Betreff
KOMM - AN Förderung der Landesregierung NRW
Vorlage
WP 14-20 SV 50/117
Aktenzeichen
III/50.02-Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Jahr 2016 wurden seitens des Landes NRW Fördermittel zur Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten eingeführt. Diese sogenannten „KOMM AN NRW“ Mittel waren ursprünglich auf die Jahre 2016 und 2017 begrenzt und wurden nun für die Jahre 2018 bis 2020 verlängert.

 

Die Förderrichtlinien und Antragsformalitäten sind unkompliziert und verwaltungsvereinfacht und werden hier in Auszügen dargestellt:

 

 

Programm des Landes Nordrhein-Westfalen „KOMM-AN NRW“ zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements

 

 

Der Anspruch zur gesellschaftlichen Partizipation von Flüchtlingen und anderen Neuzugewanderten in Nordrhein-Westfalen leitet sich aus dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen ab. Es gilt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden, zu dem das große Engagement in der Bevölkerung beiträgt, auf Dauer zu sichern. Gleichzeitig muss menschenfeindlichen und rechtspopulistischen Bestrebungen entschieden Einhalt geboten werden.

Zur Bewältigung dieser Herausforderung existiert in den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes eine leistungsstarke integrationspolitische Infrastruktur, zu der die landesgeförderten Kommunalen Integrationszentren, die ebenfalls landesgeförderten Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege, die vielfältige Landschaft von Migrantenselbstorganisationen und als wichtige vierte Säule das Ehrenamt gehören. Denn in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass unzählige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer es überhaupt erst möglich gemacht haben, dass die vielen Flüchtlinge und Neuzugewanderten nicht nur materiell versorgt werden konnten, sondern auch herzlich, mit viel menschlicher Wärme, sozialer und fachlicher Kompetenz sowie persönlichem Einsatz empfangen worden sind.

Seit dem Bestehen der Bundesrepublik haben noch nie so viele Menschen Schutz und Zuflucht in unserem Land gesucht wie im Jahr 2015. Bundesweit waren es nach Angaben des Bundesministeriums des Inneren (BMI) 890.000 Personen. Davon wurden mehr als 230.000 dem Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen […].

 

Mit dem Rückgang der Fluchtmigration haben sich drängende Fragen zur Teilhabe und Integration keineswegs erledigt. Denn einerseits müssen wir – wenn auch in geringerem Ausmaß – dauerhaft mit Neuzuwanderung rechnen. Und andererseits wissen wir aus der Geschichte unseres Einwanderungslandes, dass Integration Zeit braucht, letztlich ein Prozess ist, der über Generationen andauert. Dabei steht die Integration geflüchteter Menschen in den neuen Nachbarschaften, Quartieren und Stadtteilen im Mittelpunkt, während gleichzeitig Menschen aus dem Ausland in Deutschland ankommen werden. Die Weichen für eine erfolgreiche Integration in Wohnen, Bildung, Arbeit, in ihr neues soziales Umfeld, Kindertagesstätte und Schule sind jetzt gestellt. Die Kooperationen von haupt- und ehrenamtlichen Kräften müssen gebündelt und ausgebaut werden, um Flüchtlingen und anderen Neuzugewanderten ihr Ankommen und den Einstieg in die deutsche Sprache zu erleichtern, sie mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Grundgesetz und den kulturellen Regeln des Zusammenlebens in Deutschland vertraut zu machen. Dies alles soll sie für ihr neues selbstbestimmtes Leben in Nordrhein-Westfalen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe (Empowerment) stärken. Gleichzeitig werden für alle im Sozialraum lebenden Menschen (Einheimische und Flüchtlinge) Angebote zur Prävention von Diskriminierung, zum Abbau von Vorurteilen und Ängsten sowie zur demokratischen Wertebildung ermöglicht, um ein friedliches Zusammenleben und ein Vielfalt wertschätzendes Klima zu schaffen.

Die Landesregierung führt das bewährte Programm „KOMM-AN NRW“ fort, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren können. Ein wichtiger Partner für die Umsetzung des vorliegenden Landesprogramms sind die bewährten Strukturen der landesgeförderten Kommunalen Integrationszentren und der landesgeförderten Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege. Diese werden zusätzlich gestärkt, um zusammen mit den weiteren, vielfältigen Akteuren, die sich für eine gelingende Integration der neuzugewanderten Menschen in Nordrhein-Westfalen einsetzen, koordinierte Hilfe zu leisten.

 

„KOMM-AN NRW“ setzt sich aus den folgenden Programmteilen zusammen

 

I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI)

II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort

III. Stärkung der Integrationsagenturen (IA)

 

[…] Ziel des Landesprogramms „KOMM-AN NRW“ ist eine den örtlichen Bedarfen in der Neuzuwanderung und Flüchtlingshilfe Rechnung tragende, weitestgehend flexible Handhabung durch die Zuwendungsempfänger. Gleichzeitig bieten die im Programmteil II vorgesehenen Pauschalen eine verwaltungsvereinfachende Programmabwicklung.

Auch heute leisten viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unverzichtbare Arbeit für die Integration von Flüchtlingen und anderen Neuzugewanderten, gerade auch als Vorbild und erste Orientierungshilfe für das Leben in Deutschland. Ihnen gelten der Dank und die besondere Anerkennung der Landesregierung. Das Programm KOMM-AN NRW soll in Zusammenarbeit mit den Kommunen sicherstellen, dass die ehrenamtliche Arbeit vor Ort systematisch unterstützt, wertgeschätzt und koordiniert wird. […]

 

 

Programmteil II Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort

 

1. Gegenstand der Förderung

Dieser Programmteil ist für Vorschläge aus den Kommunen grundsätzlich offen konzipiert. Im Rahmen der Förderkonzeption bietet er daher die Möglichkeit, auf die kommunalen Bedarfslagen, welche von den Akteuren vor Ort am besten eingeschätzt werden können, einzugehen. Im Rahmen […] der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-AN NRW) können die folgenden Bausteine gefördert werden:

A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten

B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung

C. Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung

D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit

Förderfähig sind dem Zuwendungszweck dienende Sachausgaben. Eigene Personalausgaben sind nicht förderfähig.

Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erfolgt die Zuwendung im Rahmen

von Pauschalen als feste Beträge. […]

 

Im Zuge dieser Maßnahmen hat auch der Kreis Mettmann Fördergelder erhalten.

 

Der der Gesamtförderrahmen für den Kreis Mettmann belief sich für die Jahre 2016 und 2017 auf jährlich 181.727 €. Dieser Förderbetrag wird auch im Jahr 2018 ausgeschüttet werden. Die Verteilung erfolgt nach FlüAG Schlüssel. So ergeben  sich für die kreisanhängigen Städte folgende Beträge:

 

 

 

Städte

FlüAG Schlüssel

Anteilige Fördersumme FlüAG/KOMM AN NRW

Erkrath

0,23

 16.201 

Haan

0,16

 11.270 

Heiligenhaus

0,14

   9.861 

Hilden

0,29

 20.427 

Langenfeld

0,31

 21.835 

Mettmann

0,21

 14.792 

Monheim a.Rh.

0,21

 14.792 

Ratingen

0,47

 33.105 

Velbert

0,44

 30.992 

Wülfrath

0,12

    8.452 

Kreis Mettmann

2,58

181.727 

 

Es konnten damit zahlreiche Projekte gefördert werden.

 

Im Jahr 2016 erhielt das Sportbüro Mittel zur Durchführung von Wassergewöhnungs- und Schwimmkursen zur Verhütung von Ertrinkungsunfällen und zur Teilnahme an regelgerechtem Schwimmunterricht in Schulen.

