Betreff
Haushaltssatzung 2018 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2021
Vorlage
WP 14-20 SV 20/093
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden

 

1.      beschließt die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2018,

 

2.      beschließt die Fortsetzung folgender freiwilliger Maßnahme für einen weiteren Zeitraum von maximal drei Jahren (bis zum 31.12.2020):

 

Amt

Produkt

Empfänger

Verwendungs-zweck

Betrag

in 2018

Beschluss

vom

I/32

020101 Ordnungsbe-hördliche Angelegenheiten

Tier- und Natur- schutzverein Hilden e. V.

Betriebskosten-zuschuss Hildener Tierheim

32.850 €

Vertrag von 1992 mit jährlicher Verlängerung

III/51

060107 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Sozialpädagogische Einrichtung Mühle

e. V.

Kinder- und Jugendclub Mühle,

Schulsozialarbeit

155.051 €

Rat

18.03.2015

 

 

Freizeit-gemeinschaft

Abenteuerspielplatz

261.120 €

Rat

18.03.2015

 

 

Evangelische Kirchengemeinde

Freizeitpädago-gische Angebote für Kinder und Jugendliche im Kinder- und Jugend-club „Sonderbar“.

15.000 €

Rat

17.06.2015

 

 

Katholische Kirchen-gemeinde

St. Jacobus

Freizeitpädago-gische Angebote für Kinder und Jugendliche im Treffpunkt 41, sowie mobile pädagogische Angebote in Freizeit- und Bildungs-einrichtungen des Sozialraumes

96.300 €

Rat

17.06.2015

 

 

Jugendorgani-sationen mit Anerkennung nach § 74 KJHG, sowie anerkannte Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG

Kinder- und Jugend- erholungsmaß-nahmen

5.500 €

Jugendhilfe-ausschuss

2006

 

 

Ring politischer Jugend

politische Jugendverbands-arbeit

4.000 €

Jugendhilfe-ausschuss 19.02.2015

 

 

Kinderschutzbund

Programme zur Unterstützung einkommens-schwacher Familien

4.000 €

Kenntnis-nahme

Jugendhilfe-ausschuss 2010

 

 

Hildener Jugend-verbände

klassische Jugendverbandsarbeit

3.500 €

Jugendhilfe-ausschuss 19.02.2015

III/51

060301 Bereitstellung von Hilfen inner- und außerhalb von Familien

Sozialpädagogische Einrichtung Mühle

e. V.

Erziehung in einer Tagesgruppe

275.650 €

Rat

18.03.2015

 

 

und

 

3.      nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2021 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

I ) Haushaltssatzung und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2021, wurde in der Ratssitzung am 13.12.2017 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen, der Anträge von Bürgerinnen und Bürgern (kommunaler Bürgerhaushalt) sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 07.03.2018 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 02.01.2018 öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.

 

Die Gemeinden haben nach § 84 GO NRW ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 07.03.2018 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sah den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch eine Ent-nahme aus der Ausgleichsrücklage von 4,741 Mio. € vor. Durch die beschlossenen Änderungen ergibt sich für das Jahr 2018 insgesamt eine minimale Verbesserung mit der Folge, dass in 2018 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 4,652 Mio. € notwendig ist.

 

Das Eigenkapital einschl. der Ausgleichsrücklage entwickelt sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich folgendermaßen:


 

Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW zum 31.12.

Ergebnis 2016
TEUR

Ansatz 2017
TEUR

Ansatz 2018
TEUR

Ansatz 2019
TEUR

Ansatz 2020
TEUR

Ansatz 2021
TEUR

Allgemeine Rücklage

250.871

249.889

249.848

250.857

250.797

250.912

Sonderrücklage

1.544

1.544

1.544

1.544

1.544

1.544

Ausgleichsrücklage

19.133

13.155

9.177

4.525

-743

-685

Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

-5.978

-3.978

-4.652

-5.268

58

2.943

Summe des Eigenkapitals

265.570

260.610

255.917

251.658

251.656

254.714

 

Hiervon max. 1/3 Eigenkapital = Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage

88.523

86.870

85.306

83.886

83.885

84.905

Der Bestand der Ausgleichsrücklage am 01.01.2022 beträgt voraussichtlich 2.258 TEUR.[1]

 

Gegenüber dem Entwurf 2018 erhöht sich der Bestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2022 um 497 TEUR.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sah eine Kreditaufnahme von 6,390 Mio. € für 2018 vor, sie sinkt leicht auf 6,360 Mio. €. Insbesondere durch die Änderung des Vermarktungskonzeptes „Mehrgenerationensiedlung auf dem Grundstück der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule“ ergeben sich Verschiebungen bei den Ein- und Auszahlungen, was auch Auswirkungen auf die Kreditaufnahmen in 2019 hat. Sie verringert sich von 5,610 Mio. € auf 2,020 Mio. € (immer ohne die Kredite für „Gute Schule 2020“.

Aus heutiger Sicht wird es weiterhin nicht notwendig werden, die Kreditermächtigung 2017 über 5,6 Mio. € in Anspruch  zu nehmen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Punkte und der jährlichen Tilgungsleistungen wird zum 31.12.2021 der Schuldenstand rd. 25,6 Mio. € betragen. Im Haushaltsplanentwurf 2018 betrug der Schuldenstand (ohne Kredite für Gute Schule) noch 34,1 Mio. €. 

 

 

II) Gute Schule 2020

 

Mit dem Haushaltsplan 2017 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 22.03.2017 u. a. das Konzept zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und über die dafür vom Land NRW eingeräumten Kreditkontingente in Höhe von 390.208 € p.a. beschlossen.

 

Das geänderte Programm für 2017 und die Maßnahmen für die Jahre 2018 bis 2020 (keine Veränderungen) werden mit Sitzungsvorlage 26/036 vorgestellt.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin



[1] Die Ausgleichsrücklage wird auch mit Minusbeträgen dargestellt, wohl wissend, dass immer dann, wenn eine Ausgleichsrücklage aufgebraucht ist, die Allgemeine Rücklage zum Tragen kommt.