Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht
zum Sachstand Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Personalsituation
Das
Institut INSO wurde im Dezember 2015 beauftragt, den damals neuen
Arbeitsbereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu untersuchen. Das
Untersuchungsergebnis wies einen Stellenbedarf von 2,96 Vollzeitäquivalenten
(VZÄ) für den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) sowie 0,26 VzÄ für die Wirtschaftliche
Jugendhilfe aus. Im ASD wurden zunächst 1.0 VZÄ eingerichtet. Nach Beschluss
durch den JHA am 13.02.2017 wurde ab 01.08.2017
der Stellenanteil im ASD auf 1,5 VZÄ angehoben. Die Fachstelle UmA
besteht aus einer Vollzeitkraft und eine Halbtagskraft.
Mit
dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 20.07.2017 wurde
dem Jugendamt die zusätzliche Aufgabe übertragen, für in Obhut genommene
unbegleitete minderjährige Jugendliche das Asylverfahren einzuleiten und zu
begleiten, soweit es nicht dem Kindeswohl widerspricht. Hierdurch wird die
Arbeit der UmA-Fachstelle komplexer und zeitaufwändiger werden.
Fallzahlentwicklung
Mit Stand 31.12.2017 werden in Hilden 35
unbegleitet minderjährige Flüchtlinge betreut. Die Aufnahmequote der Stadt
Hilden liegt zurzeit bei 36. In 2017 gab es insgesamt 9 neue Zuweisungen durch
das Landesjugendamt. 4 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kamen aus Guinea,
2 aus Somalia, einer jeweils aus Syrien, Albanien und dem Sudan. Die Jugendlichen
sind zwischen 2000 und 2002 geboren.
Fallzahlen je Hilfeform 1
Betreuungsangebote
Die drei Wohnungen für unbegleitete minderjährige
im Kilvertzhof gingen am 01.01.2017 von der SPE Mühle in die Trägerschaft von
TeamZukunft über, die zuvor bereits die Nachtdienste für die SPE Mühle
erbrachten. Der Mietvertag für die Wohnungen im Kilvertzhof lief zum 31.10.2017
aus. TeamZukunft hält seit 01.11.2017 vier Betreuungsplätze in Hilden und sechs
in Düsseldorf vor.
Die
SPE Mühle erklärte sich Ende 2015 kurzfristig bereit, Betreuungsplätze für
unbegleitete minderjährige Ausländer für die Stadt Hilden zu schaffen. Die
Betreuungseinrichtungen der SPE Mühle wurden zunächst bis zum 31.12.2018
ausgelegt. Insgesamt 18 Betreuungsplätze wurden innerhalb kurzer Zeit aufgebaut.
Es fand eine enge Kooperation mit Angeboten der Jugendförderung statt. Die
Bereitschaft der SPE Mühle, Betreuungsangebote für die Stadt aufzubauen und die
dort erfolgreich ausgeführte Betreuungsarbeit sind maßgeblich für die gute
Integrationsarbeit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hilden verantwortlich.
Viele der betreuten unbegleiteten minderjährigen Ausländer konnten durch die
SPE Mühle in Ausbildung vermittelt werden. Ende 2017 entschieden die SPE Mühle
und die Stadt Hilden gemeinsam, die Betreuungseinrichtungen für unbegleitete
minderjährige Ausländer nicht
fortzuführen, sondern bis zum 31.12.2018 auslaufen zu lassen. Maßgeblich
hierfür war, dass die erforderliche längerfristige Auslastung der
Betreuungseinrichtungen angesichts leicht sinkender Flüchtlingszahlen fraglich
erschien. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, mit einem ausreichenden
Vorlauf einen verantwortungsvollen Rückbau der Betreuungseinrichtungen
einzuleiten.
Die
unbegleiteten minderjährigen Ausländer verteilten sich zum 31.12.2017 auf
folgende Einrichtungen:
Name der Einrichtung |
Anzahl der unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge |
SPE
Mühle, Oststraße, Hilden |
12 |
SPE
Mühle, Kirchhofstraße ,Hilden |
3 |
Teamzukunft
in Hilden und D´dorf |
5
(in Hilden 3) |
SKFM Don Bosco Velbert |
6 |
Ev. Kinderheim Hilden |
2 |
Ev. Jugend- und Familienhilfe AWG Hilden |
2 |
Gastfamilien
in Hilden |
2 |
Ev. Jugend- und Familienhilfe AWG Langenfeld |
1 |
Down Up AWG Wuppertal |
1 |
Netzwerk Trail Solingen |
1 |
Angebote
der Jugendförderung
Seit Dezember 2016 führt die Jugendförderung in
Zusammenarbeit mit der SPE Mühle wöchentlich Kurse für die unbegleiteten
minderjährigen Ausländer durch. Diese fanden zunächst in der Campus OT und ab
September 2017 im Jugendtreff am Weidenweg statt. Die Gruppe umfasste am Anfang
28 Personen aus 9 Nationen. Zentrale Inhalte des Kompetenztrainings sind der Ausbau der Konflikt-, Kommunikations-
und Gruppenfähigkeit sowie Grenzen von anderen zu achten. Ebenso wurden
geschlechtsspezifische Umgangsformen im hiesigen Kulturkreis thematisiert und
trainiert. Zuletzt wurde ein kurzer Film erstellt, in
dem die einzelnen Gruppenmitglieder Statements abgeben, wie sie sich aktuell
fühlen, was für sie Heimat ausmacht und welche Erfahrungen sie bisher in hier
vor Ort gemacht haben. Es ist geplant, den Kurs auch in 2018 weiterzuführen.
Darüber hinaus sollen einzelne minderjährige Ausländer als Mittler zwischen den
Kulturen geschult werden.
Netzwerkarbeit
Die
Arbeit mit den unbegleiteten minderjährigen Ausländern wurde seit 2015
kontinuierlich durch regelmäßige Arbeits- und Netzwerktreffen koordiniert und
weiterentwickelt.
In
dem „Netzwerk für junge Flüchtlinge“, das zusammen mit dem Sozialamt
organisiert wird, sind neben den Jugendhilfeanbietern und den maßgeblichen
städtischen Sachgebieten alle relevanten Akteure wie z.B. Berufskolleg,
Arbeitsvermittlung, Ehrenamt, Bildung 3, Integrationspoint und
Rotary Club vertreten. Schwerpunktthema der Netzwerktreffen im März und
November 2017 war der Übergang von Schule zu Beruf und damit ein zentrales
Thema für eine erfolgreiche Integration. Vorbereitend hierfür fand im Januar
ein Treffen mit dem Integration Point für Flüchtlinge des Kreises Mettmann
statt. Von der SPE Mühle konnten 5 Jugendliche in 2017 in eine Ausbildung
vermittelt werden (Metallbauer, Industriekaufmann, Mechatroniker, Fachkraft für
Küchen- und Umzugsservice und Koch). Drei weitere Jugendliche haben
Ausbildungsverträge für 2018 (Paketzusteller, Maschineneinsteller und
Mechatroniker) erhalten bzw. in Aussicht.
In
dem „Praktikertreffen“ werden seit 2015 organisatorische Fragen der
Zusammenarbeit abgestimmt und Abläufe optimiert. In diesem Treffen wurde unter
anderem der Übergang der Heranwachsenden in die Betreuung des Sozialamtes nach
Abschluss der Jugendhilfemaßnahme abgestimmt. In 2017 wechselten insgesamt 7
Heranwachsende zum Sozialamt.
Betreuungsherausforderungen
Viele
der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge weisen eine hohe Lernmotivation
auf und verfolgen ehrgeizig das Ziel, sich in Deutschland auch beruflich zu
integrieren.
Gleichzeitig
haben die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge überwiegend einen langen
Fluchtweg durchlitten und sind durch die Flucht und Ereignisse im Herkunftsland
traumatisiert. Für eine erfolgreiche Integration ist daher auch die Wiederherstellung
einer ausreichenden psychischen Stabilität erforderlich. 12 von 21 Jugendlichen
/ Heranwachsenden, die von der SPE Mühle und TeamZukunft betreut werden, werden
auch psychologisch begleitet. In 3 Fällen mussten Vorstellungen bzw.
Einweisungen in die Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen. Anlass für die
psychischen Krisen war wiederholt der Empfang eines ablehnenden Bescheides über
den Asylantrag.
Auch
zukünftig bleiben der Erwerb von Sprachkenntnissen und die berufliche
Integration eine zentrale Zielsetzung. Die Entwicklung von Perspektiven für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne ausreichende Bleibeperspektive und
/ oder unzureichende Voraussetzungen für die Integration auf dem Arbeitsmarkt
bleiben große Herausforderungen für die Betreuungsarbeit in der Zukunft.
Gemeinsam mit den Kooperationspartner wird dieses Thema erörtert und unter
anderem ein Schwerpunkt in den nächsten Treffen des „Netzwerkes für junge
Flüchtlinge“ sein.
Kosten
und Aufwendungen
Der
Großteil der Aufwendungen entsteht für die Unterbringung der unbegleiteten
Minderjährigen in eine geeignete Jugendhilfeeinrichtung. Neben den Kosten für
Unterkunft und Verpflegung entstanden Ausgaben für die Durchführung der
Clearingverfahren, die gesamte medizinische Versorgung, Beihilfen, Dolmetscherleistungen
und Vormundschaften.
Die
ursprünglich zugesagte 100%ige Refinanzierung durch das Land erfolgte bisher
nicht. Die beim LVR beantragten Kostenerstattungen werden i.d.R. mit 75%
abgerechnet. Aktuell werden Einzelfälle, vorrangig bei Hilfen für junge Volljährige
nach §41 SGB VIII, durch den LVR begutachtet. Eine abschließende Zahlung durch
den LVR ergibt sich aufgrund der Prüfungsergebnisse.
Die
Verwaltung wird eine umfassende Refinanzierung der Aufwendungen, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, nachdrücklich verfolgen.
Mit
Stand RE 17.01.2018 ergeben sich folgende Aufwendungen:
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
||||||