 

Die Evangelische Kirche finanzierte ihre Sachausgaben  für die Ehrenamtssprachkurse. Das dort verwendete Unterrichtsmaterial sieht vor, dass es beim Schüler verbleibt und er seine persönlichen Notizen und Übungen im Buch vornehmen kann. Aus diesem Grund bedarf es auch immer wieder der Neuanschaffung solcher Materialien.

 

Die Stadtbücherei hat mehrsprachige Bücher und Sprachlernbücher angeschafft und ihre Flyer in den entsprechenden Sprachen drucken lassen.

 

Die Besonderen Sozialen Dienste des Amtes für Soziales, Integration und Wohnen haben davon Hausordnungen, Ankommensbroschüre und diverse Flyer erstellt und sie in den entsprechenden Sprachen übersetzen lassen. Darüber hinaus wurden aus dem Fördertopf die Fahrtkosten der Integrationslotsen zum Integrationspoint mit den Flüchtlingen finanziert.

 

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) erhielt die Mittel zur Qualifizierung von bürgerschaftlich engagierten Menschen. Ziel dieser Qualifizierung war es, die Freiwilligen mit dem nötigen Fachwissen auszustatten, um die Neubürger bei ihren Behördengängen zu begleiten und zu unterstützen. Außerdem führte die AWO  noch Maßnahmen zum persönlichen Austausch der Ehrenamtler untereinander durch. Hierfür erhielt der Wohlfahrtsverband zur Deckung seiner Sachmittel weitere Fördergelder.

 

Im Jahr 2017 führten  das Sportbüro, die Evangelische Kirche, die Stadtbücherei, die Besonderen Sozialen Dienste und die Arbeiterwohlfahrt ihre erfolgreichen Maßnahmen mit den Fördergeldern aus diesem Jahr weiter. Als weiterer Fördergeldnehmer konnte der Verein Hand-in-Hand e.V. gewonnen werden. Dieser erhielt Gelder zur Ausstattung und dem Betrieb eines Ankommenstreffpunktes.

 

Für das Jahr 2018 sind für folgende Maßnahmen Gelder beantragt:

 

·        Betrieb eines Ankommenstreffpunktes für die Evangelische Kirche, der Verein Hand in Hand e.V. und die Besonderen Sozialen Dienste der Stadt Hilden

·        Anschaffung weiterer mehrsprachiger Medien durch die Stadtbücherei

·        Wassergewöhnung / Schwimmkurs organisiert durch das Sportbüro

·        Konversationssprachgruppen durch die evangelische Kirche

·        Sachausgaben der ehrenamtlichen Begleitung durch die Besonderen Sozialen Dienste

·        Sachausgaben Ehrenamtsaustausch durch die Besonderen Sozialen Dienste

·        Qualifizierung von Ehrenamt – hier Lotsenausbildung zur Unterstützung zwischen Schule und Beruf  durch die Arbeiterwohlfahrt Hilden.

 

Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen, hat für die Sachausgaben hinsichtlich der ehrenamtlichen Unterstützung durch Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden und den Betrieb der Ankommenstreffpunkte Mittel in Höhe von 2.850 € zugesagt bekommen. Die entsprechenden Bescheide sind zwischenzeitlich eingegangen. Die zugesagten Fördermittel stehen daher überplanmäßig zur Verfügung.

 

Darüber hinaus wurden Mittel in Höhe von

3.000 € für das Sportbüro,

2.000 € für die Stadtbücherei,

4.000 € für die AWO,

3.900 € für die Evangelische Kirche und

4.400 € für den Verein Hand in Hand bewilligt.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Fördermittel des Landes zur Stärkung der Kommunen und des bürgerschaftlichen Engagements erfolgreich, zielführend und nachhaltig investiert wurden. Die geförderten Maßnahmen sind mittlerweile alle feste Bausteine der Integrationsarbeit, die in Hilden geleistet wird.

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Verschiedene Produkte

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete