Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt gemäß §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches
vom 7.7.1987 in der zurzeit gültigen Fassung die Wiederwahl von
Herrn Dipl.-Ing.
Wolfgang Schwandke
als
sachverständiges Mitglied für Vermessung und Liegenschaftswesen des
Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Allgemeines
Der
Umlegungsausschuss der Stadt Hilden ist gemäß Baugesetzbuch zuständig für die
Neuordnung von Grundstücken und Rechten, wenn es zur Realisierung der
städtebaulichen Planung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.
Seit Mitte der 1960er Jahre hat die „Umlegung“ – wie die
Arbeit des Umlegungsausschusses sowie seiner Geschäftsstelle genannt wird –
viele Projekte in Hilden begleitet und durch die Neuordnung der
Grundstücksgrenzen überhaupt erst möglich gemacht.
Jedoch ist auch festzustellen, dass sich in den letzten Jahren die Anzahl der
durch die Umlegung zu bearbeitenden Projekte erheblich reduziert hat. Die
letzten größeren Projekte bestanden in der Neuordnung der Grundstücke im
Bereich des Bebauungsplans Nr. 240 („Erweiterung des Museums“), im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 14B („Geschäfts- und Parkhaus Am Kronengarten“) sowie des
Bebauungsplans Nr. 14A, 2. Änderung („C&A“). Daneben sind immer wieder alte
Umlegungsfälle neu zu bearbeiten, um Nachfragen und Zuständigkeiten zu klären.
Der Rat hat als noch zu bearbeitende Projekte zur Umsetzung der Bebauungspläne
212 („Walder Straße 50 bis 64“), 165A („Kirchhofstr. 15-25 und Walder Str. 14
bis 24“), 139 („Hofstraße“) und 10C („Poststraße / Bahnhofsallee / Benrather
Straße“) die Durchführung der Umlegung angeordnet. Die Geschäftsstelle des
Umlegungsausschusses begleitet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen
zurzeit im Wesentlichen die Fortentwicklung des städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplan
Nr. 165A.
Aus unterschiedlichen Gründen ruhen die übrigen Bebauungsplanverfahren und/oder
der Umlegungsausschuss hat die Umlegung aus anderen Gründen noch nicht eingeleitet.
Vor dem Hintergrund der gegenüber den früheren Jahrzehnten
geringen Anzahl von Projekten hat der Rat am 30.09.2015 auf Grundlage der
Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/043 die Aufwandsentschädigungen umgestellt und
im Einverständnis mit den sachverständigen Mitgliedern des Umlegungsausschusses
beschlossen, nur noch Aufwandsentschädigungen zu zahlen, wenn tatsächlich eine
Sitzung oder eine vergleichbare Tätigkeit stattgefunden hat.
Zusammensetzung
des Umlegungsausschusses
Seine
Zusammensetzung, die Amtsdauer der Mitglieder sowie die Grundsätze der
Tätigkeit sind in der Verordnung zur Durchführung
des Baugesetzbuches für NRW geregelt. Der Ausschuss besteht aus fünf
Mitgliedern (einem Juristen als Vorsitzenden, einem Sachverständigen für Bewertung,
einen Sachverständigen für Vermessung und Liegenschaftswesen sowie zwei
Ratsmitgliedern). Für jedes Mitglied sind ein oder mehrere Personen als
Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen wie das vertretene
Mitglied erfüllen müssen.
Die
Umlegungsausschüsse müssen von der Stadt unabhängig sein und alle
Entscheidungen selbstständig treffen. Die Unabhängigkeit wird auch dadurch
deutlich, dass der Vorsitzende sowie die Sachverständigen – und damit die
Mehrheit – nicht Mitglied des Rates der Stadt sind oder in einem Dienst- oder
Arbeitsverhältnis mit der Stadt Hilden stehen dürfen.
Ende der
Amtszeit eines Mitglieds und Wiederwahl
Die fünfjährige
Amtszeit des sachverständigen Mitglieds Wolfgang Schwandke ist am 23.5.2018
abgelaufen.
Herr Schwandke
ist 62 Jahre alt und Amtsleiter des Vermessungs- und Katasteramtes des Kreises
Mettmann. Er ist seit 2008 im Hildener Umlegungsausschuss als sachverständiges
Mitglied für Vermessung und Liegenschaftswesen aktiv.
Herr Schwandke
hat mit seinem umfangreichen Fachwissen die Arbeit des Umlegungsausschusses
positiv beeinflusst und ist mit den anstehenden Aufgaben vertraut. Er stellt
sich der Wiederwahl. Gemäß § 5 der Durchführung
des Baugesetzbuches ist die Wiederwahl zulässig.
Vorschlag
Die Verwaltung schlägt
vor, Herrn Schwandke als Sachverständigen für Vermessung und Liegenschaftswesen
wiederzuwählen.
gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin