Betreff
Antrag Alternative für Deutschland, Einsatz von Titandioxid in Straßenbelägen
Vorlage
WP 14-20 SV 66/111
Aktenzeichen
66.1
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die AfD-Fraktion greift die erfolgten Messungen an drei Messstationen im Hildener

Stadtgebiet auf, wonach die Stickoxide deutlich über den Grenzwerten liegen.

Da sich die Gesundheitsgefahren offensichtlich durch Verkehrsbeschränkungen nicht

hinreichend senken lässt, wie die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, sollte

Hilden mittels ingenieurbetriebenen Umweltschutzes über neue Wege nachdenken.

Richtungsweisender Straßenbau bedeutet für die AfD, dem Straßenbelag Titandioxid

beizumischen. Titandioxid ist eine Art Mehl mit photokatalytischer Wirkung. Wenn man

Sonnenlicht und Titandioxid zueinander in Verbindung bringt, werden Stickoxide

zersetzt. Aufgrund chemischer Reaktionen können Sonne und Regen dann für bis zu

30 Prozent weniger Luftverschmutzung unmittelbar über der Straße sorgen.

 

Diese Lösung der Beimischung von Titandioxid ist auch mit nur geringem Mehraufwand

verbunden; Fachleute gehen von ca. 20% Mehrkosten für die obersten 4 Zentimeter

des Straßenbelages aus, also einem nur sehr geringen Teil. Wir verweisen auf

zahlreiche detaillierte Veröffentlichungen zu diesem Thema.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und

dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließen:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Stickoxidkonzentration

auf städtischen Straßen durch künftige Beimischung von Titandioxid in den

obersten zwei Zentimetern des Straßenbelages reduziert werden kann.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Frage, ob Stickoxidwerte in Hilden die zulässigen Grenzwerte überschreiten bedarf zuerst einmal noch einer Klärung. Die bisherigen Messungen lassen hier noch keine klaren Aussagen zu. Diesbezüglich wird auf die SV der Verwaltung zu einem Antrag Bündnis 90 / Die Grünen verwiesen.

 

Wenn man einmal unterstellt, dass die Messungen bestätigt werden (die Zuständigkeit dazu liegt bei der Bezirksregierung) so dürfte es sich bei problematischen Straßenabschnitten ausschließlich um sogenannte klassifizierte Straßen handeln. Nur auf diesen durch Hilden führenden Bundes- und Landesstraßen sind die Randbedingungen gegeben, die zu hohen Belastungswerten führen können. Nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz führen erst Verkehrsmengen von 10.000Kfz/Tag und geschlossener Bebauung oder 20.000Kfz/Tag und halboffener Bebauung möglicherweise zu Grenzwertüberschreitungen.

 

Solche Belastungen/Randbedingungen liegen aber nur bei der o.a. Straßenklasse vor. Für diese Straßen liegt die Zuständigkeit aber nicht bei der Stadt Hilden, sondern ausschließlich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Stadt ist nicht befugt auf diesen Straßen irgendwelche Arbeiten durchzuführen. Insofern wäre der Antrag nicht umsetzbar.

 

Nach den vorliegenden Informationen wurden in Deutschland an verschiedenen Verkehrswegen seit einigen Jahren Teststrecken eingerichtet und Auswertungen vorgenommen. Danach kann man gesichert davon ausgehen, dass der Einsatz von Titandioxid über photokatalytische Wirkungen zu Stickoxidverminderungen führt. Über den Wirkungsumfang gibt es aber bisher keine eindeutigen Zahlen. Die Angaben schwanken zwischen 5-20% und sind von vielen Faktoren abhängig. Bei einer umfangreichen Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen lagen die Minderungswerte im unteren einstelligen Bereich.

 

Über die Mehrkosten beim Einsatz von solchen Fahrbahnbelägen lassen sich noch keinen wirklich belastbaren und seriösen Angaben machen. Aus Kiel gibt es eine Veröffentlichung, wonach der Spezialasphalt das Vierfache von konventionellem Material bei einem Probeprojekt auf einer hochbelasteten Straße gekostet habe.

 

Neben den o.a. ungeklärten Punkten sieht die Verwaltung rein technisch betrachtet das größte Problem in der noch nicht vorhandenen Standardisierung. Es fehlen daher:

 

-Grundlagen für Material- und Einbaubeschreibungen bei Straßenbauausschreibungen

-Klarheit über Gewährleistungen

-Klarheit über Nutzungsdauern

-Klarheit über den Anbieterkreis (Wettbewerb)

 

Derzeit konnte die Verwaltung nur von einem Hersteller Unterlagen für den Bereich der Asphaltbauweise erlangen. Danach wird zuerst ein konventioneller Asphalt als Straßenbelag eingebaut. Auf diesen wird dann eine mit Titandioxid versetzte helle Zementschlämme aufgebracht (s. Anlage). Wenn sich dies so bestätigen sollte, ist aus Sicht der Verwaltung kein ordnungsgemäßes Ausschreibungs- und Vergabeverfahren gewährleistet.

 

 

Gez.

 

Birgit Alkenings