Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach gemeinsamer Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
und im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss das Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzept 2005 der Stadt Hilden (Stand: 15.12.2005) als
verbindliche Leitlinie für die Einzelhandelentwicklung in Hilden.
( Günter Scheib )
Erläuterungen und Begründungen:
Das Einzelhandels-
und Nahversorgungskonzept der Stadt Hilden hat im wesentlichen die Entwicklungsperspektiven
in der Stadt Hilden und konkrete Handlungsempfehlungen zum Gegenstand. Zu den
zentralen Fragestellungen gehören:
- Nach welchen Leitlinien soll sich der Einzelhandel in Hilden
künftig entwickeln?
- Welche Sortimente sind in Hilden als zentren-, nahversorgungs-
oder nicht-zentrenrelevant einzustufen?
- Wie sind Standortlagen innerhalb der Stadt im Hinblick auf die
Sicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung sowie die Ansiedlung von
Einzelhandelsbetrieben zu bewerten?
- Wie sind aktuelle Planvorhaben vor dem Hintergrund der
definierten Entwicklungsleitlinien sowie absatzwirtschaftlichen und
städtebaulichen Gesichtspunkten zu bewerten?
Neben der Herstellung der Planungssicherheit und Gerichtsfestigkeit in
Bezug von Bebauungsplanverfahren soll durch das Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzept potentiellen Investoren ein Bezugsrahmen für „Mögliches“
und „Nicht-Mögliches“ gegeben werden.
Nach Abschluss der
Analyse und Konzeptionsphase (Stufe I und II) wurde in der gemeinsamen Sitzung
des Stadtentwicklungsausschusses und des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses
am 07.09.2005 der Entwurf des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligungs- und
Diskussionsphase“ (Stufe III) durchzuführen (siehe SV Nr. 61/067).
Mit Schreiben vom
12.09.2005 übersandte die Verwaltung entsprechend dem Beschluss der Ausschüsse
den Entwurf des Konzepts an die IHK Düsseldorf, den Rheinischen Einzelhandels-
und Dienstleistungsverband, die Nachbarstädte sowie den Kreis Mettmann.
Die
Bürgerinformationen fanden am 21.09.2005 (in Zusammenarbeit mit der
Stadtmarketing Hilden GmbH), am 29.09.2005, am 27.10.2005 (in Zusammenarbeit
mit den Bürgervereinen Hilden Nord und Hilden Meide) sowie am 03.11.2005 (in
Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Hilden Süd) statt. Auf Grund des geringen
Interesses hat der Bürgerverein Hilden West nach einer Umfrage bei seinen
Mitgliedern das Angebot für eine Bürgerinformationsveranstaltung ausgeschlagen.
Die Protokolle zu diesen Veranstaltungen sind der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt. Die Ergebnisse und die Vorschläge des Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzepts wurden in der Regel zu Kenntnis genommen und keine Anregungen
zur Änderung des Konzepts unterbreitet. Hiervon ist die Veranstaltung am
29.09.2005 auszunehmen, bei der insbesondere der Vorschlag der Gutachter zur
Ansiedlung eines Lebensmittelsdiscounters auf dem Grundstück des
Margarethenhofs heftig umstritten war. Hierzu hat die Verwaltung bereits mit Sitzungsvorlage
Nr. 61/076 berichtet.
Mit Schreiben vom
02.11.2005 nahm die Rechtsanwaltskanzlei Grooterhorst & Partner für die GbR
Prof. Krupp, H. und M. Feulner Stellung zum Entwurf des Einzelhandelskonzepts.
Es wird angeregt, den Vorschlag der Firma BBE im Entwurf des Konzepts auf dem
Grundstück der ehemaligen Papiermaschinenfabrik Einzelhandelsbetriebe mit
zentrenrelevanten oder nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sowie
großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten
künftig auszuschließen „nicht als verbindliche Grundlage und Leitplanke für die
planerische Steuerung“ festzulegen. Das Schreiben inkl. seiner Anlage sowie
eine Stellungnahme der Firma BBE sind dieser Sitzungsvorlage ebenfalls als
Anlage beigefügt.
Weiterhin hat am
06.12.2005 ein gemeinsames Gespräch mit der IHK Düsseldorf, dem Rheinischen
Einzelhandels- und Dienstleistungsverband, der Stadtmarketing Hilden GmbH sowie
der Stadt Hilden und der Firma BBE stattgefunden. Auch das Protokoll zu dieser
Diskussion ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Vor dem Hintergrund
dieser umfangreichen Beteiligung ist der Entwurf des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept
fortgeschrieben worden.
Die Änderungen befinden sich
auf:
Seite 73 ff (Kapitel 5.2 Weiterentwicklung
von Warengruppen)
- Klarstellung, dass die vorgeschlagenen Verkaufsflächengrößen
keine Zielgrößen darstellen, sondern nur eine Vorstellung über die
Größenordnung der möglichen Ergänzung der Angebotsstruktur geben. Weiterhin
wird klargestellt, dass die künftige Verteilung der rechnerischen Unterversorgung
im Lebensmitteleinzelhandel nicht nur durch einen großen Anbieter erfolgen
kann, sondern zur Stärkung und Sicherung der vorhandenen
Nahversorgungsstandorte genutzt werden soll.
Seite 79 (Kapitel 5.3.2
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept)
- Von dem Entwicklungsziel der Konzentration der
Einzelhandelsgroßflächen mit nicht-zentren- und nicht-nahversorgungsrelevanten
Kernsortimenten kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn die Ansiedlung eines
geplanten Betriebes innerhalb des privilegierten Standortbereichs nicht möglich
ist und die raumordnerische und städtebauliche Verträglichkeit nachgewiesen
wird.
(Diese Änderung wird ebenso auf Seite 108 (Kapitel 5.5.5 Stadtteil
Weststadt – Fläche 7) und Seite 112 (Kapitel 6 Fazit) eingefügt.)
Seite 82 ff (Kapitel 5.4.1
Planungsrecht ´großflächiger Einzelhandel´)
- Die Änderung des BauGB zum großflächigen Einzelhandel in §
34-Gebiet wird berücksichtigt.
Seite 84 ff (Kapitel 5.4.2
Zentrenrelevante Sortimente)
- Die Begründung wird ergänzt, warum die vorgeschlagenen Sortimente
in Hilden zentren- oder nahversorgungsrelevant sind.
Desweiteren hat die
Firma BBE dem Konzept ein Glossar zur Erläuterung und Definition der benutzten
Begriffe angehängt.
Hiermit ist die
Stufe III im Prozess zur Erstellung des Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzept 2005 der Stadt Hilden abgeschlossen und die Verwaltung
empfiehlt, das fortgeschriebene Konzept als verbindliche Leitlinie für die
Einzelhandelentwicklung in Hilden zu beschließen.
Das Konzept stellt
somit die Grundlage bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie bei den Entscheidungen
über die Zulässigkeit von Einzelhandelsansiedlungen in Hilden dar.
In der gemeinsamen
Sitzung der Ausschüsse steht seitens der Firma BBE Unternehmensberatung GmbH
Herr Lehnerdt und Herr Peter für Fragen zur Verfügung.
( Günter Scheib )