Beschlussvorschlag:
„Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den „Prüfungsbericht des Beratungs- und
Prüfungsamtes Bericht über die Prüfung von verschiedenen Handvorschusskassen
vom 08.03.2018“ zur Kenntnis und macht ihn sich zu Eigen.“
Sitzungsfolge:
Dies ist eine Sitzungsvorlage des
Beratungs- und Prüfungsamtes, bei der anders als bei anderen
Fachausschussberatungen sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Rat
abschließende Beschlüsse unterschiedlichen Inhaltes fassen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss ist also nicht nur vorberatend, sondern beschließend
tätig. Wenn der Rechnungsprüfungsausschuss den vorstehenden Beschluss gefasst
hat, wird daher diese Sitzungsvorlage ergänzt um den folgenden
Beschlussvorschlag dem Rat zur Beratung und Kenntnisnahme zugeleitet:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt
nach Vorberatung und Beschluss im Rechnungsprüfungsausschuss Kenntnis vom „Prüfungsbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes
Bericht über die Prüfung von verschiedenen Handvorschusskassen vom 08.03.2018."
Erläuterungen und Begründungen:
Entsprechend des § 103 GO NRW gehören auch die
laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der
Prüfung des Jahresabschlusses sowie die dauernde Überwachung der
Zahlungsabwicklung zu den Pflichtaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung.
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt dem Beratungs-
und Prüfungsamt die Aufgabe übertragen, unvermutete Prüfungen der
eingerichteten Geldannahmestellen sowie unvermutete Prüfungen der
Handvorschusskassen nach Bedarf und pflichtgemäßem Ermessen der Leitung des Beratungs-
und Prüfungsamtes durchzuführen (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 RPO).
Ziele der Prüfungen waren
insbesondere
·
die Feststellung der Recht- und
Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des
Verwaltungshandelns,
·
die Feststellung, ob die in den
Dienstanweisungen enthaltenen Vorgaben hinsichtlich der Zahlungsabwicklung und
der Buchführung eingehalten werden,
·
die Feststellung der Übereinstimmung zwischen
Kassen-Ist-Bestand und Kassen-Soll-Bestand und
·
die Feststellung der sicheren Aufbewahrung
des Kassenbuches und der Geldbestände.
Die Kassengeschäfte dürfen
jedoch nur von solchen Personen getätigt werden, die hierzu besonders durch den
Amtsleiter / die Amtsleiterin des Amtes für Finanzservice ermächtigt sind.
Zur Erledigung der baren
Kassengeschäfte hat das Amt für Finanzservice auf Antrag der Fachämter derzeit
59 Handvorschusskassen für Auszahlungen, Einzahlungen oder beides eingerichtet.
Im Schul-/ Kindergartenbereich werden 20 Kassen, im allgemeinen Verwaltungsbereich
39 Kassen geführt.
Die stichprobenhafte Prüfung
hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen, allerdings zu einigen Hinweisen und
Einwänden geführt.
Gez. Michael Witek
Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes