Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport
beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zu Gewährung von Zuschüssen an
Hildener Sportvereine, dem TC Stadtwald Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss
in Höhe von bis zu 6.737,10 € zu
bewilligen.
Die Auszahlung erfolgt unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen
Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Schul- und
Sportausschuss vom 23.11.2016 wurde nach Änderungsantrag dem Tennisclub
Stadtwald Hilden e.V. für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Gehwegen
und einer Terrasse auf der Vereinssportanlage Elberfelderstraße 179 in Hilden
ein Zuschuss in Höhe von maximal 7.604,76 € gewährt.
Mit Schreiben
vom 24.11.2017 hat der TC Stadtwald e.V. erneut einen Änderungsantrag für die
Bezuschussung von Sanierungsmaßnahmen auf der Vereinssportanlage
Elberfelderstraße 179 in Hilden gestellt. Nachdem die Wegesanierung bereits
umgesetzt ist, war die Sanierung der Terrasse für Herbst 2017 geplant.
Unerwarteter Weise hat der Starkregen aus dem Sommer 2017 erhebliche Schäden an
zwei der Haupttennisplätze vor dem Clubhaus verursacht. Um das Vereinsleben und
den Sportbetrieb nicht weiterhin beeinträchtigt zu wissen, hat die Sanierung
der Plätze für den Verein oberste Priorität.
Im Frühjahr 2017
hat der Verein bereits einen Zuschuss in Höhe 2.436,50 € abgerufen. Der Rest in
Höhe von 5.168,26 € steht noch zur Verfügung.
Der
Verein beantragt, die Bezuschussung der Grundsanierung zweier Tennisplätze
anstelle der Bezuschussung der geplanten Terrassensanierung durchführen zu
können. Die bisher nicht verwendeten Mittel in Höhe von 5.168,26 € mögen in
einen Zuschuss für die Platzsanierung einfließen.
Nach
Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus
Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und
Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für
ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für
die Sanierung der Tennisplätze ergibt sich laut Auflistung des Vereins und nach
Prüfung der Angebote ein voraussichtliches Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe
von 22.457 €. Die Angebotsprüfung durch das Tiefbau- und Grünflächenamt ergibt
Plausibilität und Angemessenheit.
Der
städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus
ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 6.737,10 €. Nach Verrechnung der
noch nicht ausgezahlten Zuschussmittel in Höhe von 5.168,26 € mit dem neu berechneten
Zuschuss in Höhe von 6.737,10 € ergibt sich eine Differenz in Höhe von 1.568,84
€.
Im
Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.
Verwaltungsseitig wird besonders vor dem Hintergrund, dass der Verein die laut
Richtlinien festgelegte Wartefrist für Wiederholungsanträge von zwei Jahren am
12.04.2018 erreicht hat, vorgeschlagen, den Zuschuss in Höhe von 6.737,10 € zu
gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte
Sanierungsmaßnahme auszuzahlen.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
12.500,-- € |
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Übertrag aus
2017 abzüglich bereits gebuchter Beträge |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
38.078,52 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
12.500 |
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Übertrag aus
2017 abzüglich bereits gebuchter Beträge unter Berücksichtigung des Antrages
des TC-Stadtwald Hilden |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
31.341,42 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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