Betreff
Hildener Sommer 2019 hier Antrag der SPD-Fraktion vom 07.02.2018
Vorlage
WP 14-20 SV 41/075
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung

 

Von kulturellen Veranstaltungen in der Innenstadt profitieren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, sondern auch die Gastronomie und der Hildener Handel.

 

Hierbei ist eine Verlässlichkeit wichtig, d.h. es muss feste Veranstaltungstage geben.  Somit weiß man, dass es sich lohnt, an diesen Tagen in die Innenstadt zu kommen. Bisherige Erfahrungen zeigen eindeutig, dass konstante Termine die Akzeptanz solcher Veranstaltungen erhöhen.

 

Die Verwaltung soll Initiator und Moderator zu einem abgestimmten Veranstaltungskonzept mit verschiedenen Anbietern werden. Da davon auszugehen ist, dass Veranstalter und/oder Gastronome eher Live-Musik anbieten werden, sollte das Kulturamt als Initiator für moderne Street-Art fungieren.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt hinsichtlich des Hildener Sommers 2019 Kontakt aufzunehmen mit

 

-Stadtmarketing

-Hildener Veranstaltern

-Werbegemeinschaft

-Wirten des Alten Marktes

-Kulturtreibenden Vereinen

 

Ziel dieser Gespräche soll es sein, in einem festzulegenden Zeitraum im Sommer 2019 verläßlich Open-Air-Veranstaltungen in der Innenstadt zu planen und von verschiedenen Anbietern durchführen zu lassen. Überschneidungen bzw. Parallelveranstaltungen sind hierbei zu vermeiden.

 

Die Veranstaltungen des Kulturamtes, welche aus dem dann wieder, altgewohnten Budget von 2.000,-€ durchgeführt werden, sollen sich auf „Street-Art“ konzentrieren (z.B. Breakdance, Straßenvarieté, Poetry-Slam etc.) und sich an die Zielgruppe Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene richten.

 

Bei diesen Kunstformen kann oftmals auf eine Bühne verzichtet werden. Zum einen wären hiermit auch andere Plätze in der Innenstadt bespielbar, als nur der Alte Markt. Zum anderen könnten dadurch u.U. auch mehr Veranstaltungen als bisher aus dem Budget durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung berichtet in den folgenden Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege über den Fortgang der Gespräche und Planungen.

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der zurückliegenden Sitzung des  Ausschusses für Kultur und Heimatpflege stellten die Ratsmitglieder Dagmar Hebestreit und Torsten Brehmer für die SPD-Fraktion den in der Anlage beigefügten Antrag zum Hildener Sommer 2019.

 

Er wird hiermit gemäß der Geschäftsordnung zur Beratung gestellt.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.

 

Die Planung des Hildener Kultursommers hat einen Vorlauf von etwa 1 Jahr.

Die inhaltlichen Planungen und die Planungen des Budgets beim Kostenträger 0401030200 erfolgen parallel.

Die Verwaltung wird bis Oktober 2018 ein inhaltliches und finanzielles Konzept erarbeiten, das dann, wie im Antrag festgelegt, in der Sitzung des AKH im November vorgestellt wird.

Erste Arbeitsgespräche zwischen der Verwaltung und Frau Dagmar Hebestreit für die Antragsteller sowie Herrn Martin Falke fanden bereits am  23.02.2018 und am 20.04.2018 statt.

 

Wie Herr Beigeordneter Eichner in der zurückliegenden Sitzung des AKH am 21.02.2018 ausgeführt hat, fand bereits im zurückliegenden November ein Gespräch mit Herrn Hillebrand vom Stadtmarketing statt. Hier wurde verabredet, dass Herr Hillebrand Kontakte zu den Wirten und Einzelhändlern aufnehmen soll, um die Bereitschaft zur finanziellen Kooperation beim  Hildener Kultursommer auszuloten. Herr Hillebrand hat zwischenzeitlich zurückgemeldet, dass eine Kontaktaufnahme zu den ansässigen Wirten des Alten Marktes nicht möglich war.

Da die Verwaltung jedoch auf die wesentliche Unterstützung und auf das Netzwerk des Stadtmarketings zu den Wirten, der Werbegemeinschaft und den Hildener Einzelhändlern angewiesen ist, wird die Verwaltung zu einem Runden Tisch einladen. Die Vorbereitungen zu diesem Gespräch laufen aktuell. Weitere Kontaktdaten zu anderen Hildener Veranstaltern und den kulturpflegenden Vereinen liegen der Verwaltung bereits vor.

 

Um die Planung von Parallelveranstaltungen weitestgehend zu vermeiden, entwickelte die Verwaltung einen Kulturkalender, der die terminliche Abstimmung erleichtern soll.

 

Der Hildener Kultursommer soll sich nach Einschätzung der Verwaltung auch zukünftig an festen Terminen über einige Wochen während der Sommerferienzeit erstrecken.  Die ursprüngliche Idee, mit diesem Open-air-Angebot Menschen zu erreichen, die während der Ferienzeit in Hilden sind, ist nach wie vor sinnvoll. Eine Akzentuierung auf die Zielgruppe Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene würde das inhaltliche Profil des Hildener Kultursommers schärfen.

Auf jeden Fall sollte mit dem Angebot eine größere Besuchermenge angesprochen werden können. Nicht außer Acht gelassen dürfen hier aber die Kosten. Eine Open-air Strandveranstaltung würde nach Information eines Veranstalters Gesamtkosten in Höhe eines 5stelligen Betrages verursachen.

 

Die Anzahl der Veranstaltungen, die für 2019 aus dem dann zur Verfügung stehenden Budget von 2.000,-€ realisiert werden können, hängt von der Angebotslage ab.

In der Vergangenheit lagen die Künstlerhonorare für reine Kinderveranstaltungen zwischen 500,- und 600,-€. Hinzu kommen immer auch Kosten für die Bühnenaufstellung und GEMA-Beiträge.

 

Aktuelle Angebote für den Sommer 2019, z.B. im Bereich Straßenvarieté treffen etwa im Herbst 2018 bei der Verwaltung ein.

Die Realisierungsmöglichkeit von Breakdance-Aufführungen kann etwa zur selben Zeit ausgelotet werden, da Kontakte zu Hildener Tanzschulen vorhanden sind. Außerdem hofft die Verwaltung aus den Bewerbungen zum Wilhelm-Fabry-Förderpreis 2018, der für den Bereich „moderner Tanz“ ausgelobt wurde, ggf. Kontakte zu entsprechenden Tänzern/ Tanzgruppen zu  erhalten, die dann zu einem Auftritt beim Hildener Kultursommer verpflichtet werden könnten.

 

Zu dem Bereich Poetry-Slam hat die Verwaltung derzeit noch keine Angebote mit verlässlichen Kosten vorliegen. Da in Solingen in diesem Herbst ein Festival geplant wird, dessen Organisatoren auch zielgerichtet Poetry-Slam-Künstler zur Teilnahme aufrufen, wird die Verwaltung versuchen, hierüber Kontakte zu erhalten. Eine 5stellige Summe muss aber als realistisch angesehen werden.

Inwiefern sich diese Kunstform als Open-air-Veranstaltung eignet, muss dann an konkreten Angeboten überprüft werden.

 

Zu bedenken ist aber, dass jede umsetzbare Idee nur sehr schwer ohne weitere finanzielle Unterstützung, ggf. auch durch Sponsoren, realisierbar ist.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

040103 Kulturelle Veranstaltungen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0401030200

 

Hildener Sommer

3.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019 ff

0401030200

 

Hildener Sommer

2.000,-

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete