Betreff
Befristung freiwillige Leistungen,
Anerkennung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements/Ehrenamtspass
Vorlage
WP 14-20 SV 01/102
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss

 

a)    die Fortführung des Konzeptes zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

 

oder

 

b)    die Einstellung des Konzeptes zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im April 2011 beschloss der Rat der Stadt, alle freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre zu befristen und dem Rat zeitnah zur Überprüfung und Beratung vorzulegen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 beantragte die FDP-Fraktion die „sukzessive erweiterte Einführung der Überprüfung und Beratung aller freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre vor dem Jahr 2011".

 

Die Inhalte des Konzepts zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist eine freiwillige Leistung und wurde vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 29.6.2005 beschlossen und zuletzt mit Ratsbeschluss vom 30.09.15 erneut bestätigt.

 

Das Konzept sieht im zweijährigen Rhythmus verschiedene Maßnahmen vor, für die jeweils bereits im Vorjahr Vorbereitungen getroffen werden. Dies betrifft in graden Jahren die Reservierung der Stadthalle für den Dankesabend sowie in ungraden Jahren die Vorbereitung zur Verleihung des Ehrenamtspasses. Somit werden bereits vor den Beratungen zum Haushalt finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Vor diesem Hintergrund wird dieses Konzept bereits vor den Haushaltsplanberatungen zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Maßnahmen im Einzelnen:

 

Ehrenamtspass

Der Ehrenamtspass ist ein Dokument, das dem Ehrenamtlichen die Anerkennung seiner für den/die Nächste/n und das Gemeinwohl erbrachten Leistungen bescheinigt und diese würdigt.

Die Anzahl der Ehrenamtspässe ist auf 100 begrenzt. Die Richtlinien, die an eine Verleihung des Ehrenamtspasses geknüpft sind, wurden durch einen Arbeitskreis festgelegt, der sich zusammensetzt aus

 

-        je 1 Vertreter evang. und kath. Kirche (für den Bereich Kirche und Soziales)

-        1 Vertreter Arbeiterwohlfahrt (Soziales)

-        1 Vertreter Stadtsportverband (Sport)

-        1 hauptamtlicher Mitarbeiter der Feuerwehr (Gefahrenabwehr)

-        1 Mitarbeiter Kulturamt (Kultur und Brauchtum)

-        1 Mitarbeiter Jugendamt (Kinder und Jugendarbeit)

-        1 Mitarbeiter Bürgermeisterbüro

-        Schiedsmann/Schiedsfrau (Recht)

 

Der Arbeitskreis hat nachfolgende Richtlinien festgelegt:

 

„Voraussetzung für die Verleihung des Ehrenamtspasses ist eine mindestens fünfjährige regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit.

 

Für die Tätigkeit darf keine Vergütung, lediglich eine Aufwandsentschädigung von maximal 15,-- EUR/Monat oder 180 EUR/Jahr bezogen werden.

 

Der Ehrenamtspass gilt für 2 Jahre und ist nicht übertragbar.

 

Zur Auswahl der Personen, die den Ehrenamtspass verliehen bekommen sollen, werden die Vereine, Institutionen und sonstige Gruppen - soweit bekannt - frühzeitig angeschrieben und um Einreichung von bis zu drei Vorschlägen gebeten. Unabhängig davon kann jeder Bürger/jede Bürgerin, der/die eine Person kennt, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich für andere engagiert, jederzeit einen Vorschlag einreichen.

 

Mit dem Ehrenamtspass sollen in erster Linie Personen geehrt werden, deren Wirken regelmäßig nicht öffentlich wahrgenommen und gewürdigt wird. Herausgehobene Funktionen in einem Vereinsvorstand wie bspw. Vorsitze werden daher nur in Ausnahmefällen vom Arbeitskreis mit einem Ehrenamtspass ausgezeichnet.“

 

Mit den Pässen verbunden sind Vergünstigungen oder Wertgutscheine u.a. beim Besuch städtischer oder regionaler Einrichtungen. Die Vergünstigungen wurden ebenfalls durch den Arbeitskreis Ehrenamtspass festgelegt:

 

I. Erstattung/Kauf Stadt Hilden

Normalpreis

Neanderthal Museum

Eintritt für 2 Personen

14,00

Buchhandel

Gutschein/e

15,00

Blumeneinzelhandel

Gutschein/e

15,00

Kulturamt

Zwei Eintrittskarten aus dem Angebot des Kulturamtes

26,00

Stadtbücherei

Jahresgebühr

16,00

Bäckereien

2 Weckmänner

5,00

Summe

91,00

II. Vergünstigungen ohne Erstattung durch Stadt

ZV Unterbacher See

1 Std. Bootsverleih oder Strandbadbesuch

6,00 - 9,00

Stadtwerke Hilden

20 % Rabatt auf jeden Eintritt zu den Schwimmbädern und der Sauna

20 % Rabatt

 

Bei der Haushaltsplanung wird berücksichtigt, dass mit den 100 Ehrenamtspässen Gutscheine mit einer potenziellen Zahlungsverpflichtung seitens der Stadt Hilden von 91 € pro Pass (=9.100 € pro Jahr) ausgegeben werden. Hierfür werden jährlich 5.000 € eingeplant, was erfahrungsgemäß ausreicht. Hinzu kommen Kosten für den Druck der Gutscheine und Ehrenamtskarten i. H. v. rund 1.000 €.

 

Ehrenamtsbörse auf dem alten Markt (Markt der Möglichkeiten)

Im Rhythmus von zwei Jahren wird eine Ehrenamtsbörse in der Fußgängerzone angeboten. Die ehrenamtlich tätigen Vereine und Einrichtungen können dort sich und ihre Arbeit präsentieren. Die Stadt stellt hierfür Pavillons und Tische/Stühle zur Verfügung. Dieses Angebot wird regelmäßig von rd. 50 Vereinen / Verbänden wahrgenommen. Hierfür werden in graden Jahren rund 2.000 € veranschlagt.

 

Tag des Ehrenamtes/Dankesabend

Im Wechsel mit der Ehrenamtsbörse werden ehrenamtlich tätige Vereine/ Verbände und besonders Engagierte (u.a. die Inhaber des Ehrenamtspasses) alle zwei Jahre in die Stadthalle Hilden eingeladen, um so das vergangene Engagement zu würdigen. Hierfür werden in ungraden Jahren rund 11.000 € veranschlagt.

 

 

Sonstige Finanzielle und materielle Unterstützung

Veranstaltungen (nicht gewerblicher Art) der Hildener Vereine/Einrichtungen und sonstige Aktionen im Sinne eines bürgerschaftlichen oder ehrenamtlichen Engagements wurden mit Verabschiedung des Konzeptes generell als „überwiegend im öffentlichen Interesse liegend“ eingestuft, sodass entsprechende Gebührenbefreiungstatbestände in ortsrechtlichen Bestimmungen greifen, z. B.:

 

Verwaltungsgebührensatzung:

            Gebührenfrei sind (…) Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen

            (z.B. Wirtschaftsförderung, Wissenschaft etc.).

 

            Sondernutzungssatzung:

            Gebühren werden nicht erhoben für Sondernutzungen, die nicht gewerbsmäßig kulturellen,       politischen oder religiösen Zwecken dienen oder überwiegend im öffentlichen Interesse       liegen oder von Veranstaltern durchgeführt werden, die als gemeinnützig anerkannt sind.

 

 

Ehrenamtsbörse im Internet

Seitens der Verwaltung wurde ein Internetangebot mit Informationen zum Thema Ehrenamt erarbeitet. Bestandteil dieses Angebotes ist eine Börse, in der Vereine und Verbände Helfer oder „Funktionsträger“ suchen können (http://www.hilden.de/ehrenamt).

 

Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen haben im Wesentlichen die Ehrenamtsbörse in der Fußgängerzone und der Dankesabend. Stundenaufzeichnungen wurde in der Vergangenheit nicht getätigt, der personelle Aufwand muss daher geschätzt werden. Im Ergebnis ist dieser jedoch gleichwertig anzusetzen:

 

Veranstaltungsdurchführung    jeweils 3 MA á 7 Stdn          =          21 Stunden

Vorbereitungen (geschätzt)      jeweils                                  =          30 Stunden

ð     51 Stunden /Jahr

 

Arbeiten im Zusammenhang mit den Ehrenamtspässen und dem Bonusheft:

 

Da hier überwiegend auf bereits vorhandene Muster und Designvorlagen zurückgegriffen werden kann, lässt sich der Aufwand mit ca. 20 Stunden beziffern.

Im Einzelnen:

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen

(Serienbrief an Vereine und Pressemitteilung)                               3 Stunden

Erfassung der Vorschläge (Excel Tabelle)                                     5 Stunden

Aufruf zur Einreichung von Motivvorschlägen                                 1 Stunde

Grafische Bearbeitung des Motivs (u.a. für die Pässe)                   1 Stunde

Grafische Anpassung des Bonusheftes                                         4 Stunden

Auswahl durch die Arbeitsgruppe                                                   2 Stunden

Anschreiben an die Passinhaber (Serienbrief)                                 1 Stunde

Druck Urkunden (Seriendruck)                                                        1 Stunde

Druck Pässe (Seriendruck)                                                              1 Stunde

Versand (Anschreiben, Urkunde, Pass, Bonusheft)                        1 Stunde

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

s. Erläuterungen und Begründung zur SV

 

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

010201

Dienste der Verwaltungsführung und Repräsentation

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0102016020

diverse

 

17.800,-

2020

0102016020

diverse

 

7.900,-

2021

0102016020

diverse

 

17.900,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

ja

 

 

Planstelle(n):

 

Team Bürgermeisterbüro

 

s. Erläuterungen und Begründung zur SV

 

Vermerk Personaldezernent