Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht - AWO Kolpingstraße, Wander- und Erlebnisgruppe
Vorlage
WP 14-20 SV 51/191
Aktenzeichen
III/51 - Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung gemäß WP 14 – 20 SV 51/179 für Kinder im Alter von bis zum Eintritt der Schulpflicht zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die folgende Maßnahme zur Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht:

 

  1. Die Inbetriebnahme einer integrierten Wander- und Erlebnisgruppe für Kinder über drei Jahre in der AWO KiTA „Kolpingstraße“ (Stadtmitte) zum 01.08.2018.

 

  1. Zur Beschaffung der Ausstattung (Bauwagen und pädagogisches Material) erhält der AWO Kreisverband einen städtischen Zuschuss in Höhe von 54.400 €. Vorrangig sind Bundesmittel aus dem Kinderbetreuungsfinanzierungsprogramm 2017 – 2020 für den Ausbau U6.

            Es erfolgt die vorzeitige Freigabe der Haushaltsmittel 2018 –soweit notwendig.

 

      3.   Die Haushaltsmittel für Betriebskosten in Höhe von 8.800 € für das Jahr 2018  und in Höhe von 21.000 € für das Jahr 2019 ff werden in die Haushaltsmeldung 2018 ff. aufgenommen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Kindergartenbedarfsplanung 2018 ff. WP 14 – 20 SV 51/179 stellt dar, dass kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Rechtsanspruch für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht sicher zu stellen. Jede mögliche Erhöhung der Gruppenstärke (2 Kinder pro Gruppe) wurde bereits eingeplant.

 

I.          Sachstand bereits beschlossener Waldgruppen städt. KiTa „Pusteblume“ und

inklusive KiTa „Nordlichter“:

 

Mit der Sitzungsvorlage SV 50/170 sind die beiden Maßnahmen bereits vorgestellt worden. Entsprechende Hausmittel sind in 2017 über-/außerplanmäßig zur Verfügung gestellt worden.

 

Gemäß einem vergleichbaren Angebots für einen Bauwagen in einer Nachbargemeinde wird aller Voraussicht nach für einen Bauwagen eine Investition von rd. 25.000 € notwendig. Zunächst war das Fachamt von 17.000 € ausgegangen. Die Mehrkosten entstehen im Wesentlichen durch die vorgeschriebene kindersichere Treppe (rd. 3.500 €) plus einem 2. Fluchtweg, der ebenfalls mit Türe und Treppe ausgestattet werden muss. Bei einem Bauwagen mit WC werden somit drei Treppenanlagen notwendig. Darüber hinaus muss nun der Bereich der Deichsel zum Schutz der Kinder und Mitarbeiter mit einer Stülpschalung versehen werden. Eine weitere Abdeckung rund um den Bauwagen verhindert das Spiel unter dem Bauwagen und sichert vor Unrat. Für beide Maßnahmen wurden Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für den Ausbau U6 aus dem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ gestellt. Eine Bewilligung steht aus. Da nun Bundesmittel in die beiden Maßnahmen einbezogen werden können, fallen die Kosten insgesamt (mit einer Zweckbindung gegenüber von mindestens 5 Plätzen) wesentlich günstiger aus als geplant.

Die Anträge auf Betriebserlaubnis sind gestellt.

 

Kita „Nordlichter“                                                       Kita „Pusteblume“

                           

 

 

 

Nachfolgend die Kostenplanung für die beiden Maßnahmen unter Einbezug von Bundesmitteln:

 

 

Aufwand

Bundesmittel 90%

Anteil Stadt 10%

Städt. Kita Pusteblume

 

 

 

Bauwagen

25.000 €

22.500 €

2.500 €

Außenanlagen

10.500 €

9.450 €

1.050 €

Ausstattung

16.600 €

14.950 €

1.650 €

Summe

52.100 €

46.900 €

5.200 €

Inkl. Kita Nordlichter

 

 

 

