Betreff
Sachstandsbericht Frühe Hilfen hier: KinderZUKUNFT Hilden und Familienhebammen
Vorlage
WP 14-20 SV 51/192
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss die Fortsetzung der Projektes KinderZukunft Hilden auf der Grundlage der beigefügten Kooperationsvereinbarung.

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit der SV WP 14-20 SV 51/110 wurde am 01.12.2016 dem Jugendhilfeausschuss (JHA) das Konzept der Frühen Hilfen vorgestellt. Ein zentraler Bereich ist dabei die Kooperation mit den Einrichtungen der Gesundheitshilfe. Die gesetzliche Grundlage dafür liegt in § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) begründet.

Seit über 11 Jahren sind Ärzte und Ärztinnen (insbesondere  aus der Pädiatrie und der Gynäkologie) fester Bestandteil des Netzwerkes Frühe Hilfen in Hilden.

Ein zentraler Baustein der Kooperation stellt das Netzwerk KinderZukunft Hilden dar. Seit 2011 treffen sich hier Kinderärzt/innen, Gynäkologen, Hebammen und Beratungsstellen sechs Mal im Jahr.

Da es für die Zusammenarbeit bisher keine schriftliche Vereinbarung gab, soll dies im Rahmen der Qualitätsanalyse nachgeholt werden.

KinderZUKUNFT  Hilden

Die regelmäßigen Netzwerktreffen dienen dem persönlichen Kontakt der Kooperationspartner untereinander, dem fach- und fallübergreifenden Verständnis für Familien in Problemlagen und dem Austausch über Strukturen,  Angebote und Maßnahmen in der Jugendhilfe sowie dem Gesundheitswesen.

Die enge Zusammenarbeit von Fachkräften aus der Gesundheitshilfe und der Jugendhilfe ist für die  Frühen Hilfen von zentraler Bedeutung.

Ziel dieses gut funktionierenden Netzwerkes ist  die Früherkennung von psychosozial belasteten Familiensituationen.  Ein besonderer Schwerpunkt des Präventionsprojektes ist der Einsatz der Hebamme Astrid Leckenbusch, die in der Hildener Geburtsklinik alle Mütter besucht und dort schon mögliche Problemlagen sondieren kann.

In der Geburtsklinik, möglichst aber bereits auch schon während der Schwangerschaft, soll Familien Beratung, Begleitung und frühe Unterstützung sowie Hilfe angeboten werden. Sind im frühen Säuglingsalter bereits erhöhte Fürsorgeanforderungen erkennbar oder absehbar  (z.B. Schrei-, Schlaf- und Fütterungsprobleme, chronische Erkrankungen) können jungen Familien frühzeitig die richtigen Ansprechpartner empfohlen werden. Darüber hinaus richten sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen, wie z.B. bei Vermutung auf häusliche Gewalt, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, psychische Erkrankung der Eltern, sehr junge oder minderjährige Kindeseltern.

Im Sinne der frühzeitigen Prävention kann dadurch der Entstehung von frühkindlichen Entwicklungsproblemen vorgebeugt werden, die sich im Kindergarten und/oder Schule zu gravierenden Verhaltensstörungen und ggf. zum Scheitern in der Schule auswachsen können.

KinderZUKUNFT Hilden wird durch das Amt für Jugend, Schule und Sport mit 6.000€ jährlich unterstützt, die aus der fachbezogenen Pauschale des Fonds der Bundesstiftung Frühe Hilfen refinanziert werden. Das Angebot Kinder ZUKUNFT Hilden soll auch für mindestens die nächsten drei Jahren beschlossen und  fortgesetzt werden.

Die weitere Zusammenarbeit soll durch die angefügte Kooperationsvereinbarung mit dem St. Josefs Krankenhaus Hilden GmbH geregelt werden. Die Kooperationsvereinbarung bündelt die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre und stellt sie auf eine neue vertragliche Grundlage.

 

Niederschwellige Unterstützung durch Familienhebammen

Hebammen sind ein wichtiger Bestandteil früher Hilfe für Familien. In den letzten Netzwerktreffen von KinderZUKUNFT Hilden  wurde diskutiert und beklagt, dass die Versorgungsdecke der regulären Hebammentätigkeit im dünner wird. Der Grund sind extrem hohe Versicherungsbeiträge, Schließung von unrentablen Entbindungsstationen und unattraktive Berufsbedingungen, was auch dazu führt, dass sich kaum noch Berufsnachwuchs findet.

Dies hat deutliche Konsequenzen für die Nachsorge im Wochenbett. Themen, die Frauen mit ihrer Hebamme im Wochenbett besprechen und verarbeiten, müssen diese zunehmend allein bewältigen.  Hierbei geht es nicht nur um die körperliche Regenerierung der Mutter, sondern auch um die seelische Versorgung der Mutter und der Unterstützung, eine gute Bindung zu ihrem Kind aufzubauen.

Eine unzureichende Versorgung im Wochenbett durch eine Hebamme bedeutet vor allem überfüllte Kinderarztpraxen, die ihre Patientenzahl zunehmend wegen Überlastung deckeln und in den kommenden Jahren auch eine zunehmende personelle und finanzielle Belastung der Jugendhilfe.

Im Jahr 2017 gestartet konnten hierüber bislang bereits sechs Frauen in psychosozial schwierigen Lebenslagen schon ab der Schwangerschaft durch eine Familienhebamme niederschwellig und relativ unbürokratisch begleitet sowie unterstützt werden. Die Mütter bzw. Eltern haben eine vertrauensvolle Beziehung zu der Familienhebamme, die  ressourcenorientiert mit ihnen arbeitet, mit ihnen reflektiert und in Einzelfällen auch weitergehende Hilfe veranlasst.

Das Projekt ist grundsätzlich präventiv ausgelegt. Mütter sollen von dem früh erworbenen Wissen nachhaltig profitieren und auch in späteren, evtl. schwierigen Situationen darauf zurückgreifen können.

Ein früher, sicherer Bindungsaufbau ist der wichtigste Schutzfaktor für die seelische Gesundheit eines jeden Menschen.  Kindern mit sicheren Bindungserfahrungen gelingt es leichter mit anderen Menschen sozial kompetent umzugehen und sie zeigen später ein breiteres Spektrum an adäquatem Sozialverhalten im Kindergarten und in der Schule, eine größere und längere Aufmerksamkeitsspanne, haben ein eher positives Selbstwertgefühl und weniger Depressions-Symptome. Aus der besonderen Vulnerabilität, aber auch der langfristigen Wirkung frühkindlicher Erfahrungen, ergibt sich die besondere Notwendigkeit mit dem Instrument der „Frühen Hilfen“, Hilfsbedarf, Schutz- und Beratungsbedarf frühzeitig zu erkennen, um entsprechend handeln zu können.

Die Investition in Frühe Hilfen ist ein wichtiger, zukunftsorientierter und nachhaltiger  Baustein, um für eine gerechte und familiennahe Politik zu sensibilisieren und konsequent zu sorgen.

Das erfolgreiche Projekt KinderZukunft und der niederschwellige Zugang zu Familienhebammen haben sich bewährt und sollen fortgeführt werden.

Es ist eine freiwillige Leistung, die an einem Projektzuschuss gebunden ist.

gez.

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060301 Hilfen zur Erziehung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018ff

0603010100

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

6.000,00

2018ff

0603010100

414100

Zuweisung vom Land

6.000,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

04/2021

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete