Betreff
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen: Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung zu den Ausbauplänen des BAB Kreuz Hilden und der BAB 3 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW
Vorlage
WP 14-20 SV 66/109
Aktenzeichen
IV / 66 / BAB 3 Kr Hilden
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

In den nächsten Jahren stehen umfangreiche Ausbaumaßnahmen im Bereich Hildener Kreuz / A3 an, von denen die Hildener Bevölkerung erheblich betroffen sein wird.

Den Bürgerinnen und Bürgern soll deshalb auf einer öffentlichen Veranstaltung die Gelegenheit geboten werden, sich über die Ausbaupläne und deren Auswirkungen zu informieren.

Dazu sollen Vertreter/-innen von Strassen. NRW Rede und Antwort stehen.

Eine entsprechende Veranstaltung fand im Februar in Erkrath statt.


Antragstext:

 

Die Stadt Hilden informiert im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung Bürgerinnen und Bürger zeitnah über die Ausbaupläne zum „Hildener Kreuz" und zur A-3. Dazu werden Vertreter/-innen von Straßen.NRW als Referenten / Referentinnen eingeladen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Thema 1: Autobahnkreuz Hilden

Bereits im August 2014 hat die Verwaltung (bzgl. der Erneuerung des Autobahnkreuzes Hilden und des 8-streifigen Ausbaus der BAB 3) Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) aufgenommen und auch im Stadtentwicklungsausschuss am 10.09.2014 darüber mündlich berichtet.

Ebenfalls wurde erneut im Stadtentwicklungsausschuss am 31.01.2018 (siehe Anlage: Niederschrift TOP Ö 4.1) über das Thema insgesamt, und über die Infoveranstaltung in Erkrath am 19.02.2018, berichtet.

 

Derzeit gibt es also bei Straßen.NRW ausschließlich Planungen zum Ersatz des Brückenbauwerkes der A3 über die A46 (dabei werden die Dimensionen und die Höhenlage des Bauwerks nur geringfügig verändert, siehe Anlagen 2 bis 5). Nur dazu hat Straßen.NRW in Erkrath informiert. Zum Ausbau des Gesamtkreuzes gibt es bisher keine Planungen, über die berichtet werden könnte.

 

Thema 2: Ausbau A3 Opladen-Hilden

Auf eine kürzlich erfolgte Nachfrage (hinsichtlich des 8-streifigen Ausbaus der BAB 3) der Verwaltung beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, wurden folgende Informationen vom Projektingenieur von Straßen.NRW gegeben:

 

+ Ein Ingenieurbüro ist Anfang 2018 mit den Leistungsphasen 1+2 für die straßenbauliche Planung beauftragt worden.

+ Mit der eigentlichen Fachplanung kann aber erst begonnen werden, wenn vermessungstechnische Grundlagen vorliegen. Dies soll bis Mitte 2018 der Fall sein.

+ Es werden derzeit bis Mitte 2018 Verkehrsuntersuchungen durchgeführt, die u.a. auch Grundlage für Lärmschutzberechnungen sein werden.

+ Die Lärmschutzergebnisse sollen bis 2019 vorliegen.

+ Bis Ende 2019 sollen die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung (Teil der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) vorliegen.

+ Alle diese Ergebnisse fließen in die straßenbautechnische Planung ein, so dass in 2020 mit Variantenergebnissen zu rechnen ist.

+ Diese Fachplanungsergebnisse würde Straßen.NRW der Politik und den Bürgern den betroffenen Städte in 2020 vorstellen.

 

Der Projektingenieur von Straßen.NRW hat dabei noch einmal deutlich gemacht, dass die Terminvorstellungen mit großer Vorsicht zu betrachten sind und den Idealfall der Planung darstellen.

 

Insofern kann auch zu diesem Bereich keine konkrete Planung vorgestellt werden.

 

 

Natürlich wird die Verwaltung bei einer entsprechenden Beschlussfassung eine Informationsveranstaltung durchführen und versuchen, Referenten des Landesbetriebs zu gewinnen.

 

 

 

 

gez. Birgit Alkenings