Betreff
Begräbniswald Nordfriedhof
Vorlage
WP 14-20 SV 68/035/1
Art
Beschlussvorlage

Geänderter Beschlussvorschlag:

 

„Nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt der Rat der Stadt Hilden die Herrichtung eines Begräbniswaldes auf dem Nordfriedhof.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

 


Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:

Zur SV 68/035 Friedhofsplanung haben sich kleine Änderungen ergeben.

Diese Änderungen sind kursiv verfasst.

 

Der Wunsch nach Alternativen zu den herkömmlichen Bestattungsarten ist in den letzten Jahren vermehrt in der Hildener Bevölkerung aufgetreten. Um dem nachzukommen, wurden in den letzten Jahren einige neue Bestattungsarten eingeführt. Hierzu zählen unter anderem die Einführung des Aschestreufeldes im Jahr 2005 oder die Anpflanzung von Baumfeldern auf dem Südfriedhof 2009, welche eine ungebrochen hohe Nachfrage haben, so dass es mittlerweile die dritte Erweiterung der Baumfelder gibt.

So konnte in den letzten Jahren erreicht werden, dass im Gegensatz zu vielen anderen kommunalen Friedhöfen die Beisetzungszahlen in Hilden angestiegen sind. Abwanderungstendenzen zu anderen Friedhöfen oder in preiswertere Bestattungsformen konnten weitestgehend verhindert werden. Trotz diverser Kostensteigerungen konnten in den letzten Jahren die Friedhofsgebühren stabil gehalten werden. Für das Jahr 2018 wurden sie leicht gesenkt. 

Die zu erwartenden Beisetzungszahlen werden sich noch einige Jahre auf dem derzeitigen Niveau (610 Beisetzungen) mit evtl. leicht steigender Tendenz halten. Danach muss mit einem erheblichen Rückgang der Beisetzungszahlen gerechnet werden. Zum Jahrtausendwechsel lagen die Beisetzungszahlen noch knapp über 500/Jahr. Diese Zahl dürfte dann unterschritten werden. Mit den sinkenden Beisetzungszahlen werden die Gebühren für die verbleibenden Beisetzungen in einem erheblichen Maß steigen. Die Kosten bleiben erhalten, sie werden eher noch ansteigen, da die Unterhaltungskosten der nicht mehr zu Begräbniszwecken genutzten Flächen steigen werden.

Diese Kosten müssen dann jedoch auf eine geringere „Fallzahl“ verteilt werden.

 

Da die sogenannten privaten „Friedwälder“ nicht nur eine Konkurrenz zu den städtischen Friedhöfen darstellen, sondern auch einen negativen Einfluss auf die Gebührenentwicklung haben können, wurde u. a.  jetzt ein Konzept einer Bestattung in einer natürlichen Waldumgebung entwickelt, um Abwanderungstendenzen entgegenzuwirken. Dies soll eine weitere Alternative zu den schon vorhandenen Bestattungsformen bieten.

 

Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass im Unterschied zu den privaten „Friedwäldern“ die  Bestattungsformen auf städtischen Friedhöfen die vorhandene Infrastruktur nutzen und die ohnehin schon stark genutzten Wald- und Freiflächen nicht noch einem weiteren Nutzungsdruck ausgesetzt werden. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass im Falle eines Ausfalls des privaten Betreibers, die Stadt Hilden verpflichtet wäre, den „Friedwald“ zu übernehmen und für die Pflege und Unterhaltung aufzukommen.

 

Die bereits bestehenden Baumfelder auf dem Südfriedhof haben nicht den Charakter eines natürlichen Waldes, weshalb hier eine andere Lösungsform gesucht wurde. Aufgrund der wenigen großen und natürlichen Waldflächen auf den drei Friedhöfen der Stadt Hilden, wurde eine Ortsbesichtigung aller Friedhöfe durchgeführt. Hierbei erwies sich ein Waldstück im Randbereich des Nordfriedhofs für den Zweck der Waldbestattung als besonders geeignet.

 

Es handelt es sich um eine ca. 1.200m² große, naturbelassene „Wald“-fläche mit einem gemischten Baumbestand.

 

 

Flächenabmessung „Waldgrundstück“ (ca. 1.200m²)

 

Hierzu zählen unter anderem Hasel, Birke, Eiche und Ahorn, welche zur Biologie eines natürlichen deutschen Waldes gehören. Insgesamt beträgt der aktuelle Baumbestand 30 Exemplare.

Bislang wird diese Fläche nicht aktiv in der Friedhofsgestaltung genutzt, sie steht somit ungehindert und ab sofort zur Verfügung.

Um eine Lücke in süd-westlicher Richtung zu schließen, ist die Pflanzung von drei zusätzlichen Bäumen vorgesehen.

Da die Fläche aktuell nicht genutzt wird, hat sich unter den Bäumen eine vielseitige waldtypische Flora und Fauna ausgebildet.

 

 

 


Konzept:

 

Um den Besuchern des Friedhofes einen Spaziergang durch dieses Biotop zu ermöglichen, soll ein Weg aus Rindenmulch oder Pinienrinde angelegt werden, welcher sich längs durch den Begräbniswald schlängelt.

Der natürliche Waldboden mit seinem vielseitigen Bewuchs und einer Decke aus Laub bleibt erhalten und wird geschützt, damit der Charakter des Waldes bewahrt wird.

 

 

 

Detailplan/Baumarten und Lagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

natürlicher Waldcharakter

 

                           

 

 

Holzzaun und Wegematerial


Das Grabfeld soll mit einem Zaun aus kesseldruckimprägnierten Rundhölzern und Halblingen (Zaunriegeln) in Fichte/Kiefer abgegrenzt werden. Durch den Zaun sollen zudem unerwünschte Wege quer durch das eigentliche Grabfeld unterbunden werden.

 

Naturholzschilder an den Zaunöffnungen des Begräbniswaldes weisen auf den Beginn und Ende des Pfades hin.

 

 

 

„Halblinge“ oder Zaunriegel                                       Weg aus Pinienrinde

              

 

 

Notwendige Vorarbeiten

 

Die Verkehrssicherheit der vorhandenen Bäume ist durch Entfernung von Totholz u. ä. sicherzustellen. Kleinere Rodungsarbeiten sind durchzuführen. Dies ist jedoch nur außerhalb der Vogelschutzzeit von Oktober bis März möglich.

Zur Zeit befindet sich im Waldstück ein Graben, der einem mittlerweile trockenen, ehemaligen Bachlauf entstammt. Dieser Graben ist für das Betreten des Gebietes mit Erdreich zu verfüllen.

 

Des Weiteren soll ein ca. 50m langer Weg  aus Rindenmulch /Piniendekor durch den Wald entlang der Bäume führen, welcher anzulegen ist.

 

Wie oben beschrieben, sollten zusätzlich zum vorhandenen Baumbestand  drei  Bäume  gepflanzt werden. Brennnesseln und Brombeerbewuchs müssen entfernt werden.

 

 

Kennzeichnung der Bäume

 

Die im Lageplan eingezeichneten Bäume sollten  durch eine Baumkennzeichnung in Form von kleinen Metallplaketten gekennzeichnet werden.

Die zu bestattenden Urnen könnten somit den Bäumen in ihrer Lage zugeordnet werden und als Grablage definiert werden.

 

Dies bewahrt das Konzept des natürlichen Waldes und stört nicht dessen Optik.

Zusätzlich erfolgt eine genaue Kartierung der Gräber durch die Friedhofsverwaltung.

Um die genaue Lage auch jederzeit rechtssicher zu dokumentieren, wird zum Wiederauffinden jedes Urnengrab mittels eines kleinen Magneten mit einem verdeckten Vermessungspunkt versehen.

So kann jede Urnenposition durch ein Ortungsgerät sicher wiedergefunden werden.

 

 

Grabschmuck/Pflege/Laufzeit

 

Es empfiehlt sich keinen Grabschmuck (abgesehen von losen Schnittblumen) zuzulassen. Dies erhält den Charakter des natürlichen Waldes  und erleichtert zudem die Pflegearbeiten des Waldes.

Lose Schnittblumen bilden eine Ausnahme, da sie eigenständig auf dem Waldboden verrotten und somit keine zusätzliche Pflege nötig machen.

Das Aufstellen von Grableuchten sollte wegen erhöhter Brandgefahr verboten werden.

Um den Waldcharakter beizubehalten, sollten auch LED-Lampen verboten werden.

 

Grabstellen

 

Angehörigen können -sofern gewünscht- den Baum/die Grabstelle selbst aussuchen.

Um das Wurzelwerk und den Baumbestand nicht nachhaltig zu beschädigen, kann anlässlich der Grabbereitung die ausgesuchte Lage des Grabes geringfügig abweichen.

 

Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf nicht verlängert  werden.

 

 

Erwerb zu Lebzeiten

 

Ein Erwerb zu Lebzeiten ist denkbar um z.B. Ehepartnern/Partnern/Angehörigen den Kauf einer nebeneinander liegenden Grabstätte  zu ermöglichen.

Dies kann jedoch zu einer schnelleren Belegung aller verfügbaren Plätze führen. Insofern ist noch zu überlegen, ob ein Kauf zu Lebzeiten jederzeit möglich sein soll. Vorstellbar wäre ein zusätzlicher Erwerb nur im Zuge einer Beisetzung.

 

 

Kosten/Gebühren

 

Auf Basis des dargestellten Planungsstandes wurden die Kosten in Höhe von 16.000 € ermittelt und als Ansatz in den Haushaltsentwurf 2018 aufgenommen.

 

Die Berechnung der voraussichtlichen Gebühren kann nur den bisherigen Planungsstand berücksichtigen. Nach einer vorläufigen Berechnung könnten sich folgende Gebühren ergeben:

            Erwerb Nutzungsrecht           730 € bis 1.050 €

            Grabbereitung                        120 €

            Unterhaltung                          520 € bis 610 €

Eine endgültige Gebührenberechnung würde für das Jahr 2019 vorgenommen.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Ein großer Teil der notwendigen Arbeiten kann nur außerhalb der Vogelschutzzeiten (März bis Oktober) durchgeführt werden. Da die Arbeiten größtenteils nicht in Eigenregie ausgeführt werden können, müssen noch Leistungsverzeichnisse erstellt und die Aufträge vergeben werden. Nach der derzeit bekannten Planung wird der Haushalt 2018 im Frühjahr 2018 in Kraft treten, dann könnte mit den notwendigen Vorarbeiten begonnen werden. Unter Beachtung des Vogelschutzes würden die erforderlichen Schnitt- und Rodungsarbeiten nach Oktober 2018 ausgeführt werden. Eine Inbetriebnahme des Grabfeldes erfolgt dann im ersten Halbjahr 2019.

 

Im Zuge der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 erfolgt die endgültige Berechnung der Friedhofsgebühren.

Auch die Friedhofssatzung müsste ergänzt werden. Die Satzungsänderung kann dann ebenfalls zum Jahreswechsel 2018/2019 auf den Weg gebracht werden.

 

Gez. Alkenings

Bürgermeisterin         


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130601

Bestattungswesen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I681800272

Begräbniswald

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

1306019010

021201

 

16.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete