Anerkennung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements/Ehrenamtspass
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss
a)
die
Fortführung des Konzeptes zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
oder
b)
die
Einstellung des Konzeptes zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Erläuterungen und Begründungen:
Im April 2011 beschloss der Rat der Stadt, alle freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre zu befristen und dem Rat zeitnah zur Überprüfung und Beratung vorzulegen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 beantragte die FDP-Fraktion die „sukzessive erweiterte Einführung der Überprüfung und Beratung aller freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre vor dem Jahr 2011".
Die Inhalte des Konzepts zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist eine freiwillige Leistung und wurde vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 29.6.2005 beschlossen und zuletzt mit Ratsbeschluss vom 30.09.15 erneut bestätigt.
Das Konzept sieht im zweijährigen Rhythmus verschiedene Maßnahmen vor, für die jeweils bereits im Vorjahr Vorbereitungen getroffen werden. Dies betrifft in graden Jahren die Reservierung der Stadthalle für den Dankesabend sowie in ungraden Jahren die Vorbereitung zur Verleihung des Ehrenamtspasses. Somit werden bereits vor den Beratungen zum Haushalt finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Vor diesem Hintergrund wird dieses Konzept bereits vor den Haushaltsplanberatungen zur Entscheidung vorgelegt.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Ehrenamtspass
Der Ehrenamtspass ist ein Dokument, das dem Ehrenamtlichen die Anerkennung seiner für den/die Nächste/n und das Gemeinwohl erbrachten Leistungen bescheinigt und diese würdigt.
Die Anzahl der Ehrenamtspässe ist auf 100 begrenzt. Die Richtlinien, die an eine Verleihung des Ehrenamtspasses geknüpft sind, wurden durch einen Arbeitskreis festgelegt, der sich zusammensetzt aus
- je 1 Vertreter evang. und kath. Kirche (für den Bereich Kirche und Soziales)
- 1 Vertreter Arbeiterwohlfahrt (Soziales)
- 1 Vertreter Stadtsportverband (Sport)
- 1 hauptamtlicher Mitarbeiter der Feuerwehr (Gefahrenabwehr)
- 1 Mitarbeiter Kulturamt (Kultur und Brauchtum)
- 1 Mitarbeiter Jugendamt (Kinder und Jugendarbeit)
- 1 Mitarbeiter Bürgermeisterbüro
- Schiedsmann/Schiedsfrau (Recht)
Der Arbeitskreis hat nachfolgende Richtlinien festgelegt:
„Voraussetzung für die Verleihung des Ehrenamtspasses ist eine mindestens fünfjährige regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit.
Für die Tätigkeit darf keine Vergütung, lediglich eine Aufwandsentschädigung von maximal 15,-- EUR/Monat oder 180 EUR/Jahr bezogen werden.
Der Ehrenamtspass gilt für 2 Jahre und ist nicht übertragbar.
Zur Auswahl der Personen, die den Ehrenamtspass verliehen bekommen sollen, werden die Vereine, Institutionen und sonstige Gruppen - soweit bekannt - frühzeitig angeschrieben und um Einreichung von bis zu drei Vorschlägen gebeten. Unabhängig davon kann jeder Bürger/jede Bürgerin, der/die eine Person kennt, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich für andere engagiert, jederzeit einen Vorschlag einreichen.
Mit dem Ehrenamtspass sollen in erster Linie Personen geehrt
werden, deren Wirken regelmäßig nicht öffentlich wahrgenommen und gewürdigt
wird. Herausgehobene Funktionen in einem Vereinsvorstand wie bspw. Vorsitze
werden daher nur in Ausnahmefällen vom Arbeitskreis mit einem Ehrenamtspass
ausgezeichnet.“
Mit den Pässen verbunden sind Vergünstigungen oder Wertgutscheine u.a. beim Besuch städtischer oder regionaler Einrichtungen. Die Vergünstigungen wurden ebenfalls durch den Arbeitskreis Ehrenamtspass festgelegt:
I. Erstattung/Kauf Stadt Hilden |
Normalpreis |
|
Neanderthal
Museum |
Eintritt
für 2 Personen |
14,00 |
Buchhandel |
Gutschein/e |
15,00 |
Blumeneinzelhandel |
Gutschein/e |
15,00 |
Kulturamt |
Zwei
Eintrittskarten aus dem Angebot des Kulturamtes |
26,00 |
Stadtbücherei |
Jahresgebühr |
16,00 |
Bäckereien |
2
Weckmänner |
5,00 |
Summe |
91,00 |
|
II. Vergünstigungen ohne Erstattung durch Stadt |
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ZV
Unterbacher See |
1
Std. Bootsverleih oder Strandbadbesuch |
6,00 - 9,00 |
Stadtwerke
Hilden |
20
% Rabatt auf jeden Eintritt zu den Schwimmbädern und der Sauna |
20 % Rabatt |
Bei der Haushaltsplanung wird berücksichtigt, dass mit den 100 Ehrenamtspässen Gutscheine mit einer potenziellen Zahlungsverpflichtung seitens der Stadt Hilden von 91 € pro Pass (=9.100 € pro Jahr) ausgegeben werden. Hierfür werden jährlich 5.000 € eingeplant, was erfahrungsgemäß ausreicht. Hinzu kommen Kosten für den Druck der Gutscheine und Ehrenamtskarten i. H. v. rund 1.000 €.
Ehrenamtsbörse auf
dem alten Markt (Markt der Möglichkeiten)
Im Rhythmus von zwei Jahren wird eine Ehrenamtsbörse in der Fußgängerzone angeboten. Die ehrenamtlich tätigen Vereine und Einrichtungen können dort sich und ihre Arbeit präsentieren. Die Stadt stellt hierfür Pavillons und Tische/Stühle zur Verfügung. Dieses Angebot wird regelmäßig von rd. 50 Vereinen / Verbänden wahrgenommen. Hierfür werden in graden Jahren rund 2.000 € veranschlagt.
Tag des
Ehrenamtes/Dankesabend
Im Wechsel mit der Ehrenamtsbörse werden ehrenamtlich tätige Vereine/ Verbände und besonders Engagierte (u.a. die Inhaber des Ehrenamtspasses) alle zwei Jahre in die Stadthalle Hilden eingeladen, um so das vergangene Engagement zu würdigen. Hierfür werden in ungraden Jahren rund 11.000 € veranschlagt.
Sonstige Finanzielle
und materielle Unterstützung
Veranstaltungen (nicht gewerblicher Art) der Hildener Vereine/Einrichtungen und sonstige Aktionen im Sinne eines bürgerschaftlichen oder ehrenamtlichen Engagements wurden mit Verabschiedung des Konzeptes generell als „überwiegend im öffentlichen Interesse liegend“ eingestuft, sodass entsprechende Gebührenbefreiungstatbestände in ortsrechtlichen Bestimmungen greifen, z. B.:
Verwaltungsgebührensatzung:
Gebührenfrei sind (…) Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen
(z.B. Wirtschaftsförderung, Wissenschaft etc.).
Sondernutzungssatzung:
Gebühren werden nicht erhoben für Sondernutzungen, die nicht gewerbsmäßig kulturellen, politischen oder religiösen Zwecken dienen oder überwiegend im öffentlichen Interesse liegen oder von Veranstaltern durchgeführt werden, die als gemeinnützig anerkannt sind.
Ehrenamtsbörse im
Internet
Seitens der Verwaltung wurde ein Internetangebot mit Informationen zum Thema Ehrenamt erarbeitet. Bestandteil dieses Angebotes ist eine Börse, in der Vereine und Verbände Helfer oder „Funktionsträger“ suchen können (http://www.hilden.de/ehrenamt).
Personelle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen haben
im Wesentlichen die Ehrenamtsbörse in der Fußgängerzone und der Dankesabend.
Stundenaufzeichnungen wurde in der Vergangenheit nicht getätigt, der personelle
Aufwand muss daher geschätzt werden. Im Ergebnis ist dieser jedoch gleichwertig
anzusetzen:
Veranstaltungsdurchführung jeweils
3 MA á 7 Stdn = 21 Stunden
Vorbereitungen (geschätzt) jeweils = 30 Stunden
ð
51 Stunden /Jahr
Arbeiten im Zusammenhang mit
den Ehrenamtspässen und dem Bonusheft:
Da hier überwiegend auf
bereits vorhandene Muster und Designvorlagen zurückgegriffen werden kann, lässt
sich der Aufwand mit ca. 20 Stunden beziffern.
Im Einzelnen:
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
(Serienbrief an Vereine und Pressemitteilung) 3 Stunden
Erfassung der Vorschläge (Excel Tabelle) 5 Stunden
Aufruf zur Einreichung von Motivvorschlägen 1 Stunde
Grafische Bearbeitung des Motivs (u.a. für die Pässe) 1 Stunde
Grafische Anpassung des Bonusheftes 4 Stunden
Auswahl durch die Arbeitsgruppe 2 Stunden
Anschreiben an die Passinhaber (Serienbrief) 1 Stunde
Druck Urkunden (Seriendruck) 1 Stunde
Druck Pässe (Seriendruck) 1 Stunde
Versand (Anschreiben, Urkunde, Pass, Bonusheft) 1 Stunde
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
s. Erläuterungen und Begründung zur SV
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
010201 |
Dienste der Verwaltungsführung und Repräsentation |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0102016020 |
diverse |
|
17.800,- |
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2020 |
0102016020 |
diverse |
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7.900,- |
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2021 |
0102016020 |
diverse |
|
17.900,- |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
ja |
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Planstelle(n): Team Bürgermeisterbüro s. Erläuterungen und
Begründung zur SV |
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Vermerk Personaldezernent |