Betreff
Benutzungs- und Entgeltsatzung für das Spielmobil
Vorlage
WP 14-20 SV 51/203/1
Aktenzeichen
III/51.2 - rk
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen beschließt der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die vorgestellte Benutzungs- und Entgeltsatzung für das Spielmobil der Stadt Hilden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 27.06.2018 wird der Begriff „Gebühren“ durch „Entgelte“ ersetzt.

 

Die Stadt Hilden betreibt seit 20 Jahren ein Spielmobil. Zum Spielmobil gehören Spielgeräte und pädagogisches Spielmaterial, welches zu bestimmten Veranstaltungen gegen Entgelte zur Verfügung gestellt wird. Es ergeben sich keine Veränderungen oder neuen Ansätze im finanziellen Bereich des Spielmobiles.

 

Zur Absicherung ist entsprechend eine Satzung und die Festlegung über Entgelten notwendig.

 

Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung den Entwurf einer Benutzungs- und Entgeltsatzung sowie die entsprechenden Entgelte, die in einer Tabelle dargestellt sind, vor.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen   keine

 

Produktnummer / -bezeichnung

060201

Förderung von Kindern und Jugendlichen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

 

 

Keine Änderungen

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

 

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen: keine

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent