Betreff
Zuschussantrag des Reit- und Fahrvereins Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 51/195
Aktenzeichen
III/51-le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zu Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Reit- und Fahrverein Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.021,44 € zu bewilligen.

 

Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Reit- und Fahrverein Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 29.03.2018 einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung der Paddocks auf der Reitanlage Im Loch 6-8 gestellt. Die Durchführung der Maßnahme ist für Sommer 2018 geplant.

 

Die derzeitigen „in die Jahre gekommenen“ Freilaufflächen entsprechen durch mangelnde Befestigung und schlechten Bau des Untergrundes sowie den dadurch besonders bei Regen entstehenden Schlammboden nicht der artgerechten Pferdehaltung.

 

Durch eine professionelle Sanierung würden die Leitlinien für die notwendige artgerechte Pferdehaltung zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes erfüllt.

 

Der Verein hat der Verwaltung zwei Angebote vorgelegt, von dem das günstigere Angebot mit einem Volumen in Höhe von 23.404,80 € präferiert wird. Darin inbegriffen sind Material- und Handwerkerkosten sowie Kosten für Eigenleistungen. Der Kostenplan liegt ebenfalls vor.

 

Die Angebotsprüfung durch die Verwaltung ergibt Plausibilität und Angemessenheit.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für die Sanierung der Paddocks wird ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 23.404,80 € veranschlagt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 7.021,44 €.

 

Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Sanierungsmaßnahme auszuzahlen.

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

12.500,00

Übertrag aus 2017 abzüglich bereits gebuchter Beträge

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

38.078,52

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

12.500,00

Übertrag aus 2017 abzüglich bereits gebuchter Beträge unter Berücksichtigung des Antrages des RuF Vereins Hilden

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

31.057,08

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Ges. in Vertretung: Danscheidt