Betreff
Mobilfunkanlage Gerresheimer Strraße 2-4, hier: Standortzulässigkeit und Gesundheitsgefahren
Vorlage
WP 04-09 SV 60/035
Aktenzeichen
1402-05-tra
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss und der Rat der Stadt Hilden nimmt die schriftliche Anfrage von Herrn Dr. (H) Dr. (H) M. Jacob, Nove-Mesto-Platz 3c, Hilden, vom 18.10.2005 zum Mobilfunksendemast in Hilden, Gerresheimer Str. 2-4 sowie die erfolgte Antwort der Verwaltung vom 21.12.2005 zur Kenntnis.“

 

 

Ergänzung in der Sitzung des Rates 1.03.2006:

 

Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtentwicklungsausschuss das Mobilfunkkonzept der Stadt Attendorn vorzulegen.“

 

 

 

 

Günter Scheib

 


Erläuterungen und Begründungen:

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte sich bereits in seinen Sitzungen am

  • 11.09.2002 (SV-Nr.: IV-1-275) „Mobilfunkanlagen im Hildener Stadtgebiet – Sachstandsbericht“ sowie
  • 08.12.2004 (SV-Nr.: 61/012) „Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk – Anfragen des BUND vom 15.09. bzw. 03.11.2004 zur sog. Naila-Studie“

mit dem auch von Herrn Dr. Jacob in seinem Schreiben vom 18.10.2005 angesprochenen Thema eingehend befasst.

 

Neben den durch Herrn Dr. Jacob formulierten und befürchteten Gesundheitsgefährdungen durch Mobilfunk wird außerdem der Standort „Gerresheimer Str. 2-4“ hinsichtlich seiner Zulässigkeit erfragt. Aus seiner Sicht liegen seine Praxisräume, in der er sich selbst 12 Stunden am Tag aufhält, in der kritischen Zone dieser Mobilfunkanlage und er befürchtet erhebliche gesundheitliche Schäden durch die von diesem Sendemast ausgehenden Strahlungsimmissionen. Außerdem äußert er sich kritisch über die geltenden Grenzwerte für die Hochfrequenzstrahlung und führt auf, welche gesundheitlichen Schäden bei diesen Grenzwerten auftreten könnten. Diese Aussage wird durch Angabe von Studien, die als Anlage seinem Schreiben beigefügt wurden, und Beobachtungen seiner ärztlichen Kollegen bekräftigt. Bei der Vielzahl der Mobilfunkanlagen befürchtet Herr Dr. Jacob eine gesundheitliche Schädigung der Hildener Bevölkerung und fordert daher den Bürgermeister unter Bezug auf den Artikel 2 Abs.2 des Grundgesetzes auf, die in Hilden befindlichen Mobilfunkanlagen still zu legen.

 

Unter Hinweis auf die o.g. Sitzungsvorlagen und das dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Antwortschreiben der Verwaltung an Herrn Dr. Jacob vom 21.12.2005 wird auf weitere Erläuterungen verzichtet.

 

 

 

 

Günter Scheib


 

Zusätzliche Erläuterungen zur Sitzung des Rates am 01.03.2006

 

Die Thematik Mobilfunk war auch Gegenstand der Beratungen in der Bürgermeisterkonferenz am 13.02.2006. Folgender Sachverhalt lag der Beratung zu Grunde:

 

SACHVERHALT / PROBLEMDARSTELLUNG:

 

Seit 4 Jahren koordiniert der Kreis unter Leitung von Herrn Umweltdezernenten Serwe den kreisweiten „Runden Tisch“ zum Thema „Mobilfunk“. Dort sind Verwaltungsvertreter der ka. Städte, der Mobilfunkbetreiber unter Federführung von Vodaphone und 4 Vertreter der mobilfunkkritischen Initiativen aus verschiedenen Kreisstädten vertreten. Basis sind die sogenannten Verbändevereinbarungen von 2001 und 2003 zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern sowie ein Kreisausschussbeschluss zur Einrichtung eines Runden Tisches „Mobilfunk“. Der „Runde Tisch“ tagte in der ersten Zeit mehrmals, jetzt noch einmal im Jahr.

 

 Der Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur folgt einem am „Runden Tisch“ formulierten Hilfskriterium eines Abstands der Mobilfunksendeanlagen von
100 m zu sogenannten sensiblen Einrichtungen. Außerdem sollen unter stadtbild- und denkmalpflegerischen Erwägungen bestimmte historische Bereiche von Antennen freigehalten werden. Wo möglich sollen auch Wohnstandorte vermieden und gemeinsame Antennenstandorte im Außenbereich bevorzugt werden, was aber im dichtbesiedelten Kreis Mettmann nicht immer zu realisieren ist. Die beiden ersten Kriterien wurden bislang – wobei bestehende Anlagen Bestandsschutz genießen – bei der Neueinrichtung von Sendeanlagen bis auf Ausnahmen eingehalten.

 

Die Auseinandersetzung am „Runden Tisch“ ist insbesondere im Bereich der gesundheitlichen Bewertung der Auswirkungen der Mobilfunktechnik stark polarisiert. Die Kritiker berufen sich auf Erkenntnisse der Baubiologie, aber auch auf einige (wenige) medizinische Studien, um die Gefährlichkeit (von Befindlichkeitsstörungen bis zu Krebserkrankungen) der Mobilfunktechnologie zu belegen. Die Mobilfunkbetreiber berufen sich auf ihren Genehmigungs-anspruch, so die in der 26. BImSchV definierten Grenzwerte eingehalten werden, und die bislang in der Sache gefällten gerichtlichen Grundsatzurteile.

 

Derzeit erfolgt im Kreis die sukzesssive Einrichtung von UMTS-Antennen-standorten durch die Betreiber, die die ältere GSM-Technik ergänzt und zukünftig möglicherweise ablöst. Die Forderungen der Mobilfunkkritiker zielen auf mehrere Ebenen. Beteiligung und Transparenz bei der Standortwahl, bedeutend niedrigere Grenzwerte für den lokalen Ausbau, Antennen nur im Außenbereich. Neuerdings werden (zuerst in Erkrath) kommunale Mobilfunkausbaukonzepte nach dem Attendorner Modell gefordert.

 

In Erkrath und Hilden hat sich in 2005 eine Initiative niedergelassener Ärzte gebildet, die in offenen Briefen an die Bürgermeister herangetreten sind. Die Argumentation folgt weitgehend den Vorgaben der Baubiologen (). In Erkrath steht derzeit ein geplanter Antennenstandort an der Bundesbahnstrecke in der öffentlichen Kritik.

 

Zur Klärung von medizinischen Bewertungsunsicherheiten laufen seit 2003 bundes- und europaweit ca. 50 verschiedene Studien dosimetrischer, zell- und tierexperimenteller, epidemiologischer und psychologischer Fragestellungen des Mobilfunk bzw. der elektromagnetischen Felder (EMF). Die Studien werden vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) () koordiniert. Zwischenergebnisse liegen z.T. vor. Langzeitergebnisse insbesondere der epidemiologischen Studien sind erst in Jahren bis Jahrzehnten zu erwarten.

 


Einstimmig wurde beschlossen:

 

1. Mit den ärztlichen Kollegen wird eine Fachveranstaltung, die vom Umweltdezernat und vom Gesundheitsamt des Kreises gemeinsam veranstaltet wird, zu den medizinischen Aspekten der Mobilfunktechnologie durchgeführt. Dabei soll durch einen externen Experten des BfS der Stand der Forschung dargestellt werden.

 

2. Eine fachlich ausgewogene Broschüre des BfS zum Mobilfunk wird in geeigneter Weise den Schulen im Kreis zur Verfügung gestellt, um die Jugendlichen zu einem verantwortlichen Umgang mit ihren Handys zu veranlassen.


3.  Der „Runde Tisch“ wird weitergeführt, da die Beteiligten dies für sinnvoll halten.

 

 

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Standorte der Sendemasten im Kreisgebiet über die o.g. Internetadresse öffentlich zur Verfügung gestellt wurde.  Die entsprechenden Bestandspläne  beim Kreis Mettmann werden aus diesem Grund auch nicht weiter gepflegt.

 

Derzeit wird geprüft, ob und wie ein entsprechender Link auf der Homepage der Stadt Hilden eingerichtet werden kann.

 

 

 

 

Günter Scheib