Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheimgestellt
Erläuterungen und Begründungen:
Mit beigefügtem Antrag
(Anlage 1 zur SV 01/143) begehrt die Fraktion
der Bürgeraktion einen Beschluss des Rates mit dem die städtischen Vertreter in
Gremien städtische Gesellschaften und in Gremien von Zweckverbänden, an denen
die Stadt beteiligt ist, aufgefordert werden, ihre Sitzungsgelder öffentlich
bekanntzumachen.
Eine gesetzliche
Verpflichtung hierzu gibt es nicht.
Gleichwohl verweist
die Fraktion der Bürgeraktion auf einen Beschluss des Landtages
Nordrhein-Westfalen vom 12.02.2009 mit dem die Landesregierung aufgefordert
wird, auf eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden hinzuwirken mit
dem Ziel, dass die Sitzungsgelder für Organmitglieder flächendeckend
veröffentlicht werden (Anlage 2 zur SV 01/143).
Zu diesem
Themenkreis gibt es einen weiteren Antrag der Landtagsfraktionen der CDU und
der FDP mit dem Titel „Mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen –
Vorstandsvergütungen offenlegen“, der in der Landtagssitzung am 12.02.2009
angenommen wurde und mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, einen
Gesetzesentwurf vorzulegen, der 2. die Gemeindeordnung um eine Regelung
ergänzt; nach der die Kommune sicherstellen muss, dass……...Vergütungen der
Mitglieder des Vorstandes……...im Jahresabschluss individualisiert
veröffentlicht werden, sofern die Vertretung der Trägerkommune nicht einstimmig
auf die Individualisierung verzichtet (Anlage 3 zur SV 01/143).
gez.
Günter Scheib