Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage beigefügte Änderung
des Gebührentarifes zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die derzeitig noch gültigen Tarife der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden ist aus dem Jahre 2017 und macht eine Tarifanpassung notwendig. So nimmt zum einen seit Jahren die Anzahl der Krankentransporte jährlich um ca. 5-10% ab. Hieraus resultiert eine wachsende Kostenunterdeckung für den Bereich Krankentransporte. Im Gegensatz dazu nimmt die Anzahl der Rettungstransporte pro Jahr um ca. 10-15% zu.
Angesichts der vorgenannten Entwicklung hat der Kreis Mettmann 2017 einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen, der für Hilden eine Reduzierung der vorzuhaltenden Krankentransportwagen-Einsatzzeiten und eine deutliche Erhöhung der vorzuhaltenden Rettungstransportwagen vorsieht. Hierdurch entstehen veränderte, insbesondere im Rettungsdienstbereich höhere Kosten, die in der nun aktuellen Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt wurden und eine Anpassung der Gebührentarife notwendig machen.
Gemäß §14 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz NRW ist der Entwurf der Satzung den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften inklusive beurteilungsfähiger Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Bei dem stattgefundenen Erörterungsgespräch mit den Kostenträgern wurden noch geringe Anpassungen gefordert, welche in den vorliegenden Gebührentarif bereits eingeflossen sind.
Das endgültige Einvernehmen steht derzeit noch aus, allerdings wird von einer Einigung auf diese Tarife ausgegangen. Sofern wider Erwarten noch eine Änderung eintreten sollte, kann diese bei der abschließenden Entscheidung im Rat berücksichtigt werden.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
021701 |
Notfallrettung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
021701 |
432500 |
RTW, KTW
Gebühren |
2.630.844 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen Mittel
aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Ansätze
werden über die Änderungsliste angepasst. Gesehen
Klausgrete |
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