Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport
beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zu Gewährung von Zuschüssen an
Hildener Sportvereine, dem Reit- und Fahrverein Hilden e.V. einen städtischen
Zuschuss in Höhe von bis zu 7.021,44 € zu bewilligen.
Die Auszahlung erfolgt unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen
Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Reit- und Fahrverein Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 29.03.2018
einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung der Paddocks auf der Reitanlage
Im Loch 6-8 gestellt. Die Durchführung der Maßnahme ist für Sommer 2018 geplant.
Die derzeitigen „in die Jahre gekommenen“ Freilaufflächen entsprechen
durch mangelnde Befestigung und schlechten Bau des Untergrundes sowie den
dadurch besonders bei Regen entstehenden Schlammboden nicht der artgerechten
Pferdehaltung.
Durch eine professionelle Sanierung würden die Leitlinien für die
notwendige artgerechte Pferdehaltung zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes erfüllt.
Der Verein hat der Verwaltung zwei Angebote vorgelegt, von dem das
günstigere Angebot mit einem Volumen in Höhe von 23.404,80 € präferiert wird.
Darin inbegriffen sind Material- und Handwerkerkosten sowie Kosten für
Eigenleistungen. Der Kostenplan liegt ebenfalls vor.
Die
Angebotsprüfung durch die Verwaltung ergibt Plausibilität und Angemessenheit.
Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien
können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs-
und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze
für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt.
Für die Sanierung der Paddocks wird ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von
23.404,80 € veranschlagt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der
nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in
Höhe von maximal 7.021,44 €.
Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den
Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die
durchgeführte Sanierungsmaßnahme auszuzahlen.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
12.500,00 |
||
Übertrag aus
2017 abzüglich bereits gebuchter Beträge |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
38.078,52 |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
12.500,00 |
||
Übertrag aus
2017 abzüglich bereits gebuchter Beträge unter Berücksichtigung des Antrages
des RuF Vereins Hilden |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
31.057,08 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Ges. in
Vertretung: Danscheidt |
||||||