Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage
-
der
aktuellen Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in Hilden,
-
dem
Ergebnis der bekannten Anmeldungen aus den vergangenen fünf Jahren (Klassen
5-9) und
-
den
aktualisierten Schülerzahlen für die kommenden fünf Jahre,
-
den
Erfahrungen zur Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in
die Marie-Colinet-Sekundarschule
-
fasst der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Schule
und Sport folgenden Beschluss:
Die Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden (Schulnummer 197580) wird ab dem
01.08.2018 als vierzügige Schule geführt.
Erläuterungen und Begründungen:
In
seiner Sitzung am 04.07.2012 hat der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im
Ausschuss für Schule und Sport die Neuordnung der Schullandschaft im Bereich
der weiterführenden Schulen beschlossen. Neben der Schließung der Hildener
Haupt- und der Realschule wurde die Errichtung einer dreizügigen,
teilintegrierten Sekundarschule beschlossen.
Zum Schuljahr
2013/14 startete am 01.08.2013 die heutige Marie-Colinet-Schule.
Bei der Sekundarschule
handelt es sich um eine neue Schulform der Sekundarstufe I. Sie umfasst die
Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel, wie auch hier, eine gebundene Ganztagsschule.
Sie ist mindestens dreizügig zu führen, für die Einrichtung eines Zuges sind
mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die
Schülerinnen und Schüler werden sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch
auf die Hochschulreife vorbereitet.
Der Unterricht bietet
von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache im sechsten
Jahrgang wird fakultativ angeboten. Ein weiteres Angebot für die zweite
Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe
acht angeboten. Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie
geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines
Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein.
Die
Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden wurde dreizügig geplant. Basis der
Festlegung der Zügigkeit war die seinerzeit vorliegende Elternumfrage sowie die
Schulentwicklungsplanung des Planungsbüros Dr. Garbe & Lexus.
Die
Genehmigungsverfügung vom 08.11.2012 legte antragsgemäß die Dreizügigkeit fest.
Die sich im Aufbau befindliche Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden hat
inzwischen die Klassen 5-9 gebildet, ist in allen Jahrgängen jedoch vierzügig. Wie von der Bezirksregierung in der
Genehmigung vom 12. November 2012 gefordert, wurden die Anmeldedaten jedes Jahrganges
der BR vorgelegt. Die Genehmigung des vierten Zuges erfolgte im Rahmen einer
Sonderregelung. Seitens der Bezirksregierung erfolgte nun die Anregung, die
Zügigkeit neu zu prüfen und ggf. eine Änderung im Hinblick auf eine dauerhafte
Vierzügigkeit zu beantragen.
Rechtliche Wertung
Die Bildung von Zügen an
der Sekundarschule ergibt sich aus dem SchulG NRW und den hierzu ergangenen
Verordnungen. Die grundsätzliche Regelung spricht von einem Klassenfrequenzrichtwert
von 25 Kindern mit einer Bandbreite von 20 bis 30 Kinder. Abweichend hiervon
beträgt in den Klassen 5 bis 8 die Obergrenze der Bandbreite 29. Der obere Wert
von 29 verändert sich, sofern die Schule im Einvernehmen mit dem Schulträger
unter Beachtung der Regeln des § 46 Abs. 4 SchulG NRW eine Begrenzung der Kinderzahl
bei der Klassenbildung festlegt, wie es z.B. bei der Beschulung von Kindern mit
besonderem Förderbedarf geboten ist.
Zunächst sei hier
erwähnt, dass es die in § 6 VO zu § 92 Abs. 2 SchulG NRW erwähnte integrative
Beschulung so nicht mehr gibt. Sie diente noch zur Festlegung der jeweiligen
Zügigkeit in den vergangenen Jahren.
Die integrativen
Lerngruppen sind mittlerweile lt. BASS auslaufend und können nicht mehr neu gebildet
werden. Die integrative Beschulung ist derzeit noch
für den 9. Jahrgang gültig. Insofern ist in der Statistik auch hier eine
geringere Anzahl von Inklusionskindern unschädlich.
Inzwischen gilt § 46
Abs. 4 SchulG NRW. Hiernach kann die Anzahl der aufzunehmenden Schüler auf 25
(ein Wert wird im Gesetz nicht genannt, ergibt sich aus der einschlägigen
Kommentierung und der Heranziehung der ausgelaufenen Regelung begrenzt werden,
wenn
1. ein Angebot des gemeinsamen Lernens gem. § 20
Abs. 2 SchulG NRW eingerichtet wird und
2.
rechnerisch pro Parallelklasse
mindestens 2 Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
aufgenommen werden und
3. im Durchschnitt aller Parallelklassen der
jeweilige Klassenfrequenzrichtwert gem. der VO (mind. 20 Kinder) nicht
unterschritten wird.
Nrn. 1 bis 3 müssen
kumulativ erfüllt werden.
Die Voraussetzungen lagen
seit August 2013 vor, es gilt zu prüfen, ob diese nun dauerhaft erfüllt werden.
III. Planerische Prüfung zur Zügigkeit der
Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden
Die Grundlage bilden die
Plandaten des Schulentwicklungsplanes von Dr. Garbe & Lexus aus dem Jahr
2012
Zunächst ist
als Grundlage die Frage der
Schülerströme zur Marie-Colinet-Sekundarschule
Hilden grundsätzlich zu untersuchen:
Plandaten des
Schulentwicklungsplanes von Dr. Garbe & Lexus aus 2012
Schuljahr |
2013/14 |
14/15 |
15/16 |
16/17 |
17/18 |
18/19 |
Prognose
des SEP für 5. Klasse |
90 |
105 |
100 |
90 |
90 |
90 |
Die
Zahl der Schüler bildet eine solide Grundlage für die Dreizügigkeit. Unter der
Voraussetzung § 46 Schulgesetz NRW können auch
4 Züge gebildet werden, da mindestens 20, höchstens 25 Kinder je Klasse
vorgesehen sind. In der Realität war die Nachfrage nach der MCS etwas stärker
ausgeprägt als prognostiziert:
Schuljahr |
2013/14 |
14/15 |
15/16 |
16/17 |
17/18 |
18/19 |
Ergebnis
SEP 5. Klasse Abgänge 4. Kl. Anteil MCS % |
102 4 Züge 449 22,7 |
100 4 Züge 439 22,8 |
92 4 Züge 484 19,0 |
101 4 Züge 433 23,3 |
92 4 Züge 443 20,8 |
- 483 (Planung) Durchschn. 21,7 |
In allen Jahrgängen wurden seit dem Schuljahr
2013/2014 vier Züge gebildet.
Fraglich
ist, ob die stabile Entwicklung der vergangenen fünf Jahre in den nächsten
Jahren erneut zu erwarten ist. Die Schulentwicklungsplanung aus dem Jahre 2012 prognostiziert ab 2020/21
eine Verringerung der Schülerzahlen. Die
erwarteten 85 Kinder lassen noch keine Tendenz zu einer Dreizügigkeit
vermuten, so dass eine Änderung der Genehmigung auf vier Züge grundsätzlich
anzustreben ist:
5 Jahres - Prognose SEP Lexis & Garbe 2012 ab dem Schuljahr 2019/2020:
Schuljahr |
19/20 |
20/21 |
21/22 |
22/23 |
Prognose
SEP 5. Klasse |
90 |
85 |
85 |
85 |
Diese
Prognose ist mittlerweile über fünf
Jahre alt und greift weitere fünf Jahre in die Zukunft. Insofern kann hier eine
Überprüfung für die nächsten fünf Jahre mit aktuellen Zahlen ein realistischeres
Bild zu bieten
Aktuelle 5 Jahres - Prognose ab dem Schuljahr
2018/2019
In den
vergangenen fünf Jahren haben sich durchschnittlich 21,7 % der Grundschüler der 4. Klassen für die
Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden entschieden, Einpendler mitgerechnet.
Legt
man sehr vorsichtig einen Schnitt von 19
% für die Prognose fest, ergibt sich folgendes Bild:
Schuljahr |
18/19 |
19/20 |
20/21 |
21/22 |
22/23 |
Abgänger 4. Klasse |
426 |
443 |
477 |
469 |
476 |
davon MCS in % |
19 |
19 |
19 |
19 |
19 |
Schülerprognose MCS |
81 |
84 |
91 |
89 |
90 |
Legt
man den ermittelten Schnitt von 21,7 %
für die Prognose fest, ergibt sich folgendes Bild:
Schuljahr |
18/19 |
19/20 |
20/21 |
21/22 |
22/23 |
Abgänger 4. Klasse |
483 |
476 |
490 |
483 |
476 |
davon MCS in % |
21,7 |
21,7 |
21,7 |
21,7 |
21,7 |
Schülerprognose MCS |
104 |
102 |
106 |
104 |
102 |
Die zu
erwartende Wiedereinführung von G9 für die Gymnasien lässt eine steigende
Nachfrage dieser Schulform erwarten. Daraus folgend wird es voraussichtlich Verschiebungen
zu Lasten der Gesamt- und Sekundarschulen geben. Daher sind oben auch sehr
vorsichtige Prognosen mit knapp 3 % unterhalb des bisherigen
Übergangsdurchschnittswertes aufgeführt. Die hier aufgezeigten
Prognoserechnungen zeigen deutlich, dass in allen Szenarien eine Entwicklung
zur Dreizügigkeit nicht zu erwarten ist.
Inklusion an der MCS:
Zur Prüfung der Voraussetzungen des § 46 Abs. 4 Nr.
1 und 2 SchulG NRW wurde eine Stellungnahme
der Schulleitung eingeholt, die sie der Anlage 1 entnehmen können.
Es bleibt zu
prüfen, ob auch künftig pro Parallelklasse mindestens 2 Kinder mit
festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden. Über die Aufnahme von Kindern in eine Schule
entscheidet grundsätzlich die Schulleitung. Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarf erhalten ihren Schulplatz in Kooperation mit der Schulaufsicht.
In den vergangenen Jahren wurden in der
Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden regelmäßig im Ergebnis mindestens 8 Kinder
mit besonderem Unterstützungsbedarf beschult, also den für vier Züge geforderten
Wert.
Die
Prüfung der Liste von Kindern mit
festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den
Einschulungsjahren macht deutlich, dass der jeweilige individuelle Förderbedarf
sich nicht in einer Prognose zuverlässig herleiten lässt, da er von Jahr zu
Jahr schwankt. Es ist aber zu erkennen, dass der geforderte Wert von 2
Kindern je Klasse mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
in den vergangenen Jahren stets erreicht
worden ist und ein Bedarf besteht.
Es
lässt sich ebenfalls erkennen, dass die Anzahl der Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in den oberen Jahrgängen wie z.B. in der 7 und
8 deutlich steigt. Hintergrund ist, dass zuvor ein AOSF-Verfahren durchlaufen
werden muss. Dieses Verfahren ist oftmals erst zum Ende der 6. Jahrgangsstufe
offiziell beschieden.
Fazit:
Die
Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden wurde dreizügig geplant. Die Genehmigungsverfügung
legte antragsgemäß die Dreizügigkeit fest. Sie hat in allen vergangenen
Jahrgängen die Entwicklung zur Vierzügigkeit deutlich bestätigt und somit stets
vier Züge eingerichtet.
Wie dargestellt, sind auch
dauerhaft vier Züge zu erwarten. Insofern ist die Festlegung der Zügigkeit per
Antrag bei der Bezirksregierung von drei auf vier Züge zu verändern.
Die räumliche Situation
ist nahezu ausreichend. Die Schule benötigt
perspektivisch im geplanten Neubau des Kockspavillons einen Klassenraum.
Dieser ist bereits in der Planung vorgesehen, siehe hierzu SV-Nr. WP 14-20 SV
51/160 vom 23.05.2017.
Obwohl ursprünglich als
dreizügig durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt, konnten bei der
Marie-Colinet-Sekundarschule von Beginn an vier Züge gebildet werden. Durch
jährlichen Antrag wurden die Dreizügigkeit und eine Überhangklasse fortlaufend
bestätigt. Bei allen personellen und finanziellen Planungen ist die Verwaltung
daher immer von vier Zügen ausgegangen, entsprechend zieht eine Vierzügigkeit
keine personellen und finanziellen Auswirkungen nach sich.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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|
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
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|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
||||||