- Konzept -
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt das vorgestellte Konzept zustimmend zur
Kenntnis, und beauftragt die Verwaltung, mit der Stadtmarketing Hilden GmbH einen
Gestattungsvertrag abzuschließen.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 29.11.2017 brachte die SPD-Fraktion einen Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss ein.
Anlass waren die neuen Regelungen bezüglich der mobilen Werbeanlagen und Warenauslagen in Ergänzung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden. Durch die Satzung, die am 01.01.2019 in Kraft tritt, ist es den Geschäften in den Seitenstraßen in Zukunft nicht mehr möglich, Schilder aller Art, die ihre Geschäfte bewerben, in der Mittelstraße aufzustellen.
In dem Antrag ging es darum, dass neben den gemeinsamen Hinweistafeln für die Ladenpassagen entsprechende Tafeln in der Mittelstraße mit Hinweisen auf die Geschäfte in den Seitenstraßen aufgestellt werden können.
In der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Stadtmarketing
Hilden GmbH Ideen zur Unterstützung und Stärkung der Geschäfte, die im Umfeld
der Mittelstraße angesiedelt sind, zu erarbeiten.
Da nicht alle Informationen rechtzeitig vorlagen, wird diese Vorlage
nicht wie ursprünglich vorgesehen in den Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss eingebracht, sondern eine Woche später in den
Stadtentwicklungsausschuss.
Die Stadtmarketing Hilden GmbH und die Stadtverwaltung haben folgendes
Konzept erarbeitet:
Bereiche der Innenstadt, auf die hingewiesen werden soll:
Grundlage des Konzeptes ist, auf alle
Seitenstraßen und ihre Geschäfte hinzuweisen, die in der Fußgängerzone liegen
(Kurt-Kappel Straße, Axlerhof, Schulstraße). Auf den Warrington-Platz soll durch
eine Stele am Axlerhof nur allgemein hingewiesen werden und nicht auf die jeweiligen
Geschäfte. Auf einen Hinweis für die Bismarckstraße wird verzichtet, da hier
nur ein Geschäft ansässig ist, welches von der Sparkasse kommend gut zu sehen
ist.
Zusätzlich soll auf die Mühlenstraße, die
Heiligenstraße und die Schwanenstraße mit deren Geschäften hingewiesen werden.
Zudem soll auf der Stele, die an der Heiligenstraße stehen soll, nur ein
allgemeiner Hinweis auf die Straße Am Kronengarten stehen.
Vorschlag zur Positionierung der stationären Hinweisschilder:
Geplant ist es, bis zu sechs Stelen in der Mittelstraße aufzustellen.
Zuerst sollen drei Stelen an den Abzweigungen
zur Mühlenstraße, zur Heiligenstraße und zur Schulstraße aufgestellt werden.
Es könnten weitere drei Stelen an den
Abzweigungen zur Kurt-Kappel-Straße, zum Axlerhof und zur Schwanenstraße
folgen.
Die genauere vorläufige Standortwahl ist in den der Sitzungsvorlage
anhängenden Karten zu sehen. Sollte seitens der Fraktionen die Zustimmung zu
dem Konzept erfolgen, müssten die in den Karten gezeigten Standorte noch genauer
untersucht werden.
Art und Ausführung der Stelen:
Vorgesehen sind standardisierte Stelen in der
Größe 0,60 x 2,00 m (Breite/Höhe), die mit Bodenhülsen befestigt werden, damit
sie bei großen Veranstaltungen (ca. vier pro Jahr) entfernt werden können. Das
Fundament muss unter Berücksichtigung der Windlast eine Größe von 0,60 x 0,60 m
und eine Tiefe von 0,70 – 0,80 m aufweisen. Vor der Anbringung der Stelen
müssten die in den Karten gezeigten Standorte mit der Feuerwehr und der Denkmalbehörde
konkret abgestimmt werden. Zudem müssten die Telekommunikationsunternehmen
beteiligt werden, um sicher zu gehen, dass keine weiteren Leitungen am Standort
verlaufen, die bei der Stadt nicht bekannt sind. Auch bezüglich der bekannten
Leitungen muss die genaue Lage bestimmt werden, was eine Handschachtung
erforderlich macht. Mit der Handschachtung kann gleichzeitig abgeklärt werden,
ob auch die Standorte tatsächlich nutzbar sind, die sich in der Nähe von Bäumen
befinden.
Beispiel für eine Stele:
Design der
Hinweisstelen für Hilden:
Das Design soll aus einem Hinweis auf die
jeweilige Seitenstraße, einer Hinweiskarte zum Standort und einer Liste mit den Logos der Geschäfte
der jeweiligen Seitenstraße bestehen, die diese Stele als Sponsoren mitfinanzieren.
Die Geschäfte sollen mit ihrem Corporate
Design aufgeführt werden, allerdings in schlichter und einheitlicher Farbgebung.
Vorschlag für das Design:
Dieses Design wird als Beispiel von der Stadtmarketing Hilden GmbH
vorgeschlagen. Seitens der Verwaltung wird angeregt, die Stele schlichter und mit
gedeckteren Farben zu gestalten, um die optische Abgrenzung zu einer Werbeanlage
zu erreichen. Die Farbgebung sollte barrierefrei, also auch für z.B. rot-grün-blinde
Menschen sichtbar sein.
Kosten:
Zum einen muss die Anschaffung der Stelen finanziert
werden; nach bisherigen Erkundigungen werden folgende Kosten anfallen:
Werbestele inkl. Bedruckung: ca. 1.800,- Euro zuzügl. MwSt
Erdarbeiten (inkl. Handschachtung)/Fundament/Einbau: ca. 600,- Euro zuzügl. MwSt
Zum anderen müssen die Pflege, die Aktualisierung und der Auf- und Abbau der Stelen bei Veranstaltungen finanziert werden.
Die Finanzierung ist im städtischen Haushalt
nicht enthalten, da davon ausgegangen wird, dass die Stadtmarketing Hilden GmbH
die Maßnahme übernimmt und sich über die Sponsoren, die die Hinweisschilder
nutzen, refinanziert.
Vertrag:
Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung
einen Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Hilden und der Stadtmarketing
Hilden GmbH entwickelt, um die Stadtmarketing Hilden GmbH zu berechtigen,
solche Stelen aufzustellen.
Aus Sicht der Verwaltung stellen die Stelen
durch die einheitliche Gestaltung und die begrenzten Standorte einen guten
Kompromiss zwischen der gestalterischen Verbesserung und dem Aufräumen in der
Mittelstraße und dem Ansinnen der Geschäfte in den Seitenstraßen, auf sich
aufmerksam zu machen, dar.
Gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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