Betreff
Bericht zur Unterbringung von Flüchtlingen
Vorlage
WP 14-20 SV 50/114
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses stehen die ausführliche Berichterstattung und die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information, sowie eine ggf. notwendige situative Entscheidungsfindung.

 

Unterbringung:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Im Jahr 2017 wurden bundesweit, 186.644 Asylsuchende (Statistik des Bundesministeriums des Innern) in Deutschland registriert, laut BAMF gab es 198.371 Erstanträge, was gegebenenfalls durch noch nicht bearbeitet Erstanträge aus dem Vorjahr zu erklären ist. Darüber hinaus wurde vom BAMF über 34.366 Verfahren von Folgeantragstellern entschieden. Insgesamt wurde im BAMF 2017 über 603.428 Anträge entschieden. Die Anzahl von zu Beginn des Jahres 2017 433.719 offenen Verfahren wurde zum Jahresende 2017 auf 68.245 anhängige Verfahren reduziert, was faktisch einem ähnlichen Bestand wie Mitte 2013 entspricht.

 

Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik, 01.01.2017-31.12.2017, Gesamt: 186.644

 

 

TOP 10 Staatsangehörigkeiten

Anzahl

%

.1

Syrien

47.434

25,41

2.

Irak

21.043

11,27

3.

Afghanistan

12.346

6,61

4.

Eritrea

9.524

5,10

5.

Türkei

7.927

4,25

6.

Iran

7.795

4,18

7.

Nigeria

7.448

3,99

8.

Somalia

6.195

3,32

9.

Ungeklärt

5.581

2,99

10.

Russische Föderation

4.648

2,49

Ergebnis

 

129.941

Gerundet 70 %

 

 

Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer liegt für das gesamte Berichtsjahr 2017 bei 43,6%.

 

Im Vergleich zu 2015 setzt sich der Trend des Absinkens der Anzahl der Asylbegehrenden seit 2016 fort und der Zugang von Flüchtlingen ist weiterhin deutlich gesunken. Insgesamt hat das BAMF 222.683 Asylanträge entgegen genommen (2016: 745.545), was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang von 70,1 % entspricht. Nordrhein-Westfalen hat mit insgesamt 59.666 Personen den höchsten Anteil Asylbegehrender aufgenommen, wovon  53.343 Erstantragsteller waren.

 

Situation in Hilden

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist in Hilden gelungen, für die Anzahl der anerkannten Flüchtlingen steht jedoch weiterhin kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung, so dass das Amt für Soziales, Integration und Wohnen weiterhin mit den Integrationsbemühungen aller Flüchtlingsgruppen befasst ist.

Hilden muss derzeit noch, um seine durch die Bezirksregierung Arnsberg festgelegte Erfüllungsquote nach Schließung der beiden Notunterkünfte zu erfüllen, Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüaG) aufnehmen. Die Entwicklung der Asylzahlen im Jahr 2017 war von ganz unterschiedlichen, nicht konkret voraussehbaren Faktoren abhängig. Die Zuwächse wurden gegenüber den Vorjahren deutlich unterschritten.

 

Die Stadt Hilden hat augenblicklich eine Aufnahmeverpflichtung von 64 Personen, die noch im Asylverfahren sind und von weiteren 111 Personen, die ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen haben und per Wohnsitzauflage verpflichtet werden, in Hilden ihren Wohnsitz zu nehmen. Mit Stand November 2017 waren laut der Statistik der Bezirksregierung Arnsberg 232 Asylbewerber mit Anspruch auf Erstattungsleistungen nach dem FLüAG zugewiesen und 304 Menschen mit Wohnsitzauflage. Aktuell hat die Stadt Hilden Ihre Aufnahmeverpflichtung jedoch nicht erfüllt.

Hinsichtlich der Asylbewerber hat Hilden die Quote mit 78 % erfüllt, bei den Menschen mit Wohnsitzauflage zu 73,23 %. Durch die Bezirksregierung Arnsberg wurde die aktuelle Zielvereinbarung über die Aufnahme von 30 Asylbewerbern im Verfahren von der 6. bis 11. Kalenderwoche 2018 vorgegeben. Hinsichtlich der Menschen mit Wohnsitzauflage in Hilden wurde noch keine neue Aufnahmeverpflichtung bekannt gegeben.

Über die oben genannten Personengruppen hinaus sind in den Unterkünften Menschen untergebracht, deren Asylverfahren abgeschlossen wurde, die Erstattungsleistungen nach dem FlüAG aber bereits eingestellt wurden. Die durch diese Personengruppe entstehenden Kosten fallen ausschließlich der Stadt Hilden zur Last (Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kosten der Krankenhilfe und Kosten der Integration) .

 

Am 31.12.2017 waren in Hilden insgesamt 624 Personen aus dem Asylbereich (Quelle: eigene Statistik) in den städtischen Unterkünften untergebracht. Dem Bundestrend folgend setzt sich diese Gemeinschaft aus einem Drittel Familien mit insgesamt 183 Kindern und zwei Drittel Einzelpersonen zusammen. Weitere 175 Personen waren mit Stand November 2017 unterzubringen, aktuell sind es 169 Personen, so dass in absehbarer Zeit mit ca. 800 bis 850 aufgenommenen und aufzunehmenden Personen gerechnet werden kann. Die Bezirksregierung Arnsberg rechnet weiterhin mit einem Rückgang der Asylbewerberzahlen. Auch drastische Schwankungen der Anzahl der Aufzunehmenden in Hilden schließt die Bezirksregierung aufgrund der Bearbeitungspraxis des BAMF nicht aus.

In Hilden war im Wechsel von September auf Oktober 2017 eine deutlich Absenkung der Asylbewerberzahlen zu verzeichnen, was voraussichtlich auf die erhöhte Zuweisung von Menschen mit Wohnsitzauflage zurückzuführen ist, die spätestens im Folgemonat aus dem Leistungsbezug nach dem AsylBLG entfallen sind und damit entfällt auch die FlüAG Berechtigung, die ab dem Folgemonat der Anerkennung endet.

 

Eine Unterbringungsverpflichtung für derzeit ca. 800 bis 850 Menschen kann angenommen werden, die Unterbringung auch anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage in Unterkünften wird sich aufgrund des knapp bemessenen und bezahlbaren Wohnraums in Hilden nicht verhindern lassen. Die verkürzte Bearbeitungsdauer des BAMF wird zudem Einfluss auf die Asylbewerberzahlen nehmen. Grundsätzlich kann daher zumindest davon ausgegangen werden, dass sich die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage ebenfalls steigern wird, wie die Anzahl derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren Berechtigung nach FLüAG nach Ablauf von 3 Monaten endet. Hier muss die Stadt Hilden mit höheren Kosten rechnen, die alleine bei ihr verbleiben.

 

Die Hauptherkunftsgebiete der Flüchtlinge in Hilden sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.

 

1.

Syrien

138

22,12%

2.

Irak

63

10,10%

3.

Afghanistan

47

7,53%

4.

Eritrea

33

5,29%

5.

Guinea

33

5,29%

6.

Iran

30

4,81%

7.

Albanien

26

4,12%

8.

Nigeria

25

4,01%

9.

Armenien

18

2,88%

10.

Ghana

18

2,88%

 

Das Amt für Soziales und Integration wird in den kommenden Monaten eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der

 

-      Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung

-      Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage

-      Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen

-      Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlingen, die aus der FLüAG Berechtigung herausgefallen sind

-      Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen

 

Ob der Trend des weiteren Rückganges der Asylanträge anhält, wird zwar prognostiziert, ist aber auch von der künftigen Entwicklung, z.B. der Regelung des Familiennachzuges, abhängig.

 

 

 

Aktuelle finanzielle Entwicklungen

 

Die Anzahl der Zuweisungen der Asylbewerber hat sich anders entwickelt als bei Planung des Haushaltes 2017 angenommen. Im Jahr 2017 erfolgte von Januar bis Mai 2017 eine Aussetzung der Zuweisungen in Abstimmung mit der Bezirksregierung. Das Verfahren zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wurde außerdem durch das BAMF beschleunigt.

Zudem gab es Veränderungen bei der Erstattung von Leistungen bei anerkannten Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Wurden bis Ende 2016 noch pauschale Leistungen für jeden im Jahr 2016 anerkannten Flüchtling bis zum Jahresende erstattet, erfolgt seit dem 01.01.2017 eine Spitzabrechnung. Mit Datum der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entfällt sofort der Anspruch der Kommune auf Kostenerstattung. Daher erfolgte die Haushaltsplanung 2017 unter Berücksichtigung höherer Erstattungen durch das Land. Der Anteil der FlüAG-Berechtigten fällt geringer aus als bisher angenommen. Trotz Übernahme der Transferleistungen bei anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitzauflage durch das Jobcenter werden weiterhin Kosten durch die überwiegende Unterbringung in Unterkünften der Stadt Hilden generiert. Die Betreuung durch die SozialarbeiterInnen und Hausmeister der Stadt Hilden wird weiterhin in Anspruch genommen. Im Hinblick auf eine gelingende Integration sollte diese Betreuung auch beibehalten werden. Das erklärt die Veränderungen des voraussichtlichen Haushaltsergebnisses zu den ursprünglichen Planungen.

 

Eine Senkung der Kosten könnte durch folgende Zusammenhänge eintreten:

Das Land wird zur Minderung der Kosten der Kommunen voraussichtlich 100.000.000 Euro an die Kommunen verteilen. Die Art der Verteilung ist noch unbekannt, jedoch könnte Hilden, vorsichtig geschätzt, mit einem Zuschuss in Höhe von 250.000 Euro rechnen, wenn der Königsteiner Schlüssel zur Berechnung des Zuschusses herangezogen würde.

Auch das Freiziehen einer Unterkunft könnte die Energiekosten senken, eine weitere Aufsicht durch die Hausmeister in der Tag- und Nachtschicht wäre zur Gewährleistung der Sicherheit aber weiterhin unumgänglich.

 

Mit der weiteren Prognose aufgrund der in Hilden dargestellten Situation und der notwendigen Beobachtung der Situation in einem monatlichen Turnus wird die Haushaltslage für das Jahr 2018 unterjährig ständig zu überprüfen sein.

 

Einen Überblick zu der ursprünglichen und neuen Planung enthält die folgende Tabelle:

 

Entwurf Haushaltsplan 2018, Prognose 1.300 Flüchtlinge

Änderungsliste Haushalt 2018,

Prognose 850 Flüchtlinge

Zuweisungen Land

4.000.0000,- €

Zuweisungen Land

2.750.000,- € *

Leistungen nach AsylBLG

4.100.000,- €

Leistungen nach AsylBLG

2.950.000,- €

Benutzungsgebühren

1.666.000,- €

Benutzungsgebühren

1.062.000,- €

 

*Neben den bisherigen Landesmitteln nach FlüAG sind hierin voraussichtliche weitere Zuwendungen des Landes enthalten, die sich aus Gesamtzuwendungen an die Kommunen in Höhe von 100.000.000 Euro ergeben werden. Für das Jahr 2018 wird mit einer zusätzlichen Einnahme in Höhe von 250.000 Euro gerechnet, die sich aber jährlich erhöhen könnte. Angenommen wird eine jährliche Steigerung um 50.000 Euro.

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050303 Hilfen nach AsylBLG

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

050303 1000

414100

Landeszuweisungen

4.000.000

2018

050303 1000

533800

Transferaufwendungen

4.100.000

2018

050303 4000

433020

Benutzungsgebühren

1.666.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

050303 1000

414100

Landeszuweisungen

2.750.000

2018

050303 1000

533800

Transferaufwendungen

2.950.000

2018

050303 4000

433020

Benutzungsgebühren

1.062.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete