Betreff
Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Frau Claudia Beier als Nachfolger für Herrn Markus Hanten
Vorlage
WP 14-20 SV 01/099
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt -


Erläuterungen und Begründungen:

Das bisherige Ratsmitglied Markus Hanten hat zum 01.06.2018 den Verzicht auf sein Mandat im Rat der Stadt Hilden zur Niederschrift erklärt.

 

 

I. Ersatzbestimmung

 

Die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied, das während einer Wahlperiode aus dem Rat ausscheidet, regelt sich nach § 45 KWahlG NW und § 69 KWahlO.

 

Herr Markus Hanten ist auf Grund des Kommunalwahlergebnisses vom 25. Mai 2014 als Bewerber der Bürgeraktion in den Rat gewählt worden. Da für ihn und seinem Wahlbezirk nicht ausdrücklich eine Ersatzperson benannt worden ist, bestimmt sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste der Wählervereinigung, für die er bei der Wahl aufgestellt war, mithin der Bürgeraktion (§ 45 KWahlG).

 

Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei, für die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden sind oder in der gem. § 38 KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben oder gem. § 39 KWahlG die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen sind.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächste Bewerberin in Betracht:

 

04.   Claudia Beier

        Overbergstraße 1

        40723 Hilden

        Geb. 1959

 

Frau Beier hat mir als Wahlleiterin gegenüber schriftlich die Annahme dieses Mandates erklärt. Die Annahme-Erklärung liegt vor.

 

 

II. Einführung und Verpflichtung

 

Nach § 67 Abs. 3 GO NW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel hat nach der Verwaltungsvorschrift zu § 32 Abs. 3 der GO (altes Recht) folgenden Wortlaut:

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.”

 

 

gez. Birgit Alkenings