Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2018 und Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt
Vorlage
WP 14-20 SV 20/090
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gegenüber dem vorgelegten Entwurf nachfolgende Änderungen (siehe Änderungslisten):

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2021, fertig zu stellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt 2018 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

I) Allgemeines

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2021, ist im Rat am 13.12.2017 eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden.

Die Beratungen in den Fachausschüssen sind abgeschlossen und die entsprechenden Abstimmungsergebnisse sind in den Listen enthalten.

 

Die Änderungslisten sind folgendermaßen aufgebaut:

 

                      Liste 1

                        Auflistung der erledigten oder zurückgezogenen Anträge.

                       

                      Liste 2

                        Ansatzkorrekturen mit Verwaltungsvorschlägen.

 

                        Hinweis: Über die Liste 2 könnte ein globaler Beschluss gefasst werden.

 

                      Liste 3

Anträge der Fraktionen, Anträge Bürgerhaushalt und sonstige Anträge, über die noch – im Einzelfall – abgestimmt werden muss.

 

Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 02.01.2018, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.

 

 

II) Sonstiges

 

Um die Änderungsliste nicht zu „überfrachten“, wurden Positionen zu nachfolgenden Bereichen nicht mit aufgenommen, weil sie sich zwangläufig aus den Ergebnissen der Beratungen ergeben und Zahlen dementsprechend nicht vorab genannt werden können. Im Einzelnen sind dies:

 

  • Durch die Verschiebung von Investitionen, durch zusätzliche oder geänderte Volumen bei Investitionen ändern sich natürlich auch Abschreibungsbeträge und zu aktivierende Eigenleistungen.

 

  • Der gleiche Sachverhalt ergibt sich bei Änderungen von Zuweisungen und Zuschüssen, die als Sonderposten eingegeben und positiv abgeschrieben werden.

 

  • Ebenfalls ergibt sich die neue Höhe der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage (Projekt Albert-Schweitzer-Schule) erst nach Eingabe aller Veränderungen.

 

  • Nach dem Beratungsergebnis wird die neue Kreditermächtigung sowie die Zins- und Tilgungsleistungen berechnet und in den Haushaltsplan aufgenommen.

 

  • Die Höhe der Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Pensionslasten wird an die zur Verfügung stehenden Finanzmittel angepasst.

 

 

III) Befristung freiwilliger Maßnahmen auf 3 Jahre

 

Der Rat der Stadt Hilden hat am 06.04.2011 u. a. beschlossen, dass bei Anträgen bzw. Vorlagen über freiwillige Maßnahmen, die wiederkehrende städtische Leistungen über einen längeren Zeitraum vorsehen, bei der Beschlussfassung nur grundsätzlich eine Befristung auf maximal drei Jahre erfolgen kann.

 

Eine Fortsetzung der städtischen Leistungen für diesen Zweck nach Ablauf von max. drei Jahren erfordert einen erneuten Beschluss des Rates im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2018.

 

Hinweis:          Die Aufwendungen für Zuschüsse sind jeweils in Zeile 15 des Teilergebnisplanes enthalten (Transferaufwendungen).

 

Amt

Produkt

Empfänger

Verwendungs-zweck

Betrag

in 2018

Beschluss

vom

I/32

020101

Ordnungsbe-hördliche Angelegenheiten

Tier- und Natur- schutzverein Hilden e. V.

Betriebskosten-zuschuss Hildener Tierheim

32.850 €

Vertrag von 1992 mit jährlicher Verlängerung

III/51

060107 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Sozialpädagogische Einrichtung Mühle

e. V.

Kinder- und Jugendclub Mühle,

Schulsozialarbeit

155.051 €

Rat

18.03.2015

 

 

Freizeit-gemeinschaft

Abenteuerspielplatz

261.120 €

Rat

18.03.2015

 

 

Evangelische Kirchengemeinde

Freizeitpädago-gische Angebote für Kinder und Jugendliche im Kinder- und Jugend-club „Sonderbar“.

15.000 €

Rat

17.06.2015

 

 

Katholische Kirchen-gemeinde

St. Jacobus

Freizeitpädago-gische Angebote für Kinder und Jugendliche im Treffpunkt 41, sowie mobile pädagogische Angebote in Freizeit- und Bildungs-einrichtungen des Sozialraumes

96.300 €

Rat

17.06.2015

 

 

Jugendorgani-sationen mit Anerkennung nach § 74 KJHG, sowie anerkannte Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG

Kinder- und Jugend- erholungsmaß-nahmen

5.500 €

Jugend- hilfe-ausschuss

2006

 

 

Ring politischer Jugend

politische Jugendverbands-arbeit

4.000 €

Jugendhilfe-ausschuss 19.02.2015

 

 

Kinderschutzbund

Programme zur Unterstützung einkommenschwacher Familien

4.000 €

Kenntnis-nahme

Jugendhilfe-ausschuss 2010

 

 

Hildener Jugend-verbände

klassische Jugendverbandsarbeit

3.500 €

Jugendhilfe-ausschuss 19.02.2015

III/51

060301 Bereitstellung von Hilfen inner- und außerhalb von Familien

Sozialpädagogische Einrichtung Mühle

e. V.

Erziehung in einer Tagesgruppe

275.650 €

Rat

18.03.2015

 

 

IV) Gute Schule 2020

 

Mit dem Haushaltsplan 2017 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 22.03.2017 u. a. das Konzept zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und über die dafür vom Land NRW eingeräumten Kreditkontingente in Höhe von 390.208 € p.a. beschlossen.

 

Das geänderte Programm für 2017 und die Maßnahmen für die Jahre 2018 bis 2020 (keine Veränderungen) werden mit Sitzungsvorlage 26/036 vorgestellt.

 

 

V) Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt 2018

 

Seit dem Jahr 2002 werden die Bürgerinnen und Bürger jährlich über die städtischen Finanzen informiert und an den Haushaltsplanberatungen beteiligt.

 

Auch im Haushaltsjahr 2018 fanden wieder zwei Haushaltstouren für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt.  Die Haushaltstour am 27.01.2018 war über die verschiedensten Medien (Print, Online, Anschreiben) im Vorfeld bekannt gemacht worden.

 

Am 27.01.2018 sind dann 74 Hildener Bürgerinnen und Bürger mit zwei Bussen zu den verschiedenen Stationen in Hilden unterwegs gewesen:

 

Station 1:        Begrüßung und Einführung in den Haushalt 2018

Station 2:        Feuerwehr

Station 3:        Musikschule Hilden

Station 4:        Seniorenzentrum Stadt Hilden (WPZ)

Station 5:        Forst

 

Zum Abschluss wurde bei der Feuerwehr der vorher verteilte Fragebogen zum kommunalen Bürgerhaushalt eingesammelt. 70 % der Fragebögen wurden ausgefüllt zurückgegeben.

 

Die Altersspanne der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lag zwischen 10 und 84 Jahren, das durchschnittliche Alter lag bei 70 Jahren.

 

72 % der angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind durch Zeitungsartikel auf die Veranstaltung aufmerksam geworden, 22 Prozent durch das Einladungsschreiben, die restlichen 6 Prozent über weitere Informationsquellen.

 

87 % der Teilnehmer wohnen seit mehr als 10 Jahren bereits in Hilden.

 

Die Veranstaltung wurde generell als gut bis sehr gut und das Fazit mit 69 % sehr gut und 23 % gut bewertet.

 

Die Bürgerinnen und Bürger hatten auch die Möglichkeit Vorschläge und Hinweise zu geben. Diese können, mit den Antworten der Verwaltung, der Anlage entnommen werden.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete