Betreff
Zuschussantrag des TC Stadtwald Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 51/194
Aktenzeichen
III/51-le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zu Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem TC Stadtwald Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.737,10 zu bewilligen.

 

Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Schul- und Sportausschuss vom 23.11.2016 wurde nach Änderungsantrag dem Tennisclub Stadtwald Hilden e.V. für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Gehwegen und einer Terrasse auf der Vereinssportanlage Elberfelderstraße 179 in Hilden ein Zuschuss in Höhe von maximal 7.604,76 € gewährt.  

 

Mit Schreiben vom 24.11.2017 hat der TC Stadtwald e.V. erneut einen Änderungsantrag für die Bezuschussung von Sanierungsmaßnahmen auf der Vereinssportanlage Elberfelderstraße 179 in Hilden gestellt. Nachdem die Wegesanierung bereits umgesetzt ist, war die Sanierung der Terrasse für Herbst 2017 geplant. Unerwarteter Weise hat der Starkregen aus dem Sommer 2017 erhebliche Schäden an zwei der Haupttennisplätze vor dem Clubhaus verursacht. Um das Vereinsleben und den Sportbetrieb nicht weiterhin beeinträchtigt zu wissen, hat die Sanierung der Plätze für den Verein oberste Priorität.

 

Im Frühjahr 2017 hat der Verein bereits einen Zuschuss in Höhe 2.436,50 € abgerufen. Der Rest in Höhe von 5.168,26 € steht noch zur Verfügung.

 

Der Verein beantragt, die Bezuschussung der Grundsanierung zweier Tennisplätze anstelle der Bezuschussung der geplanten Terrassensanierung durchführen zu können. Die bisher nicht verwendeten Mittel in Höhe von 5.168,26 € mögen in einen Zuschuss für die Platzsanierung einfließen.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für die Sanierung der Tennisplätze ergibt sich laut Auflistung des Vereins und nach Prüfung der Angebote ein voraussichtliches Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 22.457 €. Die Angebotsprüfung durch das Tiefbau- und Grünflächenamt ergibt Plausibilität und Angemessenheit.

 

Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 6.737,10 €. Nach Verrechnung der noch nicht ausgezahlten Zuschussmittel in Höhe von 5.168,26 € mit dem neu berechneten Zuschuss in Höhe von 6.737,10 € ergibt sich eine Differenz in Höhe von 1.568,84 €.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird besonders vor dem Hintergrund, dass der Verein die laut Richtlinien festgelegte Wartefrist für Wiederholungsanträge von zwei Jahren am 12.04.2018 erreicht hat, vorgeschlagen, den Zuschuss in Höhe von 6.737,10 € zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Sanierungsmaßnahme auszuzahlen.

 

gez.

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

12.500,-- €

Übertrag aus 2017 abzüglich bereits gebuchter Beträge

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

38.078,52

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

12.500

Übertrag aus 2017 abzüglich bereits gebuchter Beträge unter Berücksichtigung des Antrages des TC-Stadtwald Hilden

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

31.341,42

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete