Betreff
Ganzheitliches Handlungskonzept für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing entwickeln,
Antrag der Fraktion BA vom 27.05.2009
Vorlage
WP 04-09 SV 23/064
Aktenzeichen
I/Dn
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Fraktion BA hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.05.2009 beantragt, den Tagesordnungspunkt „Ganzheitliches Handlungskonzept für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing entwickeln“ in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 24.06.2009 aufzunehmen. Der nachgereichte Antragstext ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Durch die Beschlussfassung des Antrags soll die Verwaltung beauftragt werden, durch eine externe gutachterliche Prüfung eine Aufgabenanalyse für mehrere Aufgabenbereiche durchführen zu lassen. Für die gewünschte „dezernats- und fachamtsübergreifende Koordinierung“ werden neben der verwaltungsinternen Wirtschaftsförderung vier Gesellschaften angesprochen, nämlich die Stadtmarketing Hilden GmbH, die GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH, die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH und die Stadt Hilden Holding GmbH. Hierzu ist zunächst festzustellen, dass sowohl die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft als auch die Stadt Hilden Holding GmbH zu den Aufgaben der Wirtschaftsförderung oder des Stadtmarketings keine Verbindung aufweisen. Eine Steigerung von „Effektivität, Effizienz, Transparenz und strategischer Steuerbarkeit“ für die Aufgabenbereiche Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing ist insofern nicht erkennbar.

 

Die Stadtmarketing Hilden GmbH ist Ende 2004 bewusst vom Rat der Stadt Hilden gegründet worden, um die eigenständigen Aufgaben des Stadtmarketings, die sich deutlich von denen der Wirtschaftsförderung unterscheiden, in professioneller Form wahrnehmen zu können. Hierzu wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 23/061, Antrag der FDP-Fraktion zur „Wirtschaftsförderung aus einem Guss“ verwiesen. Eine tatsächliche enge Beziehung besteht insofern lediglich zwischen der städt. Wirtschaftsförderung und der GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH, wobei auch die hier vorliegende Aufgabenverteilung bei der Gesellschaftsgründung bewusst vorgenommen wurde.

 

In der „Wirtschaftsförderungsszene“ in der Bundesrepublik Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Auffassungen zu einer optimalen Organisation der Wirtschaftsförderung. Insbesondere bei den mittleren und kleineren Städten wird die Auffassung vertreten, dass die Einbindung in die Verwaltung die besten Möglichkeiten der Einflussnahme auf verwaltungsinterne Abläufe und Entscheidungen mit „kurzen Dienstwegen“ bietet. Hierdurch kann das breite Aufgabenspektrum der Wirtschaftsförderung effektiv und effizient wahrgenommen werden.

 

In vielen Großstädten wird dagegen die Gründung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft bevorzugt. Die Befürworter dieser Lösung argumentieren mit kürzeren Entscheidungsprozessen und größerer Handlungsflexibilität, da man nicht an die Form- und Fristvorschriften städt. Gremien gebunden sei.

 

Die Argumentation beider Seiten kann aus der Sicht der Verwaltung nachvollzogen werden. Deshalb hat die Stadt Hilden bereits vor vielen Jahren ihr „duales System“ der Wirtschaftsförderung geschaffen, nämlich die Einbettung der Wirtschaftsförderung als Dienststelle in die Verwaltung bei gleichzeitiger Schaffung einer Gesellschaftslösung für den An- und Verkauf von Gewerbegrundstücken, also den Bereich, in dem kurzfristig flexible Entscheidungen getroffen werden müssen. Außerdem stellt die GkA-Grundstücksgesellschaft ein „revolvierendes“ System dar, bei dem durch eingenommene Verkaufserlöse neue Grundstücke wieder erworben und aufbereitet werden können.

 

Die Wirtschaftsförderung profitiert dagegen mit ihrer eher beratenden und auf Kontaktpflege zu Unternehmen ausgerichteten Funktion von der unmittelbaren Einbindung in die Verwaltung. Hierdurch werden auf kurzem Wege Abstimmungen mit der Planung, der Bauaufsicht, der Gewerbemeldestelle oder anderen Einrichtungen ermöglicht. Gerade diese „Lotsenfunktion“ ist durch die Organisation der Wirtschaftsförderung als „One-Stop-Agency“ innerhalb der Verwaltung gestärkt worden. Diese Funktion kann durch eine externe Gesellschaft mit eigenem Geschäftsführer und eigenem Personal nur schwieriger wahrgenommen werden. Insofern ist die „Zweigleisigkeit“ der Wirtschaftsförderung in Hilden mit Verwaltung und GkA-Grundstücksgesellschaft kein organisatorisches Defizit, sondern eine bewusste und bewährte Antwort auf die Anforderungen der Wirtschaft in der Praxis.

 

Auch das gewünschte „ganzheitliche Handlungskonzept“ für die Wirtschaftsförderung liegt bereits vor. Die Grundvorstellungen und Strategien geben der Rat und der Wirtschaftsförderungsausschuss vor, indem bisher als oberstes Ziel der Wirtschaftsförderung die nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, die Unterstützung der Wirtschaft bei der Sicherung bestehender bzw. der Schaffung neuer, zukunftsorientierter Arbeitsplätze und die dauerhafte Ausstattung der Stadt mit finanziellen Ressourcen definiert wurde. Hierzu ist die Erstellung eines umfangreichen externen Gutachtens nicht erforderlich.

 

Bei den überschaubaren Verhältnissen in Hilden gilt es nach wie vor, in der Wirtschaftsförderung eine aktive Bestandsentwicklung zu betreiben, wie eine Neu-Akquisition von Ansiedlungen. Es gilt das Netzwerk der Hildener Wirtschaft weiter auszubauen und zu pflegen und es gilt nach wie vor, Existenzgründerinnen und –gründer so zu fördern, dass sie die ersten kritischen Anfangsjahre gut überstehen. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass eine Stadt für die unterschiedlichen Anforderungen der Wirtschaft jeweils die entsprechenden Flächen zur Verfügung stellen kann. So muss die Stadt Hilden vorhandene, erschlossene Flächen für Klein- und Mittelbetriebe ebenso wie für größere Unternehmen zur Verfügung stellen können. Firmen, die Grundstücke erwerben wollen, müssen genauso bedient werden können, wie solche, die Büroflächen oder Lager anmieten wollen. Kontakte zu privaten Gewerbeimmobilien-Eigentümern müssen vorhanden sein, im Rahmen eines Netzwerks sind entsprechende Informationen auszutauschen. Wenn dies mit einer niedrigen Personalstärke von 2,5 Planstellen wie in Hilden gewährleistet ist, arbeitet eine Wirtschaftsförderung effizient.

 

Zu den Kosten des gewünschten externen Gutachtens können ohne konkrete Vorermittlungen wie die Erstellung eines Pflichtenheftes keine konkreten Angaben gemacht werden. Auf der Basis der im Januar eingeholten Preise für externe Gutachten für die Weiterentwicklung des Stadtmarketings muss allerdings davon ausgegangen werden, dass mit Kosten von mind. 100.000 Euro gerechnet werden muss. Hierin sind evtl. steuerrechtliche Betrachtungen noch nicht enthalten. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Hilden am 28.01.2009 u.a. wegen der hohen Gutachterkosten den Beirat der Stadtmarketing Hilden GmbH beauftragt hat, „sich mit der künftigen Ausrichtung und Konzeption (des Stadtmarketings), z.B. im Rahmen von moderierten Workshops, auseinanderzusetzen. Dieser Auftrag wird zurzeit umgesetzt.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus der Sicht der Verwaltung, wie von der BA-Fraktion gefordert, eine Zusammenführung des mit den Themen der Wirtschaftsförderung befassten Verwaltungsbereichs mit der GkA-Grundstücksgesellschaft und weiteren, mit der Wirtschaftsförderung nicht befassten Gesellschaften, zu keinen Synergieeffekten oder sonstigen Vorteilen der Aufgabenwahrnehmung für die Stadt Hilden bei hohen Kosten für externe Gutachten führen würde.

 

 

gez. Günter Scheib



Finanzielle Auswirkungen

 

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Die Kosten für die Erstellung eines externen Gutachtens können noch nicht ermittelt werden. Sie stehen im Haushaltsplan 2009 nicht zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

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