Betreff
Antrag BA Bürgeraktion, Klimawandel und Hitzebelastung
Vorlage
WP 14-20 SV 66/112
Aktenzeichen
66.3
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

 

 


Antragstext:

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Bei der Beschäftigung mit dem Thema Klima ging es in globaler Betrachtung bislang eher darum, mit welchen Maßnahmen sich der Klimawandel aufhalten bzw. verlangsamen lässt.

Der Sommer 2018 hat mit seiner hohen Anzahl heißer trockener Tage in den betroffenen Regionen die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass schnellstmöglich auf die Auswirkungen des Klimawandels reagiert werden muss. Hierauf bezieht sich der Antrag der Fraktion Bürgeraktion.

 

Dass der Klimawandel bereits wirksam ist, wird von Seiten der Wissenschaft nicht mehr angezweifelt, da es inzwischen z.B. vom DWD (Deutschen Wetterdienst) ausreichendes meteorologisches Datenmaterial gibt, welches den Wandel belegt.

In unseren Breitengraden macht sich der Wandel unter anderem durch folgende Wetterereignisse bemerkbar:

 

-           Zunahme von Gewitterstürmen und Starkregen;

-           eine Erhöhung der Niederschlagsmengen im Herbst, Winter und Frühjahr; im Sommer      dagegen der Rückgang der Niederschlagsmenge, was zu längeren Trockenphasen führt;

-           Zunahme der Erwärmung insbesondere  im Frühjahr und Sommer und damit einhergehenden verlängerten Hitzeperioden.

 

Diese Wetterphänomene haben negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung, auf die Ökosysteme, die Land- und Waldwirtschaft, den privaten und staatlichen Finanzhaushalt, etc. 

Bereits jetzt wurden etliche Maßnahmen zur Minderung der Folgen des Klimawandels in der täglichen Arbeit berücksichtigt. Z.B.:

- in der Bauleitplanung durch Festsetzungen im Bereich Begrünung und Entwässerung

- mit der Erstellung des Klimagutachtens (2009) und seiner Einbeziehung in die

  Bauleitplanung

- mit der Fahrradförderung

- mit Audits zu den Themen Starkregen und Hochwasser

 

Weitere Erläuterungen sind in der Anlage unter Punkt 4 zu finden.

Mit dem Fortschreiten des Klimawandels werden sich die negativen Auswirkungen verstärken, so dass über das, was bisher seitens des Rates und der Stadtverwaltung geleistet wurde hinaus, eine möglichst frühzeitige noch umfassendere Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema angeraten ist, um die Auswirkungen weiter zu mindern.

 

Hierzu hat auch der Kreis Mettmann schon erste Schritte unternommen.

Am 11.Oktober wurde in einer Sitzung des Kreistages über die Umsetzung des „Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes“ des Kreises Mettmann entschieden, in dem  klimarelevante Strukturen im Kreisgebiet, also auch für Hilden, aufgezeigt und analysiert werden und welches unter anderem eine Zusammenarbeit und Synergie zwischen den Gemeinden im Kreis vorsieht und hierfür eine/einen Klimaschutz- und Anpassungsmanagerin/manager einstellen möchte. Vorgesehen sind z.B. Angebote für Workshops zu den unterschiedlich Handlungsfeldern, die Erstellung einer zentralen Datenbank, die Anfertigung von Informationsflyern und weitere Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden. Bei der Erarbeitung des Konzeptes hatte die Stadtverwaltung Hilden in einer Projektgruppe mitgewirkt.

 

Die vom Antragsteller gewünschte Benennung von Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr grob überschlägig erfolgen, da zum jetzigen Zeitpunkt  noch kein Bearbeitungsrahmen fixiert ist:

- Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes 50.000-100.000€

- Erstellung von Starkregenüberflutungsplänen 40.000 - 70.000€

Aus den Gutachten ggfls. zu beschließende Umsetzungsmaßnahmen können kostenmäßig nicht beziffert werden.

 

In der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage werden zum Einstieg in das Thema „Klimafolgeanpassung“ einige Punkte beispielhaft betrachtet, die, sollte ein Konzept erstellt werden, teilweise ausgearbeitet würden:

1. Die verschiedenen Klimaauswirkungen, ihre Handlungsfelder und Auswirkungen auf

    Hilden in einer beispielhaften Betrachtung

2. Beispiele für vorhandenes Datenmaterial und weitere Untersuchungsmöglichkeiten

3. Ziele in der Raum-, Landes- und Stadtplanung und evtl. Flächennutzungskonflikte

4. Beispiele von Zielen und Maßnahmen zur Minderung der Klimaauswirkungen

5. Finanzierung und Förderprogramme

6. Beispiele für Konzepte zur Klimafolgeanpassung und Maßnahmenprojekte anderer Städte

 

Es sollte darüber nachgedacht werden, sich mit dem bereits 2013 erstellten „Integrierten Klimaschutzkonzept für die Stadt Hilden“ nochmals auseinander zu setzen, da durch klimaschützende Maßnahmen die Klimafolgen eingeschränkt sowie verlangsamt und damit die notwendigen Maßnahmen zur Folgeanpassung eingedämmt werden könnten.

Auch wenn erstmal sowohl durch die Klimaschutz- als auch die Anpassungsmaßnahmen hohe Kosten (für Personal, Konzepte, Maßnahmen, Förderung, etc.) entstünden, würden diese wesentlich moderater ausfallen, als die Kosten, die entstehen werden, wenn die Klimafolgen ungebremst und unvorbereitet auf die Stadt Hilden wirken.

Daher wäre es zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und der damit einhergehenden Finanzierung hilfreich, über die Kenntnisnahme hinaus einen Beschluss zum Klimaschutzkonzept 2013 zu fassen.

 

 

 

Fazit:

 

Es wird seitens der Verwaltung empfohlen, sich mit dem Thema „Klimafolgeanpassung“ noch intensiver auseinanderzusetzen, und zwar bezüglich aller Handlungsfelder, um herauszufinden, welche Ziele und Maßnahmen für die Stadt Hilden besonders dringlich sind.

 

- Um sich mit der Querschnittsaufgabe „Klimafolgeanpassung“ auf politischer Ebene weiter vertraut zu machen, organisiert die Verwaltung eine gemeinsame Sitzung vom Stadtentwicklungsausschuss und Umwelt- und Klimaausschuss, in der ein Vertreter der Energie Agentur NRW einen Vortrag über das Thema Klimafolgeanpassung hält.

 

- Die Angebote und Informationen des Kreises bei deren Umsetzung des „Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes“ werden genutzt, um mit dem erlangten Wissen zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, ob es für die Stadt Hilden sinnvoll ist, ein allgemeines oder partielles Klimafolgeanpassungskonzept erstellen zu lassen.

 

Solch ein Konzept kann sicherlich nur mit externer Hilfe und Unterstützung erarbeitet werden. Hierfür sind dann zum entsprechenden Zeitpunkt Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen - und zwar nicht nur für die Erstellung des Konzeptes, sondern auch für die Umsetzung der durch das Konzept erarbeiteten Maßnahmen, die in der Einflusssphäre der Stadt Hilden liegen. Zum Thema Fassaden- und Dachbegrünungen z. B., könnten dass Maßnahmen an städtischen Immobilien sein, die Bereitstellung von Fördergeldern für Privathaushalte oder planungsrechtliche Festsetzung z.B. in Bebauungsplänen.

 

 

 

 

 

Gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

140101 Umweltschutz

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019-2020

1401010010

Altlasten/Umwelt

529100

Dienstleistungen

90.-170.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Der Betrag ist in der Haushaltsplanung bisher nicht enthalten und voraussichtlich 2019 nicht finanzierbar.

In Vertretung Danscheidt