Bauwagen

25.000 €

22.500 €

2.500 €

Außenanlagen

11.500 €

10.400 €

1.100 €

Ausstattung

15.200 €

13.600 €

1.600 €

Summe

51.700

46.500 €

5.200 €

 

 

2.         Auswertung der Bedarfsanzeigen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren ab 01.08.2018

Alter gem. KiBiz-Stichtag 1.11./Stand 10.01.2018

 

In der Übersicht sind bereits die beiden Waldgruppen an den Standorten inkl. KiTA „Nordlichter“ sowie städt. KiTA „Pusteblume“ enthalten. Des Weiteren ist bereits die zu beschließende Maßnahme Wander- und Erlebnisgruppe am Standort AWO KiTa „Kolpingstraße“ in die Platzzahlen einberechnet dargestellt:

 

 

Für Kinder über 3 Jahre

 

Ü3

Ü3 –

Überbelegungen

Summe

Plätze

1324

120

1445

Freie Plätze

108

120

228

Summe freie Plätze

228

Bedarfsanzeigen

252

Differenz

-24

 

Freie Plätze

Ü3

Summe

Stadt

79

Waldgruppe

Pusteblume

15

Kath

24

Ev

25

Andere

54

Waldgruppe AWO

15

Waldgruppe

Nordlichter

15

Elterninitiative

1

Summe

228

 

Bezogen auf die oben genannten Bedarfsanzeigen im Januar 2018 ergeben sich bereits 24 fehlende Plätze. Würden hereinwachsende Kinder einbezogen, wäre der Platzbedarf höher. 106 Kinder werden im ersten Halbjahr des Kindergartenjahres 2018/2019 drei Jahre alt und wahrscheinlich nicht mehr ein Jahr das Angebot der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Anteilig werden diese Kinder einen U3 Platz in einer KiTA erhalten. Der Rest wird dann deutlich nach Vollendung des dritten Lebensjahres erst in eine KiTa wechseln. Das Fachamt geht erfahrungsgemäß davon aus, dass nicht alle Familien „rechtzeitig für die Platzvergabe“, d.h. bis Ende des Jahres 2017, eine Bedarfsanzeige im KiTaplatzvergabeprogramm „Little Bird“ eingetragen haben und diese erst im Zeitraum 02.2018 – 07.2018 vornehmen. Im letzten Jahr waren das ca. 10 – 20 Kinder. Darüber hinaus entlastet nicht jeder Wegzug das System. Gemäß Satzung darf das Kind bei Wegzug das Kindergartenjahr in Hilden beenden. Bei Zuzügen besteht jedoch die rechtliche Verpflichtung des örtlichen Jugendhilfeträgers, das Kind innerhalb von 6 Monaten, bei Bedarf auch kurzfristig, mit einem Betreuungsangebot zu versorgen. Im letzten Jahr waren das ebenfalls ca. 10 – 20 Kinder, und hier oftmals Geschwister über 3 Jahre.

 

3.         Eröffnung einer Wander- und Erlebnisgruppe am Standort AWO KiTA „Kolpingstraße“ – Stadtmitte- zum 01.08.2018

 

Wie dargestellt ergibt sich die Notwendigkeit kurzfristig nachzusteuern. Die Wander- und Erlebnisgruppe stellt eine kurzfristige und kostengünstige Lösung dar. Das Fachamt geht davon aus, dass auch für diese Maßnahme noch Bundesmittel aus dem vorgenannten Programm zur Verfügung stehen. Der AWO Kreisverband als Träger wäre bereit die bestehende KiTA „Kolpingstraße“ zum 01.08.2018 entsprechend zu erweitern und 15 neue Plätze zu schaffen. Voraussetzung ist jedoch die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9% der anerkannten Betriebskosten nach KiBiz und Finanzierung der Ausbau und Ausstattungskosten durch den Jugendhilfeträger. Diese Angebotserweiterung wäre zudem ein Gewinn für die Gruppenstruktur dieser KiTa. Konzeptionell wäre hier die Naturpädagogik nur ein Hauptschwerpunkt. Hinzu kommt als „KiTa ohne Türen und Wände“, das Leben in der Stadt, Erkundungen im Quartier und im Sozialraum. Der Ausflug wird zur Tagesordnung.

 

 

Aufstellfläche Bauwagen:

Flur 49, Flurstück 1261, 221 m², angrenzend an Außengelände der Kindertageseinrichtung

 

 

 

4.         Geplante Kosten für die Maßnahme:

 

4.1.      Investition und Ausstattung

 

 

Aufwand

Bundesmittel 90%

Anteil Stadt 10%

AWO Kita Kolpingstraße

 

 

 

Bauwerk

31.600 €

28.400 €

3.200 €

Außenanlagen

7.000 €

6.300 €

700 €

Ausstattung

14.000 €

12.600 €

1.400 €

Baunebenkosten

1.900 €

1.700 €

200 €

Summe

54.400 €

49.000 €

5.500 €

 

Für die Anlieferung werden vorsorglich 5.000 € eingeplant. Eine Möglichkeit der Anlieferung über einen Zuweg mit Wegerecht für die Stadt Hilden ist in der Höhe auf drei Meter begrenzt. Die 2. Möglichkeit erfordert die Genehmigung einer Eigentümergemeinschaft und verursacht Folgekosten. Der Anschluss von Wasser und Abwasser ist nicht vorgesehen, da dieser sehr hohe Kosten verursachen würde. Der Stromanschluss wird hergestellt. Der Träger prüft die Möglichkeit einer Chemietoilette oder die Nutzung der Sanitäranlagen im Haupthaus. Für Geräte, Material und Regenkleidung soll ein Gartenhaus aufgestellt werden.

 

Das Fachamt schlägt vor, die Maßnahme zu beschließen und dem Träger einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von maximal 54.400 € zur Umsetzung zu gewähren. Vorrangig soll als Nebenbestimmung die Inanspruchnahme von Bundesmitteln für den Ausbau U6 sein. Sofern Bundesmittel gewährt werden, beträgt der Nettozuschuss der Stadt voraussichtlich rd. 5.500 €. In enger Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern wurde der Träger vorsorglich bereits aufgefordert, kurzfristig einen Antrag zum Erhalt der Bundesmittel zu stellen. Der Antrag wird noch erwartet.

 

 

4.2       Betriebskosten gemäß KiBiz

 

Im Vorgriff auf die Entscheidung des Rates müssen die Betriebskosten gegenüber dem Land NRW mit Frist 15.03.2018 beantragt werden. Es erfolgt keine Weiterleitung an den Träger, sofern der Rat die Maßnahmen nicht beschließt. Das Verfahren ist so mit dem Träger abgestimmt.

 

4.2.1    Einnahmen – Landeszuweisungen/Elternbeiträge

 

 

2018

2019 ff

Gesamt

Land

Gesamt

Land

Kindpauschale

32.000 €

11.500 € (36%)

76.900 €

27.700 € (36%)

Zulage

Kindpauschale

700 €

700 € (100%)

1.700 €

1.700 € (100%)

Verfügungs-

pauschale

800 €

800 € (100%)

2.000 €

2.000 € (100%)

Ausgleich

Elternbeitragsfreiheit

1.600 €

1.600 €(100%)

3.900 €

3.900 € (100%)

Summe

 

14.600 €

 

35.300 €

 

 

Eltern

 

Eltern

Elternbeiträge

10.100 €

10.100 €

24.300 €

24.300 €

Summe

 

24.700 €

 

59.600 €

 

4.2.2    Aufwand – Betriebskosten (gesetzlich und freiwillig)

 

 

2018

2019 ff

 

Gesamt

Stadt

Gesamt

Stadt

Kindpauschale

32.000 €

29.100 € (91%)

76.900 €

70.000 € (91%)

Zulage

Kindpauschale

700 €

700 € (100%)

1.700 €

1.700 € (100%)

Verfügungs-

pauschale

800 €

800 € (100%)

2.000 €

2.000 € (100%)

Summe

 

30.600 €

 

73.700 €

Freiw. Zuschuss

32.000 €

2.900 € (9%)

76.900 €

6.900 € (9%)

Summe

 

33.500

 

80.600 €

 

Der Betrieb dieser Gruppe löst für das Haushaltsjahr 2018 einen Mehraufwand in Höhe von 8.800 € und für die Haushaltsjahre 2019 ff in Höhe von 21.000 € pro Jahr aus.

 

Fazit:

 

Die Eröffnung einer weiteren „Wander- und Erlebnisgruppe“ am Standort AWO KiTA „Kolpingstraße“, Bezirk Stadtmitte ab 01.08.2018, stellt eine kurzfristige und kostengünstige Lösung dar, dauerhaft weitere 15 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht anbieten zu können. Ohne diese Plätze werden bereits zu Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 rd. 40 Plätze (2 Gruppen) für diese Altersgruppe fehlen.

 

Der AWO Kreisverband als Träger wäre bereit die bestehende KiTA „Kolpingstraße“ entsprechend zu erweitern und 15 neue Plätze zu schaffen. Voraussetzung ist jedoch die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9% der anerkannten Betriebskosten nach KiBiz und Finanzierung der Ausbau- und Ausstattungskosten durch den Jugendhilfeträger.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme zu beschließen und dem Träger einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von maximal 54.400 € zur Umsetzung zu gewähren. Vorrangig soll als Nebenbestimmung die Inanspruchnahme von Bundesmitteln für den Ausbau U6 sein. Sofern Bundesmittel gewährt werden, beträgt der Nettozuschuss der Stadt voraussichtlich rd. 5.500 €.

 

Der Betrieb dieser Gruppe löst für das Haushaltsjahr 2018 einen Mehraufwand in Höhe von 8.800 € und für die Haushaltsjahre 2019 ff in Höhe von 21.000 € pro Jahr aus.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

Produktnummer / -bezeichnung

060101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Entwurf 2018 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0601010050

414100

Landeszuweisung

6.389.800

2019

0601010050

414100

Landeszuweisung

6.209.200

2018

0601010050

433100

Elternbeiträge

1.130.000

2019

0601010050

433110

Elternbeiträge

1.130.000

2018

0601010050

531820

gBKZ

11.336.000

2019

0601010050

531820

gBKZ

11.273.300

2018

0601010050

531870

Freiw. BKZ

656.000

2019

0601010050

531870

Freiw. BKZ

717.000

2018

I261700120 Bauwagen Kindertageseinrichtungen

681100

Investitionszuweisungen vom Land

100.000

2018

I510000035 Kita´s Einrichtung

681100

Investitionszuweisungen vom Land

14.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0601010050

414100

Landeszuweisung

+14.600

2019 ff.

0601010050

414100

Landeszuweisung

+35.300

2018

0601010050

433110

Elternbeiträge

+10.100

2019 ff.

0601010050

433110

Elternbeiträge

+24.300

2018

0601010050

531820

gBKZ

+30.600

2019

0601010050

531820

gBKZ

+73.700

2018

0601010050

531870

Freiw. BKZ

+2.900

2019 ff.

0601010050

531870

Freiw. BKZ

+6.900

2018

I261700120 Bauwagen Kindertageseinrichtungen

681100

Investitionszuweisungen vom Land (Pusteblume, Nordlichter)

-35.150

2018

I510000035 Kita´s Einrichtung

681100

Investitionszuweisungen vom Land (Pusteblume, Nordlichter)

+14.550

2018

0601010050

527920

Ausstattung (Pusteblume, Nordlichter)

+16.800

2018

I510000044 Zuwendungen mit mehrjähriger Gegenleistung Kita´s

681100

Investitionszuweisungen vom Land (für AWO)

+49.000

2018

I510000044 Zuwendungen mit mehrjähriger Gegenleistung Kita´s

781700

Investitionszuschuss an AWO

+54.400

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete