Betreff
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
hier: Optimierung der Parkhäuser
Vorlage
WP 04-09 SV 20/174
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt stellt im Produkt „011101 Rechts- und Versicherungsangelegenheiten“ für die Erstellung der verbindlichen Auskunft beim Finanzamt zur“ Optimierung der Verlustverrechnung der Parkhäuser“ einen Betrag von 56.000,- € überplanmäßig zur Verfügung.

Die Deckung ist durch Minderausgaben im Produkt „120104 Verkehrsentwicklungsplanung“, Sachkonto 531310 „Umlage VRR“ gegeben.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 2.2.2009 wurde der Antrag „Mögliche Übernahme der städt. Parkhäuser“ von Herrn Horzella beraten. Der Aufsichtsrat beauftragte daraufhin den Geschäftsführer, gemeinsam mit Ernst & Young die Untersuchungen durchzuführen und den Aufsichtsrat zu unterrichten.

 

Der Auftrag wurde erledigt und Ernst & Young hat in der letzten Sitzung am 17. Juni 2009 das Ergebnis vorgestellt. In der Zusammenfassung ergibt sich, dass es aus finanziellen Gründen heraus am sinnvollsten wäre, die Parkhäuser in die Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH einzubringen.

 

Hierzu sind aber noch einige Fragen über eine verbindliche Auskunft mit dem Finanzamt zu klären. Bevor weitere Beschlüsse gefasst werden, die finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, wurde im Aufsichtsrat der Stadt Hilden Holding GmbH vorgeschlagen, Ernst & Young zu beauftragen, zunächst die verbindliche Auskunft einzuholen.

 

Der Beschluss hierzu hatte folgenden Wortlauf:

 

Der Aufsichtsrat ermächtigt den Geschäftsführer unter Beteiligung von Ernst & Young die verbindliche Auskunft beim Finanzamt für das Model 3a (Einbringung in die Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH mit Beteiligung der Stadt) einzuholen, und bittet den Rat der Stadt die Mittel überplanmäßig bereitzustellen.

Nach Vorlage der Entscheidung des Finanzamtes ist hierüber im Aufsichtsrat zu berichten um die weitere Vorgehensweise zu beschließen.“

 

Gemäß einer groben Kostenkalkulation ergeben sich folgende Aufwendungen, die notwendig sind, um die verbindliche Auskunft einzuholen:

 

Gebühren des Finanzamtes für die verbindliche Auskunft (die Abhängigkeit ergibt sich vom Umfang der je nach Ausgestaltung zu klärenden Fragen)

 

Max. 25.000,- €

Beratungskosten für Ernst & Young, sowie für das Steuerberaterbüro, welches die Steuererklärung für den Betrieb gewerblicher Art für die Stadt Hilden erstellt (Klärung von Detailfragen/Sachverhalt, Schlussbilanz, Erstellung der verbindlichen Auskunft)

Ca. 37.500,- €

Zwischensumme:

Ca. 62.500,- €

Zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer

11.875,- €

Gesamtaufwand

74.375,- €

 

 

Steuerrechtlich ist es aber erforderlich, dass den größten Teil der Kosten die Stadt Hilden als Eigentümerin übernehmen muss. Einen kleinen Teil der Kosten kann durch die Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH übernommen werden. Das Verhältnis dürfte auf Empfehlung von Ernst & Young etwa bei ¾ (Stadt Hilden = rd. 56.000,- €) und ¼ (Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH = rd. 18.400,- €) liegen.

 

Mit dem Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH wurde über die Kostenbeteiligung gesprochen. Diese wurde zugesichert.

 

Die städtischen Mittel können aus dem Ansatz „Rechtsbeistandskosten“ aber nicht mehr bestritten werden, so dass die Notwendigkeit für die überplanmäßige Mittelbereitstellung besteht.

 

Auf Grund der Höhe des Betrages ist deshalb eine Sitzungsvorlage für diese Ratssitzung zu fertigen.

 

Sollte die Entscheidung der Finanzverwaltung positiv verlaufen, würde das Ergebnis dann im Aufsichtsrat vorgestellt werden um die weitere Vorgehensweise zu beraten, damit der Rat der Stadt dann die endgültige Entscheidung treffen kann.

 

 

 

 

Günter Scheib