Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 29.05.2018
Erläuterungen zum
Antrag:
Nachweislich haben Artenzahl und Individuendichte von Fluginsekten in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch abgenommen. Insekten sind jedoch für den Naturkreislauf unverzichtbar. Sie dienen als Pflanzenbestäuber, natürliche Schädlingsbekämpfer, Bodenverbesserer und sind Teil der Nahrungskette. In Rahmen einer Gesamtstrategie ist Hilden insektenfreundlich zu gestalten; gleichzeitig sollen Schulen und Kindergärten für diese Problematik sensibilisiert werden.
Antragstext:
1. Die Stadt Hilden wird zu einer
insektenfreundlichen Stadt.
2. Sie setzt sich für eine verstärkte Vermittlung
der Bedeutung von Insekten und ihrer Lebensräume ein. Hierzu sollen im
öffentlichen Raum, sowie an Schulen und Kindergärten exemplarisch Blühangebote,
charakteristische Lebensraumstrukturen sowie Nisthabitate geschaffen und
gefördert werden.
3. Ein öffentlichkeitswirksames Beispiel für
Nisthabitate sind sogenannte Insektenhotels. Diese sollen Schulen und Kitas
angeboten werden, auch um die Bedeutung von Insekten bereits im Kinder- und
Jugendalter sichtbar zu machen und damit die Ziele der Bildung für nachhaltige
Entwicklung zu konkretisieren.
4. Bei der Anlage und Pflege von Grünflächen wird
auf eine insektenfreundliche
Bepflanzung mit heimischen, standortgerechten Arten
geachtet.
6. Die Stadt stellt dar, wie die Straßen-, Wege- und
Platzbeleuchtung sukzessive auf insektenfreundliche Leuchtmittel umgestellt
werden kann.
7. Örtlichen Umwelt- und Naturschutzverbände sind in
die insektenfreundliche Gesamtstrategie einzubinden.
8. Die Verwaltung berichtet innerhalb eines
Jahres dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz über die entsprechend der
genannten Zielrichtung eingeleiteten Maßnahmen und ihre Umsetzung.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit beigefügtem Antrag stellt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag in Hilden Maßnahmen für die Entwicklung Hildens zu einer insektenfreundlichen Stadt zu ergreifen. Hierzu werden Maßnahmen in verschiedenen Bereichen vorgeschlagen:
- Schaffung von Blühangeboten und Nisthabitaten (Insektenhotels) im
öffentlichen Raum und insbesondere auch an Schulen und Kindergärten.
Hiermit sollen verstärkt das Bewußtsein für die die Bedeutung von Insekten
gefördert und die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung konkretisiert
werden.
Von Amt 51 wird derzeit eine Befragung der Schulen und Kindergärten durchgeführt, um von dort eine Rückmeldung über das Interesse an der Installation von Nisthabitaten an der jeweiligen Errichtung zu ermitteln. Im Falle einer positiven Rückmeldung können den jeweiligen Einrichtungen sogenannte Insektenhotels und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die Insektenhotels bewegen sich - je nach Größe- zwischen ca. 25,- € und 80,-€ zuzüglich Aufstellung. Nach erfolgter Rückmeldung kann eine Aussage über das gesamte Kostenvolumen getroffen werden und ob die Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel erfolgen kann.
- Bei der Anlage und Pflege von Grünflächen wird auf eine
insektenfreundliche Bepflanzung mit heimischen standortgerechten Arten
geachtet.
Die Stadt Hilden unterhält im Stadtgebiet eine Vielzahl von Grün- und Freiflächen, die nach unterschiedlichen Standards gepflegt werden. Dabei reicht das Spektrum vom intensiv gepflegten Sportrasen (1-2mal wöchentlich) bis hin zur 1-2mal jährlich gemähten Wiesenfläche. Grundsätzlich bieten dabei die extensiv gepflegten Flächen ein wesentlich höheres Potential für Blühpflanzen.
In Hilden beginnt die Wiesenmahd im Juni und endet – je nach Witterung- im September/Oktober. Dabei werden die Wiesenflächen aus Kapazitätsgründen in der Regel nur einmal gemäht. Das Mähgut wird dabei nicht abgefahren, sondern verbleibt auf den Flächen. Hierdurch reduziert sich der Arbeitsaufwand und die Entsorgungskosten für das Mähgut entfallen.
Für die Erhaltung einer extensiv gepflegten Blühwiese ist jedoch ein höherer Pflegeaufwand erforderlich, weshalb „extensiv gepflegte Grünfläche“ nicht automatisch geringer Pflegeaufwand bedeutet. Um auf den vorhandenen städtischen Wiesenflächen einen höheren Anteil an blühenden Pflanzen zu erhalten bzw. zu erzielen müsste nach dem ersten Schnitt das Mähgut zunächst auf der Fläche verbleiben, damit die Pflanzen aussamen können. Danach würde in einem zweiten Arbeitsgang das Mähgut entfernt. Um weiterhin den Nährstoffeintrag in den Boden zu verringern, wäre dann in der Folge eine 2. Mahd mit Aufnahme des Mähgutes sinnvoll. Diese Arbeitsweise ist jedoch mit der derzeitigen Personal- und Maschinenausstattung des Zentralen Bauhofes nicht umsetzbar.
Für 2018 ist vom Zentralen Bauhof eine Änderung in der Durchführung der bisherigen Arbeitsweise bei der Wiesenmahd geplant (Wechselmahd). Danach sollen die Wiesen nicht mehr vollflächig gemäht werden, sondern es sollen immer Teilflächen (Wiesensäume) ungemäht am Standort verbleiben. Im Folgejahr würden dann diese Flächen gemäht werden und andere Teilflächen („Inseln“) bleiben von der Mahd ausgespart.
Auch die Neuanlage von Blühwiesen bedarf eines hohen Arbeitsaufwandes, da zahlreiche Faktoren (nährstoffarmer Boden, komplette Entfernung des bisherigen Aufwuchses, Einsaat, Mahd bis zu 2 x jährlich inkl. Abfuhr des Mähgutes) erfüllt sein müssen, um dauerhaft den Blühaspekt zu erhalten. Die Stadt Hilden hat in diesem Frühjahr eine ca. 1000m² große Fläche im Bereich der Heinrich-Hertz Straße neu angelegt, auf der sich in den Folgejahren eine Blühwiese entwickeln soll. Zusätzlich werden auf der Fläche im Herbst noch einige Obstbäume gepflanzt, die die Anlage komplettieren sollen. Die Fläche wird eingezäunt, damit der unerwünschte zusätzliche Eintrag von Nährstoffen (illegale Ablagerung von Grünschnitt, Hundekot etc.) unterbleibt. Bei der Einsaat wurde Saatgut mit ca. 50 ausgesuchten, einjährigen und mehrjährigen Wildkräutern verwendet, welches eine angepasste Artenauswahl für den Nordwesten Deutschlands beinhaltet. Auch hier ist beabsichtigt eine jährliche Mulchmahd durchzuführen.
- Die Stadt stellt dar, wie die Straßen-, Wege- und Platzbeleuchtung
sukzessive auf insektenfreundliche Leuchtmittel umgestellt werden kann.
In Hilden ist die Fa. SWARCO mit der Unterhaltung und Erneuerung der Straßen- und Wegebeleuchtung beauftragt. Der Betriebsführungsvertrag mit SWARCO über die öffentliche Beleuchtung hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Er beinhaltet auch eine umfassende Modernisierung der Leuchten. Danach werden bis Ende 2034 von 5200 Leuchten 5000 auf LED umgerüstet. Bis Ende 2017 sind bereits 1000 Stck. umgerüstet worden und bis Ende 2019 werden weitere 2000 Stck. umgerüstet.
Entsprechend der vertraglichen Regelungen kommen LED mit Farbtemperaturen von 3.000-4.000 Kelvin zum Einsatz. Dies entspricht den Einstufungen warmweiß-neutralweiß und damit dem insektenfreundlichen Bereich.
Zum vorliegenden Antrag hat die Fa. Swarco wie folgt Stellung bezogen:
„Im Allgemeinen
ist in der Beleuchtungstechnik wissenschaftlich nicht geklärt, wie ein
„insektenfreundliches Leuchtmittel“ zu definieren ist.
Es ist davon
auszugehen, daß unterschiedliche Insekten unterschiedlich auf Licht reagieren.
Hierbei ist das sog. Empfindlichkeitsspektrum des betreffenden Insektenauges
-der Wellenlängenbereich oder Farbspektrum, in dem ein Insekt Licht oder
UV-Strahlung wahrnimmt- von Relevanz.
Daneben spielt eine
bedeutende Rolle, ob die ggfs. angezogenen Insekten durch undichte Stellen in
den Leuchteninnenraum hineindringen und dort verenden.
Es ist keine
wissenschaftlich Studie vorzufinden, in der abschließend für alle Insekten die
signifikante Unterscheidung der Anziehung von Lichtquellen definiert ist.
Für eine Auswahl
von Insekten sind unter Verwendung von verschiedenen Lichtquellen mit
unterschiedlichen Spektralverteilungen Studien durchgeführt und analysiert
worden. Hierbei zeigt sich, dass LEDs deutlich weniger Anflüge von nachtaktiven
Insekten verursachen.
Als Betreiber der
öffentlichen Beleuchtungsanlagen in Hilden haben wir im Rahmen unseres
langjährigen Auftrags bei der Auftragsvergabe konzeptionell dargestellt, dass
die bestehenden konventionellen Straßenbeleuchtungsanlagen sukzessive
durch LED-Leuchten ersetzt werden. Die Auswahl der LED-Leuchten und des
Lichtspektrums wurde im Vorfeld dieser öffentlichen Ausschreibung getroffen.
Die bei den
Modernisierungsmaßnahmen verwendeten Leuchten sind in ihrer Insektenanziehung
viel unauffälliger als die bis dahin verwendeten Leuchten mit sog. HQL-Lampen.
U.a. weil die letzteren auch UV-Anteile ausstrahlen, die besonders attraktiv
auf nachtaktive Insekten wirken.
Weiterhin ist
durch die Dichtigkeit von LED-Leuchten, die für den einwandfreien Betrieb
dieser Leuchten unbedingt notwendig ist, eine weitere Gefährdungsminimierung
als gegeben anzusehen.
Resümierend kann
davon ausgegangen werden, dass in Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Hilden,
sofern dies definierbar ist, insektenfreundliche Leuchtmittel verwendet bzw.
mit solchen Leuchtmittel die Modernisierungen durchgeführt werden.“
- Örtliche Umwelt- und Naturschutzverbände sind in die insektenfreundliche Gesamtstrategie einzubinden.
Der BUND, Ortsgruppe Hilden, hat im Frühjahr 2018 sein Projekt "Hilden blüht auf für Bienen & Co." gestartet. Durch die kostenlose Verteilung von 500 Samentütchen mit einer Blumen- und Kräutermischung wurde die Hildener Bevölkerung angeregt im eigenen Garten oder durch Patenschaften auf öffentlichen Flächen kleine „Blühoasen“ zu schaffen.
Der NABU ist in Hilden derzeit mit keinem Stadtbeauftragten vertreten. Hier könnte die ggfls. die Kreisgruppe eingebunden werden.
Die Initiative „Hilden im Wandel“ betreut seit 2013 an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet sogenannte Bürgerbeete bzw. Insektenoasen.
- Die Verwaltung berichtet innerhalb eines Jahres dem Ausschuss über
die eingeleiteten Maßnahmen und deren Umsetzung.
Die Verwaltung kann bei entsprechendem Beschluss nach Ablauf eines Jahres über die durchgeführten Maßnahmen und deren Erfolg im Ausschuss berichten.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
1301010050 Außenanlagen für Festwerte an Gebäuden |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Finanzmittel für die Beschaffung von
Insektenhotels o.ä. sind im Haushaltsansatz nicht eingeplant. Erst nach
Rückmeldung aller Einrichtungen kann das Finanzvolumen beziffert und eine
Aussage getätigt werden, ob eine Finanzierung im Rahmen der verfügbaren HH-Mittel
2018 erfolgen kann. Gesehen Klausgrete |
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