Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss,
zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Schadensersatzklage gegen Herrn Koch nicht
einzureichen.
Günter Scheib
Bürgermeister
Erläuterungen und Begründungen:
Aus den vielen Gesprächen und den
umfangreichen Schriftsätzen, die in den vergangenen Monaten in der
„Finanzangelegenheit Koch“ geführt bzw. versandt wurden, stellte sich auch die
Frage, ob es notwendig ist, eine Schadensersatzklage gegen Herrn Koch für den
Fall einzulegen, wenn die Stadt Hilden in einem gerichtlichen Verfahren
unterliegt und Beträge zu zahlen hat.
Diese Frage ist dann auch sehr ausgiebig mit
unserem Rechtsanwalt Herrn Dr. Fassnacht diskutiert worden. Herr Dr. Fassnacht
wurde gebeten, diese Frage zu untersuchen und eine Einschätzung abzugeben. Mit
Datum vom 09. Januar 2006 hat er Ausführungen zu diesem Thema gemacht. Im
Ergebnis bleibt festzuhalten, dass nach Würdigung aller zur Verfügung stehenden
Informationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Erfolgsaussichten bestehen,
eine Schadensersatzklage gegen Herrn Koch zu gewinnen.
Die Details bitte ich dem genannten Schreiben
zu entnehmen, das als Anlage beigefügt ist. Verwaltungsseitig wird deshalb
vorgeschlagen, keine Schadensersatzklage gegen Herrn Koch einzureichen.
Günter Scheib
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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