Geänderter Beschlussvorschlag:
„Nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt der Rat der Stadt Hilden die Herrichtung eines Begräbniswaldes auf dem Nordfriedhof.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:
Zur SV 68/035 Friedhofsplanung haben sich kleine Änderungen ergeben.
Diese Änderungen sind kursiv verfasst.
Der Wunsch nach Alternativen zu den herkömmlichen Bestattungsarten ist in
den letzten Jahren vermehrt in der Hildener Bevölkerung aufgetreten. Um dem
nachzukommen, wurden in den letzten Jahren einige neue Bestattungsarten eingeführt.
Hierzu zählen unter anderem die Einführung des Aschestreufeldes im Jahr 2005
oder die Anpflanzung von Baumfeldern auf dem Südfriedhof 2009, welche eine
ungebrochen hohe Nachfrage haben, so dass es mittlerweile die dritte
Erweiterung der Baumfelder gibt.
So konnte in den letzten Jahren
erreicht werden, dass im Gegensatz zu vielen anderen kommunalen Friedhöfen die
Beisetzungszahlen in Hilden angestiegen sind. Abwanderungstendenzen zu anderen
Friedhöfen oder in preiswertere Bestattungsformen konnten weitestgehend
verhindert werden. Trotz diverser Kostensteigerungen konnten in den letzten
Jahren die Friedhofsgebühren stabil gehalten werden. Für das Jahr 2018 wurden
sie leicht gesenkt.
Die zu erwartenden
Beisetzungszahlen werden sich noch einige Jahre auf dem derzeitigen Niveau (610
Beisetzungen) mit evtl. leicht steigender Tendenz halten. Danach muss mit einem
erheblichen Rückgang der Beisetzungszahlen gerechnet werden. Zum
Jahrtausendwechsel lagen die Beisetzungszahlen noch knapp über 500/Jahr. Diese
Zahl dürfte dann unterschritten werden. Mit den sinkenden Beisetzungszahlen
werden die Gebühren für die verbleibenden Beisetzungen in einem erheblichen Maß
steigen. Die Kosten bleiben erhalten, sie werden eher noch ansteigen, da die
Unterhaltungskosten der nicht mehr zu Begräbniszwecken genutzten Flächen
steigen werden.
Diese Kosten müssen dann jedoch
auf eine geringere „Fallzahl“ verteilt werden.
Da die sogenannten privaten „Friedwälder“ nicht nur eine Konkurrenz zu
den städtischen Friedhöfen darstellen, sondern auch einen negativen Einfluss
auf die Gebührenentwicklung haben können, wurde u. a. jetzt ein Konzept einer Bestattung in einer
natürlichen Waldumgebung entwickelt, um Abwanderungstendenzen entgegenzuwirken.
Dies soll eine weitere Alternative zu den schon vorhandenen Bestattungsformen bieten.
Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass im Unterschied zu den privaten
„Friedwäldern“ die Bestattungsformen auf
städtischen Friedhöfen die vorhandene Infrastruktur nutzen und die ohnehin
schon stark genutzten Wald- und Freiflächen nicht noch einem weiteren
Nutzungsdruck ausgesetzt werden. Zudem
darf nicht außer Acht gelassen werden, dass im Falle eines Ausfalls des
privaten Betreibers, die Stadt Hilden verpflichtet wäre, den „Friedwald“ zu
übernehmen und für die Pflege und Unterhaltung aufzukommen.
Die bereits bestehenden Baumfelder auf dem Südfriedhof haben nicht den
Charakter eines natürlichen Waldes, weshalb hier eine andere Lösungsform
gesucht wurde. Aufgrund der wenigen großen und natürlichen Waldflächen auf den
drei Friedhöfen der Stadt Hilden, wurde eine Ortsbesichtigung aller Friedhöfe
durchgeführt. Hierbei erwies sich ein Waldstück im Randbereich des Nordfriedhofs für den Zweck der Waldbestattung als
besonders geeignet.
Es handelt es sich um eine ca. 1.200m² große, naturbelassene „Wald“-fläche
mit einem gemischten Baumbestand.
Flächenabmessung „Waldgrundstück“ (ca. 1.200m²)
Hierzu zählen unter
anderem Hasel, Birke, Eiche und Ahorn, welche zur Biologie eines natürlichen
deutschen Waldes gehören. Insgesamt beträgt der aktuelle Baumbestand 30
Exemplare.
Bislang wird diese
Fläche nicht aktiv in der Friedhofsgestaltung genutzt, sie steht somit ungehindert
und ab sofort zur Verfügung.
Um eine Lücke in süd-westlicher
Richtung zu schließen, ist die Pflanzung von drei zusätzlichen Bäumen vorgesehen.
Da die Fläche
aktuell nicht genutzt wird, hat sich unter den Bäumen eine vielseitige
waldtypische Flora und Fauna ausgebildet.
Konzept:
Um den Besuchern
des Friedhofes einen Spaziergang durch dieses Biotop zu ermöglichen, soll ein
Weg aus Rindenmulch oder Pinienrinde angelegt werden, welcher sich längs durch
den Begräbniswald schlängelt.
Der natürliche
Waldboden mit seinem vielseitigen Bewuchs und einer Decke aus Laub bleibt erhalten
und wird geschützt, damit der Charakter des Waldes bewahrt wird.
Detailplan/Baumarten und Lagen
natürlicher Waldcharakter
Holzzaun und Wegematerial
Das Grabfeld soll mit einem Zaun aus kesseldruckimprägnierten Rundhölzern und
Halblingen (Zaunriegeln) in Fichte/Kiefer abgegrenzt werden. Durch den Zaun
sollen zudem unerwünschte Wege quer durch das eigentliche Grabfeld unterbunden
werden.
Naturholzschilder
an den Zaunöffnungen des Begräbniswaldes weisen auf den Beginn und Ende des
Pfades hin.
„Halblinge“ oder Zaunriegel Weg aus Pinienrinde
Notwendige Vorarbeiten
Die
Verkehrssicherheit der vorhandenen Bäume ist durch Entfernung von Totholz u. ä.
sicherzustellen. Kleinere Rodungsarbeiten sind durchzuführen. Dies ist jedoch
nur außerhalb der Vogelschutzzeit von Oktober bis März möglich.
Zur Zeit befindet
sich im Waldstück ein Graben, der einem mittlerweile trockenen, ehemaligen
Bachlauf entstammt. Dieser Graben ist für das Betreten des Gebietes mit Erdreich
zu verfüllen.
Des Weiteren soll
ein ca. 50m langer Weg aus Rindenmulch
/Piniendekor durch den Wald entlang der Bäume führen, welcher anzulegen ist.
Wie oben
beschrieben, sollten zusätzlich zum vorhandenen Baumbestand drei
Bäume gepflanzt werden. Brennnesseln
und Brombeerbewuchs müssen entfernt werden.
Kennzeichnung der Bäume
Die im Lageplan
eingezeichneten Bäume sollten durch eine
Baumkennzeichnung in Form von kleinen Metallplaketten gekennzeichnet werden.
Die zu bestattenden
Urnen könnten somit den Bäumen in ihrer Lage zugeordnet werden und als Grablage
definiert werden.
Dies bewahrt das
Konzept des natürlichen Waldes und stört nicht dessen Optik.
Zusätzlich erfolgt
eine genaue Kartierung der Gräber durch die Friedhofsverwaltung.
Um die genaue Lage
auch jederzeit rechtssicher zu dokumentieren, wird zum Wiederauffinden jedes
Urnengrab mittels eines kleinen Magneten mit einem verdeckten Vermessungspunkt
versehen.
So kann jede
Urnenposition durch ein Ortungsgerät sicher wiedergefunden werden.
Grabschmuck/Pflege/Laufzeit
Es empfiehlt sich
keinen Grabschmuck (abgesehen von losen Schnittblumen) zuzulassen. Dies erhält
den Charakter des natürlichen Waldes und
erleichtert zudem die Pflegearbeiten des Waldes.
Lose Schnittblumen
bilden eine Ausnahme, da sie eigenständig auf dem Waldboden verrotten und somit
keine zusätzliche Pflege nötig machen.
Das Aufstellen von
Grableuchten sollte wegen erhöhter Brandgefahr verboten werden.
Um den
Waldcharakter beizubehalten, sollten auch LED-Lampen verboten werden.
Grabstellen
Angehörigen können -sofern
gewünscht- den Baum/die Grabstelle selbst aussuchen.
Um das Wurzelwerk
und den Baumbestand nicht nachhaltig zu beschädigen, kann anlässlich der
Grabbereitung die ausgesuchte Lage des Grabes geringfügig abweichen.
Das Nutzungsrecht
kann nach Ablauf nicht
verlängert werden.
Erwerb zu Lebzeiten
Ein Erwerb zu
Lebzeiten ist denkbar um z.B. Ehepartnern/Partnern/Angehörigen den Kauf einer
nebeneinander liegenden Grabstätte zu
ermöglichen.
Dies kann jedoch zu
einer schnelleren Belegung aller verfügbaren Plätze führen. Insofern ist noch
zu überlegen, ob ein Kauf zu Lebzeiten jederzeit möglich sein soll. Vorstellbar
wäre ein zusätzlicher Erwerb nur im Zuge einer Beisetzung.
Kosten/Gebühren
Auf Basis des
dargestellten Planungsstandes wurden die Kosten in Höhe von 16.000 € ermittelt und als Ansatz in den Haushaltsentwurf 2018
aufgenommen.
Die Berechnung der
voraussichtlichen Gebühren kann nur den bisherigen Planungsstand berücksichtigen.
Nach einer vorläufigen Berechnung könnten sich folgende Gebühren ergeben:
Erwerb Nutzungsrecht 730
€ bis 1.050 €
Grabbereitung 120 €
Unterhaltung 520 € bis 610 €
Eine endgültige
Gebührenberechnung würde für das Jahr 2019 vorgenommen.
Weiteres Vorgehen
Ein großer Teil der
notwendigen Arbeiten kann nur außerhalb der Vogelschutzzeiten (März bis
Oktober) durchgeführt werden. Da die Arbeiten größtenteils nicht in Eigenregie
ausgeführt werden können, müssen noch Leistungsverzeichnisse erstellt und die
Aufträge vergeben werden. Nach der derzeit bekannten Planung wird der Haushalt
2018 im Frühjahr 2018 in Kraft treten, dann
könnte mit den notwendigen Vorarbeiten begonnen werden. Unter Beachtung des
Vogelschutzes würden die erforderlichen Schnitt- und Rodungsarbeiten nach
Oktober 2018 ausgeführt werden. Eine Inbetriebnahme des Grabfeldes erfolgt
dann im ersten Halbjahr 2019.
Im Zuge der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 erfolgt die endgültige Berechnung
der Friedhofsgebühren.
Auch die
Friedhofssatzung müsste ergänzt werden. Die Satzungsänderung kann dann
ebenfalls zum Jahreswechsel 2018/2019 auf den Weg gebracht werden.
Gez. Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130601 |
Bestattungswesen |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I681800272 |
Begräbniswald |
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
1306019010 |
021201 |
|
16.000,- |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
||||||