Beschlussvorschlag:
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss die Fortsetzung der Projektes KinderZukunft Hilden auf der Grundlage der beigefügten Kooperationsvereinbarung.
Erläuterungen
und Begründungen:
Mit der
SV WP 14-20 SV 51/110 wurde am 01.12.2016 dem Jugendhilfeausschuss (JHA) das
Konzept der Frühen Hilfen vorgestellt. Ein zentraler Bereich ist dabei die
Kooperation mit den Einrichtungen der Gesundheitshilfe. Die gesetzliche
Grundlage dafür liegt in § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und
Information im Kinderschutz (KKG) begründet.
Seit
über 11 Jahren sind Ärzte und Ärztinnen (insbesondere aus der Pädiatrie und der Gynäkologie) fester
Bestandteil des Netzwerkes Frühe Hilfen in Hilden.
Ein
zentraler Baustein der Kooperation stellt das Netzwerk KinderZukunft Hilden
dar. Seit 2011 treffen sich hier Kinderärzt/innen, Gynäkologen, Hebammen und
Beratungsstellen sechs Mal im Jahr.
Da es
für die Zusammenarbeit bisher keine schriftliche Vereinbarung gab, soll dies im
Rahmen der Qualitätsanalyse nachgeholt werden.
KinderZUKUNFT Hilden
Die
regelmäßigen Netzwerktreffen dienen dem persönlichen Kontakt der
Kooperationspartner untereinander, dem fach- und fallübergreifenden Verständnis
für Familien in Problemlagen und dem Austausch über Strukturen, Angebote und Maßnahmen in der Jugendhilfe
sowie dem Gesundheitswesen.
Die
enge Zusammenarbeit von Fachkräften aus der Gesundheitshilfe und der
Jugendhilfe ist für die Frühen Hilfen
von zentraler Bedeutung.
Ziel
dieses gut funktionierenden Netzwerkes ist
die Früherkennung von psychosozial belasteten Familiensituationen. Ein besonderer Schwerpunkt des
Präventionsprojektes ist der Einsatz der Hebamme Astrid Leckenbusch, die in der
Hildener Geburtsklinik alle Mütter besucht und dort schon mögliche Problemlagen
sondieren kann.
In der
Geburtsklinik, möglichst aber bereits auch schon während der Schwangerschaft,
soll Familien Beratung, Begleitung und frühe Unterstützung sowie Hilfe
angeboten werden. Sind im frühen Säuglingsalter bereits erhöhte
Fürsorgeanforderungen erkennbar oder absehbar
(z.B. Schrei-, Schlaf- und Fütterungsprobleme, chronische Erkrankungen)
können jungen Familien frühzeitig die richtigen Ansprechpartner empfohlen
werden. Darüber hinaus richten sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in
Problemlagen, wie z.B. bei Vermutung auf häusliche Gewalt, Alkohol- oder
Drogenmissbrauch, psychische Erkrankung der Eltern, sehr junge oder
minderjährige Kindeseltern.
Im
Sinne der frühzeitigen Prävention kann dadurch der Entstehung von
frühkindlichen Entwicklungsproblemen vorgebeugt werden, die sich im Kindergarten
und/oder Schule zu gravierenden Verhaltensstörungen und ggf. zum Scheitern in
der Schule auswachsen können.
KinderZUKUNFT
Hilden wird durch das Amt für Jugend, Schule und Sport mit 6.000€ jährlich
unterstützt, die aus der fachbezogenen Pauschale des Fonds der Bundesstiftung
Frühe Hilfen refinanziert werden. Das Angebot Kinder ZUKUNFT Hilden soll auch
für mindestens die nächsten drei Jahren beschlossen und fortgesetzt werden.
Die weitere Zusammenarbeit soll durch die angefügte Kooperationsvereinbarung mit dem St. Josefs Krankenhaus Hilden GmbH geregelt werden. Die Kooperationsvereinbarung bündelt die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre und stellt sie auf eine neue vertragliche Grundlage.
Niederschwellige Unterstützung durch Familienhebammen
Hebammen
sind ein wichtiger Bestandteil früher Hilfe für Familien. In den letzten
Netzwerktreffen von KinderZUKUNFT Hilden
wurde diskutiert und beklagt, dass die Versorgungsdecke der regulären
Hebammentätigkeit im dünner wird. Der Grund sind extrem hohe Versicherungsbeiträge,
Schließung von unrentablen Entbindungsstationen und unattraktive
Berufsbedingungen, was auch dazu führt, dass sich kaum noch Berufsnachwuchs
findet.
Dies
hat deutliche Konsequenzen für die Nachsorge im Wochenbett. Themen, die Frauen
mit ihrer Hebamme im Wochenbett besprechen und verarbeiten, müssen diese
zunehmend allein bewältigen. Hierbei
geht es nicht nur um die körperliche Regenerierung der Mutter, sondern auch um
die seelische Versorgung der Mutter und der Unterstützung, eine gute Bindung zu
ihrem Kind aufzubauen.
Eine
unzureichende Versorgung im Wochenbett durch eine Hebamme bedeutet vor allem
überfüllte Kinderarztpraxen, die ihre Patientenzahl zunehmend wegen Überlastung
deckeln und in den kommenden Jahren auch eine zunehmende personelle und
finanzielle Belastung der Jugendhilfe.
Im Jahr
2017 gestartet konnten hierüber bislang bereits sechs Frauen in psychosozial
schwierigen Lebenslagen schon ab der Schwangerschaft durch eine Familienhebamme
niederschwellig und relativ unbürokratisch begleitet sowie unterstützt werden.
Die Mütter bzw. Eltern haben eine vertrauensvolle Beziehung zu der
Familienhebamme, die ressourcenorientiert
mit ihnen arbeitet, mit ihnen reflektiert und in Einzelfällen auch weitergehende
Hilfe veranlasst.
Das
Projekt ist grundsätzlich präventiv ausgelegt. Mütter sollen von dem früh
erworbenen Wissen nachhaltig profitieren und auch in späteren, evtl.
schwierigen Situationen darauf zurückgreifen können.
Ein
früher, sicherer Bindungsaufbau ist der wichtigste Schutzfaktor für die
seelische Gesundheit eines jeden Menschen.
Kindern mit sicheren Bindungserfahrungen gelingt es leichter mit anderen
Menschen sozial kompetent umzugehen und sie zeigen später ein breiteres
Spektrum an adäquatem Sozialverhalten im Kindergarten und in der Schule, eine
größere und längere Aufmerksamkeitsspanne, haben ein eher positives
Selbstwertgefühl und weniger Depressions-Symptome. Aus der besonderen
Vulnerabilität, aber auch der langfristigen Wirkung frühkindlicher Erfahrungen,
ergibt sich die besondere Notwendigkeit mit dem Instrument der „Frühen Hilfen“,
Hilfsbedarf, Schutz- und Beratungsbedarf frühzeitig zu erkennen, um
entsprechend handeln zu können.
Die
Investition in Frühe Hilfen ist ein wichtiger, zukunftsorientierter und
nachhaltiger Baustein, um für eine
gerechte und familiennahe Politik zu sensibilisieren und konsequent zu sorgen.
Das
erfolgreiche Projekt KinderZukunft und der niederschwellige Zugang zu
Familienhebammen haben sich bewährt und sollen fortgeführt werden.
Es ist
eine freiwillige Leistung, die an einem Projektzuschuss gebunden ist.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060301 Hilfen zur
Erziehung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018ff |
0603010100 |
531800 |
Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche |
6.000,00 |
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2018ff |
0603010100 |
414100 |
Zuweisung vom Land |
6.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
04/2021 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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