Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss und der Rat der Stadt Hilden nimmt die schriftliche
Anfrage von Herrn Dr. (H) Dr. (H) M. Jacob, Nove-Mesto-Platz 3c, Hilden, vom
18.10.2005 zum Mobilfunksendemast in Hilden, Gerresheimer Str. 2-4 sowie die
erfolgte Antwort der Verwaltung vom 21.12.2005 zur Kenntnis.“
Ergänzung in der Sitzung des Rates 1.03.2006:
Die
Verwaltung wird gebeten, dem Stadtentwicklungsausschuss das Mobilfunkkonzept
der Stadt Attendorn vorzulegen.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte sich
bereits in seinen Sitzungen am
- 11.09.2002 (SV-Nr.: IV-1-275) „Mobilfunkanlagen im Hildener
Stadtgebiet – Sachstandsbericht“ sowie
- 08.12.2004 (SV-Nr.: 61/012) „Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk
– Anfragen des BUND vom 15.09. bzw. 03.11.2004 zur sog. Naila-Studie“
mit dem auch von Herrn Dr. Jacob in seinem
Schreiben vom 18.10.2005 angesprochenen Thema eingehend befasst.
Neben den durch Herrn Dr. Jacob formulierten
und befürchteten Gesundheitsgefährdungen durch Mobilfunk wird außerdem der
Standort „Gerresheimer Str. 2-4“ hinsichtlich seiner Zulässigkeit erfragt. Aus
seiner Sicht liegen seine Praxisräume, in der er sich selbst 12 Stunden am Tag
aufhält, in der kritischen Zone dieser Mobilfunkanlage und er befürchtet
erhebliche gesundheitliche Schäden durch die von diesem Sendemast ausgehenden
Strahlungsimmissionen. Außerdem äußert er sich kritisch über die geltenden Grenzwerte
für die Hochfrequenzstrahlung und führt auf, welche gesundheitlichen Schäden
bei diesen Grenzwerten auftreten könnten. Diese Aussage wird durch Angabe von
Studien, die als Anlage seinem Schreiben beigefügt wurden, und Beobachtungen
seiner ärztlichen Kollegen bekräftigt. Bei der Vielzahl der Mobilfunkanlagen
befürchtet Herr Dr. Jacob eine gesundheitliche Schädigung der Hildener
Bevölkerung und fordert daher den Bürgermeister unter Bezug auf den Artikel 2
Abs.2 des Grundgesetzes auf, die in Hilden befindlichen Mobilfunkanlagen still
zu legen.
Unter Hinweis auf
die o.g. Sitzungsvorlagen und das dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte
Antwortschreiben der Verwaltung an Herrn Dr. Jacob vom 21.12.2005 wird auf
weitere Erläuterungen verzichtet.
Günter Scheib
Zusätzliche Erläuterungen zur
Sitzung des Rates am 01.03.2006
Die Thematik
Mobilfunk war auch Gegenstand der Beratungen in der Bürgermeisterkonferenz am
13.02.2006. Folgender Sachverhalt lag der Beratung zu Grunde:
SACHVERHALT /
PROBLEMDARSTELLUNG:
Seit 4 Jahren
koordiniert der Kreis unter Leitung von Herrn Umweltdezernenten Serwe den
kreisweiten „Runden Tisch“ zum Thema „Mobilfunk“. Dort sind
Verwaltungsvertreter der ka. Städte, der Mobilfunkbetreiber unter Federführung
von Vodaphone und 4 Vertreter der mobilfunkkritischen Initiativen aus
verschiedenen Kreisstädten vertreten. Basis sind die sogenannten Verbändevereinbarungen
von 2001 und 2003 zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den
Mobilfunkbetreibern sowie ein Kreisausschussbeschluss zur Einrichtung eines
Runden Tisches „Mobilfunk“. Der „Runde Tisch“ tagte in der ersten Zeit
mehrmals, jetzt noch einmal im Jahr.
Der Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur folgt einem
am „Runden Tisch“ formulierten Hilfskriterium eines Abstands der
Mobilfunksendeanlagen von
100 m zu sogenannten sensiblen Einrichtungen. Außerdem sollen unter stadtbild-
und denkmalpflegerischen Erwägungen bestimmte historische Bereiche von Antennen
freigehalten werden. Wo möglich sollen auch Wohnstandorte vermieden und
gemeinsame Antennenstandorte im Außenbereich bevorzugt werden, was aber im
dichtbesiedelten Kreis Mettmann nicht immer zu realisieren ist. Die beiden
ersten Kriterien wurden bislang – wobei bestehende Anlagen Bestandsschutz
genießen – bei der Neueinrichtung von Sendeanlagen bis auf Ausnahmen eingehalten.
Die
Auseinandersetzung am „Runden Tisch“ ist insbesondere im Bereich der gesundheitlichen
Bewertung der Auswirkungen der Mobilfunktechnik stark polarisiert. Die Kritiker
berufen sich auf Erkenntnisse der Baubiologie, aber auch auf einige (wenige)
medizinische Studien, um die Gefährlichkeit (von Befindlichkeitsstörungen bis
zu Krebserkrankungen) der Mobilfunktechnologie zu belegen. Die
Mobilfunkbetreiber berufen sich auf ihren Genehmigungs-anspruch, so die in der
26. BImSchV definierten Grenzwerte eingehalten werden, und die bislang in der
Sache gefällten gerichtlichen Grundsatzurteile.
Derzeit
erfolgt im Kreis die sukzesssive Einrichtung von UMTS-Antennen-standorten durch
die Betreiber, die die ältere GSM-Technik ergänzt und zukünftig möglicherweise
ablöst. Die Forderungen der Mobilfunkkritiker zielen auf mehrere Ebenen.
Beteiligung und Transparenz bei der Standortwahl, bedeutend niedrigere
Grenzwerte für den lokalen Ausbau, Antennen nur im Außenbereich. Neuerdings
werden (zuerst in Erkrath) kommunale Mobilfunkausbaukonzepte nach dem Attendorner
Modell gefordert.
In Erkrath
und Hilden hat sich in 2005 eine Initiative niedergelassener Ärzte gebildet,
die in offenen Briefen an die Bürgermeister herangetreten sind. Die
Argumentation folgt weitgehend den Vorgaben der Baubiologen (). In Erkrath
steht derzeit ein geplanter Antennenstandort an der Bundesbahnstrecke in der
öffentlichen Kritik.
Zur Klärung
von medizinischen Bewertungsunsicherheiten laufen seit 2003 bundes- und europaweit
ca. 50 verschiedene Studien dosimetrischer, zell- und tierexperimenteller,
epidemiologischer und psychologischer Fragestellungen des Mobilfunk bzw. der
elektromagnetischen Felder (EMF). Die Studien werden vom Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) ()
koordiniert. Zwischenergebnisse liegen z.T. vor. Langzeitergebnisse insbesondere
der epidemiologischen Studien sind erst in Jahren bis Jahrzehnten zu erwarten.
Einstimmig wurde
beschlossen:
1. Mit
den ärztlichen Kollegen wird eine Fachveranstaltung, die vom Umweltdezernat und
vom Gesundheitsamt des Kreises gemeinsam veranstaltet wird, zu den
medizinischen Aspekten der Mobilfunktechnologie durchgeführt. Dabei soll durch
einen externen Experten des BfS der Stand der Forschung dargestellt werden.
2.
Eine fachlich ausgewogene Broschüre des BfS zum Mobilfunk wird in geeigneter
Weise den Schulen im Kreis zur Verfügung gestellt, um die Jugendlichen zu einem
verantwortlichen Umgang mit ihren Handys zu veranlassen.
3. Der „Runde Tisch“ wird weitergeführt,
da die Beteiligten dies für sinnvoll halten.
An dieser Stelle sei darauf
hingewiesen, dass die Standorte der Sendemasten im Kreisgebiet über die o.g. Internetadresse
öffentlich zur Verfügung gestellt wurde.
Die entsprechenden Bestandspläne
beim Kreis Mettmann werden aus diesem Grund auch nicht weiter gepflegt.
Derzeit wird geprüft, ob und wie
ein entsprechender Link auf der Homepage der Stadt Hilden eingerichtet werden
kann.
Günter Scheib