Betreff
Informationsstelen in der Mittelstraße für Geschäfte in den Seitenstraßen
- Konzept -
Vorlage
WP 14-20 SV 61/195
Aktenzeichen
IV/61.1 610-03-1 -Hol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das vorgestellte Konzept zustimmend zur Kenntnis, und beauftragt die Verwaltung, mit der Stadtmarketing Hilden GmbH einen Gestattungsvertrag abzuschließen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 29.11.2017 brachte die SPD-Fraktion einen Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss ein.

Anlass waren die neuen Regelungen bezüglich der mobilen Werbeanlagen und Warenauslagen in Ergänzung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden. Durch die Satzung, die am 01.01.2019 in Kraft tritt, ist es den Geschäften in den Seitenstraßen in Zukunft nicht mehr möglich, Schilder aller Art, die ihre Geschäfte bewerben, in der Mittelstraße aufzustellen.

 

In dem Antrag ging es darum, dass neben den gemeinsamen Hinweistafeln für die Ladenpassagen entsprechende Tafeln in der Mittelstraße mit Hinweisen auf die Geschäfte in den Seitenstraßen aufgestellt werden können.

 

In der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Stadtmarketing Hilden GmbH Ideen zur Unterstützung und Stärkung der Geschäfte, die im Umfeld der Mittelstraße angesiedelt sind, zu erarbeiten.

Da nicht alle Informationen rechtzeitig vorlagen, wird diese Vorlage nicht wie ursprünglich vorgesehen in den Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss eingebracht, sondern eine Woche später in den Stadtentwicklungsausschuss.

 

Die Stadtmarketing Hilden GmbH und die Stadtverwaltung haben folgendes Konzept erarbeitet:

 

Bereiche der Innenstadt, auf die hingewiesen werden soll:

 

Grundlage des Konzeptes ist, auf alle Seitenstraßen und ihre Geschäfte hinzuweisen, die in der Fußgängerzone liegen (Kurt-Kappel Straße, Axlerhof, Schulstraße). Auf den Warrington-Platz soll durch eine Stele am Axlerhof nur allgemein hingewiesen werden und nicht auf die jeweiligen Geschäfte. Auf einen Hinweis für die Bismarckstraße wird verzichtet, da hier nur ein Geschäft ansässig ist, welches von der Sparkasse kommend gut zu sehen ist.

Zusätzlich soll auf die Mühlenstraße, die Heiligenstraße und die Schwanenstraße mit deren Geschäften hingewiesen werden. Zudem soll auf der Stele, die an der Heiligenstraße stehen soll, nur ein allgemeiner Hinweis auf die Straße Am Kronengarten stehen.

 

Vorschlag zur Positionierung der stationären Hinweisschilder:

 

Geplant ist es, bis zu sechs Stelen in der Mittelstraße aufzustellen.

Zuerst sollen drei Stelen an den Abzweigungen zur Mühlenstraße, zur Heiligenstraße und zur Schulstraße aufgestellt werden.

Es könnten weitere drei Stelen an den Abzweigungen zur Kurt-Kappel-Straße, zum Axlerhof und zur Schwanenstraße folgen.

Die genauere vorläufige Standortwahl ist in den der Sitzungsvorlage anhängenden Karten zu sehen. Sollte seitens der Fraktionen die Zustimmung zu dem Konzept erfolgen, müssten die in den Karten gezeigten Standorte noch genauer untersucht werden.

 

Art und Ausführung der Stelen:

 

Vorgesehen sind standardisierte Stelen in der Größe 0,60 x 2,00 m (Breite/Höhe), die mit Bodenhülsen befestigt werden, damit sie bei großen Veranstaltungen (ca. vier pro Jahr) entfernt werden können. Das Fundament muss unter Berücksichtigung der Windlast eine Größe von 0,60 x 0,60 m und eine Tiefe von 0,70 – 0,80 m aufweisen. Vor der Anbringung der Stelen müssten die in den Karten gezeigten Standorte mit der Feuerwehr und der Denkmalbehörde konkret abgestimmt werden. Zudem müssten die Telekommunikationsunternehmen beteiligt werden, um sicher zu gehen, dass keine weiteren Leitungen am Standort verlaufen, die bei der Stadt nicht bekannt sind. Auch bezüglich der bekannten Leitungen muss die genaue Lage bestimmt werden, was eine Handschachtung erforderlich macht. Mit der Handschachtung kann gleichzeitig abgeklärt werden, ob auch die Standorte tatsächlich nutzbar sind, die sich in der Nähe von Bäumen befinden.

 

Beispiel für eine Stele:

 

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Design der Hinweisstelen für Hilden:

 

Das Design soll aus einem Hinweis auf die jeweilige Seitenstraße, einer Hinweiskarte zum Standort  und einer Liste mit den Logos der Geschäfte der jeweiligen Seitenstraße bestehen, die diese Stele als Sponsoren mitfinanzieren.

Die Geschäfte sollen mit ihrem Corporate Design aufgeführt werden, allerdings in schlichter und einheitlicher Farbgebung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorschlag für das Design:

 

Dieses Design wird als Beispiel von der Stadtmarketing Hilden GmbH vorgeschlagen. Seitens der Verwaltung wird angeregt, die Stele schlichter und mit gedeckteren Farben zu gestalten, um die optische Abgrenzung zu einer Werbeanlage zu erreichen. Die Farbgebung sollte barrierefrei, also auch für z.B. rot-grün-blinde Menschen sichtbar sein.

 

Kosten:

 

Zum einen muss die Anschaffung der Stelen finanziert werden; nach bisherigen Erkundigungen werden folgende Kosten anfallen:

 

Werbestele inkl. Bedruckung:                                                   ca. 1.800,- Euro zuzügl. MwSt

Erdarbeiten (inkl. Handschachtung)/Fundament/Einbau:        ca.    600,- Euro zuzügl. MwSt

 

Zum anderen müssen die Pflege, die Aktualisierung und der Auf- und Abbau der Stelen bei Veranstaltungen finanziert werden.

 

Die Finanzierung ist im städtischen Haushalt nicht enthalten, da davon ausgegangen wird, dass die Stadtmarketing Hilden GmbH die Maßnahme übernimmt und sich über die Sponsoren, die die Hinweisschilder nutzen, refinanziert.

 

 

Vertrag:

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung einen Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Hilden und der Stadtmarketing Hilden GmbH entwickelt, um die Stadtmarketing Hilden GmbH zu berechtigen, solche Stelen aufzustellen.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung stellen die Stelen durch die einheitliche Gestaltung und die begrenzten Standorte einen guten Kompromiss zwischen der gestalterischen Verbesserung und dem Aufräumen in der Mittelstraße und dem Ansinnen der Geschäfte in den Seitenstraßen, auf sich aufmerksam zu machen, dar.

 

 

Gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete