Beschlussvorschlag:
1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt gegenüber dem vorgelegten Entwurf nachfolgende
Änderungen (siehe Änderungslisten):
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die Haushaltssatzung 2018
mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und
Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2021, fertig zu stellen und dem Rat
zur Beschlussfassung vorzulegen.
3.
Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt
2018 zur Kenntnis.
Erläuterungen
und Begründungen:
I) Allgemeines
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2021, ist im Rat am 13.12.2017 eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden.
Die Beratungen in den Fachausschüssen sind abgeschlossen und die entsprechenden Abstimmungsergebnisse sind in den Listen enthalten.
Die Änderungslisten sind folgendermaßen aufgebaut:
● Liste 1
Auflistung der erledigten oder zurückgezogenen Anträge.
● Liste 2
Ansatzkorrekturen mit Verwaltungsvorschlägen.
Hinweis: Über die Liste 2 könnte ein globaler Beschluss gefasst werden.
● Liste 3
Anträge der Fraktionen, Anträge Bürgerhaushalt und sonstige Anträge, über die noch – im Einzelfall – abgestimmt werden muss.
Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 02.01.2018, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.
II) Sonstiges
Um die Änderungsliste nicht zu „überfrachten“, wurden Positionen zu nachfolgenden Bereichen nicht mit aufgenommen, weil sie sich zwangläufig aus den Ergebnissen der Beratungen ergeben und Zahlen dementsprechend nicht vorab genannt werden können. Im Einzelnen sind dies:
- Durch die Verschiebung von Investitionen, durch zusätzliche oder geänderte Volumen bei Investitionen ändern sich natürlich auch Abschreibungsbeträge und zu aktivierende Eigenleistungen.
- Der gleiche Sachverhalt ergibt sich bei Änderungen von Zuweisungen und Zuschüssen, die als Sonderposten eingegeben und positiv abgeschrieben werden.
- Ebenfalls ergibt sich die neue Höhe der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage (Projekt Albert-Schweitzer-Schule) erst nach Eingabe aller Veränderungen.
- Nach dem Beratungsergebnis wird die neue Kreditermächtigung sowie die Zins- und Tilgungsleistungen berechnet und in den Haushaltsplan aufgenommen.
- Die Höhe der Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Pensionslasten wird an die zur Verfügung stehenden Finanzmittel angepasst.
III) Befristung freiwilliger Maßnahmen auf
3 Jahre
Der Rat der Stadt Hilden hat am 06.04.2011
u. a. beschlossen, dass bei Anträgen bzw. Vorlagen über freiwillige Maßnahmen,
die wiederkehrende städtische Leistungen über einen längeren Zeitraum vorsehen,
bei der Beschlussfassung nur grundsätzlich eine Befristung auf maximal drei Jahre
erfolgen kann.
Eine Fortsetzung der städtischen Leistungen
für diesen Zweck nach Ablauf von max. drei Jahren erfordert einen erneuten
Beschluss des Rates im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2018.
Hinweis:
Die Aufwendungen für Zuschüsse
sind jeweils in Zeile 15 des Teilergebnisplanes enthalten
(Transferaufwendungen).
Amt |
Produkt |
Empfänger |
Verwendungs-zweck |
Betrag in 2018 |
Beschluss vom |
I/32 |
020101 Ordnungsbe-hördliche Angelegenheiten |
Tier- und Natur- schutzverein Hilden e. V. |
Betriebskosten-zuschuss Hildener Tierheim |
32.850 € |
Vertrag von 1992 mit jährlicher Verlängerung |
III/51 |
060107 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit |
Sozialpädagogische Einrichtung Mühle e. V. |
Kinder- und Jugendclub Mühle, Schulsozialarbeit |
155.051 € |
Rat 18.03.2015 |
|
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Freizeit-gemeinschaft |
Abenteuerspielplatz |
261.120 € |
Rat 18.03.2015 |
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|
Evangelische Kirchengemeinde |
Freizeitpädago-gische Angebote für Kinder und Jugendliche im Kinder-
und Jugend-club „Sonderbar“. |
15.000 € |
Rat 17.06.2015 |
|
|
Katholische Kirchen-gemeinde St. Jacobus |
Freizeitpädago-gische Angebote für Kinder und Jugendliche im Treffpunkt
41, sowie mobile pädagogische Angebote in Freizeit- und Bildungs-einrichtungen
des Sozialraumes |
96.300 € |
Rat 17.06.2015 |
|
|
Jugendorgani-sationen mit Anerkennung nach § 74 KJHG, sowie anerkannte
Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG |
Kinder- und Jugend- erholungsmaß-nahmen |
5.500 € |
Jugend- hilfe-ausschuss 2006 |
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|
Ring politischer Jugend |
politische Jugendverbands-arbeit |
4.000 € |
Jugendhilfe-ausschuss 19.02.2015 |
|
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Kinderschutzbund |
Programme zur Unterstützung einkommenschwacher Familien |
4.000 € |
Kenntnis-nahme Jugendhilfe-ausschuss 2010 |
|
|
Hildener Jugend-verbände |
klassische Jugendverbandsarbeit |
3.500 € |
Jugendhilfe-ausschuss 19.02.2015 |
III/51 |
060301 Bereitstellung von Hilfen inner- und außerhalb von Familien |
Sozialpädagogische Einrichtung Mühle e. V. |
Erziehung in einer Tagesgruppe |
275.650 € |
Rat 18.03.2015 |
IV) Gute Schule 2020
Mit dem Haushaltsplan 2017 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 22.03.2017 u. a. das Konzept zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und über die dafür vom Land NRW eingeräumten Kreditkontingente in Höhe von 390.208 € p.a. beschlossen.
Das geänderte Programm für 2017 und die Maßnahmen für die Jahre 2018 bis 2020 (keine Veränderungen) werden mit Sitzungsvorlage 26/036 vorgestellt.
V) Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt 2018
Seit dem Jahr 2002 werden die Bürgerinnen und Bürger jährlich über die städtischen Finanzen informiert und an den Haushaltsplanberatungen beteiligt.
Auch im Haushaltsjahr 2018 fanden wieder zwei Haushaltstouren für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt. Die Haushaltstour am 27.01.2018 war über die verschiedensten Medien (Print, Online, Anschreiben) im Vorfeld bekannt gemacht worden.
Am 27.01.2018 sind dann 74 Hildener Bürgerinnen und Bürger mit zwei Bussen zu den verschiedenen Stationen in Hilden unterwegs gewesen:
Station 1: Begrüßung und Einführung in den Haushalt 2018
Station 2: Feuerwehr
Station 3: Musikschule Hilden
Station 4: Seniorenzentrum Stadt Hilden (WPZ)
Station 5: Forst
Zum Abschluss wurde bei der Feuerwehr der vorher verteilte Fragebogen zum kommunalen Bürgerhaushalt eingesammelt. 70 % der Fragebögen wurden ausgefüllt zurückgegeben.
Die Altersspanne der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lag zwischen 10 und 84 Jahren, das durchschnittliche Alter lag bei 70 Jahren.
72 % der angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind durch Zeitungsartikel auf die Veranstaltung aufmerksam geworden, 22 Prozent durch das Einladungsschreiben, die restlichen 6 Prozent über weitere Informationsquellen.
87 % der Teilnehmer wohnen seit mehr als 10 Jahren bereits in Hilden.
Die Veranstaltung wurde generell als gut bis sehr gut und das Fazit mit 69 % sehr gut und 23 % gut bewertet.
Die Bürgerinnen und Bürger hatten auch die Möglichkeit Vorschläge und Hinweise zu geben. Diese können, mit den Antworten der Verwaltung, der Anlage entnommen werden.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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