Betreff
Bestellung des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 10/054
Aktenzeichen
I/10.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden bestellt Herrn Stadtbrandinspektor Birger von Gehlen weiterhin bis zum 30.06.2020 zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr Hilden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) bestellt der Rat der Stadt Hilden den stellvertretenden Leiter der Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters nach Anhörung der Wehr durch die Gemeinde. Diese Anhörung hat am 17.12.2017 ordnungsgemäß stattgefunden. Die Stadt Hilden hat der Wehr Herrn Stadtbrandinspektor Birger von Gehlen weiterhin als stellv. Leiter der Feuerwehr vorgestellt. Im Rahmen der Anhörung gab es keine Wortmeldungen gegen den Vorschlag.

 

Gem. § 11 Abs. 3 BHKG muss der nominierte stellv. Leiter der Feuerwehr Hilden für das zukünftige Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Herr von Gehlen übt das Amt bereits seit dem Jahr 2010 aus und hat seither seine persönliche Befähigung und fachliche Eignung unter Beweis stellen können. Stadtbrandinspektor von Gehlen verfügt nach wie vor über die in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 und der Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr, Anlage 1 geforderten Qualifikationen zur Leitung der Feuerwehr.

 

Soweit der stellvertretende Leiter nicht hauptamtlich tätig ist, ist er zum Ehrenbeamten zu ernennen. Die Bestellung erfolgt in der Regel für die Dauer von sechs Jahren. Aufgrund des Alters von Herrn von Gehlen ist eine Bestellung für sechs Jahre nicht mehr möglich, sondern maximal bis zum Erreichen seiner Regelaltersgrenze am 30.06.2020 (65 Jahre und 8 Monate). Herr von Gehlen soll daher weiterhin zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr Hilden bestellt werden; die Bestellung soll bis zum 30.06.2020 erfolgen.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin