Betreff
Überprüfung der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Walder Straße 19, hier: Eintragung in die Denkmalliste
Vorlage
WP 04-09 SV 60/037
Aktenzeichen
853-05-05
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Walder Straße 19 in Hilden und beschließt seine Eintragung in die Denkmalliste.

 

 

 

(G. Scheib)

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Im Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellung B-Plan Nr.165 A wurde der Denkmalwert des Gebäudes Walder Straße 19 überprüft.

 

Am 14.09.2005 fand daraufhin eine gemeinsame eingehende Außen- und Innenbesichtigung des Gebäudes Walder Straße 19 mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege zur Überprüfung des Denkmalwertes gemäß §2 DSchG statt. 

 

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass für das Villengebäude Walder Straße 19 nach Auffassung des Landschaftsverbandes/Rheinisches Amt für Denkmalpflege  die Tatbestandsvoraussetzungen zur Begründung des Denkmalwertes vorliegen. Das Gebäude stellt ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW dar.

 

Die Begründung ist dem beigehefteten Entwurf zum Eintragungsbescheid zu entnehmen.

 

 

 

(G. Scheib)