Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Jahr 2016 wurden seitens des Landes NRW
Fördermittel zur Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten eingeführt.
Diese sogenannten „KOMM AN NRW“ Mittel waren ursprünglich auf die Jahre 2016
und 2017 begrenzt und wurden nun für die Jahre 2018 bis 2020 verlängert.
Die Förderrichtlinien und Antragsformalitäten
sind unkompliziert und verwaltungsvereinfacht und werden hier in Auszügen
dargestellt:
Programm des Landes Nordrhein-Westfalen „KOMM-AN NRW“
zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den
Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
Der Anspruch zur gesellschaftlichen Partizipation von
Flüchtlingen und anderen Neuzugewanderten in Nordrhein-Westfalen leitet sich
aus dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in
Nordrhein-Westfalen ab. Es gilt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den
Städten und Gemeinden, zu dem das große Engagement in der Bevölkerung beiträgt,
auf Dauer zu sichern. Gleichzeitig muss menschenfeindlichen und
rechtspopulistischen Bestrebungen entschieden Einhalt geboten werden.
Zur Bewältigung dieser Herausforderung existiert in
den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes eine leistungsstarke
integrationspolitische Infrastruktur, zu der die landesgeförderten Kommunalen
Integrationszentren, die ebenfalls landesgeförderten Integrationsagenturen der
Freien Wohlfahrtspflege, die vielfältige Landschaft von
Migrantenselbstorganisationen und als wichtige vierte Säule das Ehrenamt
gehören. Denn in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass unzählige ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer es überhaupt erst möglich gemacht haben, dass die vielen
Flüchtlinge und Neuzugewanderten nicht nur materiell versorgt werden konnten,
sondern auch herzlich, mit viel menschlicher Wärme, sozialer und fachlicher
Kompetenz sowie persönlichem Einsatz empfangen worden sind.
Seit dem Bestehen der Bundesrepublik haben noch nie so
viele Menschen Schutz und Zuflucht in unserem Land gesucht wie im Jahr 2015.
Bundesweit waren es nach Angaben des Bundesministeriums des Inneren (BMI) 890.000
Personen. Davon wurden mehr als 230.000 dem Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen
[…].
Mit dem Rückgang der Fluchtmigration
haben sich drängende Fragen zur Teilhabe und Integration keineswegs erledigt.
Denn einerseits müssen wir – wenn auch in geringerem Ausmaß – dauerhaft mit
Neuzuwanderung rechnen. Und andererseits wissen wir aus der Geschichte unseres
Einwanderungslandes, dass Integration Zeit braucht, letztlich ein Prozess ist,
der über Generationen andauert. Dabei steht die Integration geflüchteter
Menschen in den neuen Nachbarschaften, Quartieren und Stadtteilen im
Mittelpunkt, während gleichzeitig Menschen aus dem Ausland in Deutschland
ankommen werden. Die Weichen für eine erfolgreiche Integration in Wohnen,
Bildung, Arbeit, in ihr neues soziales Umfeld, Kindertagesstätte und Schule
sind jetzt gestellt. Die Kooperationen von haupt- und ehrenamtlichen Kräften
müssen gebündelt und ausgebaut werden, um Flüchtlingen und anderen Neuzugewanderten
ihr Ankommen und den Einstieg in die deutsche Sprache zu erleichtern, sie mit
den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Grundgesetz und den
kulturellen Regeln des Zusammenlebens in Deutschland vertraut zu machen. Dies
alles soll sie für ihr neues selbstbestimmtes Leben in Nordrhein-Westfalen im Sinne
einer Hilfe zur Selbsthilfe (Empowerment) stärken. Gleichzeitig werden für alle
im Sozialraum lebenden Menschen (Einheimische und Flüchtlinge) Angebote zur
Prävention von Diskriminierung, zum Abbau von Vorurteilen und Ängsten sowie zur
demokratischen Wertebildung ermöglicht, um ein friedliches Zusammenleben und
ein Vielfalt wertschätzendes Klima zu schaffen.
Die Landesregierung führt das
bewährte Programm „KOMM-AN NRW“ fort, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW
partizipieren können. Ein wichtiger Partner für die Umsetzung des vorliegenden
Landesprogramms sind die bewährten Strukturen der landesgeförderten Kommunalen
Integrationszentren und der landesgeförderten Integrationsagenturen der Freien
Wohlfahrtspflege. Diese werden zusätzlich gestärkt, um zusammen mit den weiteren,
vielfältigen Akteuren, die sich für eine gelingende Integration der
neuzugewanderten Menschen in Nordrhein-Westfalen einsetzen, koordinierte Hilfe
zu leisten.
„KOMM-AN NRW“ setzt sich aus den
folgenden Programmteilen zusammen
I. Stärkung
der Kommunalen Integrationszentren (KI)
II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
III. Stärkung der
Integrationsagenturen (IA)
[…] Ziel des Landesprogramms „KOMM-AN
NRW“ ist eine den örtlichen Bedarfen in der Neuzuwanderung und Flüchtlingshilfe
Rechnung tragende, weitestgehend flexible Handhabung durch die
Zuwendungsempfänger. Gleichzeitig bieten die im Programmteil II vorgesehenen
Pauschalen eine verwaltungsvereinfachende Programmabwicklung.
Auch heute leisten viele ehrenamtliche Helferinnen und
Helfer unverzichtbare Arbeit für die Integration von Flüchtlingen und anderen
Neuzugewanderten, gerade auch als Vorbild und erste Orientierungshilfe für das
Leben in Deutschland. Ihnen gelten der Dank und die besondere Anerkennung der
Landesregierung. Das Programm KOMM-AN NRW soll in Zusammenarbeit mit den
Kommunen sicherstellen, dass die ehrenamtliche Arbeit vor Ort systematisch
unterstützt, wertgeschätzt und koordiniert wird. […]
Programmteil II Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
1. Gegenstand der Förderung
Dieser Programmteil ist für Vorschläge aus den
Kommunen grundsätzlich offen konzipiert. Im Rahmen der Förderkonzeption bietet
er daher die Möglichkeit, auf die kommunalen Bedarfslagen, welche von den
Akteuren vor Ort am besten eingeschätzt werden können, einzugehen. Im Rahmen […]
der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen
Integrationsarbeit (KOMM-AN NRW) können die folgenden Bausteine gefördert
werden:
A. Förderung
der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten
B. Förderung
von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
C. Förderung
von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
D. Förderung
von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung
ihrer Arbeit
Förderfähig sind dem Zuwendungszweck dienende Sachausgaben.
Eigene Personalausgaben sind nicht förderfähig.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erfolgt
die Zuwendung im Rahmen
von Pauschalen als feste Beträge. […]
Im Zuge dieser Maßnahmen hat auch der Kreis Mettmann
Fördergelder erhalten.
Der der Gesamtförderrahmen für den Kreis Mettmann
belief sich für die Jahre 2016 und 2017 auf jährlich 181.727 €. Dieser Förderbetrag wird auch im Jahr 2018 ausgeschüttet
werden. Die Verteilung erfolgt nach FlüAG Schlüssel. So ergeben sich für die kreisanhängigen Städte folgende
Beträge:
Städte |
FlüAG
Schlüssel |
Anteilige
Fördersumme FlüAG/KOMM AN NRW |
Erkrath |
0,23 |
16.201 € |
Haan |
0,16 |
11.270 € |
Heiligenhaus |
0,14 |
9.861 € |
Hilden |
0,29 |
20.427 € |
Langenfeld |
0,31 |
21.835 € |
Mettmann |
0,21 |
14.792 € |
Monheim a.Rh. |
0,21 |
14.792 € |
Ratingen |
0,47 |
33.105 € |
Velbert |
0,44 |
30.992 € |
Wülfrath |
0,12 |
8.452 € |
Kreis Mettmann |
2,58 |
181.727 € |
Es konnten damit zahlreiche Projekte gefördert werden.
Im Jahr 2016 erhielt
das Sportbüro Mittel zur
Durchführung von Wassergewöhnungs- und Schwimmkursen zur Verhütung von
Ertrinkungsunfällen und zur Teilnahme an regelgerechtem Schwimmunterricht in
Schulen.
