Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und
Finanzausschuss die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung gemäß WP 14 –
20 SV 51/179 für Kinder im Alter von bis zum Eintritt der Schulpflicht zur
Kenntnis.
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss
die folgende Maßnahme zur Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder im
Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht:
- Die Inbetriebnahme einer integrierten Wander- und Erlebnisgruppe
für Kinder über drei Jahre in der AWO KiTA „Kolpingstraße“ (Stadtmitte)
zum 01.08.2018.
- Zur Beschaffung der Ausstattung (Bauwagen und pädagogisches
Material) erhält der AWO Kreisverband einen städtischen Zuschuss in Höhe
von 54.400 €. Vorrangig sind Bundesmittel aus dem
Kinderbetreuungsfinanzierungsprogramm 2017 – 2020 für den Ausbau U6.
Es erfolgt die vorzeitige Freigabe
der Haushaltsmittel 2018 –soweit notwendig.
3. Die Haushaltsmittel für Betriebskosten in Höhe von 8.800 € für das
Jahr 2018 und in Höhe von 21.000 € für
das Jahr 2019 ff werden in die Haushaltsmeldung 2018 ff. aufgenommen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Kindergartenbedarfsplanung 2018 ff. WP 14 – 20 SV 51/179 stellt dar, dass kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Rechtsanspruch für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht sicher zu stellen. Jede mögliche Erhöhung der Gruppenstärke (2 Kinder pro Gruppe) wurde bereits eingeplant.
I. Sachstand
bereits beschlossener Waldgruppen städt. KiTa „Pusteblume“ und
inklusive KiTa
„Nordlichter“:
Mit der Sitzungsvorlage SV 50/170 sind die beiden Maßnahmen bereits vorgestellt worden. Entsprechende Hausmittel sind in 2017 über-/außerplanmäßig zur Verfügung gestellt worden.
Gemäß einem vergleichbaren Angebots für einen Bauwagen in einer Nachbargemeinde wird aller Voraussicht nach für einen Bauwagen eine Investition von rd. 25.000 € notwendig. Zunächst war das Fachamt von 17.000 € ausgegangen. Die Mehrkosten entstehen im Wesentlichen durch die vorgeschriebene kindersichere Treppe (rd. 3.500 €) plus einem 2. Fluchtweg, der ebenfalls mit Türe und Treppe ausgestattet werden muss. Bei einem Bauwagen mit WC werden somit drei Treppenanlagen notwendig. Darüber hinaus muss nun der Bereich der Deichsel zum Schutz der Kinder und Mitarbeiter mit einer Stülpschalung versehen werden. Eine weitere Abdeckung rund um den Bauwagen verhindert das Spiel unter dem Bauwagen und sichert vor Unrat. Für beide Maßnahmen wurden Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für den Ausbau U6 aus dem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ gestellt. Eine Bewilligung steht aus. Da nun Bundesmittel in die beiden Maßnahmen einbezogen werden können, fallen die Kosten insgesamt (mit einer Zweckbindung gegenüber von mindestens 5 Plätzen) wesentlich günstiger aus als geplant.
Die Anträge auf Betriebserlaubnis sind gestellt.
Kita „Nordlichter“ Kita „Pusteblume“
Nachfolgend die Kostenplanung für die beiden Maßnahmen unter Einbezug von Bundesmitteln:
|
Aufwand |
Bundesmittel 90% |
Anteil Stadt 10% |
Städt. Kita Pusteblume |
|
|
|
Bauwagen |
25.000 € |
22.500 € |
2.500 € |
Außenanlagen |
10.500 € |
9.450 € |
1.050 € |
Ausstattung |
16.600 € |
14.950 € |
1.650 € |
Summe |
52.100 € |
46.900 € |
5.200 € |
Inkl. Kita Nordlichter |
|
|
|
Bauwagen |
25.000 € |
22.500 € |
2.500 € |
Außenanlagen |
11.500 € |
10.400 € |
1.100 € |
Ausstattung |
15.200 € |
13.600 € |
1.600 € |
Summe |
51.700 € |
46.500 € |
5.200 € |
2. Auswertung der Bedarfsanzeigen für
Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren ab 01.08.2018
Alter
gem. KiBiz-Stichtag 1.11./Stand 10.01.2018
In der Übersicht sind bereits die beiden
Waldgruppen an den Standorten inkl. KiTA „Nordlichter“ sowie städt. KiTA
„Pusteblume“ enthalten. Des Weiteren ist bereits die zu beschließende Maßnahme
Wander- und Erlebnisgruppe am Standort AWO KiTa „Kolpingstraße“ in die Platzzahlen einberechnet dargestellt:
|
Für
Kinder über 3 Jahre |
||
|
Ü3 |
Ü3
– Überbelegungen |
Summe |
Plätze |
1324 |
120 |
1445 |
Freie
Plätze |
108 |
120 |
228 |
Summe
freie Plätze |
228 |
||
Bedarfsanzeigen |
252 |
||
Differenz |
-24 |
Freie Plätze |
Ü3 Summe |
Stadt |
79 |
Waldgruppe Pusteblume |
15 |
Kath |
24 |
Ev |
25 |
Andere |
54 |
Waldgruppe AWO |
15 |
Waldgruppe Nordlichter |
15 |
Elterninitiative |
1 |
Summe |
228 |
Bezogen auf die oben genannten Bedarfsanzeigen im Januar 2018 ergeben sich bereits 24 fehlende Plätze. Würden hereinwachsende Kinder einbezogen, wäre der Platzbedarf höher. 106 Kinder werden im ersten Halbjahr des Kindergartenjahres 2018/2019 drei Jahre alt und wahrscheinlich nicht mehr ein Jahr das Angebot der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Anteilig werden diese Kinder einen U3 Platz in einer KiTA erhalten. Der Rest wird dann deutlich nach Vollendung des dritten Lebensjahres erst in eine KiTa wechseln. Das Fachamt geht erfahrungsgemäß davon aus, dass nicht alle Familien „rechtzeitig für die Platzvergabe“, d.h. bis Ende des Jahres 2017, eine Bedarfsanzeige im KiTaplatzvergabeprogramm „Little Bird“ eingetragen haben und diese erst im Zeitraum 02.2018 – 07.2018 vornehmen. Im letzten Jahr waren das ca. 10 – 20 Kinder. Darüber hinaus entlastet nicht jeder Wegzug das System. Gemäß Satzung darf das Kind bei Wegzug das Kindergartenjahr in Hilden beenden. Bei Zuzügen besteht jedoch die rechtliche Verpflichtung des örtlichen Jugendhilfeträgers, das Kind innerhalb von 6 Monaten, bei Bedarf auch kurzfristig, mit einem Betreuungsangebot zu versorgen. Im letzten Jahr waren das ebenfalls ca. 10 – 20 Kinder, und hier oftmals Geschwister über 3 Jahre.
3. Eröffnung
einer Wander- und Erlebnisgruppe am Standort AWO KiTA „Kolpingstraße“ –
Stadtmitte- zum 01.08.2018
Wie dargestellt ergibt sich die Notwendigkeit kurzfristig nachzusteuern. Die Wander- und Erlebnisgruppe stellt eine kurzfristige und kostengünstige Lösung dar. Das Fachamt geht davon aus, dass auch für diese Maßnahme noch Bundesmittel aus dem vorgenannten Programm zur Verfügung stehen. Der AWO Kreisverband als Träger wäre bereit die bestehende KiTA „Kolpingstraße“ zum 01.08.2018 entsprechend zu erweitern und 15 neue Plätze zu schaffen. Voraussetzung ist jedoch die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9% der anerkannten Betriebskosten nach KiBiz und Finanzierung der Ausbau und Ausstattungskosten durch den Jugendhilfeträger. Diese Angebotserweiterung wäre zudem ein Gewinn für die Gruppenstruktur dieser KiTa. Konzeptionell wäre hier die Naturpädagogik nur ein Hauptschwerpunkt. Hinzu kommt als „KiTa ohne Türen und Wände“, das Leben in der Stadt, Erkundungen im Quartier und im Sozialraum. Der Ausflug wird zur Tagesordnung.
Aufstellfläche
Bauwagen:
Flur 49,
Flurstück 1261, 221 m², angrenzend an Außengelände der Kindertageseinrichtung
4. Geplante
Kosten für die Maßnahme:
4.1. Investition
und Ausstattung
|
Aufwand |
Bundesmittel 90% |
Anteil Stadt 10% |
AWO Kita Kolpingstraße |
|
|
|
Bauwerk |
31.600 € |
28.400 € |
3.200 € |
Außenanlagen |
7.000 € |
6.300 € |
700 € |
Ausstattung |
14.000 € |
12.600 € |
1.400 € |
Baunebenkosten |
1.900 € |
1.700 € |
200 € |
Summe |
54.400 € |
49.000 € |
5.500 € |
Für die Anlieferung werden vorsorglich 5.000 € eingeplant. Eine Möglichkeit der Anlieferung über einen Zuweg mit Wegerecht für die Stadt Hilden ist in der Höhe auf drei Meter begrenzt. Die 2. Möglichkeit erfordert die Genehmigung einer Eigentümergemeinschaft und verursacht Folgekosten. Der Anschluss von Wasser und Abwasser ist nicht vorgesehen, da dieser sehr hohe Kosten verursachen würde. Der Stromanschluss wird hergestellt. Der Träger prüft die Möglichkeit einer Chemietoilette oder die Nutzung der Sanitäranlagen im Haupthaus. Für Geräte, Material und Regenkleidung soll ein Gartenhaus aufgestellt werden.
Das Fachamt schlägt vor, die Maßnahme zu beschließen und dem Träger einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von maximal 54.400 € zur Umsetzung zu gewähren. Vorrangig soll als Nebenbestimmung die Inanspruchnahme von Bundesmitteln für den Ausbau U6 sein. Sofern Bundesmittel gewährt werden, beträgt der Nettozuschuss der Stadt voraussichtlich rd. 5.500 €. In enger Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern wurde der Träger vorsorglich bereits aufgefordert, kurzfristig einen Antrag zum Erhalt der Bundesmittel zu stellen. Der Antrag wird noch erwartet.
4.2 Betriebskosten
gemäß KiBiz
Im Vorgriff auf die Entscheidung des Rates müssen die Betriebskosten gegenüber dem Land NRW mit Frist 15.03.2018 beantragt werden. Es erfolgt keine Weiterleitung an den Träger, sofern der Rat die Maßnahmen nicht beschließt. Das Verfahren ist so mit dem Träger abgestimmt.
4.2.1 Einnahmen
– Landeszuweisungen/Elternbeiträge
|
2018 |
2019 ff |
||
Gesamt |
Land |
Gesamt |
Land |
|
Kindpauschale |
32.000 € |
11.500 € (36%) |
76.900 € |
27.700 € (36%) |
Zulage Kindpauschale |
700 € |
700 € (100%) |
1.700 € |
1.700 € (100%) |
Verfügungs- pauschale |
800 € |
800 € (100%) |
2.000 € |
2.000 € (100%) |
Ausgleich Elternbeitragsfreiheit |
1.600 € |
1.600 €(100%) |
3.900 € |
3.900 € (100%) |
Summe |
|
14.600 € |
|
35.300 € |
|
|
Eltern |
|
Eltern |
Elternbeiträge |
10.100 € |
10.100 € |
24.300 € |
24.300 € |
Summe |
|
24.700 € |
|
59.600 € |
4.2.2 Aufwand
– Betriebskosten (gesetzlich und freiwillig)
|
2018 |
2019 ff |
||
|
Gesamt |
Stadt |
Gesamt |
Stadt |
Kindpauschale |
32.000 € |
29.100 € (91%) |
76.900 € |
70.000 € (91%) |
Zulage Kindpauschale |
700 € |
700 € (100%) |
1.700 € |
1.700 € (100%) |
Verfügungs- pauschale |
800 € |
800 € (100%) |
2.000 € |
2.000 € (100%) |
Summe |
|
30.600 € |
|
73.700 € |
Freiw. Zuschuss |
32.000 € |
2.900 € (9%) |
76.900 € |
6.900 € (9%) |
Summe |
|
33.500 |
|
80.600 € |
Der Betrieb dieser Gruppe löst für das Haushaltsjahr 2018 einen Mehraufwand in Höhe von 8.800 € und für die Haushaltsjahre 2019 ff in Höhe von 21.000 € pro Jahr aus.
Fazit:
Die Eröffnung einer weiteren „Wander- und Erlebnisgruppe“ am Standort AWO KiTA „Kolpingstraße“, Bezirk Stadtmitte ab 01.08.2018, stellt eine kurzfristige und kostengünstige Lösung dar, dauerhaft weitere 15 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht anbieten zu können. Ohne diese Plätze werden bereits zu Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 rd. 40 Plätze (2 Gruppen) für diese Altersgruppe fehlen.
Der AWO Kreisverband als Träger wäre bereit die bestehende KiTA „Kolpingstraße“ entsprechend zu erweitern und 15 neue Plätze zu schaffen. Voraussetzung ist jedoch die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9% der anerkannten Betriebskosten nach KiBiz und Finanzierung der Ausbau- und Ausstattungskosten durch den Jugendhilfeträger.
Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme zu beschließen und dem Träger einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von maximal 54.400 € zur Umsetzung zu gewähren. Vorrangig soll als Nebenbestimmung die Inanspruchnahme von Bundesmitteln für den Ausbau U6 sein. Sofern Bundesmittel gewährt werden, beträgt der Nettozuschuss der Stadt voraussichtlich rd. 5.500 €.
Der Betrieb dieser Gruppe löst für das Haushaltsjahr 2018 einen Mehraufwand in Höhe von 8.800 € und für die Haushaltsjahre 2019 ff in Höhe von 21.000 € pro Jahr aus.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 |
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Entwurf 2018
veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
0601010050 |
414100 |
Landeszuweisung |
6.389.800 |
||
2019 |
0601010050 |
414100 |
Landeszuweisung |
6.209.200 |
||
2018 |
0601010050 |
433100 |
Elternbeiträge |
1.130.000 |
||
2019 |
0601010050 |
433110 |
Elternbeiträge |
1.130.000 |
||
2018 |
0601010050 |
531820 |
gBKZ |
11.336.000 |
||
2019 |
0601010050 |
531820 |
gBKZ |
11.273.300 |
||
2018 |
0601010050 |
531870 |
Freiw. BKZ |
656.000 |
||
2019 |
0601010050 |
531870 |
Freiw. BKZ |
717.000 |
||
2018 |
I261700120 Bauwagen Kindertageseinrichtungen |
681100 |
Investitionszuweisungen vom Land |
100.000 |
||
2018 |
I510000035 Kita´s Einrichtung |
681100 |
Investitionszuweisungen vom Land |
14.000 |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage
ergeben sich folgende neue Ansätze: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
0601010050 |
414100 |
Landeszuweisung |
+14.600 |
||
2019 ff. |
0601010050 |
414100 |
Landeszuweisung |
+35.300 |
||
2018 |
0601010050 |
433110 |
Elternbeiträge |
+10.100 |
||
2019 ff. |
0601010050 |
433110 |
Elternbeiträge |
+24.300 |
||
2018 |
0601010050 |
531820 |
gBKZ |
+30.600 |
||
2019 |
0601010050 |
531820 |
gBKZ |
+73.700 |
||
2018 |
0601010050 |
531870 |
Freiw. BKZ |
+2.900 |
||
2019 ff. |
0601010050 |
531870 |
Freiw. BKZ |
+6.900 |
||
2018 |
I261700120
Bauwagen Kindertageseinrichtungen |
681100 |
Investitionszuweisungen
vom Land (Pusteblume, Nordlichter) |
-35.150 |
||
2018 |
I510000035 Kita´s
Einrichtung |
681100 |
Investitionszuweisungen
vom Land (Pusteblume, Nordlichter) |
+14.550 |
||
2018 |
0601010050 |
527920 |
Ausstattung
(Pusteblume, Nordlichter) |
+16.800 |
||
2018 |
I510000044 Zuwendungen
mit mehrjähriger Gegenleistung Kita´s |
681100 |
Investitionszuweisungen
vom Land (für AWO) |
+49.000 |
||
2018 |
I510000044 Zuwendungen
mit mehrjähriger Gegenleistung Kita´s |
781700 |
Investitionszuschuss
an AWO |
+54.400 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
||||||