Betreff
"Finanzangelegenheit Koch" Schadensersatzklage gegen Herrn Koch
Vorlage
WP 04-09 SV 20/053
Aktenzeichen
II/20 Kl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Schadensersatzklage gegen Herrn Koch nicht einzureichen.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Aus den vielen Gesprächen und den umfangreichen Schriftsätzen, die in den vergangenen Monaten in der „Finanzangelegenheit Koch“ geführt bzw. versandt wurden, stellte sich auch die Frage, ob es notwendig ist, eine Schadensersatzklage gegen Herrn Koch für den Fall einzulegen, wenn die Stadt Hilden in einem gerichtlichen Verfahren unterliegt und Beträge zu zahlen hat.

 

Diese Frage ist dann auch sehr ausgiebig mit unserem Rechtsanwalt Herrn Dr. Fassnacht diskutiert worden. Herr Dr. Fassnacht wurde gebeten, diese Frage zu untersuchen und eine Einschätzung abzugeben. Mit Datum vom 09. Januar 2006 hat er Ausführungen zu diesem Thema gemacht. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass nach Würdigung aller zur Verfügung stehenden Informationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Erfolgsaussichten bestehen, eine Schadensersatzklage gegen Herrn Koch zu gewinnen.

 

Die Details bitte ich dem genannten Schreiben zu entnehmen, das als Anlage beigefügt ist. Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, keine Schadensersatzklage gegen Herrn Koch einzureichen.

 

Günter Scheib

Bürgermeister

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer