Betreff
Resolution des Rates der Stadt Hilden zur geplanten Neuordnung der Beteiligung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen an den Einheitslasten
Vorlage
WP 04-09 SV 20/058
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden lehnt die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Rahmen der verabschiedeten Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz und Steuerverbund 2006 geplante Neuregelung der Beteiligung der Kommunen an den Einheitslasten entschieden ab und fasst die als Anlage beigefügte Resolution.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Thiele

1. Beigeordneter

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Das Thema „Neuregelung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und deren Auswirkungen“ war bereits in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand diverser Schriftsätze. Unter anderem hat auch die Verwaltung die Landtagsabgeordneten mit der Bitte angeschrieben, sich dieses Problemes anzunehmen. Weiterhin hat es auch mehrfache Gespräche mit dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund gegeben. Diese Bemühungen sind aber bis zum heutigen Tage erfolglos geblieben.

 

Zum Verständnis ist nochmals kurz auf die bisherige Systematik einzugehen:

In der Vergangenheit war es so, dass im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes die Stadt Hilden jeweils über die erhöhte Gewerbesteuerumlage ihren Anteil entrichtet hat. Im lfd. Jahr wurde weiterhin eine theoretische Berechnung angestellt mit der Folge, dass entweder weitere Zahlungen geleistet werden mussten oder und im Gegenzuge Erstattungen geflossen sind. Weiterhin wurde im übernächsten Jahr dann eine korrekte Abrechnung vorgenommen.

 

In den zurückliegenden beiden Haushaltsjahren hat die Stadt Hilden je Jahr rd. 2 Millionen € auf diesem Wege zurückerstattet bekommen. Im Haushaltsjahr 2006 wurde  für das Haushaltsjahr 2004 ein Abrechnungsbetrag von 2,67 Millionen € errechnet.

 

Im Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Jahre 2006 ist nun vorgesehen, auf dieses Solidarbeitragsgesetz zu verzichten. Berücksichtigt man weiter, dass es auch  – wie oben dargestellt - keine Erstattungen im lfd. Jahr mehr geben wird, wenn sich abzeichnete, dass über die Gewerbesteuerumlagen ein zu hoher Solidarbeitrag für das lfd. Jahr gezahlt wurde - so dürfte für das Haushaltsjahr mit einem Ausfall von rd. 4 Millionen €  gerechnet werden.

Zwar muss im Haushaltsjahr 2007 das Jahr 2005 noch abgerechnet werden, in den Folgejahren würde dann die bisherige Erstattungshaushaltsstelle komplett entfallen.

 

Das System ist weiterhin sachwidrig, weil nur bei wenigen „steuerstarken Gemeinden“ wieder ein weiterer Teil ihrer Einnahme abgeschöpft wird.

 

Auf Initiative der Kreisverwaltung Mettmann haben daher der Landrat und die Bürgermeister des Kreises Mettmann gegen die geplante Neuordnung der Beteiligung der Kommunen an den finanziellen Lasten der Deutschen Einheit, die als Anlage beigefügt ist, eine Resolution entworfen. Ähnliche Resolutionen sind ebenfalls bei beteiligten Städten im Kreis Mettmann in Arbeit.

 

Weiterhin soll an dieser Stelle ebenfalls ausgeführt werden, dass mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen beabsichtigen, Klagen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz einzureichen. Beteiligt sind hier Städte wie Düsseldorf, Münster, Ratingen etc. Erste Gespräche sollen hierzu Anfang März 2006 bei der Stadtverwaltung in Düsseldorf stattfinden.

 

Wegen der enormen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hilden rät die Verwaltung daher dringend, die als Anlage beigefügte Resolution zu fassen. Den Text des Kreises Mettmann füge ich ebenfalls als Anlage bei. Er ist komplett übernommen worden.

 

In Vertretung

 

 

 

Thiele

1. Beigeordneter

 

Anlagen


 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja