Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine
ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In
jeder Sitzung des Sozialausschusses stehen die ausführliche Berichterstattung
und die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der
Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine
aktuelle Information, sowie eine ggf. notwendige situative
Entscheidungsfindung.
Unterbringung:
Aktuelle Entwicklung der
Flüchtlingszahlen
Im Jahr 2017 wurden bundesweit, 186.644 Asylsuchende
(Statistik des Bundesministeriums des Innern) in Deutschland registriert, laut
BAMF gab es 198.371 Erstanträge, was gegebenenfalls durch noch nicht bearbeitet
Erstanträge aus dem Vorjahr zu erklären ist. Darüber hinaus wurde vom BAMF über
34.366 Verfahren von Folgeantragstellern entschieden. Insgesamt wurde im BAMF
2017 über 603.428 Anträge entschieden. Die Anzahl von zu Beginn des Jahres 2017
433.719 offenen Verfahren wurde zum Jahresende 2017 auf 68.245 anhängige
Verfahren reduziert, was faktisch einem ähnlichen Bestand wie Mitte 2013
entspricht.
Registrierte
Zugänge in der Asylgesuch-Statistik, 01.01.2017-31.12.2017, Gesamt: 186.644
|
TOP 10 Staatsangehörigkeiten |
Anzahl |
% |
.1 |
Syrien |
47.434 |
25,41 |
2. |
Irak |
21.043 |
11,27 |
3. |
Afghanistan |
12.346 |
6,61 |
4. |
Eritrea |
9.524 |
5,10 |
5. |
Türkei |
7.927 |
4,25 |
6. |
Iran |
7.795 |
4,18 |
7. |
Nigeria |
7.448 |
3,99 |
8. |
Somalia |
6.195 |
3,32 |
9. |
Ungeklärt |
5.581 |
2,99 |
10. |
Russische Föderation |
4.648 |
2,49 |
Ergebnis |
|
129.941 |
Gerundet 70 % |
Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer liegt
für das gesamte Berichtsjahr 2017 bei 43,6%.
Im Vergleich zu 2015 setzt sich der Trend des Absinkens der Anzahl der
Asylbegehrenden seit 2016 fort und der Zugang von Flüchtlingen ist weiterhin
deutlich gesunken. Insgesamt hat das BAMF 222.683 Asylanträge entgegen genommen
(2016: 745.545), was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang von 70,1 %
entspricht. Nordrhein-Westfalen hat mit insgesamt 59.666 Personen den höchsten
Anteil Asylbegehrender aufgenommen, wovon
53.343 Erstantragsteller waren.
Situation in Hilden
Die Unterbringung von Flüchtlingen ist in Hilden gelungen, für die
Anzahl der anerkannten Flüchtlingen steht jedoch weiterhin kein ausreichender
und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung, so dass das Amt für Soziales,
Integration und Wohnen weiterhin mit den Integrationsbemühungen aller
Flüchtlingsgruppen befasst ist.
Hilden muss derzeit noch, um seine durch die Bezirksregierung Arnsberg
festgelegte Erfüllungsquote nach Schließung der beiden Notunterkünfte zu
erfüllen, Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüaG) aufnehmen. Die
Entwicklung der Asylzahlen im Jahr 2017 war von ganz unterschiedlichen, nicht
konkret voraussehbaren Faktoren abhängig. Die Zuwächse wurden gegenüber den
Vorjahren deutlich unterschritten.
Die Stadt Hilden hat augenblicklich eine Aufnahmeverpflichtung von 64 Personen, die noch im Asylverfahren sind und von weiteren 111 Personen, die
ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen haben und per Wohnsitzauflage
verpflichtet werden, in Hilden ihren Wohnsitz zu nehmen. Mit Stand November 2017
waren laut der Statistik der Bezirksregierung Arnsberg 232 Asylbewerber mit
Anspruch auf Erstattungsleistungen nach dem FLüAG zugewiesen und 304 Menschen
mit Wohnsitzauflage. Aktuell hat die Stadt Hilden Ihre Aufnahmeverpflichtung
jedoch nicht erfüllt.
Hinsichtlich der Asylbewerber hat Hilden die Quote mit 78 % erfüllt,
bei den Menschen mit Wohnsitzauflage zu 73,23 %. Durch die Bezirksregierung
Arnsberg wurde die aktuelle Zielvereinbarung über die Aufnahme von 30
Asylbewerbern im Verfahren von der 6. bis 11. Kalenderwoche 2018 vorgegeben.
Hinsichtlich der Menschen mit Wohnsitzauflage in Hilden wurde noch keine neue
Aufnahmeverpflichtung bekannt gegeben.
Über die oben genannten Personengruppen hinaus sind in den Unterkünften
Menschen untergebracht, deren Asylverfahren abgeschlossen wurde, die
Erstattungsleistungen nach dem FlüAG aber bereits eingestellt wurden. Die durch
diese Personengruppe entstehenden Kosten fallen ausschließlich der Stadt Hilden
zur Last (Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kosten der
Krankenhilfe und Kosten der Integration) .
Am 31.12.2017 waren in Hilden insgesamt 624 Personen aus dem Asylbereich (Quelle: eigene Statistik) in den
städtischen Unterkünften untergebracht. Dem Bundestrend folgend setzt sich
diese Gemeinschaft aus einem Drittel Familien mit insgesamt 183 Kindern und
zwei Drittel Einzelpersonen zusammen. Weitere 175 Personen waren mit Stand
November 2017 unterzubringen, aktuell sind es 169 Personen, so dass in
absehbarer Zeit mit ca. 800 bis 850 aufgenommenen und aufzunehmenden Personen
gerechnet werden kann. Die Bezirksregierung Arnsberg rechnet weiterhin mit
einem Rückgang der Asylbewerberzahlen. Auch drastische Schwankungen der Anzahl
der Aufzunehmenden in Hilden schließt die Bezirksregierung aufgrund der Bearbeitungspraxis
des BAMF nicht aus.
In Hilden war im Wechsel von September auf Oktober 2017 eine deutlich
Absenkung der Asylbewerberzahlen zu verzeichnen, was voraussichtlich auf die
erhöhte Zuweisung von Menschen mit Wohnsitzauflage zurückzuführen ist, die
spätestens im Folgemonat aus dem Leistungsbezug nach dem AsylBLG entfallen sind
und damit entfällt auch die
FlüAG Berechtigung, die ab dem Folgemonat der Anerkennung endet.
Eine Unterbringungsverpflichtung für derzeit ca. 800 bis 850 Menschen kann
angenommen werden, die Unterbringung auch anerkannter Asylbewerber mit
Wohnsitzauflage in Unterkünften wird sich aufgrund des knapp bemessenen und
bezahlbaren Wohnraums in Hilden nicht verhindern lassen. Die verkürzte Bearbeitungsdauer
des BAMF wird zudem Einfluss auf die Asylbewerberzahlen nehmen. Grundsätzlich
kann daher zumindest davon ausgegangen werden, dass sich die Anzahl anerkannter
Asylbewerber mit Wohnsitzauflage ebenfalls steigern wird, wie die Anzahl derer,
deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren Berechtigung nach FLüAG nach Ablauf
von 3 Monaten endet. Hier muss die Stadt Hilden mit höheren Kosten rechnen, die
alleine bei ihr verbleiben.
Die Hauptherkunftsgebiete der Flüchtlinge in Hilden sind der folgenden
Tabelle zu entnehmen.
1. |
Syrien |
138 |
22,12% |
2. |
Irak |
63 |
10,10% |
3. |
Afghanistan |
47 |
7,53% |
4. |
Eritrea |
33 |
5,29% |
5. |
Guinea |
33 |
5,29% |
6. |
Iran |
30 |
4,81% |
7. |
Albanien |
26 |
4,12% |
8. |
Nigeria |
25 |
4,01% |
9. |
Armenien |
18 |
2,88% |
10. |
Ghana |
18 |
2,88% |
Das Amt für Soziales und Integration wird in den kommenden Monaten eine
ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der
-
Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die
Bezirksregierung
-
Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage
-
Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen
-
Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlingen, die aus
der FLüAG Berechtigung herausgefallen sind
-
Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen
Ob der Trend des weiteren Rückganges der Asylanträge anhält, wird zwar
prognostiziert, ist aber auch von der künftigen Entwicklung, z.B. der Regelung
des Familiennachzuges, abhängig.
Aktuelle finanzielle
Entwicklungen
Die Anzahl der Zuweisungen der Asylbewerber hat sich anders entwickelt
als bei Planung des Haushaltes 2017 angenommen. Im Jahr 2017 erfolgte von
Januar bis Mai 2017 eine Aussetzung der Zuweisungen in Abstimmung mit der
Bezirksregierung. Das Verfahren zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wurde
außerdem durch das BAMF beschleunigt.
Zudem gab es Veränderungen bei der Erstattung von Leistungen bei
anerkannten Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Wurden bis Ende
2016 noch pauschale Leistungen für jeden im Jahr 2016 anerkannten Flüchtling bis
zum Jahresende erstattet, erfolgt seit dem 01.01.2017 eine Spitzabrechnung. Mit
Datum der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entfällt sofort der Anspruch
der Kommune auf Kostenerstattung. Daher erfolgte die Haushaltsplanung 2017
unter Berücksichtigung höherer Erstattungen durch das Land. Der Anteil der
FlüAG-Berechtigten fällt geringer aus als bisher angenommen. Trotz Übernahme
der Transferleistungen bei anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitzauflage durch
das Jobcenter werden weiterhin Kosten durch die überwiegende Unterbringung in
Unterkünften der Stadt Hilden generiert. Die Betreuung durch die
SozialarbeiterInnen und Hausmeister der Stadt Hilden wird weiterhin in Anspruch
genommen. Im Hinblick auf eine gelingende Integration sollte diese Betreuung
auch beibehalten werden. Das erklärt die Veränderungen des voraussichtlichen
Haushaltsergebnisses zu den ursprünglichen Planungen.
Eine Senkung der Kosten könnte durch folgende Zusammenhänge eintreten:
Das Land wird zur Minderung der Kosten der Kommunen voraussichtlich
100.000.000 Euro an die Kommunen verteilen. Die Art der Verteilung ist noch
unbekannt, jedoch könnte Hilden, vorsichtig geschätzt, mit einem Zuschuss in
Höhe von 250.000 Euro rechnen, wenn der Königsteiner Schlüssel zur Berechnung
des Zuschusses herangezogen würde.
Auch das Freiziehen einer Unterkunft könnte die Energiekosten senken,
eine weitere Aufsicht durch die Hausmeister in der Tag- und Nachtschicht wäre
zur Gewährleistung der Sicherheit aber weiterhin unumgänglich.
Mit der weiteren Prognose aufgrund der in Hilden dargestellten
Situation und der notwendigen Beobachtung der Situation in einem monatlichen
Turnus wird die Haushaltslage für das Jahr 2018 unterjährig ständig zu
überprüfen sein.
Einen Überblick zu der ursprünglichen und neuen Planung enthält die
folgende Tabelle:
Entwurf Haushaltsplan 2018,
Prognose 1.300 Flüchtlinge |
Änderungsliste Haushalt 2018, Prognose 850 Flüchtlinge |
Zuweisungen Land 4.000.0000,- € |
Zuweisungen Land 2.750.000,- € * |
Leistungen nach AsylBLG 4.100.000,- € |
Leistungen nach AsylBLG 2.950.000,- € |
Benutzungsgebühren 1.666.000,- € |
Benutzungsgebühren 1.062.000,- € |
*Neben den bisherigen Landesmitteln nach FlüAG sind hierin
voraussichtliche weitere Zuwendungen des Landes enthalten, die sich aus
Gesamtzuwendungen an die Kommunen in Höhe von 100.000.000 Euro ergeben werden.
Für das Jahr 2018 wird mit einer zusätzlichen Einnahme in Höhe von 250.000 Euro
gerechnet, die sich aber jährlich erhöhen könnte. Angenommen wird eine
jährliche Steigerung um 50.000 Euro.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050303 Hilfen nach
AsylBLG |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
050303 1000 |
414100 |
Landeszuweisungen |
4.000.000 |
||
2018 |
050303 1000 |
533800 |
Transferaufwendungen |
4.100.000 |
||
2018 |
050303 4000 |
433020 |
Benutzungsgebühren |
1.666.000 |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
050303 1000 |
414100 |
Landeszuweisungen |
2.750.000 |
||
2018 |
050303 1000 |
533800 |
Transferaufwendungen |
2.950.000 |
||
2018 |
050303 4000 |
433020 |
Benutzungsgebühren |
1.062.000 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
||||||