Erläuterungen zum
Antrag:
Begründung
Von kulturellen Veranstaltungen in der Innenstadt profitieren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, sondern auch die Gastronomie und der Hildener Handel.
Hierbei ist eine Verlässlichkeit wichtig, d.h. es muss feste Veranstaltungstage geben. Somit weiß man, dass es sich lohnt, an diesen Tagen in die Innenstadt zu kommen. Bisherige Erfahrungen zeigen eindeutig, dass konstante Termine die Akzeptanz solcher Veranstaltungen erhöhen.
Die Verwaltung soll Initiator und Moderator zu einem abgestimmten Veranstaltungskonzept mit verschiedenen Anbietern werden. Da davon auszugehen ist, dass Veranstalter und/oder Gastronome eher Live-Musik anbieten werden, sollte das Kulturamt als Initiator für moderne Street-Art fungieren.
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt hinsichtlich des Hildener Sommers 2019 Kontakt aufzunehmen mit
-Stadtmarketing
-Hildener Veranstaltern
-Werbegemeinschaft
-Wirten des Alten Marktes
-Kulturtreibenden Vereinen
Ziel dieser Gespräche soll es sein, in einem festzulegenden Zeitraum im Sommer 2019 verläßlich Open-Air-Veranstaltungen in der Innenstadt zu planen und von verschiedenen Anbietern durchführen zu lassen. Überschneidungen bzw. Parallelveranstaltungen sind hierbei zu vermeiden.
Die Veranstaltungen des Kulturamtes, welche aus dem dann wieder, altgewohnten Budget von 2.000,-€ durchgeführt werden, sollen sich auf „Street-Art“ konzentrieren (z.B. Breakdance, Straßenvarieté, Poetry-Slam etc.) und sich an die Zielgruppe Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene richten.
Bei diesen Kunstformen kann oftmals auf eine Bühne verzichtet werden. Zum einen wären hiermit auch andere Plätze in der Innenstadt bespielbar, als nur der Alte Markt. Zum anderen könnten dadurch u.U. auch mehr Veranstaltungen als bisher aus dem Budget durchgeführt werden.
Die Verwaltung berichtet in den folgenden Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege über den Fortgang der Gespräche und Planungen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der zurückliegenden
Sitzung des Ausschusses für Kultur und
Heimatpflege stellten die Ratsmitglieder Dagmar Hebestreit und Torsten Brehmer
für die SPD-Fraktion den in der Anlage beigefügten Antrag zum Hildener Sommer
2019.
Er wird
hiermit gemäß der Geschäftsordnung zur Beratung gestellt.
Die
Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Die Planung
des Hildener Kultursommers hat einen Vorlauf von etwa 1 Jahr.
Die
inhaltlichen Planungen und die Planungen des Budgets beim Kostenträger 0401030200
erfolgen parallel.
Die
Verwaltung wird bis Oktober 2018 ein inhaltliches und finanzielles Konzept
erarbeiten, das dann, wie im Antrag festgelegt, in der Sitzung des AKH im
November vorgestellt wird.
Erste
Arbeitsgespräche zwischen der Verwaltung und Frau Dagmar Hebestreit für die
Antragsteller sowie Herrn Martin Falke fanden bereits am 23.02.2018 und am 20.04.2018 statt.
Wie Herr
Beigeordneter Eichner in der zurückliegenden Sitzung des AKH am 21.02.2018
ausgeführt hat, fand bereits im zurückliegenden November ein Gespräch mit Herrn
Hillebrand vom Stadtmarketing statt. Hier wurde verabredet, dass Herr
Hillebrand Kontakte zu den Wirten und Einzelhändlern aufnehmen soll, um die
Bereitschaft zur finanziellen Kooperation beim
Hildener Kultursommer auszuloten. Herr Hillebrand hat zwischenzeitlich
zurückgemeldet, dass eine Kontaktaufnahme zu den ansässigen Wirten des Alten
Marktes nicht möglich war.
Da die
Verwaltung jedoch auf die wesentliche Unterstützung und auf das Netzwerk des
Stadtmarketings zu den Wirten, der Werbegemeinschaft und den Hildener Einzelhändlern
angewiesen ist, wird die Verwaltung zu einem Runden Tisch einladen. Die
Vorbereitungen zu diesem Gespräch laufen aktuell. Weitere Kontaktdaten zu
anderen Hildener Veranstaltern und den kulturpflegenden Vereinen liegen der
Verwaltung bereits vor.
Um die
Planung von Parallelveranstaltungen weitestgehend zu vermeiden, entwickelte die
Verwaltung einen Kulturkalender, der die terminliche Abstimmung erleichtern
soll.
Der Hildener
Kultursommer soll sich nach Einschätzung der Verwaltung auch zukünftig an
festen Terminen über einige Wochen während der Sommerferienzeit erstrecken. Die ursprüngliche Idee, mit diesem Open-air-Angebot
Menschen zu erreichen, die während der Ferienzeit in Hilden sind, ist nach wie
vor sinnvoll. Eine Akzentuierung auf die Zielgruppe Kinder/Jugendliche/junge
Erwachsene würde das inhaltliche Profil des Hildener Kultursommers schärfen.
Auf jeden
Fall sollte mit dem Angebot eine größere Besuchermenge angesprochen werden
können. Nicht außer Acht gelassen dürfen hier aber die Kosten. Eine Open-air
Strandveranstaltung würde nach Information eines Veranstalters Gesamtkosten in
Höhe eines 5stelligen Betrages verursachen.
Die Anzahl
der Veranstaltungen, die für 2019 aus dem dann zur Verfügung stehenden Budget von
2.000,-€ realisiert werden können, hängt von der Angebotslage ab.
In der
Vergangenheit lagen die Künstlerhonorare für reine Kinderveranstaltungen
zwischen 500,- und 600,-€. Hinzu kommen immer auch Kosten für die
Bühnenaufstellung und GEMA-Beiträge.
Aktuelle
Angebote für den Sommer 2019, z.B. im Bereich Straßenvarieté treffen etwa im
Herbst 2018 bei der Verwaltung ein.
Die Realisierungsmöglichkeit
von Breakdance-Aufführungen kann etwa zur selben Zeit ausgelotet werden, da
Kontakte zu Hildener Tanzschulen vorhanden sind. Außerdem hofft die Verwaltung
aus den Bewerbungen zum Wilhelm-Fabry-Förderpreis 2018, der für den Bereich
„moderner Tanz“ ausgelobt wurde, ggf. Kontakte zu entsprechenden Tänzern/
Tanzgruppen zu erhalten, die dann zu
einem Auftritt beim Hildener Kultursommer verpflichtet werden könnten.
Zu dem
Bereich Poetry-Slam hat die Verwaltung derzeit noch keine Angebote mit
verlässlichen Kosten vorliegen. Da in Solingen in diesem Herbst ein Festival
geplant wird, dessen Organisatoren auch zielgerichtet Poetry-Slam-Künstler zur
Teilnahme aufrufen, wird die Verwaltung versuchen, hierüber Kontakte zu
erhalten. Eine 5stellige Summe muss aber als realistisch angesehen werden.
Inwiefern
sich diese Kunstform als Open-air-Veranstaltung eignet, muss dann an konkreten
Angeboten überprüft werden.
Zu bedenken
ist aber, dass jede umsetzbare Idee nur sehr schwer ohne weitere finanzielle
Unterstützung, ggf. auch durch Sponsoren, realisierbar ist.
gez.
Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040103 Kulturelle
Veranstaltungen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0401030200 |
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Hildener Sommer |
3.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 ff |
0401030200 |
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Hildener Sommer |
2.000,- |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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