Betreff
Festlegung der Zügigkeit der Marie- Colinet Sekundarschule (Vierzügig)
Vorlage
WP 14-20 SV 51/183
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage

 

-        der aktuellen Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in Hilden,

-        dem Ergebnis der bekannten Anmeldungen aus den vergangenen fünf Jahren (Klassen 5-9) und

-        den aktualisierten Schülerzahlen für die kommenden fünf Jahre,

-        den Erfahrungen zur Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Marie-Colinet-Sekundarschule

-         

fasst der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport folgenden Beschluss:

 

Die Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden (Schulnummer 197580) wird ab dem 01.08.2018 als vierzügige Schule geführt.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In seiner Sitzung am 04.07.2012 hat der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport die Neuordnung der Schullandschaft im Bereich der weiterführenden Schulen beschlossen. Neben der Schließung der Hildener Haupt- und der Realschule wurde die Errichtung einer dreizügigen, teilintegrierten Sekundarschule beschlossen.

Zum Schuljahr 2013/14 startete am 01.08.2013 die heutige Marie-Colinet-Schule.

Bei der Sekundarschule handelt es sich um eine neue Schulform der Sekundarstufe I. Sie umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel, wie auch hier, eine gebundene Ganztagsschule. Sie ist mindestens dreizügig zu führen, für die Einrichtung eines Zuges sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler werden sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vorbereitet.

 

Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten. Ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe acht angeboten. Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein.

 

Die Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden wurde dreizügig geplant. Basis der Festlegung der Zügigkeit war die seinerzeit vorliegende Elternumfrage sowie die Schulentwicklungsplanung des Planungsbüros Dr. Garbe & Lexus.

 

Die Genehmigungsverfügung vom 08.11.2012 legte antragsgemäß die Dreizügigkeit fest. Die sich im Aufbau befindliche Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden hat inzwischen die Klassen 5-9 gebildet, ist in allen Jahrgängen jedoch vierzügig.  Wie von der Bezirksregierung in der Genehmigung vom 12. November 2012 gefordert, wurden die Anmeldedaten jedes Jahrganges der BR vorgelegt. Die Genehmigung des vierten Zuges erfolgte im Rahmen einer Sonderregelung. Seitens der Bezirksregierung erfolgte nun die Anregung, die Zügigkeit neu zu prüfen und ggf. eine Änderung im Hinblick auf eine dauerhafte Vierzügigkeit zu beantragen.

Rechtliche Wertung

Die Bildung von Zügen an der Sekundarschule ergibt sich aus dem SchulG NRW und den hierzu ergangenen Verordnungen. Die grundsätzliche Regelung spricht von einem Klassenfrequenzrichtwert von 25 Kindern mit einer Bandbreite von 20 bis 30 Kinder. Abweichend hiervon beträgt in den Klassen 5 bis 8 die Obergrenze der Bandbreite 29. Der obere Wert von 29 verändert sich, sofern die Schule im Einvernehmen mit dem Schulträger unter Beachtung der Regeln des § 46 Abs. 4 SchulG NRW eine Begrenzung der Kinderzahl bei der Klassenbildung festlegt, wie es z.B. bei der Beschulung von Kindern mit besonderem Förderbedarf geboten ist.

 

Zunächst sei hier erwähnt, dass es die in § 6 VO zu § 92 Abs. 2 SchulG NRW erwähnte integrative Beschulung so nicht mehr gibt. Sie diente noch zur Festlegung der jeweiligen Zügigkeit in den vergangenen Jahren.

Die integrativen Lerngruppen sind mittlerweile lt. BASS auslaufend und können nicht mehr neu gebildet werden. Die integrative Beschulung ist derzeit noch für den 9. Jahrgang gültig. Insofern ist in der Statistik auch hier eine geringere Anzahl von Inklusionskindern unschädlich.

 

Inzwischen gilt § 46 Abs. 4 SchulG NRW. Hiernach kann die Anzahl der aufzunehmenden Schüler auf 25 (ein Wert wird im Gesetz nicht genannt, ergibt sich aus der einschlägigen Kommentierung und der Heranziehung der ausgelaufenen Regelung begrenzt werden, wenn

 

1.   ein Angebot des gemeinsamen Lernens gem. § 20 Abs. 2 SchulG NRW eingerichtet wird und

2.   rechnerisch pro Parallelklasse mindestens 2 Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und

3.   im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweilige Klassenfrequenzrichtwert gem. der VO (mind. 20 Kinder) nicht unterschritten wird.

 

Nrn. 1 bis 3 müssen kumulativ erfüllt werden.

 

Die Voraussetzungen lagen seit August 2013 vor, es gilt zu prüfen, ob diese nun dauerhaft erfüllt werden.

 

 

III. Planerische Prüfung zur Zügigkeit der Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden

 

Die Grundlage bilden die Plandaten des Schulentwicklungsplanes von Dr. Garbe & Lexus aus dem Jahr 2012

 

Zunächst ist als Grundlage die Frage  der Schülerströme zur Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden grundsätzlich zu untersuchen:

Plandaten des  Schulentwicklungsplanes von Dr. Garbe & Lexus aus 2012

Schuljahr

2013/14

14/15

15/16

16/17

17/18

18/19

Prognose des

SEP für 5. Klasse

90

105

100

90

90

90

 

Die Zahl der Schüler bildet eine solide Grundlage für die Dreizügigkeit. Unter der Voraussetzung § 46 Schulgesetz NRW können auch  4 Züge gebildet werden, da mindestens 20, höchstens 25 Kinder je Klasse vorgesehen sind. In der Realität war die Nachfrage nach der MCS etwas stärker ausgeprägt als prognostiziert:

Schuljahr

2013/14

14/15

15/16

16/17

17/18

18/19

Ergebnis SEP 5. Klasse

Abgänge 4. Kl.

Anteil MCS %

102

4 Züge

449

22,7

100

4 Züge

439

22,8

92

4 Züge

484

19,0

101

4 Züge

433

23,3

92

4 Züge

443

20,8

-

 

483 (Planung)

Durchschn. 21,7

In allen Jahrgängen wurden seit dem Schuljahr 2013/2014  vier Züge gebildet.

Fraglich ist, ob die stabile Entwicklung der vergangenen fünf Jahre in den nächsten Jahren erneut zu erwarten ist. Die Schulentwicklungsplanung  aus dem Jahre 2012 prognostiziert ab 2020/21 eine Verringerung der Schülerzahlen. Die  erwarteten 85 Kinder lassen noch keine Tendenz zu einer Dreizügigkeit vermuten, so dass eine Änderung der Genehmigung auf vier Züge grundsätzlich anzustreben ist:

5 Jahres - Prognose SEP Lexis &  Garbe 2012 ab dem Schuljahr 2019/2020:

Schuljahr

19/20

20/21

21/22

22/23

Prognose SEP

5. Klasse

90

85

85

85

 

Diese Prognose ist mittlerweile  über fünf Jahre alt und greift weitere fünf Jahre in die Zukunft. Insofern kann hier eine Überprüfung für die nächsten fünf Jahre mit aktuellen Zahlen ein realistischeres Bild zu bieten

Aktuelle 5 Jahres - Prognose ab dem Schuljahr 2018/2019

In den vergangenen fünf Jahren haben sich durchschnittlich 21,7 % der Grundschüler der 4. Klassen für die Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden entschieden, Einpendler mitgerechnet.

Legt man sehr vorsichtig einen Schnitt von 19 % für die Prognose fest, ergibt sich folgendes Bild:

Schuljahr

18/19

19/20

20/21

21/22

22/23

Abgänger 4. Klasse

426

443

477

469

476

davon MCS in %

19

19

19

19

19

Schülerprognose MCS

81

84

91

89

90

 

Legt man den ermittelten Schnitt von 21,7 % für die Prognose fest, ergibt sich folgendes Bild:

Schuljahr

18/19

19/20

20/21

21/22

22/23

Abgänger 4. Klasse

483

476

490

483

476

davon MCS in %

21,7

21,7

21,7

21,7

21,7

Schülerprognose MCS

104

102

106

104

102

 

Die zu erwartende Wiedereinführung von G9 für die Gymnasien lässt eine steigende Nachfrage dieser Schulform erwarten. Daraus folgend wird es voraussichtlich Verschiebungen zu Lasten der Gesamt- und Sekundarschulen geben. Daher sind oben auch sehr vorsichtige Prognosen mit knapp 3 % unterhalb des bisherigen Übergangsdurchschnittswertes aufgeführt. Die hier aufgezeigten Prognoserechnungen zeigen deutlich, dass in allen Szenarien eine Entwicklung zur Dreizügigkeit nicht zu erwarten ist.

 

 

 

 

Inklusion an der MCS:

 

Zur Prüfung der Voraussetzungen des § 46 Abs. 4 Nr. 1 und 2 SchulG NRW wurde eine Stellungnahme der Schulleitung eingeholt, die sie der Anlage 1 entnehmen können.

Es bleibt zu prüfen, ob auch künftig pro Parallelklasse mindestens 2 Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden. Über die Aufnahme von Kindern in eine Schule entscheidet grundsätzlich die Schulleitung. Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erhalten ihren Schulplatz in Kooperation mit der Schulaufsicht. In den vergangenen Jahren  wurden in der Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden regelmäßig im Ergebnis mindestens 8 Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf beschult, also den für vier Züge geforderten Wert. 

 

Die Prüfung der Liste von  Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den Einschulungsjahren macht deutlich, dass der jeweilige individuelle Förderbedarf sich nicht in einer Prognose zuverlässig herleiten lässt, da er von Jahr zu Jahr schwankt. Es ist aber zu erkennen, dass der geforderte Wert von 2 Kindern je Klasse mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den vergangenen Jahren stets  erreicht worden ist und ein Bedarf besteht.

Es lässt sich ebenfalls erkennen, dass die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den oberen Jahrgängen wie z.B. in der 7 und 8 deutlich steigt. Hintergrund ist, dass zuvor ein AOSF-Verfahren durchlaufen werden muss. Dieses Verfahren ist oftmals erst zum Ende der 6. Jahrgangsstufe offiziell beschieden.

Fazit:

Die Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden wurde dreizügig geplant. Die Genehmigungsverfügung legte antragsgemäß die Dreizügigkeit fest. Sie hat in allen vergangenen Jahrgängen die Entwicklung zur Vierzügigkeit deutlich bestätigt und somit stets vier Züge eingerichtet.

 

Wie dargestellt, sind auch dauerhaft vier Züge zu erwarten. Insofern ist die Festlegung der Zügigkeit per Antrag bei der Bezirksregierung von drei auf vier Züge zu verändern. 

 

Die räumliche Situation ist nahezu ausreichend. Die Schule benötigt  perspektivisch im geplanten Neubau des Kockspavillons einen Klassenraum. Dieser ist bereits in der Planung vorgesehen, siehe hierzu SV-Nr. WP 14-20 SV 51/160 vom 23.05.2017.

 

Obwohl ursprünglich als dreizügig durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt, konnten bei der Marie-Colinet-Sekundarschule von Beginn an vier Züge gebildet werden. Durch jährlichen Antrag wurden die Dreizügigkeit und eine Überhangklasse fortlaufend bestätigt. Bei allen personellen und finanziellen Planungen ist die Verwaltung daher immer von vier Zügen ausgegangen, entsprechend zieht eine Vierzügigkeit keine personellen und finanziellen Auswirkungen nach sich.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete