige Bereiche |
34.300 34.300 34.300 34.300 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 2020 2021 2022 |
0201010010 0201010010 0201010010 0201010010 |
531800 531800 531800 531800 |
Aufwendungen
für Zuschüsse an übrige Bereiche |
34.800 37.600 40.380 43.200 |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen Birgit
Alkenings |
||||||