hier: Optimierung der Parkhäuser
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
stellt im Produkt „011101 Rechts- und
Versicherungsangelegenheiten“ für die Erstellung der verbindlichen Auskunft beim Finanzamt zur“
Optimierung der Verlustverrechnung der Parkhäuser“ einen Betrag von 56.000,- € überplanmäßig zur Verfügung.
Die Deckung ist
durch Minderausgaben im Produkt „120104 Verkehrsentwicklungsplanung“, Sachkonto
531310 „Umlage VRR“ gegeben.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Aufsichtsrates am 2.2.2009 wurde der Antrag „Mögliche Übernahme der städt. Parkhäuser“ von Herrn Horzella beraten. Der Aufsichtsrat beauftragte daraufhin den Geschäftsführer, gemeinsam mit Ernst & Young die Untersuchungen durchzuführen und den Aufsichtsrat zu unterrichten.
Der Auftrag wurde erledigt und Ernst &
Young hat in der letzten Sitzung am 17. Juni 2009 das Ergebnis vorgestellt. In
der Zusammenfassung ergibt sich, dass es aus finanziellen Gründen heraus am
sinnvollsten wäre, die Parkhäuser in die Grundstücksgesellschaft Stadtwerke
Hilden mbH einzubringen.
Hierzu sind aber noch einige Fragen über
eine verbindliche Auskunft mit dem Finanzamt zu klären. Bevor weitere
Beschlüsse gefasst werden, die finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, wurde
im Aufsichtsrat der Stadt Hilden Holding GmbH vorgeschlagen, Ernst &
Young zu beauftragen, zunächst die verbindliche
Auskunft einzuholen.
Der Beschluss
hierzu hatte folgenden Wortlauf:
„Der Aufsichtsrat ermächtigt den
Geschäftsführer unter Beteiligung von Ernst & Young die verbindliche
Auskunft beim Finanzamt für das Model 3a (Einbringung in die
Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH mit Beteiligung der Stadt)
einzuholen, und bittet den Rat der Stadt die Mittel überplanmäßig
bereitzustellen.
Nach Vorlage der
Entscheidung des Finanzamtes ist hierüber im Aufsichtsrat zu berichten um die
weitere Vorgehensweise zu beschließen.“
Gemäß einer groben Kostenkalkulation ergeben
sich folgende Aufwendungen, die notwendig sind, um die verbindliche Auskunft
einzuholen:
Gebühren des Finanzamtes für die verbindliche
Auskunft (die Abhängigkeit ergibt sich vom Umfang der je nach Ausgestaltung
zu klärenden Fragen) |
Max. 25.000,- € |
Beratungskosten für Ernst &
Young, sowie für das Steuerberaterbüro, welches die Steuererklärung für den
Betrieb gewerblicher Art für die Stadt Hilden erstellt (Klärung von
Detailfragen/Sachverhalt, Schlussbilanz, Erstellung der verbindlichen
Auskunft) |
Ca. 37.500,- € |
Zwischensumme: |
Ca. 62.500,- € |
Zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer |
11.875,- € |
Gesamtaufwand |
74.375,- € |
Steuerrechtlich ist es aber erforderlich,
dass den größten Teil der Kosten die Stadt Hilden als Eigentümerin übernehmen
muss. Einen kleinen Teil der Kosten kann durch die Grundstücksgesellschaft
Stadtwerke Hilden mbH übernommen werden. Das Verhältnis dürfte auf Empfehlung
von Ernst & Young etwa bei ¾ (Stadt Hilden = rd. 56.000,- €) und ¼
(Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH = rd. 18.400,- €) liegen.
Mit dem Geschäftsführer der
Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH wurde über die Kostenbeteiligung
gesprochen. Diese wurde zugesichert.
Die städtischen Mittel können aus dem Ansatz
„Rechtsbeistandskosten“ aber nicht mehr bestritten werden, so dass die
Notwendigkeit für die überplanmäßige Mittelbereitstellung besteht.
Auf Grund der Höhe des Betrages ist deshalb
eine Sitzungsvorlage für diese Ratssitzung zu fertigen.
Sollte die Entscheidung der Finanzverwaltung
positiv verlaufen, würde das Ergebnis dann im Aufsichtsrat vorgestellt werden
um die weitere Vorgehensweise zu beraten, damit der Rat der Stadt dann die
endgültige Entscheidung treffen kann.
Günter Scheib