Die Evangelische
Kirche finanzierte ihre Sachausgaben
für die Ehrenamtssprachkurse. Das dort verwendete Unterrichtsmaterial
sieht vor, dass es beim Schüler verbleibt und er seine persönlichen Notizen und
Übungen im Buch vornehmen kann. Aus diesem Grund bedarf es auch immer wieder
der Neuanschaffung solcher Materialien.
Die Stadtbücherei
hat mehrsprachige Bücher und Sprachlernbücher angeschafft und ihre Flyer in
den entsprechenden Sprachen drucken lassen.
Die Besonderen
Sozialen Dienste des Amtes für Soziales, Integration und Wohnen haben davon
Hausordnungen, Ankommensbroschüre und diverse Flyer erstellt und sie in den entsprechenden
Sprachen übersetzen lassen. Darüber hinaus wurden aus dem Fördertopf die
Fahrtkosten der Integrationslotsen zum Integrationspoint mit den Flüchtlingen
finanziert.
Die Arbeiterwohlfahrt
(AWO) erhielt die Mittel zur Qualifizierung von bürgerschaftlich engagierten
Menschen. Ziel dieser Qualifizierung war es, die Freiwilligen mit dem nötigen
Fachwissen auszustatten, um die Neubürger bei ihren Behördengängen zu begleiten
und zu unterstützen. Außerdem führte die AWO
noch Maßnahmen zum persönlichen Austausch der Ehrenamtler untereinander
durch. Hierfür erhielt der Wohlfahrtsverband zur Deckung seiner Sachmittel
weitere Fördergelder.
Im Jahr 2017 führten das
Sportbüro, die Evangelische Kirche, die Stadtbücherei, die Besonderen Sozialen
Dienste und die Arbeiterwohlfahrt ihre erfolgreichen Maßnahmen mit den
Fördergeldern aus diesem Jahr weiter. Als weiterer Fördergeldnehmer konnte der Verein Hand-in-Hand e.V. gewonnen
werden. Dieser erhielt Gelder zur Ausstattung und dem Betrieb eines
Ankommenstreffpunktes.
Für das Jahr
2018 sind für folgende Maßnahmen Gelder beantragt:
·
Betrieb eines Ankommenstreffpunktes für die Evangelische Kirche, der Verein Hand in Hand
e.V. und die Besonderen Sozialen Dienste der Stadt Hilden
·
Anschaffung weiterer mehrsprachiger
Medien durch die
Stadtbücherei
·
Wassergewöhnung / Schwimmkurs organisiert durch das Sportbüro
·
Konversationssprachgruppen durch die evangelische Kirche
·
Sachausgaben der ehrenamtlichen
Begleitung durch die
Besonderen Sozialen Dienste
·
Sachausgaben Ehrenamtsaustausch durch die Besonderen Sozialen Dienste
·
Qualifizierung von Ehrenamt – hier
Lotsenausbildung zur Unterstützung zwischen Schule und Beruf durch die Arbeiterwohlfahrt Hilden.
Das Amt für Soziales, Integration und
Wohnen, hat für die Sachausgaben hinsichtlich der ehrenamtlichen Unterstützung
durch Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden und den Betrieb der
Ankommenstreffpunkte Mittel in Höhe von 2.850 € zugesagt bekommen. Die
entsprechenden Bescheide sind zwischenzeitlich eingegangen. Die zugesagten
Fördermittel stehen daher überplanmäßig zur Verfügung.
Darüber hinaus wurden Mittel in Höhe
von
3.000 € für das Sportbüro,
2.000 € für die Stadtbücherei,
4.000 € für die AWO,
3.900 € für die Evangelische Kirche
und
4.400 € für den Verein Hand in Hand
bewilligt.
Zusammenfassend ist festzuhalten,
dass die Fördermittel des Landes zur Stärkung der Kommunen und des
bürgerschaftlichen Engagements erfolgreich, zielführend und nachhaltig
investiert wurden. Die geförderten Maßnahmen sind mittlerweile alle feste
Bausteine der Integrationsarbeit, die in Hilden geleistet wird.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Verschiedene Produkte |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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