Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von der Denkmalwürdigkeit
des Gebäudes Walder Straße 19 in Hilden und beschließt seine Eintragung in die
Denkmalliste.
(G. Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Im Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellung
B-Plan Nr.165 A wurde der Denkmalwert des Gebäudes Walder Straße 19 überprüft.
Am 14.09.2005 fand daraufhin eine gemeinsame
eingehende Außen- und Innenbesichtigung des Gebäudes Walder Straße 19 mit dem
Rheinischen Amt für Denkmalpflege zur Überprüfung des Denkmalwertes gemäß §2
DSchG statt.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass
für das Villengebäude Walder Straße 19 nach Auffassung des
Landschaftsverbandes/Rheinisches Amt für Denkmalpflege die Tatbestandsvoraussetzungen zur Begründung
des Denkmalwertes vorliegen. Das Gebäude stellt ein Baudenkmal im Sinne des § 2
DSchG NRW dar.
Die Begründung ist dem beigehefteten Entwurf
zum Eintragungsbescheid zu entnehmen.
(G. Scheib)