Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden
1.
beschließt
die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2018,
2.
beschließt
die Fortsetzung folgender freiwilliger Maßnahme für einen weiteren Zeitraum von
maximal drei Jahren (bis zum 31.12.2020):
Amt |
Produkt |
Empfänger |
Verwendungs-zweck |
Betrag in 2018 |
Beschluss vom |
I/32 |
020101 Ordnungsbe-hördliche
Angelegenheiten |
Tier- und Natur-
schutzverein Hilden e. V. |
Betriebskosten-zuschuss
Hildener Tierheim |
32.850 € |
Vertrag von 1992
mit jährlicher Verlängerung |
III/51 |
060107 Förderung
der Kinder- und Jugendarbeit |
Sozialpädagogische
Einrichtung Mühle e. V. |
Kinder- und Jugendclub
Mühle, Schulsozialarbeit |
155.051 € |
Rat 18.03.2015 |
|
|
Freizeit-gemeinschaft |
Abenteuerspielplatz |
261.120 € |
Rat 18.03.2015 |
|
|
Evangelische
Kirchengemeinde |
Freizeitpädago-gische
Angebote für Kinder und Jugendliche im Kinder- und Jugend-club „Sonderbar“. |
15.000 € |
Rat 17.06.2015 |
|
|
Katholische Kirchen-gemeinde St. Jacobus |
Freizeitpädago-gische
Angebote für Kinder und Jugendliche im Treffpunkt 41, sowie mobile
pädagogische Angebote in Freizeit- und Bildungs-einrichtungen des
Sozialraumes |
96.300 € |
Rat 17.06.2015 |
|
|
Jugendorgani-sationen
mit Anerkennung nach § 74 KJHG, sowie anerkannte Träger der Jugendhilfe gem.
§ 75 KJHG |
Kinder- und
Jugend- erholungsmaß-nahmen |
5.500 € |
Jugendhilfe-ausschuss 2006 |
|
|
Ring politischer
Jugend |
politische Jugendverbands-arbeit |
4.000 € |
Jugendhilfe-ausschuss
19.02.2015 |
|
|
Kinderschutzbund |
Programme zur Unterstützung
einkommens-schwacher Familien |
4.000 € |
Kenntnis-nahme Jugendhilfe-ausschuss
2010 |
|
|
Hildener
Jugend-verbände |
klassische Jugendverbandsarbeit |
3.500 € |
Jugendhilfe-ausschuss
19.02.2015 |
III/51 |
060301 Bereitstellung
von Hilfen inner- und außerhalb von Familien |
Sozialpädagogische
Einrichtung Mühle e. V. |
Erziehung in
einer Tagesgruppe |
275.650 € |
Rat 18.03.2015 |
und
3.
nimmt
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2021 zur Kenntnis.
Erläuterungen
und Begründungen:
I ) Haushaltssatzung und mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2021, wurde in der Ratssitzung am 13.12.2017 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen, der Anträge von Bürgerinnen und Bürgern (kommunaler Bürgerhaushalt) sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 07.03.2018 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 02.01.2018 öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.
Die Gemeinden haben nach § 84 GO NRW ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 07.03.2018 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.
Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.
Der
Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sah den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch
eine Ent-nahme aus der Ausgleichsrücklage von 4,741 Mio. € vor. Durch die
beschlossenen Änderungen ergibt sich für das Jahr 2018 insgesamt eine minimale Verbesserung
mit der Folge, dass in 2018 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 4,652
Mio. € notwendig ist.
Das Eigenkapital einschl. der Ausgleichsrücklage entwickelt sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich folgendermaßen:
Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW zum 31.12. |
Ergebnis 2016 |
Ansatz 2017 |
Ansatz 2018 |
Ansatz 2019 |
Ansatz 2020 |
Ansatz 2021 |
Allgemeine Rücklage |
250.871 |
249.889 |
249.848 |
250.857 |
250.797 |
250.912 |
Sonderrücklage |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
Ausgleichsrücklage |
19.133 |
13.155 |
9.177 |
4.525 |
-743 |
-685 |
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag |
-5.978 |
-3.978 |
-4.652 |
-5.268 |
58 |
2.943 |
Summe des Eigenkapitals |
265.570 |
260.610 |
255.917 |
251.658 |
251.656 |
254.714 |
|
||||||
Hiervon max. 1/3 Eigenkapital = Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage |
88.523 |
86.870 |
85.306 |
83.886 |
83.885 |
84.905 |
Der Bestand der Ausgleichsrücklage am 01.01.2022 beträgt
voraussichtlich 2.258 TEUR.[1] |
Gegenüber dem Entwurf 2018 erhöht sich der
Bestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2022 um 497 TEUR.
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sah eine Kreditaufnahme von 6,390 Mio. € für 2018 vor, sie sinkt leicht auf 6,360 Mio. €. Insbesondere durch die Änderung des Vermarktungskonzeptes „Mehrgenerationensiedlung auf dem Grundstück der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule“ ergeben sich Verschiebungen bei den Ein- und Auszahlungen, was auch Auswirkungen auf die Kreditaufnahmen in 2019 hat. Sie verringert sich von 5,610 Mio. € auf 2,020 Mio. € (immer ohne die Kredite für „Gute Schule 2020“.
Aus heutiger Sicht wird es weiterhin nicht notwendig werden, die Kreditermächtigung 2017 über 5,6 Mio. € in Anspruch zu nehmen.
Unter Berücksichtigung dieser Punkte und der jährlichen Tilgungsleistungen wird zum 31.12.2021 der Schuldenstand rd. 25,6 Mio. € betragen. Im Haushaltsplanentwurf 2018 betrug der Schuldenstand (ohne Kredite für Gute Schule) noch 34,1 Mio. €.
II) Gute Schule 2020
Mit dem Haushaltsplan 2017 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 22.03.2017 u. a. das Konzept zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und über die dafür vom Land NRW eingeräumten Kreditkontingente in Höhe von 390.208 € p.a. beschlossen.
Das geänderte Programm für 2017 und die Maßnahmen für die Jahre 2018 bis 2020 (keine Veränderungen) werden mit Sitzungsvorlage 26/036 vorgestellt.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
[1] Die Ausgleichsrücklage wird auch mit Minusbeträgen dargestellt, wohl wissend, dass immer dann, wenn eine Ausgleichsrücklage aufgebraucht ist, die Allgemeine Rücklage zum Tragen kommt.