Betreff
Jahresabschluss 2017
Vorlage
WP 14-20 SV 20/096
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2017 wird zur Prüfung an den

Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen im Ergebnishaushalt i. H. v. 1.647.503,01 € (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 42.363,48 €), an Aufwandsermächtigungen, die mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden i. H. v. 845.548,00 € und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 9.750.674,09 € zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2017 i. H. v. 5,60 Mio. € mit 0,39 Mio. € für den Anteil „Gute Schule 2020“ in Anspruch genommen wurde. Eine weitere Inanspruchnahme der Kreditermächtigung 2017 war nicht notwendig.

 

  1. Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss i. H. v. 369.391,71 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Jahresabschluss 2017 wurde unter Beachtung des NKF und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

            1. der Ergebnisrechnung,

            2. der Finanzrechnung,

            3. den Teilrechnungen,

            4. der Bilanz und

            5. dem Anhang.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe Anlage) zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Ergebnisrechnung:

 

Der Ergebnishaushalt 2017 war zunächst mit einem Defizit von 4 Mio. € geplant.

 

Tatsächlich konnte ein Überschuss von 369.391,71 € erzielt werden. Der Verrechnungssaldo mit der allgemeinen Rücklage beträgt in 2017 -352.527,71 €.

 

Die nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben.

 

Ausgleichsrücklage:

Durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde die GO NRW insofern geändert, dass nunmehr der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt werden können, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.

           

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2016 à 265.585.753 € - hiervon ein Drittel: 88.528.584 €.

 

Entwicklung der Ausgleichsrücklage

 

 

Anfangsbestand

Inanspruchnahme/

Endbestand

 

am 01.01. d. J.

Zuführung 

am 31.12. d. J.

2007

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2008

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2009

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2010

26.962 TEUR

- 1.488 TEUR

25.474 TEUR

2011

25.474 TEUR

- 5.429 TEUR

20.045 TEUR

2012 – Entnahme Fehlbetrag 2011

20.045 TEUR

-1.612 TEUR

 

2012 – Zuführung Überschuss 2007

 

5.359 TEUR

 

2012 – Zuführung Überschuss 2008

 

11.531 TEUR

 

2012 – Entnahme Anteil des Fehlbetrags  2009,

           der der allg. Rücklage entnommen wurde

 

-1.640 TEUR

33.683 TEUR

2013 – Zuführung Überschuss 2012

33.683 TEUR

6.803 TEUR

40.486 TEUR

2014 – Entnahme Fehlbetrag 2013

40.486 TEUR

-6.901 TEUR

33.585 TEUR

2015 – Entnahme Fehlbetrag 2014

33.585 TEUR

-6.162 TEUR

27.423 TEUR

2016 – Entnahme Fehlbetrag 2015

27.423 TEUR

-8.290 TEUR

19.133 TEUR

2017 – Entnahme Fehlbetrag 2016

19.133 TEUR

-5.978 TEUR

13.155 TEUR

 

Der Endstand ist um das Jahresergebnis 2017 von 369 TEUR zu erhöhen. Diese Buchung wird systembedingt zum 1.1.2018 vorgenommen.

 

Finanzrechnung:

 

Per 31.12.2016 betrugen die Kassenbestände 8,512 Mio. €. Hier war ein Kassenkredit von 10 Mio. € enthalten, der eine Laufzeit über den 31.12.2016 hinaus hatte. Der „Nettokassenstand“ zum 31.12.2016 betrug somit -1,488 Mio. €. Im Laufe des Jahres musste ein weiterer Kassenkredit i. H. v. 5 Mio. € aufgenommen werden. Beide Kassenkredite konnten jedoch im Haushaltsjahr zurückgezahlt werden. Der Kassenbestand am 31.12.2017 betrug 10,266 Mio. €.

 

Die mögliche Kreditaufnahme aus der Nachtrags-Haushaltssatzung 2016 von 12,8 Mio. € brauchte nur teilweise in 2016 mit 3,14 Mio. € ausgeschöpft werden. Im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Ermächtigung aus 2016 wurden weitere Kredite in 2017 in Höhe von 5,81 Mio. € aufgenommen. Die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2017 i. H. v. 5,60 Mio. € wurde mit 0,39 Mio. € für den Anteil „Gute Schule 2020“ in Anspruch genommen. Weitere Kreditaufnahmen waren nicht notwendig. Der Schuldenstand zum 31.12.2017 beträgt 28,56 Mio. €.

 

Von den in das Haushaltsjahr 2017 übertragenen Aufwandsermächtigungen von 1.647.503,01 €, wurden bis Mitte Juni 2018 rd. 0,65 Mio. € und von den übertragenen Aufwandsermächtigungen im Ergebnishaushalt, die mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden, i. H. v. 845.548,00 € wurden bis Mitte Juni rd. 0,32 Mio. € in Anspruch genommen.

 

Von den übertragenen Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 9.750.674,09 € wurden bis Mitte Juni 2018 rd. 1,6 Mio. € in Anspruch genommen.

 

Der umfangreiche Rechenschafts- und Lagebericht mit den ausführlichen Begründungen, den detaillierten Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc. steht vor dem Abschluss. Er wird nachgereicht.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen: Klausgrete