Betreff
Kinderbetreuungsangebote suchen & finden - Einsatz des Programms "Little Bird"
Vorlage
WP 14-20 SV 51/196
Aktenzeichen
III/51 - Funke
Art
Mitteilungsvorlage

Der Jugendhilfeausschluss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Vorstellung des seit 01.05.2016 genutzten Kitaplatzvergabeprogramms „Little Bird“ zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit der online-Freischaltung des Platzvergabeprogrammes „Little Bird“ zum 01.05.2016 kann insgesamt festgestellt werden, dass das Programm von Eltern rege genutzt wird. Nur ein sehr geringer Teil der Eltern bittet Verwaltung oder Kita-Leitung, die Grundeingaben stellvertretend einzupflegen. Bisher sind keine besonderen Beschwerden, aber dafür vereinzelt Anregungen mitgeteilt worden. Diese Anregungen betrafen die Nutzerfreundlichkeit. Die Verwaltung unterstützt Eltern und Kita-Leitungen laufend in allen Fragen.

 

Die Ziele

  • Familienfreundlichkeit + Transparenz/schnelle Vergabe für Eltern
  • Alle wichtigen Informationen zu Kitas zentral vorhanden und leicht zugänglich
  • Bedarfserfassung
  • Abgleich mit vorhandenen Kitaplätzen
  • Klarer Überblick über benötigte und angebotene Kita-Plätze
  • Bestmögliche Vergabe der Plätze durch Träger/Kita-Leitung
  • Generierung von Anmelde- und Wartelisten (kitabezogen + gesamt städtisch)
  • Abbildung der KiBiz-Gruppenstrukturen + aktuelle Anbindung an Kibiz.web
  • Verwaltungsvereinfachung (Träger + Kita-Leitungen)
  • Revisionssichere Dokumentation
  • Serienbrieffunktion für Dokumente

sieht die Verwaltung als erfüllt an.

 

Das Programm bietet an vielen Stellen eine Entlastung der Nutzer. Die Administration, Beratung der Eltern, Datenkorrekturen und -änderungen für Eltern sowie Leitungskräfte und Datenbereinigungen binden jedoch auch Arbeitskraft, die mindestens eine 19,5 TZ-Verwaltungsfachkraft für die Administration, Datenpflege, Beratung der Eltern etc. erfordert.

 

Hinsichtlich der konkreten Platzvergabe kommen vereinzelt Anregungen sowie Beschwerden von Eltern bei der Verwaltung an. Diese beziehen sich in der Regel jedoch auf eine Enttäuschung der Eltern, die dadurch hervorgerufen wurde, dass kein Kindergartenplatz in der „Wunsch – Kita“ zur Verfügung gestellt werden konnte. Da derzeit die Plätze für Kinder im Alter über drei Jahren nur mit Wartezeit zur Verfügung stehen, erreichen die Verwaltung in diesem Jahr durchaus mehr Beschwerden, als in den Vorjahren. Es bleibt dennoch festzuhalten, das seit dem Einsatz des Programms „Little Bird“ sich im Grundsatz der Inhalt der Anregungen oder Beschwerden aus der Bürgerschaft nicht verändert hat. Überwiegend besteht die Befürchtung, keinen oder nicht den Wunsch –Kitaplatz zu erhalten.

 

Ebenfalls wurden zur weiteren Transparenz für Eltern verbindliche Auswahlkriterien für Kitas in städtischer Trägerschaft ausgearbeitet, die auch als Empfehlung und Orientierung für die freien Träger dienen sollen.

 

Auf Anregung der Fraktion Bürgeraktion Hilden erhält der Jugendhilfeausschuss eine Vorstellung des Programms „Little Bird“ durch den Anbieter. Die Präsentation wird im Nachgang den Ausschussmitgliedern über die Niederschrift zur Verfügung gestellt.

 

gez.

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen   KEINE


Personelle Auswirkungen - KEINE