Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden lehnt die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Rahmen der verabschiedeten
Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz und Steuerverbund 2006 geplante
Neuregelung der Beteiligung der Kommunen an den Einheitslasten entschieden ab
und fasst die als Anlage beigefügte Resolution.
In Vertretung
Thiele
1. Beigeordneter
Erläuterungen und Begründungen:
Das Thema „Neuregelung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes und deren Auswirkungen“ war bereits in der
Vergangenheit mehrfach Gegenstand diverser Schriftsätze. Unter anderem hat auch
die Verwaltung die Landtagsabgeordneten mit der Bitte angeschrieben, sich
dieses Problemes anzunehmen. Weiterhin hat es auch mehrfache Gespräche mit dem
Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund gegeben. Diese Bemühungen sind
aber bis zum heutigen Tage erfolglos geblieben.
Zum Verständnis ist nochmals kurz auf die
bisherige Systematik einzugehen:
In der Vergangenheit war es so, dass im
Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes die Stadt Hilden jeweils über die
erhöhte Gewerbesteuerumlage ihren Anteil entrichtet hat. Im lfd. Jahr wurde
weiterhin eine theoretische Berechnung angestellt mit der Folge, dass entweder
weitere Zahlungen geleistet werden mussten oder und im Gegenzuge Erstattungen
geflossen sind. Weiterhin wurde im übernächsten Jahr dann eine korrekte
Abrechnung vorgenommen.
In den zurückliegenden beiden Haushaltsjahren
hat die Stadt Hilden je Jahr rd. 2 Millionen € auf diesem Wege zurückerstattet
bekommen. Im Haushaltsjahr 2006 wurde
für das Haushaltsjahr 2004 ein Abrechnungsbetrag von 2,67 Millionen €
errechnet.
Im Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des
Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Jahre 2006
ist nun vorgesehen, auf dieses Solidarbeitragsgesetz zu verzichten. Berücksichtigt
man weiter, dass es auch – wie oben
dargestellt - keine Erstattungen im lfd. Jahr mehr geben wird, wenn sich
abzeichnete, dass über die Gewerbesteuerumlagen ein zu hoher Solidarbeitrag für
das lfd. Jahr gezahlt wurde - so dürfte für das Haushaltsjahr mit einem Ausfall
von rd. 4 Millionen € gerechnet werden.
Zwar muss im Haushaltsjahr 2007 das Jahr 2005
noch abgerechnet werden, in den Folgejahren würde dann die bisherige
Erstattungshaushaltsstelle komplett entfallen.
Das System ist weiterhin sachwidrig, weil nur
bei wenigen „steuerstarken Gemeinden“ wieder ein weiterer Teil ihrer Einnahme
abgeschöpft wird.
Auf Initiative der Kreisverwaltung Mettmann
haben daher der Landrat und die Bürgermeister des Kreises Mettmann gegen die
geplante Neuordnung der Beteiligung der Kommunen an den finanziellen Lasten der
Deutschen Einheit, die als Anlage beigefügt ist, eine Resolution entworfen. Ähnliche
Resolutionen sind ebenfalls bei beteiligten Städten im Kreis Mettmann in
Arbeit.
Weiterhin soll an dieser Stelle ebenfalls
ausgeführt werden, dass mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen beabsichtigen,
Klagen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz einzureichen. Beteiligt sind hier
Städte wie Düsseldorf, Münster, Ratingen etc. Erste Gespräche sollen hierzu
Anfang März 2006 bei der Stadtverwaltung in Düsseldorf stattfinden.
Wegen der enormen finanziellen Auswirkungen
für die Stadt Hilden rät die Verwaltung daher dringend, die als Anlage
beigefügte Resolution zu fassen. Den Text des Kreises Mettmann füge ich
ebenfalls als Anlage bei. Er ist komplett übernommen worden.
In Vertretung
Thiele
1. Beigeordneter
Anlagen
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |