Betreff
Sachstand Ungebegleitete Minderjährige Ausländer (UMA)
Vorlage
WP 14-20 SV 51/186
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum Sachstand Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA)  zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Personalsituation

Das Institut INSO wurde im Dezember 2015 beauftragt, den damals neuen Arbeitsbereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu untersuchen. Das Untersuchungsergebnis wies einen Stellenbedarf von 2,96 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) sowie 0,26 VzÄ für die Wirtschaftliche Jugendhilfe aus. Im ASD wurden zunächst 1.0 VZÄ eingerichtet. Nach Beschluss durch den JHA am 13.02.2017 wurde ab 01.08.2017 der Stellenanteil im ASD auf 1,5 VZÄ angehoben. Die Fachstelle UmA besteht aus einer Vollzeitkraft und eine Halbtagskraft.

Mit dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 20.07.2017 wurde dem Jugendamt die zusätzliche Aufgabe übertragen, für in Obhut genommene unbegleitete minderjährige Jugendliche das Asylverfahren einzuleiten und zu begleiten, soweit es nicht dem Kindeswohl widerspricht. Hierdurch wird die Arbeit der UmA-Fachstelle komplexer und zeitaufwändiger werden.

 

Fallzahlentwicklung

Mit Stand 31.12.2017 werden in Hilden 35 unbegleitet minderjährige Flüchtlinge betreut. Die Aufnahmequote der Stadt Hilden liegt zurzeit bei 36. In 2017 gab es insgesamt 9 neue Zuweisungen durch das Landesjugendamt. 4 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kamen aus Guinea, 2 aus Somalia, einer jeweils aus Syrien, Albanien und dem Sudan. Die Jugendlichen sind zwischen 2000 und 2002 geboren.

 

Fallzahlen je Hilfeform 1

 

Betreuungsangebote

Die drei Wohnungen für unbegleitete minderjährige im Kilvertzhof gingen am 01.01.2017 von der SPE Mühle in die Trägerschaft von TeamZukunft über, die zuvor bereits die Nachtdienste für die SPE Mühle erbrachten. Der Mietvertag für die Wohnungen im Kilvertzhof lief zum 31.10.2017 aus. TeamZukunft hält seit 01.11.2017 vier Betreuungsplätze in Hilden und sechs in Düsseldorf vor.

Die SPE Mühle erklärte sich Ende 2015 kurzfristig bereit, Betreuungsplätze für unbegleitete minderjährige Ausländer für die Stadt Hilden zu schaffen. Die Betreuungseinrichtungen der SPE Mühle wurden zunächst bis zum 31.12.2018 ausgelegt. Insgesamt 18 Betreuungsplätze wurden innerhalb kurzer Zeit aufgebaut. Es fand eine enge Kooperation mit Angeboten der Jugendförderung statt. Die Bereitschaft der SPE Mühle, Betreuungsangebote für die Stadt aufzubauen und die dort erfolgreich ausgeführte Betreuungsarbeit sind maßgeblich für die gute Integrationsarbeit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hilden verantwortlich. Viele der betreuten unbegleiteten minderjährigen Ausländer konnten durch die SPE Mühle in Ausbildung vermittelt werden. Ende 2017 entschieden die SPE Mühle und die Stadt Hilden gemeinsam, die Betreuungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer  nicht fortzuführen, sondern bis zum 31.12.2018 auslaufen zu lassen. Maßgeblich hierfür war, dass die erforderliche längerfristige Auslastung der Betreuungseinrichtungen angesichts leicht sinkender Flüchtlingszahlen fraglich erschien. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, mit einem ausreichenden Vorlauf einen verantwortungsvollen Rückbau der Betreuungseinrichtungen einzuleiten.

Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer verteilten sich zum 31.12.2017 auf folgende Einrichtungen:

Name der Einrichtung

Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge

SPE Mühle, Oststraße, Hilden

12

SPE Mühle, Kirchhofstraße ,Hilden

3

Teamzukunft in Hilden und  D´dorf

5 (in Hilden 3)

SKFM Don Bosco Velbert

6

Ev. Kinderheim Hilden

2

Ev. Jugend- und Familienhilfe AWG Hilden

2

Gastfamilien in Hilden

2

Ev. Jugend- und Familienhilfe AWG Langenfeld

1

Down Up AWG Wuppertal

1

Netzwerk Trail Solingen

1

 

Angebote der Jugendförderung

Seit Dezember 2016 führt die Jugendförderung in Zusammenarbeit mit der SPE Mühle wöchentlich Kurse für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer durch. Diese fanden zunächst in der Campus OT und ab September 2017 im Jugendtreff am Weidenweg statt. Die Gruppe umfasste am Anfang 28 Personen aus 9 Nationen. Zentrale Inhalte des Kompetenztrainings  sind der Ausbau der Konflikt-, Kommunikations- und Gruppenfähigkeit sowie Grenzen von anderen zu achten. Ebenso wurden geschlechtsspezifische Umgangsformen im hiesigen Kulturkreis thematisiert und trainiert. Zuletzt wurde ein kurzer Film erstellt, in dem die einzelnen Gruppenmitglieder Statements abgeben, wie sie sich aktuell fühlen, was für sie Heimat ausmacht und welche Erfahrungen sie bisher in hier vor Ort gemacht haben. Es ist geplant, den Kurs auch in 2018 weiterzuführen. Darüber hinaus sollen einzelne minderjährige Ausländer als Mittler zwischen den Kulturen geschult werden.

 

Netzwerkarbeit

Die Arbeit mit den unbegleiteten minderjährigen Ausländern wurde seit 2015 kontinuierlich durch regelmäßige Arbeits- und Netzwerktreffen koordiniert und weiterentwickelt.

In dem „Netzwerk für junge Flüchtlinge“, das zusammen mit dem Sozialamt organisiert wird, sind neben den Jugendhilfeanbietern und den maßgeblichen städtischen Sachgebieten alle relevanten Akteure wie z.B. Berufskolleg, Arbeitsvermittlung, Ehrenamt, Bildung 3, Integrationspoint und Rotary Club vertreten. Schwerpunktthema der Netzwerktreffen im März und November 2017 war der Übergang von Schule zu Beruf und damit ein zentrales Thema für eine erfolgreiche Integration. Vorbereitend hierfür fand im Januar ein Treffen mit dem Integration Point für Flüchtlinge des Kreises Mettmann statt. Von der SPE Mühle konnten 5 Jugendliche in 2017 in eine Ausbildung vermittelt werden (Metallbauer, Industriekaufmann, Mechatroniker, Fachkraft für Küchen- und Umzugsservice und Koch). Drei weitere Jugendliche haben Ausbildungsverträge für 2018 (Paketzusteller, Maschineneinsteller und Mechatroniker) erhalten bzw. in Aussicht.

In dem „Praktikertreffen“ werden seit 2015 organisatorische Fragen der Zusammenarbeit abgestimmt und Abläufe optimiert. In diesem Treffen wurde unter anderem der Übergang der Heranwachsenden in die Betreuung des Sozialamtes nach Abschluss der Jugendhilfemaßnahme abgestimmt. In 2017 wechselten insgesamt 7 Heranwachsende zum Sozialamt.

Betreuungsherausforderungen

Viele der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge weisen eine hohe Lernmotivation auf und verfolgen ehrgeizig das Ziel, sich in Deutschland auch beruflich zu integrieren.

Gleichzeitig haben die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge überwiegend einen langen Fluchtweg durchlitten und sind durch die Flucht und Ereignisse im Herkunftsland traumatisiert. Für eine erfolgreiche Integration ist daher auch die Wiederherstellung einer ausreichenden psychischen Stabilität erforderlich. 12 von 21 Jugendlichen / Heranwachsenden, die von der SPE Mühle und TeamZukunft betreut werden, werden auch psychologisch begleitet. In 3 Fällen mussten Vorstellungen bzw. Einweisungen in die Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen. Anlass für die psychischen Krisen war wiederholt der Empfang eines ablehnenden Bescheides über den Asylantrag.

Auch zukünftig bleiben der Erwerb von Sprachkenntnissen und die berufliche Integration eine zentrale Zielsetzung. Die Entwicklung von Perspektiven für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne ausreichende Bleibeperspektive und / oder unzureichende Voraussetzungen für die Integration auf dem Arbeitsmarkt bleiben große Herausforderungen für die Betreuungsarbeit in der Zukunft. Gemeinsam mit den Kooperationspartner wird dieses Thema erörtert und unter anderem ein Schwerpunkt in den nächsten Treffen des „Netzwerkes für junge Flüchtlinge“ sein.

Kosten und Aufwendungen

Der Großteil der Aufwendungen entsteht für die Unterbringung der unbegleiteten Minderjährigen in eine geeignete Jugendhilfeeinrichtung. Neben den Kosten für Unterkunft und Verpflegung entstanden Ausgaben für die Durchführung der Clearingverfahren, die gesamte medizinische Versorgung, Beihilfen, Dolmetscherleistungen und Vormundschaften. 

Die ursprünglich zugesagte 100%ige Refinanzierung durch das Land erfolgte bisher nicht. Die beim LVR beantragten Kostenerstattungen werden i.d.R. mit 75% abgerechnet. Aktuell werden Einzelfälle, vorrangig bei Hilfen für junge Volljährige nach §41 SGB VIII, durch den LVR begutachtet. Eine abschließende Zahlung durch den LVR ergibt sich aufgrund der Prüfungsergebnisse.

Die Verwaltung wird eine umfassende Refinanzierung der Aufwendungen,  im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten,  nachdrücklich verfolgen.

Mit Stand RE 17.01.2018 ergeben sich folgende Aufwendungen:

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete