Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der §§ 1, 2, 4, 5
und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den
jeweils zurzeit gültigen Fassungen beschließt der Rat der Stadt Hilden nach
Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im
Haupt- und Finanzausschuss die vorgestellte Benutzungs- und Gebührensatzung für
das Spielmobil der Stadt Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden betreibt seit 20 Jahren ein Spielmobil. Zum Spielmobil gehören Spielgeräte und pädagogisches Spielmaterial, welches zu bestimmten Veranstaltungen gegen Entgelte zur Verfügung gestellt wird. Es ergeben sich keine Veränderungen oder neuen Ansätze im finanziellen Bereich des Spielmobils.
Zur Absicherung ist entsprechend eine Satzung und die Festlegung über Gebührenentgelte notwendig.
Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung den Entwurf einer Benutzungs- und Gebührensatzung sowie die entsprechenden Gebührenentgelte vor.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen keine
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060201 |
Förderung von Kindern und Jugendlichen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
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Keine Änderungen |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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Personelle Auswirkungen: keine
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |