Beschlussvorschlag:
- Der
Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2017 wird zur
Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen.
- Der Rat der
Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen
im Ergebnishaushalt i. H. v. 1.647.503,01 € (davon Ermächtigungsübertragungen
für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 42.363,48 €),
an Aufwandsermächtigungen, die mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet
werden i. H. v. 845.548,00 € und an Auszahlungsermächtigungen für
Investitionen i. H. v. 9.750.674,09 € zur Kenntnis.
- Der Rat der
Stadt Hilden nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Kreditermächtigung
aus der Haushaltssatzung 2017 i. H. v. 5,60 Mio. € mit 0,39 Mio. € für den
Anteil „Gute Schule 2020“ in Anspruch genommen wurde. Eine weitere Inanspruchnahme der
Kreditermächtigung 2017 war nicht notwendig.
- Nach der
Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat
der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss i. H. v. 369.391,71 € der
Ausgleichsrücklage zugeführt.
Erläuterungen
und Begründungen:
Der Jahresabschluss 2017 wurde unter Beachtung des NKF und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.
Der Jahresabschluss besteht aus:
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und
5. dem Anhang.
Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe Anlage) zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Ergebnisrechnung:
Der
Ergebnishaushalt 2017 war zunächst mit einem Defizit von 4 Mio. € geplant.
Tatsächlich konnte ein Überschuss von 369.391,71 € erzielt werden. Der Verrechnungssaldo mit der allgemeinen Rücklage beträgt in 2017 -352.527,71 €.
Die nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben.
Ausgleichsrücklage:
Durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde die GO NRW insofern geändert, dass nunmehr der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt werden können, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.
Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2016 à 265.585.753 € - hiervon ein Drittel: 88.528.584 €.
Entwicklung
der Ausgleichsrücklage
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Anfangsbestand |
Inanspruchnahme/ |
Endbestand |
|
am
01.01. d. J. |
Zuführung |
am
31.12. d. J. |
2007 |
26.962
TEUR |
0
TEUR |
26.962 TEUR |
2008 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2009 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2010 |
26.962 TEUR |
- 1.488 TEUR |
25.474 TEUR |
2011 |
25.474 TEUR |
- 5.429 TEUR |
20.045 TEUR |
2012
– Entnahme Fehlbetrag 2011 |
20.045 TEUR |
-1.612 TEUR
|
|
2012
– Zuführung Überschuss 2007 |
|
5.359 TEUR
|
|
2012
– Zuführung Überschuss 2008 |
|
11.531 TEUR |
|
2012
– Entnahme Anteil des Fehlbetrags
2009, der der allg. Rücklage entnommen
wurde |
|
-1.640 TEUR |
33.683 TEUR |
2013
– Zuführung Überschuss 2012 |
33.683 TEUR |
6.803 TEUR |
40.486 TEUR |
2014
– Entnahme Fehlbetrag 2013 |
40.486
TEUR |
-6.901
TEUR |
33.585
TEUR |
2015
– Entnahme Fehlbetrag 2014 |
33.585
TEUR |
-6.162
TEUR |
27.423
TEUR |
2016
– Entnahme Fehlbetrag 2015 |
27.423
TEUR |
-8.290
TEUR |
19.133
TEUR |
2017
– Entnahme Fehlbetrag 2016 |
19.133
TEUR |
-5.978
TEUR |
13.155
TEUR |
Der Endstand ist um das Jahresergebnis 2017 von 369 TEUR zu erhöhen. Diese Buchung wird systembedingt zum 1.1.2018 vorgenommen.
Finanzrechnung:
Per 31.12.2016 betrugen die Kassenbestände
8,512 Mio. €. Hier war ein Kassenkredit von 10 Mio. € enthalten, der eine
Laufzeit über den 31.12.2016 hinaus hatte. Der „Nettokassenstand“ zum
31.12.2016 betrug somit -1,488 Mio.
€. Im Laufe des Jahres musste ein weiterer Kassenkredit i. H. v. 5 Mio. €
aufgenommen werden. Beide Kassenkredite konnten jedoch im Haushaltsjahr zurückgezahlt
werden. Der Kassenbestand am 31.12.2017 betrug 10,266 Mio. €.
Die mögliche Kreditaufnahme aus der Nachtrags-Haushaltssatzung 2016 von 12,8 Mio. € brauchte nur teilweise in 2016 mit 3,14 Mio. € ausgeschöpft werden. Im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Ermächtigung aus 2016 wurden weitere Kredite in 2017 in Höhe von 5,81 Mio. € aufgenommen. Die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2017 i. H. v. 5,60 Mio. € wurde mit 0,39 Mio. € für den Anteil „Gute Schule 2020“ in Anspruch genommen. Weitere Kreditaufnahmen waren nicht notwendig. Der Schuldenstand zum 31.12.2017 beträgt 28,56 Mio. €.
Von den in das Haushaltsjahr 2017 übertragenen Aufwandsermächtigungen von 1.647.503,01 €, wurden bis Mitte Juni 2018 rd. 0,65 Mio. € und von den übertragenen Aufwandsermächtigungen im Ergebnishaushalt, die mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden, i. H. v. 845.548,00 € wurden bis Mitte Juni rd. 0,32 Mio. € in Anspruch genommen.
Von den übertragenen Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 9.750.674,09 € wurden bis Mitte Juni 2018 rd. 1,6 Mio. € in Anspruch genommen.
Der umfangreiche Rechenschafts- und Lagebericht mit den ausführlichen Begründungen, den detaillierten Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc. steht vor dem Abschluss. Er wird nachgereicht.
Gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen: Klausgrete |
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